Im ureigenen Interesse der christlichen Gemeinschaft

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Wer das vorliegende Dossier über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Luxemburg gelesen hat, mag vielleicht erstaunt sein, daß ‚forum‘ (seinem Anspruch getreu) keine Stimme zugunsten einer verstärkten Kooperation zu Wort kommen ließ. Die Redaktion hatte in diesem Sinne bei der Bistumsverwaltung um eine Stellungnahme gebeten, wurde aber auf den Synodenbeschluß ‚Glaube und Politik‘ verwiesen, der auch heute noch die Haltung der kirchlichen Autorität in Luxemburg zum Ausdruck bringe. Mit größter Wahrscheinlichkeit hätte die CSV dieselbe Meinung vertreten. Im Dossier ist sie also im historischen Beitrag berücksichtigt.

Diese Seite möchte also am Prinzip der Autonomie bei gleichzeitiger praktischer Zusammenarbeit von Kirche und Staat nichts ändern (vgl. Synode, LS 23; Kasten, S. 7). Nur einige konkrete Modalitäten sollen überarbeitet werden, um die ‚interne Dispositionsfreiheit‘ der Kirche zu verbessern, insbesondere was das Statut des Bistums und die Pfarrstruktur anbelangt (ebd., LS 25 und 26).

Die ‚forum‘-Redaktion ist nicht dieser Meinung. Sie schließt sich eher der von Pfarrer Jupp Wagner skizzierten Haltung an, daß aus theologischen und soziologischen Gründen die Verfilzung von Kirche und Staat im ureigenen Interesse der christlichen Gemeinschaft und ihres Glaubenszeugnisses zu entflechten ist. Sicher soll das nicht durch einen unerwarteten und überstürzten Gewaltstreich geschehen. Eine eingehende Diskussion sowohl in der kirchlichen als in der politischen Gemeinschaft muß diesen Schritt vorbereiten. Das bald im Parlament anstehende Gesetz über ein legales Statut für das Bistum könnte dazu ein konkreter

Anlaß sein. Die ‚forum‘-Redaktion hofft mit dieser Nummer und den zu erwartenden Stellungnahmen, die sie hervorrufen wird und die hier ohne Zensur abgedruckt werden sollen, einen positiven Beitrag zu dieser Diskussion zu liefern.

Allzu große Hoffnungen, daß diese Diskussion einen schnellen Fortgang finden wird, machen wir uns nicht. Wer die Stellungnahmen der meisten der oben zu Wort kommenden Politiker gelesen hat, stellt nämlich fest, daß auch sie am jetzigen Verhältnis de facto nicht allzu viel ändern wollen. Claude A. Hemmer (D.P.-Mitglied) verlangt wohl eine ’strikte Trennung‘ von Kirche und Staat, doch sein undifferenziertes Postulat, das ohne jede Durchführungsvorschläge bleibt und die historische Erfahrung von sehr unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Trennungsbegriffes unberücksichtigt läßt, trägt eher zur Erhaltung des Status quo bei. Michel Delvaux (LSAP-Mitglied) verlangt zwar einen Verzicht auf den Religionsunterricht in den Staatsschulen -für den er logischerweise als Ersatz eine staatliche Finanzhilfe für katholische Privatschulen fordert-, aber darüberhinaus soll auch – als ‚droit acquis‘- die staatliche Besoldung des Klerus beibehalten werden. Eindeutiger verlangt der parteilose Guy Rewenig eine klare ‚Beschneidung der kirchlichen Macht‘, zumindest innerhalb der öffentlichen Schule. Klarer als die vorgenannten zeigt André Hoffmann (KPL-Mitglied), daß das Verhältnis Kirche-Staat nicht an erster Stelle auf der Ebene der Institutionen angesiedelt ist, da auch sie nur der Ausdruck eines sozioökonomischen Kräfteverhältnisses seien. Er folgt damit der von Hubert Hausemer betonten Begriffsunterscheidung und ruft zu einer Bewußtseinsbildung

in der staatlichen und in der kirchlichen Gemeinschaft auf, vor allem durch eine gemeinsame befreiende Praxis. Eine neue Praxis ergäbe dann auch neue Institutionen. Diese in Europa und Luxemburg eher außergewöhnliche (aus Lateinamerika aber auch für die Kirche bekannte) Gedankenführung scheint uns schon eher geeignet, die festgefahrene, oft in Polemik ausgeartete Diskussion in Gang zu bringen.

Warum von den meisten Parteipolitikern keine einschneidende Veränderung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat gefordert wird, mag wohl elektorale Gründe haben, vor allem aber scheint ein bestimmtes Denkschema auch sie daran zu hindern, sich eine andere Gestaltung dieser Beziehungen vorzustellen.

Auf dasselbe festgefahrene Denkschema trifft man bei den meisten Katholiken. ‚Wer soll dann den Pfarrer bezahlen? Wo sollen dann unsere Kinder Religion lernen?‘ heißt es ganz einfach, wenn man das Bündnis zwischen Kirche und Staat in Frage stellt, selbst bei solchen ‚Christen‘, die längst nicht mehr praktizieren. (Insofern sind die elektoralen Rücksichten sicher gerechtfertigt, während man an der empirischen Absicherung von Rewenigs Argumentation mit dem demokratischen Willen des Volkes Zweifel haben darf.)

Eine Veränderung kann es also nur geben, wenn die Kirche als Volk Gottes sich auf ihre eigentliche geistige Aufgabe besinnt und die theologischen und pastoralen Gründe ernst nimmt, die für ein weniger enges Verhältnis zum Staat sprechen. Wenn sie von sich aus die Diskussion in Gang bringt, werden auch auf Politikerseite die Zungen sich lösen, die eine größere Autonomie der Kirche fordern, welche – wie die Synode so schön schreibt (LS 26) – den ‚gewandelten soziologischen Verhältnissen‘ tatsächlich Rechnung trägt. Der zitierte Leitsatz bezieht dieses Prinzip nur auf die Verteilung der Bevölkerung auf die einzelnen Pfarreien. Die größte soziologische Veränderung besteht aber darin, daß das Christentum minoritär geworden ist in unserer Gesellschaft, daß es von der Staatsreligion zu einer Weltauffassung unter andern geworden ist. Wenn aber die Kirche die Nachfolge Christi glaubhaft verkünden will, muß sie unseres Erachtens auf alle Machtmittel verzichten. ‚Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, daß durch

in: P.-F. 15/78

deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist, oder wenn veränderte Lebensverhältnisse eine andere Regelung fordern‘, schrieb das Konzil (GS 76). Daß die Glaubhaftigkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist, kann man einerseits an Ansprüchen erkennen wie ‚Doch, Herr Pfarrer, Sie müssen uns verheiraten – bzw. unser Kind taufen – (auch wenn wir nicht glauben), denn Sie werden ja dafür bezahlt!‘, und andererseits an dem doch recht verbreiteten Vorwurf des Klerikalismus, der auch in manchen Stellungnahmen dieses Heftes durchleuchtet. Schließlich muß man sich als Christ die Frage stellen, ob es der Verkündigung des Liebesgebotes förderlich ist, wenn man gleichzeitig von einem Staat massive Unterstützung annimmt, der erwiesenermaßen repressive Funktionen im Dienst einer schmalen Oberschicht wahrnimmt. (Beispiele für diese realistischere Sicht des Staates bringt ‚forum‘ fast in jeder Nummer; vgl. insbesondere das Dossier in den Nummern 30 u. 31/1979). Kann da die Kirche ‚in wahrer Freiheit‘ den Glauben verkünden, ihre Soziallehre kundmachen, die Liebe predigen (GS 76)? Wieso hatte sie denn bislang so wenig Erfolg? Verhältnismäßig ganz sicher weniger als zur Zeit, da sie noch im römischen Untergrund sich verbreiten mußte und den Kaiser nicht als Gott anerkannte (vgl. Mt. 22 21)!

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