Integrative Erziehung

Begründung und Zielsetzung

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Integrative Erziehung:

Begründung und Zielsetzung

Seit 1984 besteht in einer Kindertagesstätte auf dem Gebiet der Hauptstadt eine Integrationsgruppe, in der nichtbehinderte Kinder und Kinder mit besonderen Problemen gemeinsam betreut werden. Das Familienministerium bewilligte spezielle Rahmenbedingungen für diese Integrationsgruppe. Die "Arbeitsgruppe – Integration", die sich aus Erziehern verschiedener Einrichtungen zusammensetzt, und die in Form einer Erfahrungs-Austauschgruppe funktioniert, hält es für dringend notwendig, solche Rahmenbedingungen in allen staatlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Mit folgendem Beitrag möchte die Gruppe die Öffentlichkeit auf die Forderung nach speziellen und flexiblen Rahmenbedingungen für Integrationsgruppen aufmerksam machen und sie zu deren Unterstützung anregen.

Allgemein

  • Integrative Erziehung ermöglicht ein gegenseitiges Mit- und Voneinanderlernen.
  • Integrative Erziehung ist für Behinderte eine Voraussetzung, ihren Fähigkeiten angemessene und sie zufriedenstellende Funktionen in der Gesellschaft zu übernehmen.
  • Integrative Erziehung verhindert das Entstehen von Vorurteilen und hilft, die Andersartigkeit von Menschen als selbstverständlich zu erleben

und zu akzeptieren.

  • Integrative Erziehung unterstützt ein partnerschaftliches – d.h. gleichberechtigtes Zusammenleben von Behinderten und Nichtbehinderten.
  • Ein Grossteil der Verhaltensweisen eines behinderten Kindes hängt nicht primär von seiner Behinderung ab und gleicht dem Verhalten nichtbehinderter Kinder. Es gibt also zwischen nichtbehinderten und behinderten Kindern mehr Ähnlichkeiten als Unterschiede – daraus folgern wir, dass es pädagogisch nicht zu vertreten ist, diese beiden Kindergruppen separat voneinander

zu erziehen.

INTEGRATIVE ERZIEHUNG HAT ALSO NICHT NUR EINE REIN PÄDAGOGISCHE, SONDERN AUCH EINE SOZIALE BEDEUTUNG UND DIENT DER ABSCHAFFUNG EINER RANDGRUPPE.

Im engeren Sinne

a) aus der Sicht des behinderten Kindes:

  • Die natürliche Umgebung hat einen starken Motivations- und Stimulationscharakter. Das Lernen des behinderten Kindes wird dadurch effektiver. Ganzheitliches Lernen wird gefördert.
  • Durch die ausserfamiliäre Erziehung kann ein angemessenes Sozialverhalten leichter aufgebaut und gefördert werden.
  • Verhaltensweisen Gleichaltriger können nachgeahmt werden.
  • Das tägliche Miteinanderleben bringt Selfsicherheit im Umgang mit Nichtbehinderten mit sich

b) aus der Sicht des nichtbehinderten Kindes:

  • Die gemeinsame Erziehung hat ein Kennenlernen der Lebenssituation des Behinderten zur Folge: sowohl seine Schwierigkeiten als auch seine Fähigkeiten können realistisch eingeschiedt werden.
  • Bereitschaft und Phantasie bei der Suche nach Konfliktlösungen werden aufgebaut.
  • Die regelmässige, natürliche Alltagssituation schafft eine günstige Voraussetzung, einerseits mitleidfreies Verständnis und Hilfsbereitschaft zu fördern, andererseits angemessene Ansprüche und Forderungen an die Behinderten zu stellen.
  • Nichtbehinderte Kinder übertragen erfahrungsgemäss ihre Selfstverständlichkeit und Sicherheit im Umgang mit behinderten auch auf andere Situationen.

c) aus der Sicht der Eltern behinderter Kinder:

  • Der Kindergartenbesuch ihres Kindes kann für die Eltern den ersten Schritt aus der Isolation bedeuten.
  • Die Eltern können sich durch ihre ähnliche Problematik und Situation solidarisieren.
  • Möglichkeit zur Selbsterfahrung durch Erfahrungsaustausch.
  • Durch den Kontakt zu anderen Eltern (sowohl behinderter als auch nichtbehinderter Kinder) kann das Eltern-Kind-Verhältnis entkrampft werden: nicht alle Probleme sind auf die Behinderung zurückzuführn, oft sind sie einfach entwickelungsbedingt und gleichen denen der nichtbehinderten Kinder oder ihrer Eltern.
  • Befriedigung des von Eltern behinderter Kinder wiederholt geäusserten Wunsches, ihr Kind in einer Kindergruppe betreuen zu lassen. Diesen Eltern ist der günstige Einfluss einer Gruppe auf den Sozialisationsprozess ihres Kindes bewusst.

d) aus der Sicht der Eltern nichtbehinderter Kinder

  • Sie lernen die Situation und Problematik der anderen Elterngruppe kennen.
  • Durch den täglichen Kontakt können eigene Ängste, Vorurteile und Scheu Behinderten gegenüber abgebaut werden.
  • Erziehungsprobleme werden leichter relativiert, die Bereitschaft zu Flexibilität und Konfliktlösungsversuchen wird gefördert.

e) aus der Sicht der Erzieher:

  • Auseinandersetzung mit der Problematik "Behinderung" und "Integration".
  • Integrative Arbeit fordert das individuelle Eingehen auf die Fähigkeiten und Probleme jedes Kindes.
  • Die Arbeit in einer "gemischten" Gruppe ist anregend, vielseitig und interessant.
  • Auf die Vor-Teile, die eine Arbeit zu zweit in einer Gruppe mit sich bringt, gehen wir an anderer Stelle ein.

Rahmenbedingungen

PERSONELLE BESETZUNG

Alle integrativen Gruppen (Kindertagesstätten, Heime) von 10-12 Kindern sollten ständig von zwei Erziehern betreut werden.

Dies ermöglicht einen reibungslosen Tagesablauf, gegenseitige Hilfe und Unterstützung und die Durchführung von Aktivitäten, an denen alle Kinder teilnehmen können.

Die zusätzliche Belastung der Erzieher, bedingt durch Körperbehinderung, Hilfsbedürftigkeit und verminderte Geschicklichkeit einiger Kinder wird verringert.

Gleichzeitig wird durch die Garantie, zu zweit eine Gruppe betreuen zu können, die Bereitschaft von Erziehern wachsen, integrativ zu arbeiten. Unterschiedliche Persönlichkeiten, verschiedenartige Ausbildungen und Erfahrungen ergänzen sich und bringen Vielfalt in das Gruppenleben. Sie vermeiden auch weitgehend, dass sich extreme Erziehungsstile durchsetzen.

Kinderfreie Zeiten sind in Integrationsgruppen – wie auch in allen anderen Kindergruppen – unerlässlich. Sie sind für wichtige Besprechungen und Absprachen (Probleme, Verbesserungen, Vorbereitungen, etc.) sowie für das Überdenken von Erziehungsfragen notwendig.

UNTERSTÜTZUNG DURCH FACHKRÄFTE

Die Eingliederung eines behinderten Kindes in eine Kindergruppe soll nicht bedeuten, dass individuelle Therapie überflüssig wird. Im Gegenteil: die Institution (Kindergarten, Kindertagesstätte, Schule, Heim) sollte Therapien ermöglichen und unterstützen. Je nach Grösse der Einrichtung könnten die betreffenden Fachkräfte von dieser ganz oder stundenweise eingestellt werden.

Die Fachkraft – ob sie nun innerhalb oder ausserhalb der Institution mit dem Kind arbeitet – sollte den Erziehern Anregungen und Ratschläge für den Umgang mit dem Kind geben. Ein gegenseitiger Austausch von Informationen und gemeinsame Besprechungen über das betroffene Kind sind von besonderer Wichtigkeit zur Verbesserung seiner Erziehungsmöglichkeiten und zur Förderung seiner sozialen Integration.

BERATUNG UND SUPERVISION

Die pädagogische Arbeit in einer Integrationsgruppe erfordert viel Kraft und Energie. Allein das Fachwissen und der Austausch mit Therapeuten genügen nicht, diese Aufgabe optimal zu meistern. Die Erzieher müssen auch auf Aussenstehende, objektive Fachkräfte wie Psychologen, Psychotherapeuten, Heilpädagogen, etc. zurückgreifen können. Alle Probleme und Fragen, die durch die Arbeit entstehen (zwischenmenschliche Konflikte, Erziehungsstile, Überdenken der pädagogischen und integrativen Arbeit, usw.) müssen in regelmässigen Treffen besprochen werden. Sie entlasten die Erzieher, geben ihnen Richtlinien und inneres Gleichgewicht.

AUS-UND WEITERBILDUNG

a) Ausbildung

Innerhalb der Ausbildung sollten das Bewusstsein über integrative Arbeit und Erziehung vermittelt und entsprechende Kurse angeboten werden, um zu erreichen, dass Integration zu einer Selbstverständlichkeit wird. Dabei ist eine Sonderausbildung weniger wichtig, als eine gute allgemeine Grundausbildung der Erzieher, die die Themen "Behinderung" und "Integration" einschliesst.

b) Weiterbildung

Um von Erfahrungen integrativer Gruppen profitieren zu können, sollte Erziehern die Möglichkeit zu Praktika in entsprechenden Einrichtungen im In- und Ausland gegeben werden (organisatorische Lösungen, wie z.B. Vertretung des Erziehers in seiner Einrichtung, müssen gefunden werden).

Weiterhin müsste die Möglichkeit der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wie Seminaren, Vorträgen, Tagungen, Arbeitsgruppen, etc. gewährleistet sein. Eine weitere Form der Weiterbildung wäre das Heranziehen von Fachleuten aus dem Ausland.

RÄUMLICHE UND MATERIELLE AUSSTATTUNG

Bei Neu- und Umbauten von Kindergärten und anderen Einrichtungen sollte die Anwesenheit behinderter Kinder von vornherein in Betracht gezogen werden. Einige wichtige Kriterien: grosse Gruppenräume, Extraräume für individuelle Betreuung, Spezialmobiliar, etc.

KOSTENREGELUNG

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass integrative Arbeit keine wesentliche finanzielle Mehrbelastung, sondern vielmehr eine Verschiebung der Kosten bedeutet.

Eine Voraussetzung zur Lösung des Kostenproblems ist natürlich die Kooperation der verschiedenen zuständigen behördlichen Stellen. Evtl. auftretender erhöhter Materialbedarf kann durch entfallende Transportkosten ausgeglichen werden. Bei der personellen Besetzung handelt es sich lediglich um eine Umstrukturierung der gegenwärtigen Personalsituation.

Ein konkreter Kostensparvorschlag wäre die Einrichtung eines allen Einrichtungen zugänglichen "Lagers", aus dem bei Bedarf Spezialmaterial und -mobiliar ausgeliehen werden kann.

ZUSAMMENSETZUNG DER INTEGRATIONSGRUPPEN

Der Anteil behinderter Kinder in einer Integrationsgruppe sollte 1/4 bis 1/3 der Gesamtkinderzahl nicht übersteigen. Die empfohlene Stärke einer integrativen Gruppe liegt zwischen 10 und 12 Kindern (sollte diese höher, d.h. bis zu 15 Kindern liegen, muss eine dritte Erzieherperson eingesetzt werden).

Es soll jedoch festgestellt werden, dass im einzelnen der Anteil der behinderten Kindern in einer Gruppe, wie auch die Stärke der Gruppe von ihrer Belastbarkeit (z.B. Alter, Reife und Sozialverhalten der Kinder, Grad der Behinderung der betroffenen Kinder, etc.) sowie von räumlichen und personellen Verhältnissen u.ä. abhängig sind.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME BEHINDERTER

KINDER

Obwohl wir davon ausgehen, dass kein behindertes Kind "nicht integrierbar" ist, gibt es doch einige Kriterien, die für eine erfolgversprechende Integration berücksichtigt werden sollten. Einige dieser Voraussetzungen haben wir schon oben erwähnt. Des weiteren sollte in eine Integrationsgruppe nicht mehr als ein Pflegefall aufgenommen werden – es sei denn, eine zusätzliche Erzieherkraft würde für diese schwerbehinderten Kinder eingestellt.

Abschliessend zu dem Kapitel "Rahmenbedingungen" möchten wir betonen, dass diese allgemeingültig nicht formuliert werden können, weil die Bedürfnisse verschiedener Einrichtungen und Gruppen stark unterschiedlich voneinander sein können: So mag aufgrund eingeschränkter räumlicher Verhältnisse in der einen Gruppe die Reduzierung der Kinderzahl sinnvoller sein als die Einstellung eines zusätzlichen Erziehers, während in einer anderen die integrative Arbeit nur durch Hinzuziehung einer weiteren Personalkraft ( sei es einer Fachkraft oder eines Erziehers) erfolgversprechend sein kann.

Deshalb liegt die Betonung unserer Forderungen auch auf speziellen und flexiblen Rahmenbedingungen, die der jeweiligen Situation einer Einrichtung, bzw. Gruppe angepasst sind.

Konkrete Forderungen

Die Erfahrungen der Arbeitsgruppe basieren hauptsächlich auf den Resultaten der Integrationsarbeit in Tagesstätten (Foyer de jour, Garderie, Crèche, etc.).

Wir halten integrative Arbeit jedoch auch in Vorschulen und Schulen für realisierbar – hierzu müssten die notwendigen (möglicherweise andersgearteten) Rahmenbedingungen von dem dort zuständigen und interessierten Personal formuliert werden.

Im übrigen betonen wir, wie schon an anderer Stelle erwähnt, die Unerlässlichkeit einer Kooperation der verschiedenen zuständigen behördlichen Stellen (Education Différenciée, Familienministerium, Frühförderung, Erziehungsministerium, etc.) für die Ermöglichung einer integrativen Arbeit auf nationaler Ebene.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die insbesondere für diese Arbeitsform notwendige Schaffung von Halbtagskindertagesstättenplätzen hinweisen: mehr noch als nichtbehinderte Kinder sind gerade behinderte meist von einem ganztägigen Besuch einer Kindertagesstätte überfordert – für viele von ihnen entspricht sogar ein zwei- bis dreimal wöchentlicher, halbtägiger Tagesstättenbesuch ihrer Belastbarkeit. Auch in diesem Punkt möchten wir deshalb um eine flexible, dem jeweiligen Kind und der jeweiligen Situation angepasste Regelung bitten.

Abschliessend sei zu erwähnen, dass die Arbeitsgruppe – nach längerer Sommerpause – auch in Zukunft weiterfunktionieren will, und zu diesem Zweck noch mehr Interessenten (Eltern, Erzieher und vor allem Lehrpersonen) zur Teilnahme ansprechen möchte.

Kontaktadresse: Arbeitsgruppe Integration
c/o The International Kindergarten
5, rue de Nassau,
2213-LUXEMBOURG, Tél.44 71 22

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