Internationale Adoptionen in Notsituationen

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Nach der Flutkatastrophe in Asien hat UNICEF eine große Anzahl von Anfragen zu Adoptionen von Kindern aus den betroffenen Krisengebieten erhalten. Viele Ehepaare und Familien wollten ein Waisenkind aus Südasien adoptieren oder als Pflegekind bei sich aufnehmen, um zu helfen.

UNICEF vertritt jedoch den Standpunkt, dass während Konflikten und Notsituationen keine Kinder ins Ausland zur Adoption freigegeben werden sollen, ehe es sich nicht mit absoluter Gewissheit bestätigt hat, dass keine Eltern, Verwandten oder Mitglieder aus der Dorfgemeinschaft bereit und in der Lage sind, für das Kind zu sorgen. Dieser Prozess, der bis zu zwei Jahren dauern kann, hat sich aber in der Vergangenheit durchaus als berechtigt dargestellt. Nicht alle Kinder, die während einer Notsituation von ihren Familien getrennt wurden, sind Waisen. Häufig ist völlig ungeklärt, ob die Eltern des Kindes tatsächlich nicht mehr leben. Des Weiteren sind die betroffenen Kinder durch das Erlebte meist stark traumatisiert. In dieser Situation ist es für sie das Beste, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und vertraute Bezugspersonen zu haben.

Um den unbegleiteten Kindern in den Krisengebieten nach der Flutkatastrophe zu helfen, hatte UNICEF, wie übrigens auch in anderen Notsituationen, Anlaufstellen eingerichtet, wo die Kinder registriert wurden und wo man mit Hilfe der Behörden versucht hat, die Eltern, Verwandte, Nachbarn oder Freunde zu finden. Im Fall, wo es keine überlebenden Angehörige gibt, hilft UNICEF, Pflegefamilien im Land zu finden, welche die Kinder bei sich aufnehmen.

Die Erfahrung in Krisengebieten hat UNICEF auch gezeigt, dass die Gefahr der Ausbeutung von Kindern bei Konflikten und Katastrophen besonders hoch ist. Es kommt sogar vor, dass Kinder von organisierten Banden entführt werden, deren Mitglieder sich als Adoptionsagenten ausgeben. Daher haben nach der Flutkatastrophe sowohl Sri Lanka, als auch Indonesien jegliche Form von Adoptionen zeitweilig gestoppt.

Was nun internationale Adoptionen im Allgemeinen angeht, so vertritt UNICEF auch hier die Position, dass Vermittlungen ins Ausland nur dann in Betracht gezogen werden sollten, wenn alle anderen Betreuungsmöglichkeiten im Heimatland des Kindes ausgeschöpft wurden. Des Weiteren sollten alle Auslandsadoptionen im Einklang mit internationalen Abkommen, wie der Kinderrechtskonvention (vor allem Artikel 21 über die Adoption) und der Haager Konvention stattfinden.

Mitteilung von UNICEF-Luxemburg

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