Ist Gott von öffentlichem Interesse?

Unorthodoxe Bemerkungen zum Religionsunterricht in der öffentlichen Schule

Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.

Unorthodoxe Bemerkungen zum Religionsunterricht in der öffentlichen Schule

Ist Gott von öffentlichem Interesse?

  1. Gleich zu Beginn soll das Objekt dieses Beitrags offen dargelegt werden: die folgenden Erörterungen kreisen um die Frage, wie die Wirkung des Religionsunterrichts innerhalb der öffentlichen Schulanstalten relativiert werden kann. Anders ausgedrückt: mit welchen Mitteln kann ein Misstand- und als solchen betrachte ich die undifferenzierte Einmischung der katholischen Kirche in den öffentlichen Schulbetrieb abgeschwächt werden, wenn schon der Gesetzgeber keine Anstalten macht, mittels einer legalen Handreichung das gestörte Verhältnis zwischen dem Auftrag der öffentlichen Schule und dem sehr speziellen An-

Anliegen der Kirche aufzuheben? Für den Leser ist in diesem Zusammenhang auch die Position des Schreibers wichtig, damit er sich ein Bild machen kann, vor welchem Hintergrund und in welche Richtung das Thema abgehandelt wird: ich beziehe den Standort eines agnostischen Lehrers, der sich dafür einsetzt, daß der demokratische Auftrag der öffentlichen Schule buchstabengetreu ausgeführt wird. Folgerichtig kritisiere ich ebenso die offensichtliche Bevorteiligung der katholischen Doktrin, die förmlich durch die Hintertür zur heimlichen Staatsreligion erhoben wird, wie auch die gezielte und bewusste Benachteiligung anderer Weltanschauungen, die ihrerseits der angeblichen

‚Neutralitätsverpflichtung‘ der öffentlichen Schule geopfert werden.

Eine traditionelle, laizistische Forderung lautet: der Religionsunterricht muss aus der öffentlichen Schule herausgetrennt und in gesonderten Veranstaltungen der katholischen Kirche vermittelt werden. Dies ist eine vernünftige Zielsetzung, die einerseits die Finalität der öffentlichen Schule respektiert, den Neigungen der einzelnen Schüler gleichberechtigt Rechnung zu tragen, andererseits auch dem ersten Betroffenen, der katholischen Kirche, entgegenkommt, weil sie ihr ermöglicht, die religiöse Unterweisung ihrer Anhänger unabhängig von den Zwängen des öffentlichen Schulsystems zu organisieren. Diese zwei Folgerungen sind allerdings nur solange richtig, als man sie ausserhalb der konkreten politischen Kräfteverteilung in Luxemburg untersucht. Rekonstruiert man die herrschende Wirklichkeit, so erkennt man, daß einerseits die katholische Kirche ein dringendes Interesse an ihrem Verbleib in der öffentlichen Schule hat, und zwar aus Selbsterhaltungsgründen, und daß andererseits die politische Rechte die Aufrechterhaltung des integrierten Religionsunterrichts zielstrebig unterstützt, weil sie so ihre Wertvorstellungen und ihre gesellschaftlichen Normen über die schulische Erziehung weiterreichen kann.

Wichtig wäre also zunächst, daß es für den Erhalt des Religionsunterrichts in der öffentlichen Schule zwar politische, aber keine pädagogischen Ursachen gibt: hier ist eine erste Zuwiderhandlung gegen den verfassten Status der öffentlichen Schule auszumachen. Denn das öffentliche Schulwesen darf nicht nach politischen Kriterien eingerichtet werden, falls es das legitime Recht aller Staatsbürger auf optimale Bildung berücksichtigen will. Die öffentliche Schule ist ein neutraler Spielraum, wobei gleich auf die Bedeutung des Begriffs hingewiesen werden soll: ’neutral‘ heisst nicht etwa, daß Politik und Ideologie als Unterrichtsobjekte nicht in Frage kommen dürfen, sondern daß alle weltanschaulichen, zivilisatorischen und kulturellen Optionen angemessen im Unterricht verarbeitet werden müssen. Die katholische Kirche, getragen von einem konservativen Gesetzgeber, bricht mit diesem Postulat, indem sie die eigene Ideologie quasi zur Staatsräson erklärt, und gleichzeitig andere ideologische Ansätze als ’schul-fremd‘ und ‚objektivitätsverletzend‘ bekämpft.

So entsteht die kontradiktorische Lage, daß katholische Weltanschauung, katholische Wertvorstellungen, katholische Erziehungsnormen mit dem schulischen Neutralitätsbegriff vermischt und am Ende identifiziert werden. ‚Neutral‘ verhält sich demnach, wer das katholische Weltbild verinnerlicht und seinen Unterricht ohne Widerspruch nach dem von der Kirche vererbten Regelsystem aufbaut, ’nicht-neutral‘ ist, wer das katholische Wertgebäude bei seiner Unterrichtsgestaltung ausser acht lässt. Es ist der katholischen Kirche also mit der Zeit gelungen, alle nicht-katholischen pädagogischen Ansätze in der öffentlichen Schule als ‚abweichend‘ und ’nicht-konform‘ erscheinen zu lassen. Dies wiederum bedeutet, daß nicht allein über den Religionsunterricht an sich konservative Lerninhalte vermittelt werden, sondern daß der weltanschauliche Einfluß der katholischen Kirche auf den gesamten Unterricht und das gesamte Lernangebot die öffentliche Schule fast zu

einem Treibhaus der konservativen Geisteshaltung macht. Es genügt also nicht, die Forderung zu erheben, per Federstrich die religiöse Unterweisung aus der öffentlichen Schule zu verbannen: zugleich müssten alle Lehrbücher, alle Lehrpläne und alle Unterrichtsmaterialien gründlich nach rein katholischen Inhalten durchforstet werden. Die laizistische Schule ist demnach noch nicht verwirklicht, wenn die katholische Kirche ihre Unterrichtsabteilung räumen muß: die weitgreifende Verinnerlichung katholischer Wertbegriffe ist soweit fortgeschritten, daß sie sich mittlerweile bis in die didaktischen Instrumente hinein verlängert.

Diese Sachlage widerspricht der tatsächlichen Einstellung der Bevölkerung: nur ein verschwindend kleiner Bruchteil der Luxemburger Bürger verlangt bewusst nach religiöser Betreuung. Zieht man die Erhebungen und Statistiken der katholischen Kirche in Betracht, vor allem die bewertbaren Angaben über das Ausmass der kirchlichen Anhängerschaft, so kommt man zum Resultat, daß nicht einmal 10 % aller Einheimischen ihre Religion überhaupt minimal praktizieren. In andern Worten: es besteht keinerlei Nachfrage, die eine landesweite Organisation kirchlicher Schulstunden in den öffentlichen Anstalten auch nur annähernd rechtfertigen könnte. Die katholische Kirche forciert also ihre Präsenz in der öffentlichen Schule. Man kann folgerichtig behaupten, daß sie ihre gesellschaftliche Rolle überbetont und aufbausch, d.h. manipuliert, um nicht den Verlust ihrer schulischen Nachwuchsretorte zu riskieren. Daraus ergeben sich folgende Erkenntnisse: der Religionsunterricht in der öffentlichen Schule entspricht – wie schon festgehalten – keiner pädagogischen Notwendigkeit, er spiegelt nicht das reale religiöse Bedürfnis der Bevölkerung, sondern überbewertet es, und er trägt dem demokratischen Volkswillen nicht Rechnung, der eher ein abnehmendes Interesse an religiösen Angelegenheiten allgemein bekundet. Somit wären die Bedingungen erfüllt, die religiöse Unterweisung nicht länger als integralen Bestandteil der öffentlichen Unterrichtung zu dulden, oder zumindest stark einzuschränken.

Kompliziert wird die Materie erst, weil die gesetzgeberischen Instanzen des Staates sich nicht etwa, wie es ihr Mandat verlangt, nach dem demokratischen Volkswillen richten, sondern den Religionsunterricht wider bessere Einsicht und allein aus politischem Kalkül in der öffentlichen Schule beibehalten. Wenn die demokratischen Ambitionen der Bevölkerung solcherart missachtet werden, besteht bis auf weiteres keine ‚offizielle‘ Handhabe, über die politische Forderung nach Trennung von religiöser und laizistischer Unterrichtung hinaus den Religionsunterricht aus der öffentlichen Schule heraus in die Verantwortung der Kirche zurückzuverlagern. Also sind die Verfechter der öffentlichen Schule auf ’nichtoffizielle‘ Strategien angewiesen, um der eigentlichen Bestimmung ihrer Institution zum Tragen zu verhelfen. Es ist zwecklos, sich Illusionen über die Gewichtung der politischen und weltanschaulichen Parteien hierzulande zu machen: der konservative Impakt lässt sich nämlich nicht quantitativ messen (etwa auf die christlich-soziale Volkspartei reduzieren, oder nur an den kirchlichen Kreisen ablesen), sondern muss in Kategorien von Mentalität und historischer Vererbung untersucht werden. Das heisst, daß der Religionsunterricht ohne weitere vernünftige Begründung noch über Jahrzehnte ‚aus

in: G.W.Stoos, Hochdruck

Tradition" in der öffentlichen Schule verankert bleiben kann. Die politische Auseinandersetzung muss demnach vor Ort, also in der Schule selbst, ausgetragen werden.

Streichen wir noch einmal hervor, welches Ziel sich die Verteidiger der öffentlichen Schule setzen: allen Weltanschauungen im Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Repräsentation in der Öffentlichkeit innerhalb der Schule Rechnung zu tragen, und sich keineswegs auf eine bestimmte Ideologie fixieren zu lassen. Dies wäre eine Art institutionell abgesicherter freier Wettbewerb der Anschauungen und Einstellungen. Ein objektiverer Verteilungsschlüssel lässt sich schwer ausarbeiten, es sei denn, man verordne von staatswegen – wie es im Fall des Religionsunterrichts geschieht – die apriorische Ueberlegenheit einer bestimmten Doktrin. Eine solche Verordnung aber ist von allen demokratisch gesinnten Bürgern kompromisslos zu bekämpfen. Solange der politische Kampf auf der parlamentarischen Ebene aussichtslos bleibt, müssen die Pädagogen selbst die Verteidigung ihrer Interessen in die Hand nehmen. Kurz und bündig formuliert, könnte die Interessenbestimmung folgendermassen aussehen: der Religionsunterricht darf in der öffentlichen Schule nicht mehr (und nicht weniger) Entfaltungsraum beanspruchen, als alle anderen, religiösen oder laizistischen Weltanschauungen. Untersuchen wir zuerst die objektiven Umstände, die eine innere und äussere Beschränkung des Religionsunterrichts in der öffentlichen Schule begünstigen.

Die katholische Kirche im klassischen Sinn des Begriffs – also ausgerüstet mit einem systematisch arbeitenden Apparat von Glaubensvermittlern und Seelsorgern, die theoretisch alle Bürger ansprechen können -, ist hierzulande eine aussterbende Institution mit zunehmend schwächerer Personalstruktur. Der dauerhafte Engpass in der Besorgung von militanten Kräften zwingt die Kirchenvertreter dazu, immer stärker auf ungeschulte Laienhelfer zurückzugreifen, die

den Religionsunterricht notdürftig, meist ohne didaktische Kenntnisse und ohne pädagogische Vorbereitung, formal sichern. Der Religionsunterricht ist jetzt bereits in zahlreichen öffentlichen Schulanstalten nur mehr eine reine Formalität, eine potemkinsche Fassade, die aus Prestigegründen hochgezogen wird und von keiner erzieherischen Relevanz ist. Dem pädagogischen Versagen des Laienpersonals (aber auch der Kleriker) steht einerseits eine relativ modern ausstaffierte Schulstruktur gegenüber, die nur in extremen Ausnahmefällen auf die Leistungen diplomierter Pädagogen verzichtet, andererseits äussern die Schülereltern in ihrer grossen Mehrzahl dem Religionsunterricht gegenüber ein betontes Desinteresse: religiöse Bildung wird nicht etwa im Elternhaus aufgegriffen und fortgesetzt, sondern meist ignoriert oder sogar offen boykottiert. Dass die meisten Eltern ihre Kinder trotzdem nicht vom Religionsunterricht abmelden, hat einen plausiblen Grund, der unmittelbar mit der Schule als "Zwangsinstitution" zu tun hat: weil die religiöse Unterweisung eben in der Schule stattfindet, wird sie als verpflichtender Bestandteil des Schulsystems begriffen. Sehr viele Eltern fürchten irrationalerweise Nachteile für ihre Kinder, wenn diese dem Religionsunterricht fernbleiben, weil sie schulische Erziehung als interdisziplinäres System sehen und die beträchtliche Isolation der Katecheten und Kleriker innerhalb der öffentlichen Schule nicht kennen. Die beruflich legitimierten Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, sind im Vergleich zum oft hilflosen, durch Stundenplanzwänge zerstückelten Unterricht der Kirche unbedingt im pädagogischen Vorteil.

Der Religionsunterricht hat sich inhaltlich stark gewandelt: von der strikten Einführung und Einweisung in zentrale Fragen des katholischen Glaubens hat er sich – wohl unter dem Druck der fortschreitenden Säkularisierung des öffentlichen Lebens – entwickelt zum Unterricht über Probleme der Beziehungen, der Menschenrechte, der Solidarität, der Menschenwürde. Die neuen Lehrbücher, sie seit einigen Jahren auf der Unterstufe im Gebrauch sind, haben nichts mehr von den schematischen Abläufen früherer Katechismus-Vorlagen, sie sind vielmehr Sozialkundekataloge mit religiösem Einschlag. Diesen Tatbestand kann man als kaum verhüllte Kapitulation der katholischen Kirche vor laizistischen Standorten werten: eine solch augenfällige Anpassung an die Lerninhalte nicht-religiöser Programme ist zugleich ein Eingeständnis, daß sich kirchliche Positionen heute in der öffentlichen Schule offenbar nicht mehr ohne taktische Verbräunung behaupten lassen, und daß das katholische Lehramt, um überhaupt auf dem erzieherischenfeld konkurrenzfähig zu bleiben, sich mehr und mehr dem laizistischen Konzept der öffentlichen Schule annähern muss. Auch diese Entwicklung spielt zugunsten der ursprünglichen Idee, die der Einrichtung der öffentlichen Schule zugrundeliegt.

Zugleich aber lässt sich anhand der neuen Lehrbücher, nachweisen, wie unfair und bedenklich die Einrichtung einer permanenten religiösen Unterweisung auf der Unterstufe der öffentlichen Schule im Ansatz ist. Während die Pädagogen sich im ersten und zweiten Schuljahr nahezu ausschliesslich mit der Vermittlung und Festigung elementarer Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben beschäftigen müssen, bietet der Religionsunterricht gleich fertige Weltbilder an, die von den Kindern weder intellektuell noch kognitiv zu verkraf-

ten sind. Den Schülern fehlt in dieser Phase ihrer geistigen Entwicklung jede Möglichkeit, ideologische Angebote zu überprüfen und selektiv zu bewerten. Sie werden also regelrecht mit einer Weltanschauung überfallen, die sie assimilieren, ohne sie zu reflektieren. Während die offiziellen Lehrpläne der öffentlichen Schule eine gewisse logische Aufbauweise verraten – nach dem Erlernen der Kulturtechniken werden progressiv sogenannte ‚Wissensfächer‘ beigefügt, etwa Naturkundeunterricht, Geographie, Milieuerkundung-, nutzt der Religionsunterricht die Wehrlosigkeit der Schüler aus, um ihnen im Verlauf der ersten Schuljahre bereits die wichtigsten Fundamente der katholischen Doktrin einzupauken. Diesen unlauteren Wettbewerb können die Pädagogen erst eindämmen, wenn sie selbst alternative Erklärungsmodelle und Weltbilder (etwa wissenschaftliche Erkenntnisse) in ihrem Unterricht anbieten können.

Die Pädagogen sollten einen entscheidenden Schritt weitergehen: sie sollten, die demokratische Zweckbestimmung der öffentlichen Schule im Blick, überall dort korrigierend eingreifen, wo der Religionsunterricht den erzieherischen Konsens verletzt und ausser Kraft setzt. Es ist geradezu die Pflicht des Lehrers, religiöse Unterweiser immer dann zu widerlegen oder zu relativieren, wenn sie das Denkvermögen und die Lerndisponibilität der Schüler überfordern oder allzu einseitig auf die Schüler einwirken. Die Lehrer sollten mit ihren Schülern laufend über den Religionsunterricht sprechen und diskutieren und mit ihnen gemeinsam auch Techniken des Vergleichens, Konfrontierens, Abwägens erarbeiten. Der Religionsunterricht sollte also auch zum Thema der übrigen Unterrichtsstunden gemacht werden, im Sinne eines dauernden Gegengewichts. Dabei sind die üblichen Spielregeln der Objektivität zu beachten: der Lehrer versucht nicht, den Schülern antagonistische Ansichten aufzuzwehren, sondern bietet Alternativen an, macht deutlich, daß es neben der katholischen Sicht der Dinge vielfältige anderslautende Auffassungen der Wirklichkeit gibt. Diese systematische Gegeninformation darf

nicht etwa abwertend oder verzerrend gegenüber dem Religionsunterricht sein, vielmehr sollte der laizistische Lehrer dem Religionsunterricht jenen Respekt zollen, den der Religionsunterricht laizistischen Anschauungen verweigert. Polemische Verhaltensweisen sind gegenüber Schulkindern genauso unerträglich wie die hartnäckige Erziehung zur Einseitigkeit und zur Intoleranz, die den Religionsunterricht auszeichnen. Erzieherische Glaubwürdigkeit ist ohnehin nur zu erreichen, wenn der Lehrer seiner Arbeit eine pluralistische Gesinnung unterlegt.

Die Titelfrage, ob ‚Gott von öffentlichem Interesse‘ sei, ist also mit einem bedingten ja zu beantworten: die Darstellung religiöser Anschauungen hat in der öffentlichen Schule genauso ihre Berechtigung wie das Erläutern und Veranschaulichen nichtreligiöser Weltbilder. Damit berühren wir den kritischsten Punkt der Auseinandersetzung: würde sich die katholische Kirche damit bescheiden, ihre eigene Ideologie von vorneherein nicht höher zu veranschlagen als konkurrierende Wertgebäude, wäre jede Diskussion über den Religionsunterricht in der öffentlichen Schule hinfällig, weil dann die Ausgewogenheit des Lehrens und Lernens kaum gestört würde. Da nun aber die Kirche, wie alle dogmatischen Institutionen, stets die moralische Alleinherrschaft visiert, müssen alle demokratisch gesinnten Pädagogen mit ihren Mitteln Barrieren gegen solchen Absolutismus errichten. Eine durchaus wirksame Methode der heilsamen Relativierung ist die ständige, pädagogische Hinterfragung des Religionsunterrichts. Es bedarf dazu keiner besonderen Anstrengungen. Das demokratische Engagement des Lehrers ist die ideale Voraussetzung für ein erfolgsreiches Ausbalancieren des katholischen Dirigismus. Parallel zu dieser taktischen Notwehr sollte allerdings die politische Forderung nach einer künftigen Beschneidung der kirchlichen Macht innerhalb der öffentlichen Schule mit allem Nachdruck weiterhin vertreten werden.

Guy Rewenig

Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.

Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!

Spenden QR Code