Justiz und Strafvollzug

Schuldstrafrecht oder normatives Maßnahmerecht?

1. Zur Ideologie der Strafe Die Theologie definiert die Strafe als ein „Malum physicum propter malum morale“, wobei das erstere aus dem Entzug der Bewegungsfreiheit und in der Beschränkung vieler vitaler Bedürfnisse besteht. Logisch gesehen ist die Strafe eine Fehlentscheidung: der Rechtsbruch ist eine seelisch-moralische Entscheidung, während die Strafe primaär physischer Art ist (auch wenn […]

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