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"Laborem exercens"
Wie man auch immer abschliessend zu ihr stehen
mag, man kommt nicht daran vorbei, sich mit der
Enzyklika ‚Laborem exercens‘ auseinanderzusetzen.
Leider handelt es sich, wie bei den meisten öf-
fentlichen Dokumenten des Vatikans, um einen dich-
ten, teilweise verschlüsselten Text, dessen Sinn,
Anspielungen, kritischen Dimensionen und Tragwei-
te dem uneingewichten Leser sich nicht ohne weite-
res eröffnen. Im vorliegenden Sammelband steht
nun eine dankenswerte Lesehilfe zur Verfügung:
W. Klein/W. Krämer (Hg.),
Sinn und Zukunft der Arbeit. Konsequenzen
aus Laborem exercens, = Reihe "Arbeiterbe-
wegung und Kirche", Nr. 4,
Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1982
In 13 Beiträgen werden die wichtigsten Aspekte
und Themen, mitunter auch Einzelfragen, der En-
zyklika vorgestellt und kritisch beleuchtet. Der
Band enthält in seinem letzten Teil den vollstän-
digen Text der Enzyklika, in der von Oswald von
Nell-Breuning revidierten deutschen Übersetzung.
Da es unmöglich ist, alle Beiträge hier im einzel-
nen zu besprechen, möchte ich, sozusagen zur Ap-
petitanregung, auf einige interessante Gedanken
eingehen.
- In einem Punkt sind die meisten Autoren des
Bandes sich einig: es ist nicht Ziel der Enzykli-
ka, weil nicht Aufgabe des Lehramtes, konkrete
gesellschaftspolitische Modelle vorzulegen oder
gar verbindlich zu machen. Daraus ergibt sich die
befreiende Folgerung des Pluralismus solcher Mo-
delle für die Christen: dieselben allgemeinen
Prinzipien lassen sich in mehreren Modellen kon-
kretisieren. Johannes Schasching, der bei der Ver-
fassung der Enzyklika anscheinend eine bestimmende
Rolle spielte, schreibt hierzu: "Es ist nicht die
Aufgabe der Kirche, konkrete wirtschaftliche und
soziale Modelle dafür anzubieten, wie das Evange-
lium der Arbeit in der nationalen und internatio-
(Jupp Wolter): "Was ist das schon wieder für eine
gewerkschaftliche Netzschrift?"
nalen Wirtschaftsstruktur verwirklicht werden
könne. Darum darf auch kein konkretes Wirtschafts-
system Laborem exercens für sich in Beschlag neh-
men. In dieser Aufgabe der Verwirklichung wird
es eine Vielzahl von Lösungen für die jeweils
verschiedenen Situationen geben. Hier wird es
auch Meinungsverschiedenheiten geben. Eine beson-
dere Bedeutung kommt in dieser Verwirklichung den
Ortskirchen zu, insbesondere den Laien." (S.33).
Walter Kerber zieht aus dieser Rolle der Ortskir-
che eine sehr konkrete Schlussfolgerung für die
Kirche seines Landes: "So wird beispielsweise die
Kirche in der Bundesrepublik die recht zurückhal-
tende Einstellung zur Mitbestimmung im Unterneh-
men, die sie teilweise gezeigt hat, nicht mehr
länger im Namen der katholischen Soziallehre
beibehalten können. Sie wird, wie das schon von
der deutschen Synode 1975 gefordert wurde, einen
engeren Kontakt zu den Gewerkschaften suchen und
alle Gläubigen, die in einem Arbeitsverhältnis
stehen, zum Eintritt in die Gewerkschaften aufzu-
fen müssen. Sie wird energischere Vorstösse unter-
nehmen müssen, um eine Eigentumsbildung von Pro-
duktivvermögen in Arbeitnehmerhand voranzutreiben.
Sie wird insgesamt mehr Aufmerksamkeit der Verän-
derung der Gesinnung und der gesellschaftlichen
Verhältnisse zuwenden müssen." (S.25).
Daß Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Kirche
in Bezug auf die konkrete Durchführung der Prinzi-
pien möglich und legitim sind, hat Konsequenzen
für die Auffassung, welche die Kirche von ihrer
Einheit hat. Heiner Ludwig sagt dazu Folgendes:
"Für viele wird dadurch die Einheit der Kirche,
der Gemeinde prekär und schwierig. Es muss daher
viel stärker als bisher bewußt werden, daß diese
Einheit eine verheissende Einheit ist und man muß
sich noch deutlicher als bisher bewußtmachen, in-
wiefern es eine kirchliche Einheit ist… Wir
müssen also konkret werden, pluralistisch, nicht
uniform, nicht im Blockdenken und unter dem Zwang,
sich von anderen abgrenzen zu müssen. Unsere kon-
kreten Lösungsvorschläge sind vom christlichen
Glaubens motivierte und geprägte Angebote an die
und in den politisch effizienten Organisationen:
den Gewerkschaften, Parteien usw. Die biblische
und theologische Begründung dafür, die in ‚Labo-
rem exercens‘ klarer als in früheren Sozialenzy-
klären zu spüren ist, macht auch deutlich, daß
diese Praxis nicht lediglich eine zu begrüssende
Konsequenz unseres christlichen Glaubens, sondern
selbst Glaubenspraxis ist." (S. 71).
- Dieser Pluralismus in der konkreten Verwirkli-
chung der Anstösse, welche die Enzyklika enthält,
hat aber auch seine Schattenseite: die Trennung
zwischen einerseits der christlichen Soziallehre,
welche die allgemeine Theorie formuliert, und
anderseits der christlichen Sozialbewegung, welche
diese Theorie in die Praxis umzusetzen hat:
"Das Verhältnis von Soziallehre und Sozialbewe-
gung ist also als Ursache-Folge-Verhältnis aufge-
fasst: aus der Soziallehre folgt die praktische
Umsetzung in der Sozialbewegung. Ein Problem bil-
det das Verhältnis von Theorie und Praxis jeden-
falls nicht. Die Praktiker haben lediglich mög-
lichst getreu auszuführen, was die Theoretiker
ihnen an richtiger Einsicht vorgegeben haben. Die Praxis stellt für die Theorie kein Problem dar; sie kann die Richtigkeit der Theorie weder beweisen noch widerlegen. Und die Theoriebildung selbst ist nicht an die gesellschaftliche Praxis gebunden, von der sie letztlich lernen und die sie konstruktiv belehren könnte". (Werner Kroh, S. 51).
Auf etwas nuanciertere Weise drückt H. Ludwig diesen Wunsch nach einer Verbesserung der bisherigen Praxis in der Abfassung von Sozialenzykliken aus: "Es gibt gute Gründe dafür, die kirchliche Sozialverkündigung (Predigten, Hirtenbriefe, vor allem die Sozialenzykliken der Päpste) zu unterscheiden von der katholischen Soziallehre als der wissenschaftlichen Reflexion besonders dieser Sozialverkündigung und beide wiederum von der kirchlich-sozialen Bewegung als ‚Anwendungsfall‘ sowohl der Sozialverkündigung als auch der wissenschaftlichen Soziallehre. Diese Unterscheidung hat viel für sich und sie sollte auch grundsätzlich beibehalten werden. Aber sie birgt auch die Gefahr in sich, daß man sie in falscher Weise hierarchisch begreift, sozusagen als Einbahnstrasse: von der Verkündigung über die Lehre zur katholisch-sozialen Praxis, die das alles lediglich anzuwenden habe". (S. 60)
- Eine andere, wichtige Charakteristik der Enzyklika wird von mehreren Autoren zustimmend besprochen: der personalistische Ansatz des Papstes der sich u.a. darin zeigt, daß die Arbeit in erster Linie vom Subjekt her gesehen wird und auch von da her ihren Vorrang vor dem Kapital besitzt. (siehe dazu z.B. Walter Kerber ‚Der Mensch als Subjekt der Arbeit‘ S. 18-26, sowie den Kernsatz des Rundschreibens in dieser Hinsicht: "Die Arbeit ist eine Wohltat für den Menschen – für sein Menschsein -, weil er durch die Arbeit nicht nur die Natur umwandelt und seinen Bedürfnissen anpasst, sondern auch sich selbst als Mensch verwirklicht, ja gewissermassen mehr Mensch wird." LE 9)
Dieser Ansatz führt allerdings auch bei zwei Autoren zu kritischen Bemerkungen. W. Kroh zeigt hin auf einen gewissen Widerspruch zwischen der personalistischen Sicht der Arbeit und der Situation des Subjektes in der Kirche: "Der von der katholischen Soziallehre schon immer vertretene und durch Laborem exercens noch stärker betonte Vorrang der Arbeit gründet letztlich in dem subjektiven Charakter menschlicher Arbeit. Nun hat aber die Option für die Subjektwerdung des Arbeiters in der katholischen Soziallehre – und auch in Laborem exercens – keine Berührungspunkte mit der Frage nach dem Subjekt des Glaubens und dem Subjekt kirchlichen Handelns. Schon aus diesem Grund muß die Aufspaltung von sozialphilo-
sophischer und theologischer Frage nach dem Subjekt kritisiert werden. Denn religiöses und gesellschaftliches Subjekt dürfen nicht einfach als verschiedene vorausgesetzt werden. Soll Religion – nicht nur, aber auch für die Arbeiter – identitätsbildende Kraft gewinnen, so ist gerade auf die Einheit von gesellschaftlicher und religiöser Identitätsbildung hinzuwirken. Das verlangt theologisch, das Subjekt des Glaubens als Subjekt kirchlichen und gesellschaftlichen Handelns ernst zu nehmen; hinsichtlich der kirchlichen Sozialverkündigung verlangt es eine Neuorientierung, die christliche Identität und kirchliches Handeln ‚von unten‘, das heisst von der gesellschaftlichen Basis der Kirche her begreift" (S. 56).
Für Friedhelm Hengsbach, den Mitarbeiter von Nell-Breuning, ist der subjektive Ansatz der Enzyklika dagegen verantwortlich für eine Reihe von Mängeln: "Stellenweise verbergen sich hinter radikalen Formulierungen begriffliche Unschärfen, folgen auf eindeutige Optionen behutsame Abschwächungen, stehen abgehobene Lehrsätze einander widersprechender Auslegung offen. Vor allem aber erscheint der Mensch, der den Gegenstand des Sozialrundschreibens über die menschliche Arbeit bildet, schemenhaft unwirklich, realitätsenthemen. Beschäftigt sich das Rundschreiben mit einem Phantom-Menschen?" (S. 85) Schuld an diesem enttäuschenden Resultat ist nach Hengsbach die Methode, die eigentlich der subjektiven Sicht widerspricht: "Der abstrakt-allgemeinen Betrachtungsweise entspricht eine Erkenntnismethode, die gleichsam von oben herab aus grundlegenden Wesensensichten geschichtliche Entwicklungen begreift und konkrete Einzelheiten in systematische Zusammenhänge einordnet." (S. 88) Von daher kommt die Akzentuierung der Arbeit im subjektiven Sinn, unter weitgehender "Ausblendung der gesellschaftlichen Dimension der Arbeit" (S. 86), bzw. ihre "Verengung auf den familiären Bezug" (S. 90); von daher auch die Rede vom Menschen fast ausschließlich in der ‚Einzahl‘, und schließlich die vielfachen "partiellen Defizite", die allerdings als "Wunsch zu verstehen (sind), daß die kanonischen Anregungen des Rundschreibens aufgegriffen, ergänzt und weiterentwickelt werden." (S. 94), Hengsbach denkt hier an die "lückenhafte Ableitung des Rechts auf Arbeit", die "unpräzise Darstellung der Konfliktfelder gegenwärtige Arbeitsorganisation" sowie der "aktuellen Konfliktträger", und schließlich die "Unbestimmtheit der Grundlage der Mitbestimmungssicherung."
- H. Ludwig weist nach, daß Laborem exercens eine wichtige Etappe darstellt im Wandel des Selbstverständnisses der katholischen Soziallehre. War zu Zeiten Pius XII. das Naturrecht fast ausschließlich die Quelle der Soziallehre, so wurde vom 2. Vatikanischen Konzil die Offenbarung in dieser Hinsicht rehabilitiert und den Einsichten der natürlichen Vernunft an die Seite gestellt. Es scheint nun, als Führe Johannes Paul II. diese Entwicklung noch einen Schritt weiter, indem er die Soziallehre sieht "als Konsequenz des Evangeliums sowie einer aus dem Evangelium hervorgegangenen Vision des Menschen" (S. 65). Bestätigt wird diese Auffassung durch einen Blick auf die Zitate in der Enzyklika: ausser einigen wenigen Textstellen aus der Pastoralkonstitution ‚Gaudium et Spes‘ des 2. Vatikanischen Konzils, handelt es sich fast ausschließlich um Zitate aus dem alten und dem neuen Testament. (Siehe hierzu den Beitrag des Exegeten Jürgen Ebach SS. 36-47).
Ebach merkt allerdings kritisch an, daß zwar häufig aus dem Buch Genesis zitiert wird, "nicht je-
doch der erste Arbeitsauftrag an den erschaffenen Menschen, den Garten in Eden ‚zu bebauen und zu bewahren‘ (Gen 2,15)" (S. 41). Die Enzyklika hätte hier einen gegenüber der Umweltproblematik heute wichtigen Akzent setzen können : der Genesistext bedeutet nämlich nicht den Auftrag und die Ermächtigung des Menschen, die Erde hemmungslos auszubeuten: "Die Besonderheit der Arbeit in Eden besteht darin, daß dieses Arbeiten nicht isoliert da steht, sondern verbunden ist mit dem Bewahren, Bewachen… Mensch und Natur sind in der Sprache der Paradieserzählung nicht Subjekt und Objekt, sondern ein Stück weit Partner … Gegenüber dem utopischen Modell der Arbeit im Gottesgarten ist die Arbeit nach der Vertreibung des Menschen aus dem Paradies bestimmt durch den Verlust der Verbundenheit von Bebauen und Bewahren… Der Mensch arbeitet nunmehr nicht in und mit einer partnerschaftlichen Natur, sondern gegen eine ihm widerständige… Hat die neuzeitliche Emanzipations- und Aufklärungsgeschichte gegenüber einer einseitig den Sündenfall betonenden Auslegungsgeschichte von Gen 2 und 3 den Aspekt der Autonomie des aus dem Gottesgarten vertriebenen Menschen herausgehoben … so verweist uns heute die Problematik der Automation und Technokratie sowie der Ökologie stärker auf den Aspekt des Verlustes in jener Emanzipationsge-
schichte, in der der Mensch seine Autonomie um den Preis der Einbusse seiner Identität in der Natur erlangt hat. Vollends angesichts eines heute notwendigen Verzichts auf das Machen alles Machbaren vermag die Erinnerung an das Konzept des Bearbeitens und Bewahrens utopisch und kritisch zugleich zu sein" (S. 42-43).
- Hingewiesen sei noch auf den vehementen Beitrag zum Thema ‚Frauenarbeit in Familie und Beruf‘, bei der die Enzyklika manche Feder lassen muß, der sich aber nicht in steriler Polemik erschöpft, sondern in seinem Schlußteil eine Reihe konkreter Vorschläge macht.
Eine Fülle von konkreten Maßnahmen findet sich ebenfalls bei Bernhard Teriet in seinem Artikel über "Die Verteilung der Erwerbsarbeit durch individuelle Zeitsouveränität" (siehe vor allem SS. 137-142).
Mit diesen Gedanken und Zitaten ist vielleicht ein Einblick möglich geworden in den Reichtum dieses Sammelbandes, dessen Lektüre und Studium deshalb nur empfohlen werden kann.
(In der nächsten Nummer von ‚FORUM‘ folgt die Besprechung des 5. Bandes dieser Buchserie: Friedhelm Hengsbach, Die Arbeit hat Vorrang)
Hubert Hausemer
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