Besonders von den Umwelt- und Naturschutzvereinigungen wird in letzter Zeit die Forderung an die Regierung gerichtet, endlich eine effiziente Landesplanung zu betreiben. Das Gesetz vom 20. März 1974 definiert die Landesplanung folgendermassen: Art. 1. „L’aménagement du territoire a pour objet d’assurer aux habitants du pays, dans une perspective à long terme, les meilleures conditions de […]
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