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Bei etwa 200 arbeitenden Inhaftierten beträgt der durchschnittliche Monatsverdienst 6250.- Franken.

Die Auffassung, daß Inhaftierte keine Rechte mehr brauchen, daß sie weniger als Tiere wert sind, wird bei der in Gefängnissen praktizierten Lohnpolitik deutlich. Als erstes soll hier aber auch einmal darauf hingewiesen werden, daß trotzdem noch viele Menschen, ob in der Handwerkskammer, in verschiedenen Behörden, Schulen, Freiberufler und andere mehr, sozusagen in Eigeninitiative, vielen Inhaftierten zum Beispiel bei ihrer Weiterbildung und später bei der Arbeitssuche, geholfen haben. Würden Sie, diejenigen, welche keinen Wert darauf legen, sich in die erste Reihe zu drängeln, nicht immer wieder eine helfende Hand reichen, die Chancen auf ein anderes Leben nach der Haft wären für manchen weitaus geringer, die Rückfallquoten höher. Zu hoffen ist, daß die Weiter- und Ausbildungsmöglichkeiten mit dem Gefängnissausbau endlich konkretere Formen annehmen. Das Erziehungsministerium hat diesbezüglich seine Bereitschaft signalisiert.

Zur Zeit können von den zwischen 320 und 380 Inhaftierten nur etwa 200 einer Arbeit nachgehen in verschiedenen Ateliers. (Schlosserei, Anstreicherei, Korb- und Stuhlflechterei, Gravurarbeiten, Druckerei, Buchbinderei, Kartonnage, Schreinerei) Bei den Frauen sieht die Situation weitaus trostloser aus. Sie haben in etwa die Auswahl zwischen monotoner Fließbandarbeit, Häkel- und Näharbeiten und dem Spinnen von Wolle. Es bestehen im CPL einige Möglichkeiten einen Beruf zu erlernen, wie Schlosser,

Buchdrucker, Buchbinder und Bauzeichner, jedoch fehlt es noch an Räumlichkeiten, Lehrpersonal, vor allem auch an Krediten. Etwa 80 % der Inhaftierten sind ohne Beruf, Gelegenheitsarbeiter oder Arbeiter. Hier besteht ein Nachholbedarf, der hinabreicht bis zum Elementarunterricht. Dazu wäre verstärkt auf verschiedenste Abschlußdiplome hinzusteuern, welche auch in der freien Gesellschaft gültig sind (zbsp. Buchhaltung und Informatik).

Betreffs der Löhne, so darf man hier getrost von den Inhaftierten als den Sklaven des zwanzigsten Jahrhunderts reden. In diesem Jahr sind im CPL insgesamt 15 Mio. an Löhnen vorgesehen. Bei etwa 200 arbeitenden Inhaftierten beträgt der durchschnittliche Monatsverdienst 6250.- Franken. Dem Inhaftierten stehen hiervon nur 3.125.- Franken/Monat zur freien Verfügung. Die andere Hälfte wird auf ein Sperrkonto gesetzt. Diese Geld erhält der Inhaftierte erst nach seiner Entlassung. Nach zwei Jahren Haft steht er mit 75.000.- auf der Strasse. Die Freiheit endet dann oft schon bei der Wohnungssuche. Laut einer vergleichenden Untersuchung über die Löhne (Akkordarbeit ausgenommen) in europäischen Gefängnissen (27.12.90) und im Vergleich zu dem in verschiedenen europäischen Ländern garantierten Mindesteinkommen (Libération vom 12.3.92) verdient ein in Luxemburg als "ouvrier d’élite" eingestufter Inhaftierter, bei 22 Arbeitstagen im Monat etwa 15 % dieses garantierten Mindesteinkommens.

In Deutschland sind es ungefähr 35 %, in Dänemark 25 %, in Belgien 20 %. Hier wird deutlich, daß ein in Luxemburg Inhaftierter in Zusammenhang mit dem hier bestehenden Lebensstandart recht wenig verdient.

In realen Zahlen ausgedrückt, liegt der Tagessatz für in Luxemburg Inhaftierte zwischen 115 und 180.- Franken (Akkordarbeit ausgenommen). Der Stundenlohn beträgt 30.- Franken. In der Schweiz, einem Land mit dem wir uns nicht nur Aufgrund des Lebensstandards oft vergleichen, liegt der Stundenlohn bei 60,75.- Franken. Als sofortige Maßnahme müßten die Tagessätze verdoppelt werden.

Darüber hinaus stellt sich allerdings die Frage, warum Inhaftierte nicht den gleichen Lohn für eine gleiche Arbeit, wenn diese von Nicht-Inhaftierten hier draußen verrichtet wird, erhalten? Jedem arbeitenden

Inhaftierten den gesetzlichen Mindestlohn auszuzahlen hätte dabei noch den Vorteil, daß er in eine Pensionskasse einzahlen könnte, was augenblicklich nicht der Fall ist. Vor allem bei Inhaftierten mit hohen Haftstrafen würde sich dies selbst für den Staatssäckel positiv auswirken, da eine soziale Absicherung somit gegeben wäre und ein aus der Haft Entlassener nicht in dem Maße auf Sozialdienste angewiesen wäre, wie dies jetzt der Fall ist. Bei der Zuerkennung des Mindestlohnes wäre zudem die Möglichkeit gegeben über eine Unkostenbeteiligung (Kost und Logis) der Inhaftierten zu reden. Diese Annäherung an die Wirklichkeit draußen könnte den Resozialisierungsbemühungen nur förderlich sein. Daß letztere recht bescheiden sind…

Jeannot Schmitz

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