Nach der Gangsterjagd
SREL-Untersuchungskommission: Eine Zwischenbilanz
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Serge Urbany
Nach der Gangsterjagd
SREL-Untersuchungskommission: Eine Zwischenbilanz
Die Mitglieder der parlamentarischen Untersuchungskommission sind zur Zurückhaltung gehalten, im Interesse ihrer eigenen Arbeit, und sie müssen in der Bewahrung der Interessen Dritter auf eine vertrauliche Behandlung von Details achten. Trotzdem muss es möglich sein, die allgemeine Ausrichtung ihrer hochpolitischen Arbeiten zu kommentieren. Ich will das im Folgenden versuchen.
Nach einer ersten Welle von Anhörungen sind wir an einem Wendepunkt angelangt. „Geheim ist geheim“, diese Tautologie des Premierministers Jean-Claude Juncker und seines Vorgängers Jacques Santer bedient die weit verbreitete Meinung, dass wohl wieder einmal nichts dabei herauskommen wird. Es stellt sich also die Frage, was letztendlich der Zweck der Übung ist. In den Antworten darauf stelle ich eine allgemeine Orientierungslosigkeit fest.
Ich will nur ein Beispiel nennen: Schon bald nach der nicht öffentlichen Anhörung von Ex-Geheimdienstchef Mille tauchten Informationen über eine Einschleusung von Jean-Claude Junckers Chauffeur in den Geheimdienst auf. Eine Nachricht, die die Öffentlichkeit zu dem Urteil veranlasste, im SREL gäbe es grobe Dysfunktionen. In diesem Sinne begnügen sich viele in der Öffentlichkeit mit rein kriminalistischen Überlegungen – einer Art Gangsterjagd – und vernachlässigen andere, und vielleicht wesentlichere – Fragen der Untersuchungskommission.
Um es klar und deutlich zu sagen: Mir geht es bei diesen Untersuchungen nicht vorrangig um Dysfunktionen beim Geheimdienst, sondern um die Funktionsweise dieses Dienstes. „Da Dienste wegen ihres klandestinen Charakters keiner Erfolgskontrolle unterworfen sind, in vieler
Es erstaunt mich sehr, dass die Frage, ob der Geheimdienst nach dem Kalten Krieg nicht einfach den „ennemi potentiel“ ausgetauscht hat, auf kein großes Interesse stößt.
Hinsicht Kontrolle auch nicht möglich ist, macht sich dort leicht bürokratischer Extremismus breit.“¹ Geheimdienste produzieren naturgemäß Missstände, denen auch ein Staatsminister ständig hinterherlaufen muss.
Letzten Endes gilt es deshalb festzustellen, ob es Aufgaben gibt – und welche das sind – denen nur ein Geheimdienst in einer demokratischen und transparenten Gesellschaft gerecht werden kann. Die Mission des Untersuchungsausschusses umfasst auch die Fragestellung nach der Notwendigkeit des Geheimdienstes, das hatte Präsident Bodry in der ersten Sitzung ausdrücklich betont. Deshalb muss sich der Ausschuss auch die Mittel geben, einen möglichst umfassenden Überblick der aktuellen Aufgabengebiete zu bekommen. So sehe ich den Zweck meiner Präsenz für die Lenk – die gegen politische Bespitzelung und gegen ökonomische Machenschaften ist – in dieser Kommission.
Die Arbeitsbedingungen
Die Aussagen in öffentlicher Sitzung – auf die ich mich in diesem Beitrag exklusiv beziehe – sind in bemerkenswerter Transparenz auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer nachzuschauen oder zu hören. Wegen ihrer „Überlänge“ sind diese Aufnahmen aber ein unbequemes Instrument zur Überprüfung ihrer Bedeutung. Die schriftlichen Berichte in Form eines Verbatim sind da schon nützlicher, werden aber erst nach Annahme durch die Untersuchungskommission veröffentlicht. Selbst die Kommission bekommt sie meistens erst Wochen nach der Anhörung, da die Zeugen den Bericht erst unterschreiben müssen. So ist es natürlich schwer, dem jeweils nachfolgenden Zeugen Fragen zu stellen, um ihn in Widerspruch zu bereits gemachten Aussagen anderer Zeugen zu bringen. Dies ist ohnehin schwer, da die Sitzungen öffentlich übertragen werden und sich die Zeugen demnach an den Antworten früherer Zeugen orientieren können.
Erstaunlicherweise bezog sich aber Staatsminister Juncker bei seiner Anhörung ausdrücklich auf ihm vorliegende schriftliche Zeugenaussagen, die den Mitgliedern der Kommission noch nicht vorlagen. Auch das Verbatim von Junckers Aussagen selber lag bis zu Redaktionsschluss des vorliegenden Artikels, d. h. einen Monat nach der Anhörung (!), immer noch nicht vor, weil der „Chef“ offensichtlich noch nicht unterschrieben hat. Es ist nicht leicht für die Kommission, so zu arbeiten, die Exekutive scheint immer einen Schritt voraus.
Ein zentrales Dokument für die Befragung der Zeugen war die Akte mit den Berichten aus sieben Jahren Arbeit der parlamentarischen Kontrollkommission, die mit dem Gesetz von 2004 eingesetzt worden war. Die in dieser Akte enthaltenen Berichte und Dokumente haben meist einen gewissen Geheimhaltungsgrad, oft völlig zu Unrecht. Da diese Schriftstücke deswegen nicht direkt in öffentlicher Sitzung den Zeugen entgegengehalten werden dürfen, mussten sich alle Abgeordneten auf vage Andeutungen beschränken. Das nahm natürlich ihren Fragen oft den notwendigen präzisen Charakter. Die Zeugen, alle aktuelle oder frühere, operativ, politisch oder staatsanwaltschaftlich „Agierende“ des Geheimdienstes, lehnten ihrerseits jegliche Präzision in ihren Antworten ab. Juncker beantwortete Fragen, die sich offensichtlich auf die Akte bezogen, mit der Gegenfrage nach den Quellen. Der Fragende wurde so (vorläufig, in öffentlicher Sitzung) schachmatt gesetzt. Es leuchtet ein, dass der Untersuchungskommission unter diesen Rahmenbedingungen allein schon gewisse technische Grenzen aufgezwungen sind.
Die Aussagen
Zu Beginn der Arbeiten hatte ich im Lëtzebuerger Land (11.1.2013) geschrieben: „Die Untersuchungen werden nicht unabhängig von der Politik sein […] Jeder will seine Wahrheit herausfinden und verschiedene Wahrheiten werden ein ganzes Bild ergeben.“ Dementsprechend weit gefächert waren auch die Fragen an die Zeu-
Z. B. ging es darum, die sich aus der Veröffentlichung des Gesprächs zwischen Marco Mille und Jean-Claude Juncker ergebenden Fragen zu beantworten. Wie war es möglich, dass Staatsbeamte den Regierungschef illegal aufnahmen? Wieso hatte der Staatsminister Mille so lange im Amt belassen? Nach Einstellung der Ermittlungen gegen Mille wegen Verjährung gewannen diese Fragen an politischer Brisanz, weil nicht nur Dienstchef Juncker, sondern auch die parlamentarischen Kontrolleure jegliche Meldung an die Staatsanwaltschaft unterlassen hatten.
In Zentrum stand aber der weit ungeheuerlichere Vorgang, dass der „Dienst“ zehntausende wenn nicht hunderttausende Karteikarten und Akten über Luxemburger und hier wohnende Ausländer hatte anfertigen lassen. Zwar waren auch hier die Antworten ausweichend, aber dennoch interessant. Im Keller des SREL lagert weiterhin das versiegelte Archiv, das nur darauf wartet, ausgewertet zu werden.
Die Mitglieder der Untersuchungskommission stellten viele berechtigte Fragen, darunter auch Detailfragen nach der Funktionsweise, der internen Kontrolle und der Rekrutierungsweise des Geheimdienstes. Über die aktuellen Missionen des SREL wurden hingegen nur wenige Fragen gestellt, wenigstens nicht bis in der Presse die ersten Elemente über wirtschaftliche Prospektionsreisen des SREL aufzutauschen begannen. Seitdem war diese Fragestellung sehr präsent, u. a. in den Anhörungen der früheren SREL-Mitarbeiter Frank Schneider und André Kemmer.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Frage, warum der „Dienst“ sich in den letzten Jahren offensichtlich stark auf die wirtschaftliche Aktivität fokussierte. „Privatwirtschaftlicher Selbstschutz kann technisch und organisatorisch staatlich unterstützt werden, bedarf aber keiner Flankierung durch geheimdienstliche Aufklärung“$^{2}$ meint ein Autor. Haben Wickrég/Léiweng und Cargolux nicht ausreichend die ungesunde Verwischung von Grenzen zwischen Privatwirtschaft und Staat aufgezeigt, wobei in allen Fällen nicht die Wirtschaft demokratischer, sondern der Staat intransparenter und undemokratischer wird.
Zu weiteren aktuellen Aufgaben des SREL wurden ebenfalls kaum Fragen gestellt (außer von mir selbst). Gemeint ist erstens die politische Überwachung des sogenannten Links-Extremismus, am Beispiel der Überwachung der Castor-Proteste oder angeblicher linker „Zusammenrottungen“ in der Großregion. Gemeint ist aber vor allem auch – und hierfür gibt es viele Indizien – die systematische Überwachung der muslimischen Glaubensgemeinschaften. Mehrere Zeugen, am deutlichsten der Zeuge Schneider, gaben dies zumindest indirekt zu. Schneider brachte überdies sehr deutlich zum Ausdruck, dass die meisten dieser Überwachungen sich im Nachhinein als nicht konform mit dem eigentlichen Auftrag des Geheimdienstes erwiesen hatten. Es erstaunt mich sehr, dass die prinzipielle Frage, ob der Geheimdienst nach dem Kalten Krieg – und mit wesentlich mehr Mitteln – nicht einfach den „ennemi potentiel“ ausgetauscht und heute Teile der Gesellschaft aufs Neue unter Generalverdacht gestellt hat, auf kein großes Interesse stößt.
Auch die von mir mehrmals angeschnittene Verbindung zwischen dem SREL und dem Terrorismus-Gesetz von 2003 gehört meines Erachtens zu den eigentlichen Kernfragen, gaben doch mehrere Zeugen zu, dass der „Anti-Terrorismus“ den Großteil der Aktivitäten des heutigen SREL ausmacht. Unter „Terrorismus“ darf man sich dabei nicht nur Bombenattentate vorstellen. Denn der Begriff Terrorismus ist im Gesetz von 2003 dermaßen nebulös definiert, dass jede Art von Druck auf den Staat, selbst wenn nur relativ geringfügige Straftaten begangen werden, zum Terrorismus gezählt wird. Der deutsche Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider hat die Antiterrorismus-Gesetzgebung deshalb auch als „Sesam-Öffne-Dich“ der Geheimdienste beschrieben.$^{3}$ Das Einzige, was einzelne Zeugen, darunter Geheimdienstchef Juncker, solchen Befürchtungen entgegenzuhalten hatten, war die Beteuerung, dass sie selber so eine Ausuferung nie zulassen würden …
Anstatt also mittels Gesetz Rechte, Pflichten und Grenzen zu definieren, werden wir auf die Gutmütigkeit und liberale Gesinnung eines Regierungschefs verwiesen. Dabei wurde bisher tunlichst unterlassen,
dem Parlament und auch der Öffentlichkeit regelmäßig und umfassend Aufschluss über die Arbeit des Geheimdienstes zu geben, wie dies zumindest beim deutschen Verfassungsschutz der Fall ist. Der aktuelle Geheimdienstchef Heck behauptete, der Luxemburger Geheimdienst sei vor allem ein Innengeheimdienst. Dabei steht allerdings gerade der Bundesverfassungsschutz in der Kritik, z. B. wegen der Praxis der Anheuerung von Agenten (V-Leuten). Was heißt das für Luxemburg?
Wie soll es jetzt weitergehen?
Meine Vorschläge tendieren in die Richtung, dass jetzt der eigentliche Untersuchungsteil über die tatsächlichen Aktivitäten des heutigen Geheimdienstes beginnen sollte. Vergessen wir nicht, dass die Kommission alle Befugnisse eines Untersuchungsrichters hat – die sie bisher nur durch Anlegen der Siegel im SREL-Keller genutzt hat – und in dieser Hinsicht nur wenig Grenzen unterworfen ist. Im Verlaufe ihrer Arbeiten sind die Abgeordneten durch ihre parlamentarische Immunität geschützt, die nur das Parlament selber aufheben kann. Drohungen mit Strafverfolgung sind daher ein zahnloser Tiger. Vielleicht wird endlich auch einer breiten Öffentlichkeit klar, dass die Abgeordneten dieses „Privileg“ besitzen, um ihre Arbeit gegenüber der Exekutive ausüben zu können.
So sollte der Teil des Archivs, der die Mikrofiches der „Organisationen“ enthält, beschlagnahmt, ins Parlament gebracht und ausgewertet werden. Auch soll die SREL-Direktion uns einen Bericht über ihre Missionen vorlegen, aufgrund dessen eventuell weitere Überprüfungen und Zeugenaussagen nötig werden. Der zuständige Minister hat in seiner Anhörung einen solchen Bericht für die Zukunft nicht ausgeschlossen; fangen wir jetzt schon damit an! ♦
Im Herzen der Finsternis
Offene Fragen im Zusammenhang mit der Taoufik-Affäre
Vor einem Jahrzehnt, am 31. März 2003, verübte der Luxemburger Staat mit einer gewaltsamen Hausdurchsuchung in „Islamistenkreisen“ einen medienwirksamen Schlag gegen den Terrorismus: Polizisten der Spezialeinheit USP stürmten mit Rammbock und Maschinenpistolen 20 Familienwohnungen (davon zwei aus Versehen). Das Luxemburger Wort qualifizierte die Aktion als „durchaus positiven – wenn auch bescheidenen – Ansatz im Kampf gegen den internationalen Terrorismus“.
Auf die monatelang vorbereitete Razzia folgte keine einzige Anklage. Zurück blieben traumatisierte Familien und (mindestens) ein gebrochenes Leben: Salmi Taoufik Kalifi, einer der visierten „Terroristen“ wurde am 3. April 2003 nach Tunesien ausgewiesen (unter welchen Umständen, ist bis heute nicht bekannt). Sein Anwalt wies den Staatsminister darauf hin, dass Taoufik in Tunesien politisch verfolgt werde. Er solle stattdessen in seine zweite Heimat, Bosnien, ausgewiesen werden, wo er im Bürgerkrieg an der Seite der bosnischen Truppen gekämpft und seine Frau kennengelernt hatte. Noch am Flughafen von Tunis wurde Taoufik festgenommen und während seiner „Untersuchungshaft“ gefoltert. Die Folter dauerte 39 Tage, jeweils von morgens 6 bis abends 8, berichtete Taoufik acht Jahre später, nach seiner Freilassung, der Revue: „Sie legten mich in Ketten, schlugen mich mit Stuhl- und Tischbeinen am ganzen Körper und hängten mich mit dem Kopf nach unten an der Decke auf.“ Eine Rechtsanwältin bestätigte der Revue den Verdacht auf Folter. (2011 antwortete der Premierminister auf eine diesbezügliche parlamentarische Frage: „Luxemburg hat keinen Einfluss auf den Ablauf der juristischen Prozeduren, in die Herr Kalifi in Tunesien verwickelt sein konnte“.)
Gegenüber der Presse meinte Jean-Claude Juncker 2003: „Seien Sie froh, dass er nicht mehr zu Lande ist“. Dem folgte die Bemerkung: „Frau und Kinder wurden mit ausgewiesen. Es soll niemand sagen, wir würden Familien auseinander reißen“. 2004 griff die ARD-Sendung „Panorama“ den Zwischenfall auf. Daraufhin rechtfertigte Juncker sich erneut vor der Presse: geheimdienstliche und polizeiliche Erkenntnisse hätten den Einsatz gerechtfertigt. André Kemmer, der 2003 in der Kriminalpolizei für die Bekämpfung des Terrorismus zuständig war, bestätigte vor wenigen Wochen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Geheimdienstaffäre, es habe damals einen Informationsaustausch zwischen Polizei, Justiz und Geheimdienst gegeben. Im Zusammenhang mit der geplanten Razzia könnte es also die erste Verbindung zwischen ihm, Mille und Schneider gegeben haben. Juncker erklärte 2004 während eines Pressebriefings ebenfalls, dass das Parlament im Vorfeld nicht über die geplante Razzia informiert worden war. Ende 2002 hätte die Regierung den Fraktionschefs ihren damaligen Kenntnisstand jedoch geschildert. Als Anlass dafür nannte Juncker den am 10. Oktober 2002 im Jeudi erschienenen Artikel mit Insiderinformationen über angebliche Terrornetzwerke in Luxemburg. Woher kamen die Informationen und welches Interesse gab es daran, diese Drohkulisse aufzubauen?
Die Ligue des droits de l’homme hat kürzlich ihre Fragen über die Taoufik-Affäre an die Untersuchungskommission weitergeleitet: Kamen für die Razzia auch Informationen von ausländischen Geheimdiensten? (Hier dürfte v. a. die Frage der Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen Ben Alis oder George W. Bushs von öffentlichem Interesse sein.) Die Kommissionsmitglieder entschieden am 1. März, sich mit diesen Fragen im Rahmen ihrer Untersuchungen über die Missstände beim Geheimdienst nicht beschäftigen zu wollen.
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