Pressefreiheit (Made in Luxembourg)

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(Made in Luxembourg)

Am 23. März durchsuchte die Police Judicaire die Gebäude von BCE (Broadcasting Center Europe) dem Internetanbieter von RTL im Zusammenhang mit der sogenannten Hotmail-Affäre. Hatte das Ereignis anfänglich hohe Wellen geschlagen, so ebbten diese doch schnell ab. Nur einen Monat später muss man feststellen, dass das Thema aus den Medien und den öffentlichen Diskussionen verschwunden ist. Zu unrecht jedoch! Vieles in dieser Affäre ist weiterhin unklar und wird es wahrscheinlich auch bleiben. Die Einblicke, die man jedoch gewinnen konnte sind eher beunruhigend.

Lex Folscheid

Die Police Judicaire ermittelte seit November letzten Jahres wegen „fraude informatique“ gegen „Unbekannt“ und dies, weil jemand sich unerlaubt Zugang zu der Email-Adresse enquete85@hotmail.com verschafft hatte. Dabei handelte es sich nicht um irgendeine Email-Adresse sondern um die offizielle Adresse der Ermittlungen in der Bommenleeër-Affäre. forum hatte berichtet, dass die Police Judicaire dabei wahrscheinlich gegen die Nutzungsbedingungen von Microsoft verstoßen hatte. Die Pressesprecherin von Microsoft Deutschland bestätigte denn auch, dass „ein E-Mail Dienst wie Hotmail für eine solche Art der Nutzung nicht vorgesehen“ sei und nennt das Vorgehen der Luxemburger Ermittlungsbehörden eine „ungewöhnliche Maßnahme“. Trotzdem ziehe Microsoft zu diesem Zeitpunkt „keine rechtlichen Schritte“ in Betracht.

Nicht nur die Email-Adresse selbst, sondern auch das Passwort, das die Beamten wählten verdient die Kennzeichnung „ungewöhnlich“. Glaubt man den Informationen, die forum vorliegen, dann brauchte man nicht viel Phantasie, um von selbst auf das Passwort zu stoßen. Dem „Hacker“ wurde es demnach nicht besonders schwer gemacht. Dies ist keine Entschuldigung dafür, dass ein Unbefugter sich Zugang zu einer fremden Email-Adresse verschafft hat. Es zeigt aber die Disproportionalität zwischen dem Aufwand, die Email-Adresse und die darin enthaltenen Informationen zu schützen einerseits und dem Aufwand, den „Hacker“ zu finden andererseits.

Denn „disproportional“ waren die Maßnahmen auch nach Ansicht von Ben Fayot (LSAP). Auch die Redner anderer Parteien fanden anlässlich einer Aktualitätsstunde im Parlament klare Worte für das Vorgehen der Ermittlungsbeamten. So etwa Laurent Mosar (CSV), der feststellte: „Es ist nicht von Bedeutung, ob eine Maßnahme der Justiz als Ziel hat, den Informanten eines Journalisten herauszufinden, oder ob es darum geht einen Verbrecher oder seinen Komplizen zu finden … in beiden Hypothesen fallen die Journalisten und all ihre Mitarbeiter unter den Quellenschutz.“

Mosar widerspricht damit explizit der Argumentation des Parquet wonach die Ermittlungen im Fall der Hotmail-Adresse sich nicht gegen Journalisten oder ihre Informanten richten und somit auch nicht unter das Pressegesetz fallen würden. Was die Beamten mit den Durchsuchungen bezweckten, bleibt bis heute ein großes Geheimnis.

Im Zentrum der Ermittlungen steht jedoch die IP-Adresse (Internet Protocol) des Hackers. Dabei handelt es sich um eine zehn bis zwölfstellige Zahl, die jedem Internetbenutzer zugeteilt wird und anhand derer man die Identität des Benutzers eindeutig feststellen kann. Bisher ging man davon aus, dass der Zweck der Hausdurchsuchungen bei BCE darin bestand, die IP-Adresse des Hackers zu ermitteln, indem man die Email versuchte zurückzuverfolgen, die der Hacker an die RTL-Redaktion geschickt hatte. Als der Hacker per Email der RTL-Redaktion mitteilte, dass die

„Der Parquet hat sich gegen die Aufnahme des aktuellen Quellenschutzes in das Pressegesetz gewehrt.“
Laurent Mosar (CSV)

Adresse enquete85@hotmail.com geknackt sei, hinterließ er eine Spur, die man gegebenenfalls zurückverfolgen könnte um eben diese IP-Adresse des Hackers herauszufinden.

Umso erstaunlicher ist es, dass die Ermittlungsbeamten bereits mit einer Liste von IP-Adressen bei BCE vorstellig wurden. Ihr Besuch diente somit nicht dem Zweck, IP-Adressen herauszufinden, sondern IP-Adressen zu überprüfen. Wie bei einem Vexierbild verändert sich dadurch das gesamte Bild der Ermittlungen. Es ist höchstwahrscheinlich, dass die Beamten bei ihren Ermittlungen an eine Liste derjenigen Benutzer gelangt sind, die sich die Emailadresse enquete85@hotmail.com angeschaut haben. Darunter waren auch die IP-Adressen der RTL-Redaktion. Ist dies erstaunlich? Nein, sagt Chefredakteur Marc Linster. Als die RTL-Redaktion die Email mit dem Passwort erhielt, habe man diese Information zuerst überprüfen wollen. Dazu habe man sich von zwei unterschiedlichen Computern mit dem Passwort bei der Hotmail-Adresse angemeldet. Mit Erfolg! Daraufhin, so Linster, habe er persönlich Staatsanwalt Robert Biever davon in Kenntnis gesetzt, dass die Email-Adresse geknackt worden sei.

Bei RTL kann man sich die Hausdurchsuchungen deshalb auch nicht erklären. Man habe doch bereitwillig mit dem Parquet kooperiert. Und nun wolle man ihnen von Seiten der Justiz aus einen Strick drehen, weil sie das Passwort überprüften und sich damit ebenfalls Zugang zu der

Emailadresse verschafften? Diese Frage steht im Raum. Chefredakteur Linster meint dazu: „Ich werde den Eindruck nicht los, dass man versucht uns einzuschüchtern.“

Zur Erklärung trägt die Aussage von Kommunikationsminister Jean-Louis Schiltz vor dem Parlament bei, wo er sagte: „Ein Journalist profitiert nur vom Quellenschutz, wenn er Zeuge ist, nicht aber wenn er Täter oder Komplize ist.“ Inwiefern die RTL-Redaktion sich zum Mittäter machte als sie das Passwort der Hotmail-Adresse überprüfte und diesbezüglich Ermittlungen eingeleitet werden, liegt im Ermessensspielraum der Generalstaatsanwaltschaft. Der gleichen Institution, die man mit der Nachricht der geknackten Emailadresse bloßgestellt hatte. Ein Kräftemessen zwischen Justiz und Presse?

Mit den Aussagen von Laurent Mosar (CSV) vor dem Parlament erhärtet sich dieser Eindruck:

„Was mir viel mehr zu denken gibt, ist, dass dies kein isoliertes Dossier ist, sondern schon öfters Journalisten vor den Untersuchungsrichter zitiert wurden um Informationen zu erhalten. Sollte dies der Fall sein, dann muss man sich als Politiker Fragen stellen, was die Umsetzung des Pressegesetzes angeht. Dies umso mehr als die Generalstaatsanwaltschaft sich bei dem neuen Pressegesetz bereits gegen die Aufnahme des aktuellen Quellenschutzes gewehrt hatte.“

Hinzu kommt in dieser Affäre demnach ein grundlegender Konflikt zwischen legislativer und judi-

Die vorgeschlagene Interpretation des Quellenschutzes würde den Journalismus in die Steinzeit zurückversetzen.

kativer Gewalt. Während das Parlament mit dem Gesetzestext eine Vorlage liefert, wird die Pressefreiheit im Detail durch die Rechtssprechung festgelegt. Mit dem Fall von BCE steht nun zum ersten Mal der Quellenschutz auf dem Prüfstand und mit der Interpretation der Richter werden die Grenzen des Rechtsgrundsatzes näher bestimmt. Aus diesem Grund zeigt sich Mosar alarmiert: „Wir werden nicht müde werden uns jedesmal zu Wort zu melden, wenn wir das Gefühl haben, dass gegen den Geist dieses Pressegesetzes und somit gegen die Pressefreiheit verstoßen wird, egal von welcher Seite dieser Angriff kommen wird.“

Die Existenz des Luxemburger Pressegesetz, als „eines der „innovativsten Pressegesetze der Welt“ (Mosar) ist deshalb keineswegs gesichert. Kommunikationsminister Schiltz hat bereits darauf hingewiesen, dass der Gesetzestext 2007 überdacht werden wird. Um „das Problem“ der Hausdurchsuchungen zu lösen schlug der Minister deshalb bereits vor, einen Passus in den Gesetzestext aufzunehmen, wonach künftige Hausdurchsuchungen in Redaktionsräumen begleitet sein müssten von dem Präsidenten des Presserates. Dies klingt bedrohlich nach einer Aufweichung des Quellenschutzes und der Pressefreiheit. Umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass Charles Ruppert, der momentane Präsident des Presserates, die Meinung vertritt, dass Hausdurchsuchungen „nicht den Weltuntergang bedeuten“ für eine Redaktion.

Im Luxemburger Wort konnte man zum gleichen Zeitpunkt weitere „konstruktive“ Vorschläge lesen, wie man den Quellenschutz weiter ausformulieren könnte. In einem unsäglichen Artikel machte Thierry Reisch zuerst einmal RTL und BCE für das ganze Schlamassel verantwortlich, da man die Informationen der RTL Redaktion und andere „einfache Informationen“ auf den gleichen Servern bei BCE angelegt habe. Reischs Vorschlag sieht deshalb vor: die Redaktions-Server sollten in Zukunft „physisch in den Büros der Journalisten“ stehen und „nur durch die Journalisten selbst oder durch Mitarbeiter die unter das Pressegesetz fallen“ bedient werden. Führt man diese Logik weiter, dann müsste eine Redaktion ebenfalls ein eigenes Telefonnetz und einen eigenen Postvertrieb unterhalten damit Telefongespräche und Briefkontakte unter den Quellenschutz fallen. Die Affäre Roemen/Wolter hat gezeigt, dass man hierzulande dazu neigt, Hausdurchsuchungen bei der Post nicht als Verstoß gegen den Quellenschutz anzusehen.

Wenn der Quellenschutz im Bereich des Internet voraussetzt, dass Redaktionen einen eigenen Email-Server mit samt einer Informatikabteilung unterhalten, werden 99% aller Redaktionen dieses Medium nicht mehr nutzen können. Dies würde dazu führen, dass der Journalismus in Luxemburg unter „einem der innovativsten Pressegesetze der Welt“ in die Steinzeit zurückgeworfen wird.

Aufklärungskampagne der Luxemburger Polizei zu den Gefahren im Internet

Wanns Du Dëch un dës Régelen hälls,

  • Klick keng illegal Websäiten un

  • Schütz däin Computer virun Attacken vu baussen, dass ët kengem äneren gelengt Attacken ouni däin Wëssen vun dengem Rechner aus zë starten

  • Wanns du Problemer hues, sich Hëllef bei dengen Elteren oder Frënn a nët am Netz. („Gothic“ (Gruftie)-Säiten)

  • Iwerlé dir, wéi’s du dën Internet kanns sënnvoll asetzen

  • dann kriss du keen Ierger matt dër Police

  • dann kanns du nuets roueg schlöfen

  • dann hues du keen schlecht Gewëssen

  • dann liews du méi läng

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