Seit 1978 ist der Schwangerschaftsabbruch in Luxemburg gesetzlich geregelt. Grundsätzlich ist Abtreibung in Luxemburg verboten — kann also strafrechtlich verfolgt werden — außer es liegt eine der folgenden Indikationen vor: – die Schwangerschaft geht auf eine Vergewaltigung zurück, – das Leben der Mutter ist in Gefahr, – das Kind wird (schwere) Behinderungen aufweisen. Als 2007 …