Verfassungsreform: Das Briefgeheimnis ist verletzlich…
Artikel 28 der luxemburgischen Verfassung bestimmt unmißverständlich: “Le secret de lettre est inviolable��?, d.h. das Briefgeheimnis im weitesten Sinne ist unverletzlich. Keine irgendwie gearteten Ausnahmen sind zur Zeit von der luxemburgischen Verfassung gedeckt. 1982 brachte die Regierung ein Gesetz ein, das die Möglichkeiten des Staates, die Telefongespräche seiner Bürger zu überwachen, regeln sollte. Die LSAP, […]
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