Am 21.1.1977 meldete die Presse (1), dass ein Waldhüter durch das Zuchtpolizeigericht Luxemburg zu einer Geldstrafe von 12.000 Franken verurteilt wurde, weil er ohne jede Notwendigkeit einen Schäferhund durch zwei Schüsse verletzt hätte. Der Waldhüter hatte zwar zu seiner Verteidigung erklärt der Hund hätte ihm „seine Zähne gezeigt“. Ein Zeuge, ein im Ruhestand befindlicher Gendarm, […]
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