Wie vereinbart Mensch Beruf und Privatleben?
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Wenn das Problem wie oben formuliert würde, wären wir (wer?) einen Schritt weiter. Dann würde es als gesamtgesellschaftliches anerkannt und es würde landauf, landab darüber debattiert, eine Tripartite zu seiner Lösung würde einberufen, Diskussionsrunden organisiert… Leider sieht die Realität anders aus. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben steht im Ruch ein Frauenthema zu sein. In den Köpfen (der meisten Männer und vieler Frauen) sind die Frauen doch noch immer eher zuständig für das Private und die Männer eher für das Öffentliche. Daran hat auch das Schlagwort der Frauenbewegung von vor 30 Jahren – das Private ist politisch! – wenig geändert. Das ist die eine Perspektive.
Die andere Perspektive: Die Frauen sind zunehmend berufstätig. Auch wenn einige Zeitgenossen meinen, sie müßten die bei Männern nie gemachte Differenzierung anbringen zwischen jenen, die müssen und jenen, die wollen, wird ihr Recht auf Erwerbstätigkeit von keinem mehr ernsthaft in Frage gestellt. Die Zahl der Scheidungen ist ein Beleg dafür, daß die Ehe als Existenzgrundlage ziemlich unsicher geworden ist. Die Frauen sind zunehmend berufstätig auch wenn sie Kinder haben. Sie sind es – als einzelne und insgesamt – wohl in unterschiedlichem Maße, aber der Trend, daß Berufstätigkeit ein konstitutives Merkmal von Frausein in unserer Gesellschaft wird, scheint unumkehrbar. Das hat das Leben der Frauen grundlegend verändert, denn die Haus- und Erziehungsarbeit
beit ist ihnen geblieben. In zehn Jahren haben die Männer bei ihrer täglichen Mitarbeit im Haus zehn Minuten zugelegt.$^{1}$
Ein wichtiger Akteur, um das Thema aus der Frauen-ecke zu holen und als ein alle, Männer wie Frauen angehendes zu konstitutieren, sind die Gewerkschaften. Das Abstrahieren von der Reproduktionsspäre und das Ignorieren des Wechselverhältnisses beider Lebenswelte konnte durchgehen, solange die Mehrheit ihrer Mitglieder Männer waren. Mit der zunehmenden Präsenz von Frauen in der Arbeitswelt und in den Gewerkschaften ist das Beharren auf alten Einstellungen und Konzepten nicht nur als patriarchalisch zu bewerten, es ist auch strategisch falsch. Wollen die Gewerkschaften Organisationen aller ArbeitnehmerInnen sein, so müssen sie offensiv für eine Gleichstellung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt eintreten, indem sie u.a. Konzepte für eine Arbeitszeitpolitik entwickeln, die beschäftigungspolitische Ziele bewußt und explizit (und nicht nur unter "ferner liefen") mit gleichstellungspolitischen verknüpfen.
Für die Parteien gilt: Es ist eine andere Politik je nachdem, ob ich die die Erziehungsleistung an sich honorierte, wie das in Luxemburg der Fall ist (Erziehungszulage, Baby-Jahre in der Rentenversicherung), oder ob ich der in den Arbeitsmarkt integrierten Frauen ebenso wie dem Mann – im Fall der Elternschaft
Möglichkeiten schaffe, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu verbinden. In diesem Zusammenhang soll daraufhin gewiesen werden, daß Schweden trotz einer hohen Erwerbsquote seiner Frauen die höchste Geburtenrate in Europa aufweist. Dies nicht aufgrund direkter natalistischer Anreize sondern durch arbeitsrechtliche Regelungen, die es Eltern, also Männern wie Frauen ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung unter einen Hut zu bringen. Allzuoft sprechen die politischen Akteure bei uns noch von der "Wahlfreiheit" und übersehen, daß diese das Privileg einiger Wohlhabender ist oder sich bei näherem Hinsehen als Beschönigung einer durch die Umstände aufgezwungenen Lösungsstrategie herausstellt.
Es gibt wahrscheinlich keine andere Lebensphase, wo man dermaßen auf beides – Einkommen und Zeit – angewiesen ist, wie in der Zeit der Familiengründung. Auf der anderen Seite darf davon ausgegangen werden, daß volle Berufstätigkeit und Elternschaft sich unter zeitlichen Gesichtspunkten ausschließen. Um so mehr wie hierzulande ein notorischer Notstand zu beklagen ist, was die Zahl der Kinderbetreuungsplätze angeht. Gutverdienende Eltern haben Spielräume für individuelle Lösungen, dadurch daß sie teilzeit arbeiten und/oder auf bezahlte Dienstleistungen zurückgreifen für die Verrichtung von Hausarbeiten und die Betreuung der Kinder. Schlechter gestellte Haushalte, dazu gehören viele Alleinerziehende, haben diesen Spielraum nicht. Deshalb ist die Verkürzung der Arbeitszeit auch ein sozialpolitisches Gebot.
Das Stichwort "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ist … ein Synonym für die Rücksichtslosigkeit des … Erwerbsystems gegenüber dem Leben außerhalb der Arbeit. Von besonderer Brisanz ist die Negation der Lebensbedürfnisse der nachwachsenden Generation und die Diskriminierung derer, die sich diesen widmen. Das … "Normalarbeitsverhältnis" unterstellt einen "Normalarbeitnehmer", der sein ganzes Leben nach den Anforderungen der Erwerbstätigkeit einrichten kann und will, dessen Arbeitskraft sich außerhalb des Erwerbsystems reproduziert, im übrigen aber abrufbar und einsatzfähig ist wie die der Maschine. Die Inanspruchnahme der Arbeitskraft außerhalb des Erwerbsystems ist nicht vorgesehen, jedenfalls nicht in einem Zeitvolumen, der mit den Beanspruchungen durch die Erwerbsarbeit in Konflikt geraten könnte. Kinder beanspruchen aber die Zeit von Erwachsenen in einem Ausmaß und einem Rhythmus, der diejenigen, die sich diesen Ansprüchen nicht entziehen (können), fast unausweichlich in Konflikt mit dem Zeitregime der Erwerbsarbeit bringen.
Ingrid Kurz-Scherf
Im folgenden sollen Konzepte und Überlegungen zu Formen der Arbeitszeitverkürzung vorgestellt werden, die von dem DGB nahestehenden Wissenschaftlerinnen entwickelt worden sind. Bei der Kürze der Zusammenfassung geht vieles verloren von der Komplexität und Differenziertheit ihrer Ausführungen. Das wird in Kauf genommen, da hier in erster Linie Anregungen für die Diskussion bereitgestellt gestellt werden sollen und die durch das Gerede von der Globalisierung verursachte Lähmung der Vorstellungskraft etwas aufgebrochen werden soll.
Freizeitkonten
Gudrun Richter und Martina Stackelbeck stellen in ihrem Buch "Beruf und Familie", das 1992 in dem DGB nahestehenden "Bund"-Verlag erschienen ist, die Arbeitszeitpolitik als ein Instrument der Annäherung der beiden Lebenswelten dar. Sie entwerfen das Grundkonzept eines flexiblen Elternurlaubs, dessen Kernstück ein Freistellungskonto ist: Eine festgesetzte Anzahl von Monaten, die Eltern zur Verfügung stehen, um sich von ihrer Arbeit freis817 zu lassen. Die Freistellung kann ganz oder teilweise erfolgen, d.h. man kann sich beurlauben lassen oder die Arbeitszeit reduzieren. Das Vollzeitarbeitsverhältnis bleibt bestehen. "Der Umfang und die Lage der täglichen Arbeitszeit ebenso wie Höchst- bzw. Mindestgrenzen für die wöchentliche bzw. monatliche Arbeitszeit sollen weitestgehend im Rahmen betrieblicher Aushandlungsprozesse bestimmt werden, wobei dem Rechtsanspruch der ArbeitnehmerInnen auf eine Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 50% Rechnung getragen werden muß."
Angesichts der Notlage bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen in Deutschland (gilt auch in Luxemburg) plädieren Richter/Stackelbeck für 36 Monate pro Kind als Umfang des Freistellungskontos. Diese müssen zwischen Vater und Mutter gleichmäßig geteilt werden, um die Risiken (Diskriminierung, Karriereeinbußen), die mit einer Arbeitsunterbrechung verbunden sind, auf beide zu verteilen. Die Freistellungszeiten sind also nicht übertragbar. Alleinerziehenden steht selbstverständlich das ganze Volumen zur Verfügung.
Im Falle der vollständigen Beurlaubung ist ein Einkommensausgleich von 90% des Bruttogehalts vorgesehen, wobei zu bedenken ist, daß die Unkosten, die mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängen (Transport, Berufskleidung etc.) wegfallen.
Dieses Modell gibt es nicht nur auf dem Papier, in Schweden ist es praktisch erprobt. Zu den Rahmenbedingungen muß gesagt werden, daß Schweden immer eine Politik der Vollbeschäftigung betrieben hat; Mittel dazu ist eine aktive Arbeitsmarkpolitik. Die Frauenerwerbsquote ist hoch und der Anspruch der Frauen auf Erwerbstätigkeit ist als soziale Norm anerkannt. Es gibt ein umfangreiches und vielfältiges wenn auch nicht ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen.
Seit den 70er Jahren kann man sich in Schweden aus verschiedenen Gründen teilweise von der Arbeit freistellen lassen, d.h. man arbeitet faktisch teilzeit, das Vollzeitarbeitsverhältnis besteht jedoch weiter. Hier soll sich auf das Recht der Eltern auf Arbeitsbefreiung konzentriert werden, das in Schweden mit einer Elternversicherung verbunden ist, die Teil der staatlichen Sozialversicherung ist. Ab 1955 gab es eine Mutterschaftsversicherung, die es berufstätigen Müttern erlaubte, nach der Geburt eines Kindes 6 Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub zu nehmen. Sie wurde durch die Elternversicherung ersetzt, die seit 1974, um die Verantwortung beider Eltern für die Kinderbetreuung zu unterstreichen, den Anspruch auf bezahlten Urlaub für beide Eltern festlegt. Die Bezahlung beträgt 90% des Bruttoverdienstes. Der Eltern-
urlaub, der seit Juli 1985 pro Kind (bis es 8 Jahre alt ist) 15 Monate beträgt, ist verbunden mit dem Recht auf Weiterbeschäftigung am selben Arbeitsplatz. Das Gesetz bestimmt, daß Väter und Mütter nach der Inanspruchnahme des Elternurlaubs nicht schlechter gestellt werden dürfen.
Ein weiteres Kernstück der Elternversicherung ist der Pflegeurlaub, der für maximal 90 Tage pro Kind bis zum Alter von 12 Jahren (bei schwerer Krankheit bis zum Alter von 16 Jahren) gewährt wird. Außerdem steht den Vätern nach der Geburt eines Kindes 10 Tage Vaterurlaub zu, der ebenfalls über die Elternversicherung finanziert wird.
Neben diesen durch die Elternversicherung finanzierten Freistellungen gibt es noch Möglichkeiten zur Beurlaubung bzw. Arbeitszeitverkürzung, die ohne Lohnausgleich, allerdings mit Arbeitsplatzgarantie genutzt werden können. "Die bezahlte und unbezahlte Freistellung kann flexibel gehandhabt werden, so daß die Eltern entsprechend ihrer jeweiligen Arbeits- und Lebenssituation individuelle Lösungswege zur Vereinbarung von Beruf und Familie wählen können:
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Bezahlte und unbezahlte Freistellungsmöglichkeiten können miteinander kombiniert werden.
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Eltern können bis zu dreimal im Jahr ihr Arbeitsvolumen verändern.
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Die erstattungsfähigen Tage im Rahmen der Elternversicherung können als ganze, halbe oder Vierteltage in Anspruch genommen werden. Prinzipiell kann so mit Hilfe des Elterngeldes bei nahezu vollem Lohnausgleich in Teilzeit gearbeitet werden, z.B. für die ersten vier Lebensjahre des Kindes …
Beide Elternteile können nicht gleichzeitig in bezahltem Elternurlaub für das gleiche Kind sein (ausgenommen der Vaterurlaub); sie können jedoch über die Möglichkeit der Kombination bezahlter und unbezahlter Teilfreistellung in derselben Zeit ihre Erwerbsarbeitsstunden reduzieren bzw. sich freistellen lassen.
- Jeder Elternteil ist verpflichtet, den Arbeitgeber über die Freistellung zu unterrichten, aber er ist nicht verpflichtet mitzuteilen, welche Art der Freistellung der andere Elternteil nimmt. Die einzuhaltenden Ankündigungsfristen unterscheiden sich je nach Situation; sie reichen von höchstens zwei Monaten für Beurlaubungen bis zum Wegfall der Ankündigungsfrist, wenn das Kind erkrankt."
Hat sich aufgrund dieser Regelungen etwas an der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung verändert? Die Erwerbsquoten der Männer und Frauen haben sich in Schweden angenähert, d.h. die Erwerbsbiographien der Frauen sind kontinuierlicher geworden, sind weniger durch Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit gekennzeichnet. Und welche Auswirkungen sind auf die Beteiligung der Väter an der Kindererziehung festzustellen? Der Prozentsatz der Väter an den Nutzern des Elternurlaubs ist von 1974 bis 1986 von 3% auf 23% gestiegen. Anhand der Verteilung der erstatteten Tage auf Mütter und Väter sieht die Väterbeteiligung allerdings ungünstiger aus: 93,7% der erstatteten Tage entfallen auf die Mütter. Die
Freistellung infolge einer Krankheit des Kindes wird in etwa zu gleichen Teilen von beiden genutzt.
"Es zeigt sich, daß Freistellungen auf Basis der Elternversicherung überwiegend von Frauen in Anspruch genommen werden. Kurzzeit-Unterbrechungsmöglichkeiten wie Väter- und Pflegeurlaub werden dagegen von den betroffenen Männern in starkem Maße wahrgenommen. Eine Beteiligung von Vätern am Elternurlaub wächst mit steigendem Familieneinkommen sowie höherem Einkommen und zunehmender beruflichen Qualifikation der Partnerin. Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, beteiligen sich häufiger am Elternurlaub als dies bei ihren Kollegen in der Privatwirtschaft der Fall ist."
in: tageszeitung
Die beiden Autorinnen kehren die Probleme, die für die Betriebe durch den völligen oder teilweisen Ausfall von Arbeitskräften infolge des Elternurlaubs entstehen, nicht unter den Teppich. Ein Problem, das die Betriebe bei uns auch jetzt schon kennen, wegen des Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaubs, und das, da nur die Einstellung von Frauen es mit sich bringt, sich diskriminierend auf diese auswirkt. Die verschiedenen innerbetrieblichen Strategien (Vertretungslösungen, Umverteilung) werden auf ihre Risiken und Chancen hin untersucht und es werden Lösungswege (wie z.B. Poolbildung) für kleine und mittlere Betriebe aufgezeigt.
Arbeitszeitgestaltung nach individuellen Bedürfnissen
Um die oben angesprochenen betrieblichen Aushandlungsprozesse innerhalb eines konzeptionellen Rahmens und nach verbindlichen Regeln ablaufen zu lassen, ist es hilfreich die von Ingrid Kurz-Scherf$^{6}$ entwickelten Umsetzungsmodalitäten ihres Konzeptes der optionalen Arbeitszeit zu beachten.
Ingrid Kurz-Scherf, ebenfalls eine dem DGB nahestehende Wissenschaftlerin, entwirft die Grundprinzipien eines Konzeptes der Arbeitszeitgestaltung, das von differentiellen individuellen Zeitbedürfnissen ausgeht. Ihre Vorstellungen sind aber nicht dekkungsgleich mit dem Leitbild der Zeitsouveränität, das eher aus einer grün-ökologischen Ecke kommt und das beinhaltet, daß jeder frei entscheidet, ob er
innerhalb des Dilemmas Geld oder Zeit das eine oder andere vorzieht.
Der Konstruktionsfehler des … Erwerbssystems ist seine Ignoranz gegenüber der dauerhaften Reproduktion der Arbeitskraft im Generationswechsel. Dieser Konstruktionsfehler wird traditionell dadurch geheilt, daß die (männlichen) Arbeitskräfte von der Beanspruchung durch ihre Kinder dadurch befreit werden, daß dafür ihre Ehefrauen zuständig sind, die ihrerseits am Erwerbssystem gar nicht oder nur phaserweise bzw. reduziert teilnehmen. In jedem Fall ist die Reproduktion der Arbeitskraft die Privatsache der Beschäftigten, und sofern die Frauen oder auch einzelne Männer beides, also Familie und Beruf, miteinander vereinbaren wollen, ist auch dies ihre Privatsache. Ihr Zeitbudget wird dann eben von zwei Seiten beansprucht, und die Nachteile, die sich in beiden Bereichen aus dieser "Doppelbelastung" ergeben, müssen individuell verkraftet werden. Allenfalls muß der Staat durch das Angebot staatlich finanzierter Kinderbetreuung die "Doppelbelastung" reduzieren. Die Strukturen der Erwerbsarbeit setzen auf jeden Fall die reproduzierte Arbeitskraft voraus, die den "üblichen" Anforderungen voll genügt; wer diesen Anforderungen nicht voll genügen kann oder will, muß die damit verbundenen Nachteile hinnehmen.
Ingrid Kurz-Scherf
Bisher war die Normalarbeitszeit das dominante Zeitmuster, sowohl weil es häufiger war als auch weil es als gesellschaftliche Norm funktionierte. Dies wirkt sich diskriminierend auf abweichende Zeitmuster aus, die nun mal das Los vieler berufstätiger Frauen sind. Faktisch wie normativ verliert die Normalarbeitszeit jedoch zunehmend an Gewicht. Das ihr entsprechende Zeitmuster betrifft nur noch eine kleine privilegierte Minderheit, auf die sich die Gewerkschaften konzentrieren. Da sie sowieso für Frauen noch nie zutraf, geht Kurz-Scherf so weit zu sagen, sie trüge die Züge einer patriarchalen Bastion. Sie geht mit den Gewerkschaften hart ins Gericht: "Tendenziell hat sich die im Prinzip der Normalarbeitszeit enthaltene Intention einer Vereinheitlichung der Arbeits- und Lebenschance in der Praxis ins Gegenteil verkehrt: Tatsächlich lenkt die Fixierung der gewerkschaftlichen Arbeitszeitpolitik auf die Normalarbeitszeit im Sinne einer Einheitsnorm (mit der darin enthaltenen negativeren Stigmatisierung aller nicht mit dieser Vorgabe kompatiblen Zeitmuster und -präferenzen) die zunehmende Differenzierung der Arbeitszeitmuster und die Vielfalt der individuellen Zeitpräferenzen in zunehmende soziale Ungleichheit, statt dieser entgegenzuwirken. Die Heterogenität und Inkonstanz der Zeitmuster und -präferenzen wird von den Gewerkschaften überwiegend als Gefährdung sozialer Standards und der eigenen Position im gesellschaftlichen Kräfteverhältnis wahrgenommen, ohne daß dieser Gefährdung wirksam gegengesteuert würde, ohne daß sie als Produkt auch der eigenen Politik reflektiert würde und vor allem ohne daß gerade die Heterogenität und Inkonstanz auch als positive Herausforderung und Chance zur Reaktivierung des arbeitszeitpolitischen Mandats der Gewerkschaften begriffen würden."
Demgegenüber droht die Verabsolutierung des Prinzipes der individuellen Zeitsouveränität zu einer völligen Deregulierung der Arbeitszeiten und zur Verstärkung sozialer Ungleichheiten zu führen. Bei den erhebbaren Zeitpräferenzen müssen die jeweiligen Entstehungshintergründe mitreflektiert werden: Der Begriff "Präferenz" unterstellt, daß jeder über die
gleichen Freiheitsgrade verfügt, um sich für Zeit, gegen Einkommen oder für Einkommen, gegen Zeit zu entscheiden.
Das Leitbild er optionalen Arbeitszeit versucht den schlechten Dualismus von Normalarbeitszeit und Zeitsouveränität aufzulösen, indem es von beiden einen Grundzug übernimmt: Von der Zeitsouveränität das Bedürfnis nach individueller Zeitgestaltung, von der Normalarbeitszeit die Schutzfunktion des festen Orientierungsrahmens.
Daß die Arbeitszeitpolitik gegenwärtig ziemlich blockiert ist, lastet sie beiden Sozialpartner an. "Auf beiden Seiten dominiert eine propagandistische Negation der Komplexität der jeweils eigenen Interessenlage." Die schroffe Gegenüberstellung von Kapital und Arbeit ist zwar für die Selbstdefinition der jeweiligen Interessenverbände notwendig, verstellt aber den Blick für mögliche Gemeinsamkeiten und Kompromißmöglichkeiten. "Die Verabsolutierung des prinzipiellen Widerspruchs zwischen und der prinzipiellen Interessenharmonie in den beiden ‚Lagern‘ verhindert nicht nur einen vernünftigen Ausgleich tatsächlich konfligierender Interessen, sondern mindert auch die Realisierungschance der jeweils verfolgten Ziele. Indem das Konzept der individuellen Zeitsouveränität seitens der Gewerkschaften programmatisch nur so weit aufgegriffen wird, wie es a) die Interessendivergenzen und -konflikte in den eigenen Reihen nicht thematisiert und b) im klaren Widerspruch zu arbeitszeitpolitischen Konzepten der Arbeitgeberseite steht, werden die in diesem Konzept liegenden Chancen, den Spielraum genereller Arbeitszeitverkürzungen zu erweitern und gleichzeitig die mit dieser Strategie intendierte Wirkungen zu verstärken, systematisch übersehen. Die pauschale Frontstellung zu den arbeitszeitpolitischen Konzepten der Arbeitgeber verhindert paradoxerweise darüber hinaus die Konzentration der ‚Abwehrkräfte‘ und der Schutzfunktion der Gewerkschaften auf diejenigen Elemente der Arbeitgeber-Strategien, die tatsächlich den gemeinsamen Interessen der Beschäftigten und den von den Gewerkschaften verfolgten Anliegen diametral entgegenstehen."
Insofern Kurz-Scherf die differentiellen Lebensumstände von Männern und Frauen, die Verschiedenheit der Lebenslagen und die sozialen Ungleichheiten, die (keineswegs einheitlichen) Erfordernisse der Betriebe und die krisenhafte Beschäftigunglage, die Anforderungen an eine ökologische Wirtschaftsweise, usw., ist, insofern sie dies alles mitdenkt, werden ihre Ausführungen sehr komplex, aber auch resistent gegen eine allzu pauschale Kritik.
Schlußwort
Freistellungskonten und optionale Arbeitszeitgestaltung stehen nicht im Widerspruch zu einer generellen Arbeitszeitverkürzung. Im Gegenteil, auch bei einer allgemeinen Verkürzung der Arbeitszeiten – für Menschen mit Kindern wäre eine Verkürzung der Tagesarbeitszeit am günstigsten – können durchaus Umstände, Wechselfälle des Lebens eintreten, die vor-
übergehende Erhöhungen des erwerbsfreien Zeitvolumens erfordern.
Die Arbeitszeitreduzierung, unter welcher Form auch immer, wird nichtg per se und automatisch die Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen verbessern. Der tägliche Kleinkrieg damit die Beteiligung der Männer an der Haus- und Familienarbeit die bisherige einminütige Steigerung pro Jahr überschreitet, wird leider weiterhin auf der Tagesordnung bleiben. Hier sind noch andere Handlungsbereiche gefordert… Brigitte Stolz-Willig fordert: "Eine an der Gleichstellung der Geschlechter orientierte Arbeitszeit- und Sozialpolitik hätte gerade auch Männern Angebote zu machen, ihre Arbeitszeitmuster und Biographien flexibler zu gestalten."⁹
Trotzdem ist die Arbeitszeitreduzierung ein wichtiges Element für die Gleichstellung von Männern und Frauen. Weil sie allen Frauen im erwerbsfähigen Alter das Nachgehen einer bezahlten Arbeit ermöglicht und somit ihre finanzielle Unabhängigkeit sicherstellt sowie ihre Position innerhalb der Partnerschaft stärkt. Auch wenn die Arbeitszeitreduzierung nicht automatisch die Beteiligung der Männer an der Haus- und Erziehungsarbeit vergrößert, so verstärkt sie doch immerhin für diese den Legitimationsdruck für ihre Nichtbeteiligung. d.s.
abgaben orientiert sich an der Lohnsumme. Durch Abschließen geringfügiger, d.h. sozialversicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse besteht damit für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, die betrieblichen Ausgaben überproportional zu reduzieren. Die Unternehmen haben somit keinen finanziellen Anreiz, das Beschäftigungsvolumen einzelner unter die Geringfügigkeitsgrenze zu drücken." (Richter/Stackelbeck, S. 120)
4 Richter/Stackelbeck, S.127f
5 Richter/Stackelbeck, S130
6 Kurz-Scherf, Normalarbeitszeit und Zeitsouveränität. Auf der Suche nach Leitbildern für eine neue Arbeitszeitpolitik, in: Seifert, S.37f
7 Kurz-Scherf, in: Seifert, S. 66
8 Kurz-Scherf, in: Seifert, S.67
9 Stolz-Willig, Wandel in Familien und Partnerschaften und Arbeitszeitpolitik, in: Seifert, S. 200
Bibliographie:
-
Gerhard Bäcker, Brigitte Stolz-Willig (Hrsg.), Kind, Beruf, soziale Sicherung. Zukunftsaufgabe des Sozialstaats, Köln, Bund-Verlag 1994
-
CID-Femmes; Frauenabteilungen von FNCTTFEL, LCGB, OGB-L (Hrsg.), Frauen überdenken die Arbeitswelt. Familienorientierte Arbeitsgestaltung und Defizite sozialer Sicherung, Luxemburg 1996
-
Helena Hirata, Danièle Senotier (sous la dir. de), Femmes et partage du travail, Paris, Syros 1996
-
Ursula Müller, Hiltrud Schmidt-Waldherr (Hrsg.), FrauenSozialKunde. Wandel und Differenzierung von Lebensformen und Bewußtsein, Bielefeld, AJZ-Verlag 1989
-
Gudrun Richter, Martina Stackelbeck, Beruf und Familie. Arbeitszeitpolitik für Eltern kleiner Kinder, Köln, Bund-Verlag 1992
-
Hartmut Seifert (Hrsg.), Jenseits der Normalarbeitszeit. Perspektiven für eine bedürfnisgerechtere Arbeitszeitgestaltung, Köln, Bund-Verlag 1993
1 Helena Hirata, Le travail des femmes: nouveaux partages, nouvelles divisions. in: Femmes et partage du travail, p.13
2 Richter/Stackelbeck, S.142
3 "Die schwedische Sozialversicherung wird hauptsächlich, d.h. zu 85%, durch Arbeitgeberabgaben finanziert – 15% werden durch Steuern abgedeckt. Direkte Arbeitnehmerbeiträge wie in der Bundesrepublik gibt es nicht – sie werden quasi mittelbar, durch relativ hohe Einkommensteuersätze erhoben. Die Höhe der Arbeitgeber-
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