Der Staat — das unbekannte Wesen?
Zur Synodenvorlage über "Glaube und Politik"
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Zur Synodenvorlage über ‚Glaube und Politik‘
Synl Kus/ Kapl Pam.
Der Staat – das unbekannte Wesen ?
Viel wäre zu schreiben über die Vorlage der Ko 8 zum Thema ‚Glaube und Politik‘. Es wäre auf alle die bedeutenden Verbesserungen einzugehen, welche dieser Text im Vergleich zur Teilvorlage von 1973 aufweist. Ganz sicher werden auch die politischen Parteien, welche die GAG für den 6.10.1976 zum öffentlichen Rundtischgespräch in den Saal ‚Vox‘ (Theaterplatz) eingeladen hat, die wichtigsten positiven Ansätze hervorstreichen (Betonung der politischen Pflichten aller Bürger, Anerkennung des Pluralismus, u.a.m.).
Schwächster Punkt scheint mir aber immer noch die konkrete Situationsanalyse zu sein. Wohl gibt es diesmal einen längeren Anhang mit dem Titel ‚Situationsbeschreibung‘, doch bezeichnender Weise bringt der 1. Teil nur ‚Elemente der politischen Situation‘, der 2. Teil analysiert die ‚politische Haltung der Christen‘, während der 3. Teil ein historisch-juristischer Abriss zum Verhältnis von Kirche und Staat ist. Eine Analyse der sozio-ökonomischen Realität, in welcher die Politik sich abspielt, ja, durch welche die politische Situation weitgehend bedingt ist, fehlt aber. Die ‚Jugendpor‘ jedenfalls hatte in ihrer Stellungnahme zur Teilvorlage von 1973 hingewiesen auf die Wichtigkeit einer Konkretisierung der politischen Realität, mit der sich zu befassen die Christen in der Vorlage aufgefordert werden (cf. ‚bull. d’information de la Jugendpor‘, N° 3/1974). Auch Unterzeichneter hat in den Vollversammlungen vom 30.3.1974 (Protokoll, S.41 f.) und vom 9.6.1974 (Protokoll, S. 47 ff.) Ansätze einer solchen Situationsbeschreibung geliefert.
Davon übriggeblieben sind 4 Abschnitte über ’soziologische und gesellschaftliche Voraussetzungen‘ (S. 51 ff.), in denen die kulturelle Offenheit, die demographische Lage, das Schwinden gemeinsamer Wertgrundlagen sowie, endlich, einige ’soziale Strukturprobleme‘ kurz umrissen werden. Kein Wort über die Tatsache etwa, dass die luxbg. Gesellschaft vom kapitalistischen Wirtschaftssystem (mit all seinen sozialen kulturellen, aussenpolitischen Folgen) geprägt wird!! Und doch hätte nur ein solcher Begriff erlaubt die paar aufgezählten Misstände wie ‚individualistische Lebenseinstellung‘, ‚Priorität für Lebensstandard und Konsum‘, Fremdarbeiterproblem, ‚Häufung von Vermögen in privater Hand‘, ‚Ungleichheit der Lebenschancen trotz (!) vielfältiger Entwicklungsmöglichkeiten (?)‘, .. auf einen Nenner zu bringen. (Ehrlichkeitshalber sei aber angemerkt, dass die Ko 8 in völlig anderem Zusammenhang einmal ‚Randzonen einer leistungsorientierten Wohlstandsgesellschaft‘ (S.44) erwähnt.)
Die schlimmsten Auswirkungen hat dieser Mangel meines Erachtens im 3. Vorlageteil zum Verhältnis von Kirche und Staat. Leitsatz 21 definiert eine christliche Staatsauffassung – in der Folge konsequent durchgehalten –, die von einer idealtypischen wohl von der Scholastik herkommenden Staatsphilosophie ausgeht, die jede politologische Forschung zu ignorieren scheint. Der Staat wird nach dieser Definition aus allen andern gesellschaftlichen Formationen (hervorgehoben durch) seine allgemeine Zuständigkeit, insofern dem Staat global die Wahrung der grundlegenden Interessen der menschlichen Gesellschaft anvertraut ist. (Das Wörtchen ‚insofern‘ wird wohlgemerkt erklärend und nicht etwa bedingend-einschränkend gebraucht.) Hier feiert die Ideologie der ’societas perfecta‘ (der Staat als vollkommene Gesellschaft) fröhliche Urständ. Hier fehlt jeder Blick auf die Realität des Staates, den ich ohne zu zögern als Instrument im Dienste der herrschenden Schichten bezeichnen möchte. Diese Auffassung unterstützen z.B. eindeutig Statistiken über die soziale Herkunft der führenden Leute im Staatsdienst, (Abgeordnete, Minister, obere Beamten) oder Listen mit der Verwaltungsrätezugehörigkeit der Abgeordneten, der Minister-söhne und -brüder. Nicht nur Ralph Milibaud hat in seinem Buch über den ‚Staat in der kapitalistischen Gesellschaft‘ (Suhrkamp-Reihe ‚Theorie‘, Ffm. 1972) eindrucksvolles Zahlenmaterial verarbeitet, Roger-Gérard Schwarzenberg hat ähnliches für Frankreich geleistet (‚Sociologie politique‘, Paris 1974, Ed. Monchrétien). – Es sei allerdings angemerkt, dass sowohl das sog. ‚Bensberger Memorandum‘ in der BRD, als auch das ‚Manifest für die Luxemburger JOC‘ die Rolle des Staates anscheinend unterbewerten und keine Aussagen dazu machen.
Geht man nun aber von einer sozioökonomisch fundierten Staatsauffassung aus (im Vergleich zu welcher die in der Vorlage dargestellte ‚christliche‘ Auffassung die Rolle des erstrebenswerten Ideals haben könnte), dann ergeben sich natürlich auch Konsequenzen für die Gestaltung des Verhältnisses der Kirche zum Staat. Ohne bestreiten zu wollen, dass es breite Zonen (gibt), innerhalb derer sich die Interessen von Kirche und Staat begegnen, berühren und überschneiden, so dass von einer ‚Trennung‘ zu reden völliger Quatsch ist, sollte man sich doch m.E. ernsthaft die Frage zu stellen, wie eng die Zusammenarbeit der Kirche mit einem klassengebundenen Staat sein darf? Konkret: ist es dem Zeugnischarakter der Kirche – einer Kirche, die nach der Sendung Christi in erster Linie den Armen die Frohbotschaft verkünden will – nicht eher abträglich, wenn die Kultusdiener von eben diesem, den Reichtum schützenden Staat bezahlt werden? wenn die Verkündigung der Befreiungsbotschaft Christi vornehmlich auf Religionsunterricht in staatlichen Schulen angewiesen ist, die der ‚Reproduktion des kapitalistischen Systems dienen‘ (Jos. Felten)? Hat nicht auch in dieser Hinsicht das Konzil betont, dass ‚(die Kirche) ihre Hoffnung nicht auf Privilegien (setzt), die ihr von staatlicher Autorität angeboten werden. Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, dass durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist (…).‘ Wichtiger ist ihr nämlich, das Recht in Anspruch zu nehmen, ‚in wahrer Freiheit den Glauben zu verkünden, ihre Soziallehre kundzumachen, ihren Auftrag unter den Menschen unbehindert zu erfüllen und auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu unterstellen, wenn es die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen verlangen‘ (GS, Paragraph 76; die Vorlage zitiert leider nur den letzten Satz). Wie könnte nämlich die Kirche ihre ‚prophetisch-kritische Funktion‘ (Leitsatz 4) gegenüber Kräften wahrnehmen, von denen ihre Amtsträger abhängig sind? (Im übrigen würde die Notwendigkeit, dass die Christen selbst für den Unterhalt der Gemeindeleiter aufkommen, ganz sicher positive Auswirkung auf das Gemeinschaftsdenken der Kirche haben.)
Die mangelhafte Situationsanalyse zeigt sich im übrigen auch an anderen Stellen. Kurz erwähnt seien hier als Beispiel noch die Ausführungen zur demokratischen Staatsform: Positiv ist zu verzeichnen, dass die Ko nicht mehr so pathetisch ein ‚loyales Bekenntnis der Luxemburger Kirche zu der in der Verfassung verankerten Gesellschaftsform der freiheitlichen, parlamentarischen, mehrparteilichen Demokratie‘ abgibt. Ja, Leitsatz 6 stellt sogar fest, dass ‚wegen des Fehlens der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen die Demokratie für manche Men-
schen noch kein lebendiger Begriff ist." Implizit wird also eine sozioökonomische Analyse geleistet, doch da sie nicht schriftlich wiedergegeben wird, scheint obiger Satz etwas in der Luft zu hängen, bzw. in den Augen reaktionärer Kreise eventuell aus der Luft gegriffen zu sein. In den Erläuterungen hätte man auch stärker auf die Notwendigkeit, sogar auf politischem Gebiet immer "mehr Demokratie (zu) wagen" (Willy Brandt), eingehen sollen. Denn noch haben in Luxemburg 20 – 25% der erwachsenen Bevölkerung keine politischen Rechte, besteht weder Briefwahl noch Prokurationswahl, gibt es weder Volksbegehren noch Volksbefragung, kann der (nicht vom Volk gewählte) Staatsrat seine Gutachten zu umstrittenen Gesetzen auf die lange Bank schieben … (vgl. m.p. in bull. de la Jugendpor, N° 7/74). Trotz Vorhaltungen von gewisser Seite hält aber erfreulicher Weise die Ko 8 an der Forderung nach einer Ausdehnung der Demokratie auch auf das Gebiet der Wirtschaft (und der Kultur) fest: in der Tat kann nur sie – das Manifest für die JOC wies jüngst erneut darauf hin – Voraussetzung sein, dass die politische Demokratie nicht die effektive Vorherrschaft "einer nicht nach Arbeit und fachlicher Befähigung, sondern durch Reichtum und Familienbeziehungen (…) legitimierten Oberschicht" schein-legitimiert: Wenn die Arbeiter das Kapital selbst verwalten, gibt es keine Kapitalisten mehr, die sich den Zugang zur politischen Macht erkaufen könnten.
(In einer nächsten Nummer werde ich auf weitere Aspekte dieser wichtigen Vorlage zurückkommen.)
m.p. (19.7.1976)
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