Kirche und „C“SV
Zur Diskussion der Synodenvorlage über "Glaube und Politik"
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Zur Diskussion der Synodenvorlage über ‚Glaube und Politik‘
Kirche und ‚C’SV
syn / cpa
kir / pol
Eine der wichtigsten Fragen, auf die ich im Zusammenhang mit der Ko8-Vorlage über ‚Glauben und Politik‘ noch zu sprechen kommen wollte (vgl. ‚forum‘ Nr.8), ist das Problem der Existenz einer sich christlich nennenden Partei.
Schon bei Gelegenheit des 60jährigen CSV-Jubiläums hatte der Bischof erst mal deutlich eine Distanzierung der Kirche von dieser Partei bekanntgegeben. Später hat er dies öfters unterstrichen, andererseits aber auch betont, dass die Kirche keineswegs auf Aequidistanz zu allen Parteien gegangen sei.
Das Problem mit der CSV ist folgendes : Eine Partei beruft sich (schon im Namen) auf das Christentum als wichtigste Inspirationsquelle ihrer Politik, obschon es, wie die Vorlage der KO 8 es ausdrückt, ‚keine ‚christliche Politik‘ im Sinne eines vollständigen, allgemein verbindlichen politischen Systems geben (kann)‘ und sich aus der Anerkennung der Eigengesetzlichkeit des Politischen ’notwendigerweise, seitens der Kirche, die Anerkennung eines legitimen Pluralismus der politischen Auffassungen (ergibt). Dieser Pluralismus muss sich sowohl im Innenleben der Kirche selbst, wie in ihren Beziehungen zur politischen Aussenwelt ausdrücken‘. Andererseits kann aber auch die Kirche als Institution keines ihrer Mitglieder daran hindern sich politisch zu betätigen, vorausgesetzt, gewisse ‚grundsätzliche Anforderungen des Glaubens an die Politik‘ bleiben beachtet. Es nennt sich also eine Partei ‚christlich‘, obschon nach diesen Grundsätzen, von der KO 8 in Leitsätzen gefasst, sicher mehrere Parteien sich als christlich inspiriert ausgeben könnten, sei ihr politischen Programm jetzt konservativ oder sozialistisch. Das ‚C‘ hat nichts mit dem politischen Programm zu tun! Falls es trotzdem programmatisch in Statuten und Firmenschild steht, ist zumindest der Verdacht berechtigt, dass mit der Religion, mit dem ‚C‘, Politik getrieben werden soll, obschon dies vom Evangelium her nicht zu rechtfertigen ist. Hier liegt sicher ein erster Ansatzpunkt, warum die Kirche als Künderin der Frohbotschaft einen falschen Gebrauch des ‚C‘ nicht zulassen sollte.
Dies wäre in jedem Fall berechtigt, ob die betreffende Partei nun ein sozialistisches oder konservatives Programm vertreten würde. Im Fall der CSV kommt jetzt konkret noch hinzu, dass man sich fragen kann, ob sie den ‚grundsätzlichen Anforderungen des Glaubens an die Politik‘ genügt, welche die KO 8 in Leitsatz 3 folgendermassen definiert : ‚Die Wahrheit als Voraussetzung jeglicher menschlicher Kommunikation; die Anerkennung der Würde der menschlichen Person, die soziale Bindung des Menschen im Hinblick auf das Gemeinwohl, der Gedanke der Gerechtigkeit als Ausgleich im Spannungsfeld zwischen Menschen und Gesellschaft‘. Die KO 8 erinnert auch an die Forderungen der frz. Bischofskonferenz ‚Pour une pratique chrétienne de la politique‘ : ‚Der Respekt vor den Armen, die Verteidigung der Schwachen, der Schutz der Ausländer, der Argwohn vor dem Reichtum, die Verurteilung der Macht des Geldes,…, der Unsturz der totalitären Gewalten…‘ Nun gibt es sicher Versäumnisse der CSV, die Zweifel aufkommen lassen, ob die ‚C’SV immer diesen Kriterien entsprochen hat : Die GAG erinnerte in ‚forum‘ 9 an die Nicht-existenz von Gesetzen zur Verhinderung der Bodenspekulation, an die Ausbeutung der 90 000 ausländischen Arbeitnehmer , an das jede Willkür zulassende Ausländergesetz, an den mehr als ungenügenden sozialen Wohnungsbau, an unser die Armen benachteiligendes Gesundheits,-Rechts,-und Notariatswesen, usw. Sicher kann man solche und andere Missstände auch andern Parteien ankreiden und so sind selbstverständlich auch bei ihnen Zweifel angebracht, ob sie den Kriterien der
KO 8 Genüge leisten können. Die KO 8 überlässt dem mündigen Bürger und Christen mit Recht, die Pflicht, sich in dieser Frage ein Urteil zu bilden. Allerdings gibt schon die Vorlage in der Anlage II mit einer kritischen Beschreibung der politischen Doktrinen Hinweise für eine solche Urteilsbildung: es fehle bei der christdemokratischen Bewegung ein wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Konzept, welches eine Zielvorstellung für ihre Gesellschaftspolitik darstellen sollte, ihr gesetzlich-ethisches Ordnungsdenken sei konservativ ausgerichtet und verhindere die Ausarbeitung echter Lösungsvorschläge für die tiefen strukturellen Probleme und Konflikte unserer Gesellschaft, diese Beharrungstendenz sei besonders gefährlich in der naturrechtlich verschleierten Auffassung von der Unantastbarkeit des Privateigentums. Andererseits nimmt ja auch die Kirche durch eigene kritische gesellschaftspolitische Stellungnahmen, z.B. zur Fremdarbeiterfrage, Stellung zu den Versäumnissen der ‚C’SV-Politik vergangener Jahre, allerdings noch nicht sehr häufig. Die KO 7 könnte da Konkreteres liefern. Dass aber ein christliche Politik nie ‚konservativ‘ sein kann, das zeigt schon ein Hinweis auf die Auferstehung Christi, auf unsern Glauben an eine ’neue Erde‘, der alles Bestehende immer wieder aus neue in Frage stellt.
Theologisch lässt sich das ‚C‘ mithin m. E. nicht rechtfertigen, und auch die KO 8 scheint zu dieser Auffassung gekommen zu sein. Sie begründet es deshalb soziologisch: Christen, die sich in einer Partei zusammenschliessen und bestimmte christliche Werte vertreten, kann die Kirche das Recht nicht absprechen, ihre Partei ‚christlich‘ zu nennen. Das Recht der Vereinigungsfreiheit gelte auch innerkirchlich. Dass auch dann noch eine C-Partei nicht unproblematisch ist, weiss auch die Vorlage: Automatisch werden die andern Parteien als unchristlich, wenn nicht antichristlich hingestellt, obschon der eigentliche Gegensatz nur auf parteipolitischem Gebiet liegt, und keineswegs auf weltanschaulichem (vgl. auch Vorlage, SS. 57,59 sowie F.Georges in: FF, 22.10.76). So weist auch die KO 8 auf die Gefahren einer ‚Polarisierung des politischen Lebens‘ hin, so wie auf die wahrscheinliche Verschlechterung der Beziehungen der Kirche zu den andern Parteien. Wohl verbietet auch die KO 8 jeden ‚Ausschliesslichkeits- und Alleinvertretungsanspruch, sowohl der Kirche als auch den einzelnen Christen gegenüber‘. Jedes CSV-Mitglied wird dies bejahen (vgl. R. Pützeys, in: ‚forum‘ Nr. 9/76). Doch ist de facto, in der Praxis- und auf die muss es doch der Kirche ankommen – nicht das ganze Christliche, auch die Kirche, Volk Gottes und Hierarchie, impliziert, wenn eine Partei behauptet, im Namen des Christlichen zu sprechen? Hat man nicht schon einen CSV-Abgeordneten in einer Limperstberger Pfarrversammlung zur genannten Vorlage die Frage stellen hören, ob es nicht wichtiger wäre, das Zusammenstehen aller Christen in der Politik zu betonen als einen legitimen Pluralismus? Ähnliche Überlegungen hatte der Synodale Ch. Waringo auf der 4. Vollversammlung geäussert (vgl. Protokoll S. 60). Und läuft nicht auch die KO 8 implizit Gefahr, dieser Meinung Vorschub zu leisten, wenn sie, ohne jede Begründung, in der Situationsbeschreibung festhält, dass, ‚man sich keine Illusionen über die Chancen machen (soll), die innerhalb dieser Parteien (i. e. DP, SdP, LSAP) religiös denkenden Mitgliedern gelassen werden, ihre Überzeugungen zum Zug zu bringen‘ (S. 59)? In Zeiten offener Kirchenverfolgung oder auch nur eines latenten Antichristianismus kann auch ich einverstanden sein, dass Christen als solche sich politisch zusammenschliessen. Doch in der jetzigen Situation? Wäre es heute nicht weit besser, Christen würden sich auf Grund eines bestimmten politischen Programmes zu einer politischen Partei bekennen, anstatt auf Grund eines religiösen Bekenntnisses oder einer Weltanschauung – wobei in Luxemburg höchstens zwei Parteien, CSV und KP, überhaupt eine all ihren Mitgliedern gemeinsame Weltanschauung haben? Die KO 8 wirft die Frage nur auf, meint aber, dies sei ’nicht so sehr eine prinzipielle Frage, als eine Frage der praktischen Opportunität‘. Meinetwegen. Ich bin einverstanden, dass man nicht prinzipiell, jede C-Partei verbieten kann (siehe oben: im Falle einer Christenverfolgung, offen oder latent, kann ich sie sogar begrüssen), aber damit hat die KO 8 doch nicht auf die Frage der Opportunität geantwortet! Und trotzdem ‚begrüsst und bejaht‘ sie im Leitsatz 10 die Existenz einer christlichen Partei.
Warum eigentlich ? Dass die KO 8 sich zur Opportunitätsfrage äussern darf, rechtfertigt sie ja selbst mit dem Argument, dass die Existenz einer C-Partei ’nicht ohne Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der Kirche selbst (bleiben kann)‘. Und um dieses Erscheinungsbild und notwendige Korrekturen geht es doch wohl in der Synode (vgl. Umfrage, Q 17)! ?
Das Erscheinungsbild der Kirche, ihre Freiheit, unbeschwert von parteipolitischen Identifikationsgefahren die Frohbotschaft zu verkünden, steht m.E. also klar über dem von der KO 8 postulierten (und keineswegs geringzuschätzenden) Recht der innerkirchlichen Vereinigungsfreiheit. Dies geht z.B. klar aus einem Vergleich hervor: wie würde die Kirche sich zu einer sich ‚christlich‘ nennenden faschistischen Partei verhalten? Ich hoffe, sie hätte keine Bedenken, den C-Missbrauch unmissverständlich zu verdammen. Und hat man nicht aus Rom gehört, dass der Vatikan Christen, die sich offen für eine christlich-sozialistische Bewegung einsetzen, verurteilt hat? Prinzipiell darf also nicht jeder sich einfach auf das Recht der Vereinigungsfreiheit unter Christen berufen. Unter Brüdern müsste ein Verzicht auf das ‚C‘ auch im Bereich des Möglichen liegen.
Aber auch wenn nach dem ‚conseiller théologique‘ nun auch das ‚C‘ im Parteinamen wegfiele, bliebe doch noch eine letzte Bindung, die bei den meisten Bürgern wohl ausschlaggebend ist : Die kirchliche Tageszeitung unterstützt dauernd, heftig und kostenlos diese eine Partei, die sich christlich nennt. Aber auch diese wohl für die Kirche schädlichste Verbindung mit der CSV wird hoffentlich bald durchgeschnitten werden. Die Zentralkommission hat die A-Vorlage der KO 8 über die Massenmedien, welche diesbezügliche Vorschläge enthält, (wenn auch nicht ohne Schwierigkeiten) angenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Und auch hier zur Diskussion stehende Vorlage meint schon, dass ‚die Kirche…z.B. durch ihre Presse… eine Plattform bieten (muss) zur Vermittlung und Begegnung zwischen möglichst allen politischen, religiösen und weltanschaulichen Richtungen‘ (S.15).
Trotz einer solchen Distanzierung von allen christlichen und kirchlichen Institutionen, meinte der CSV-Vertreter auf dem GAG-Rundtischgespräch vom 6.10.1976, behielte die CSV den Namen einer ’schwarzen‘ Partei. Das mag sein, aber an ihr liegt es, mit einer konservativen Ausrichtung zu brechen. Und zumindest kann niemand mehr der Kirche den Vorwurf machen, einer ungerechtfertigten Identifizierung mit einer Partei Vorschub geleistet zu haben.
Manches bleibt noch zu sagen zu dieser überaus wichtigen Vorlage der KO 8, z.B. zum zweischneidigen Schwert einer politischen Enthaltsamkeit des ‚Priesters‘ (S. 12), zur ‚Notwendigkeit‘ einer Zusammenarbeit ‚mit mancherlei politischen Regimen‘ (S. 16), zum verkürzten Verständnis des Klassenkampfes (S. 21) und zur verzerrten Darstellung einiger Aspekte des Marxismus und Sozialismus, zu einigen undifferenzierten Aussagen über die Gewerkschaften (S. 55) – was oben von der ‚C’SV gesagt wird, gilt übrigens mutatis mutandis vom L’C’GB -, zur angeblichen Bedeutungslosigkeit von nicht im Parlament vertretenen Parteien (S. 56), u.v.a. m. Manches wurde auch schon gesagt und geschrieben , und ich hoffe sehr, dass der Generalsekretär der KO 8 nicht nur die offiziellen Stellungnahmen der Synodengremien zustellen wird, sondern auch die inoffiziellen, wie sie z.B. in verschiedenen Zeitungen (u.a. im LL, 14.5.76; im t, 2.10.76; FF, 22.10.76) zum Ausdruck kamen. Bei dieser politischen Vorlage dürften die ausserkirchlichen Meinungen doch mindestens so stark interessieren wie jene der Synodalen selbst. Um so mehr ist zu hoffen, dass die Leserbriefe zu diesem Thema in ‚forum‘ und anderswo, in nächster Zukunft zunehmen werden,… dass die Presse sie auch publiziert, denn der Hauptteil des vorliegenden Artikels hatte ich auch an eine Tageszeitung gesandt…
m(ichel) p(au)ly)
| Gottesdienst | der herr den wir duzen | gepredigt vom herrn den wir siezen | Kurt Marti | Aus: Luchterhands Loseblatt Lyrik |
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