Für die Frau in der Kirche

16 Thesen zur Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft (aus Publik-Forum)

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16 Thesen zur Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft

I.

Theologische Grundgedanken

  1. Schon im Gottesbegriff muß eine Überbetonung des Männlichen vermieden werden. Die Anwendung des Vaternamens auf Gott darf keine geschlechtliche Differenzierung in Gott selbst bedeuten: Gott kann nicht für das männliche Geschlecht allein beansprucht werden. Gott ist nicht gleich Mann; schon im Alten Testament trägt Gott auch weibliche, mütterliche Züge. Die Vater-Anrede ist ein patriarchales Symbol (Analogon) für die transhumane, trans-sexuelle Wirklichkeit Gottes, der Ursprung auch alles Weiblich-Mütterlichen ist; sie darf auf keinen Fall zur religiösen Begründung eines gesellschaftlichen Paternalismus benützt werden.

  2. Die Animosität, ja Feindseligkeit vieler Kirchenväter und späterer Theologen gegenüber Frauen spiegelt nicht die Haltung Jesu, sondern mancher jüdischer (und heidnischer) Zeitgenossen Jesu wider, für welche Frauen gesellschaftlich nicht zählten und öffentliche Männergesellschaft zu meiden hatten. Die Evangelien aber, was immer vom biographischen Detail historisch sein mag, zögern nicht, von Jesu Beziehungen zu Frauen zu sprechen. Danach hatte sich Jesus über die Sitte hinweggesetzt, welche die Frau von der Öffentlichkeit abschließt. Jesus zeigt nicht nur keine Frauenverachtung, sondern eine erstaunliche Unbefangenheit gegenüber Frauen: auch Frauen stehen von Anfang an in der besonderen Nachfolge Jesu. Sie begleiteten und unterstützten ihn und seine Jünger von Galiläa bis Jerusalem; persönliche Zuneigung zu Frauen war Jesus nicht fremd; Frauen sehen seinem Sterben oder seinem Begräbnis zu. Die juristisch und menschlich schwache Stellung der Frau in der damaligen Gesellschaft wird durch sein Verbot der Ehescheidung durch den Mann, der allein einen Scheidebrief ausstellen konnte, erheblich aufgewertet. Keine Christologie darf von daher Jesu Mann-Sein stärker betonen als sein Mensch-Sein (etwa im Zusammenhang mit dem Gottessohn-Titel): nicht spezifisch im Mann, sondern im Menschen hat sich Gott geoffenbart („Mensch-Werdung“).

  3. Die historisch nur sehr umrißhaft erfaßbare Gestalt der Mutter Jesu, Maria, wurde in der von zölibatären Männern ausgearbeiteten Mariologie weithin ihrer Geschlechtlichkeit beraubt und so als im Grunde einzig wichtige Frauenfigur des Christentums lange Zeit verabsolutiert und mit dem Christus parallelisiert. Die solchermaßen kultische Marienverehrung blieb für die Wertung der Frau im gesellschaftlichen Bereich weitgehend unwirksam. Außerdem wurde damit die Fülle, die uns die Bibel an Frauengestalten bietet (von der Richterin und Prophetin Deborah und der jungen Frau im Hohelied bis zur Gemeindevorsteherin Phöbe und zur Missionarin Priska) vernachlässigt. Nur diejenige Mariologie, die eine kritische Auseinandersetzung mit dem biblischen Befund nicht scheut, die Maria statt nur exemplarisch als demütige Magd in ihrem vollen Frausein anerkennt und sie im Zusammenhang mit anderen großen Frauengestalten der Bibel und der Kirchengeschichte sieht, kann heutigen Menschen zu einem besseren Verständnis der christlichen Botschaft verhelfen.

II.

Die Frau in der Gesellschaft

  1. Die Unterordnung der Ehefrau unter ihren Mann gehört nicht zum Wesen einer christlichen Ehe; die neutestamentlichen Aussagen über die Unterordnung der Ehefrau (meist in späteren neutestamentlichen Schriften) müssen aus der jeweiligen sozio-kulturellen Situation heraus verstanden und kritisch in die heutige sozio-kulturelle Situation hinein übersetzt werden. Viele heutige Ehepaare haben entdeckt, daß eine partnerschaftliche Ehe der Würde von Menschen, die als Mann und Frau nach Gottes Bild geschaffen sind, besser entspricht.

  2. Aus dem Wesen der christlichen Ehe läßt sich auch nicht eine bestimmte Arbeitsaufteilung — etwa Kindererziehung durch die Frau, Berufsarbeit durch den Mann — ableiten. Sowohl Kindererziehung und Hausarbeit als auch Berufsarbeit können von Mann und Frau gemeinsam wahrgenommen werden.

  3. Die Töchter einer Familie sollen deshalb in Erziehung und Berufsausbildung ebenso gefördert werden wie die Söhne. Die Söhne umgekehrt sollen ebenso auf ihre Elternaufgabe und Haushaltspflichten vorbereitet werden wie die Töchter. Zwar sind „Berufstätigkeit der Frau“ und „Emanzipation der Frau“ keineswegs gleichzusetzen. Doch dürfen in der Erziehung und auch in Predigt, Religionsunterricht und Eheberatung die Möglichkeiten der Frau nicht beinahe ausschließlich (womöglich mit Berufung auf einen Plan Gottes) nur in der Alternative verheiratete Hausfrau oder unverheiratete Ordensfrau gesehen und die Fülle der Berufschancen und Berufsbilder für die Frau ignoriert werden.

  4. Die verantwortungsbewußt geübte Geburtenplanung kann — wenn sie nicht zur sexuellen Ausbeutung der Frau mißbraucht und sexuelle Revolution nicht mit Frauenemanzipation gleichgesetzt wird — zur echten Emanzipation der Frau beitragen: Abschluß der fraulichen Berufsausbildung, Koordination von Berufs- und Familienleben, arbeitsmäßige und finanzielle Entlastung besonders von Frauen aus niederen sozialen Schichten durch geringere Kinderzahl.

  5. In der umstrittenen Frage der Abtreibung sind nicht nur die Rechte des Foetus zu berücksichtigen, sondern auch die physisch-psychische Gesundheit und soziale Situation der Frau wie ihre Verantwortung gegenüber ihrer Familie und insbesondere gegenüber den bereits zu versorgenden Kindern.

III.

Die Frau in der Kirche

  1. Damit die katholische Kirche, deren Amts- und Machtstrukturen völlig von Männern beherrscht werden, zu einer Kirche aller Menschen wird, sollen Frauen in allen Entscheidungsgremien vertreten sein: auf Pfarr-, Diözesan-, National- und Weltebene. Eklatantes Beispiel für die Nichtrepräsentanz der Frau ist die römische Kongregation für die Ordensleute, in der keine einzige Frau Mitglied ist; auch das

Ökumenische Konzil kann nach der gegenwärtigen Gesetzgebung nur von Männern beschickt und der Papst nur von Männern gewählt werden, was alles keine Frage göttlichen, sondern rein menschlichen Rechtes ist.

10. Die Sprache des Gottesdienstes soll zum Ausdruck bringen, daß die Gemeinde sowohl aus Frauen wie aus Männern besteht, die grundsätzlich gleichberechtigt sind, so daß nie nur „Brüder“ oder „Söhne Gottes“, sondern zugleich auch immer die „Schwestern“ und „Töchter Gottes“ — beide als gleichberechtigte „Kinder Gottes“ — angeredet werden sollen.

11. Das Studium der katholischen Theologie durch Frauen, die an vielen Orten nur begrenzt zugelassen oder ganz ausgeschlossen sind, ist zu fördern. Damit Kirche und Theologie (nicht zuletzt die Ethik und hier wieder insbesondere die Sexualethik) durch die Einsichten der Frau überall gewinnen, sollen Frauen zum theologischen Vollstudium zugelassen und nicht weniger als die männlichen Theologiestudenten von den kirchlichen Institutionen (durch kirchliche Stipendien, Druckkostenzuschuß für wissenschaftliche Arbeiten usw.) gefördert werden.

12. Gerade die Frauenorden, die oft am wirksamsten die Prinzipien der Erneuerung des Vatikanum II verwirklicht haben, werden von der männlichen Amtskirche nicht selten mehr gehindert als gefördert. Trotz des Priestermangels bleibt den Ordensfrauen der Weg zu gemeindeleitenden Funktionen versperrt und werden ihnen finanzielle Mittel zu einer ausreichenden Ausbildung, wie sie aus kirchlichen Geldern Priesteramtskandidaten reichlich zugewendet werden, weithin versagt. Hier ist, nicht zuletzt im Blick auf den rapide sin-

kenden Nachwuchs in den Frauenorden, dringend für Abhilfe zu sorgen.

13. Der Amtszölibat für Presbyter führt in der Praxis oft zu einem unnatürlich gespansten Verhältnis zwischen Priester und Frauen; diese werden vielfach nur als Geschlechtswesen und sexuelle Versuchung für die Priester betrachtet. So hängen Heiratsverbot für ordinierte Männer und Ordinationsverbot für Frauen zusammen: Ordination der Frau und volle kollegiale Zusammenarbeit in den Entscheidungs- und Leistungsgremien der Kirche werden solange nicht erfolgen, wie der Zölibat des Klerus nicht durch die frei gewählte Ehelosigkeit der wahrhaft (auch zur Ehelosigkeit selbst) Berufenen abgelöst wird.

14. Die Wiedereinführung des in der frühen Kirche bezeugten Diakonats der Frau, das zunächst in der westlichen Kirche abgeschafft wurde und dann in der östlichen Kirche verschwand, ist zu wünschen. Doch reicht diese Maßnahme nicht aus: Wird nicht gleichzeitig mit der Zulassung der Frau zum Diakonat auch ihre Zulassung zum Presbyterat ermöglicht, würde dies nicht zur Gleichberechtigung, sondern eher zu einem Hinauszögern der Ordination der Frau führen. Auch die in vielen katholischen Gemeinden schon bestehende und uneingeschränkt zu befürwortende Praxis, Frauen zu liturgischen Funktionen zuzulassen (Meßdienerin, Lektorin, Kommunionaustauerin, Predigerin), kann ein wichtiger Schritt auf dem Wege zur vollen Integration der Frau in den kirchlichen Leitungsdienst sein. Aber auch sie macht die Förderung nach der vollen Ordination der Frau nicht überflüssig.

15. Gegen einen Presbyterat der Frau gibt es keine ernsthaften theologischen Gründe. Die exklusiv männliche Kon-

stitution des Zwölferkollegiums muß aus der damaligen sozio-kulturellen Situation heraus verstanden werden. Die in der Tradition vorfindbaren Gründe für den Ausschuß der Frau (durch das Weib kam die Sünde in die Welt; die Frau wurde als zweite erschaffen; die Frau ist nicht nach dem Bilde Gottes erschaffen; die Frau ist kein volles Mitglied der Kirche; Menstruationstabu) können sich nicht auf Jesus berufen und zeugen von einer grundsätzlichen theologischen Diffamierung der Frau. Angesichts leitender Funktionen von Frauen in der Urkirche (Phöbe, Priska) und angesichts der heute völlig veränderten Stellung der Frau in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Staat und Gesellschaft sollte die Zulassung der Frau zum Presbyterat nicht länger hinausgezögert werden. Jesus und die frühe Kirche waren in der Wertung der Frau ihrer Zeit voraus, die heutige katholische Kirche hinkt weit hinter ihrer Zeit und anderen christlichen Kirchen drein.

16. Es wäre ein falsch verstandener Ökumenismus, wenn man in der katholischen Kirche die schon längst fälligen Reformen wie etwa die Ordination der Frau hinauszögerte mit der Berufung auf die größere Zurückhaltung konservativerer „Schwesterkirchen“; statt solche Kirchen als Alibi zu benutzen, sollten sie vielmehr ihrerseits zu einer Reform aufgefordert werden; hierin können der katholischen Kirche manche protestantischen Kirchen als Vorbild dienen. Lange Zeit hat man die Frau in der katholischen Kirche in Theorie und Praxis diskreditiert und diffamiert und sie doch zugleich ausgenützt. Es ist an der Zeit, ihr auch in der Kirche die ihr zukommende Würde und angemessene juristische und soziale Stellung zu gewährleisten.

in: Publik-Forum Nr. 14, 16. 7. 1976

GROSSE MEHRHEIT DER ENGLISCHEN KATHOLIKEN FÜR WEIBLICHE PRIESTER

Ein hoher Prozentsatz der englischen Katholiken steht der Zulassung von Frauen zum Priesteramt positiv gegenüber. Dieses überraschende Ergebnis zeitigte eine Umfrage, die von der Newman-Association unter den Kirchenbesuchern von 110 englischen Pfarreien durchgeführt wurde. Dabei äußerten 71 Prozent der Kirchenbesucher die Auffassung, daß in der katholischen Kirche für weibliche Priester Platz sein müßte und daß sie

auch in englischen Pfarreien eingesetzt werden sollten. Für den Einsatz ordinierter Frauen in den Missionen plädierten sogar 81 Prozent, sie versprechen sich davon eine Stärkung des Missionswerkes der Kirche.

Mrs. Ianthe Pratt, eine der Organisatoren der Umfrage, zeigte sich selbst von dem Ergebnis überrascht. „Ich hatte nicht soviel Zustimmung zur Ordinierung von Frauen erwartet“, erklärte sie. „Viele der aktiven Katholiken scheinen zu glauben, daß es nur mehr eine Frage der Zeit sei. Noch größer ist der Prozentsatz jener englischen Katholiken, die sich für den

Einsatz weiblicher Laien in der Pfarrseelsorge, insbesondere in Großstadtpfarreien, einsetzen. 96 Prozent der Kirchenbesucher plädierten für weibliche „Pastoralarbeiter“. Allerdings äußerten viele von ihnen die Befürchtung, daß solche pastorale Laienmitarbeiter der Pfarrern „keinen rechten beruflichen Status“ und wenig Möglichkeiten für selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten bekommen würden.

Detaillierte Ergebnisse der Umfrage werden in Bälde veröffentlicht werden.

in: L.W., 29. 12. 1973

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