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Nicht weil der Verfasser die drei Theologieprofessoren von seiner Tübinger Studienzeit her kennt wird hier über die besorgniserregenden Nachrichten von Hans Küng (katholische Dogmatik), Johannes Neumann (katholisches Kirchenrecht) und Ernst Käsemann (evangelische Exegese des Neuen Testaments) berichtet, sondern weil ihre Schwierigkeiten Bedeutung ‚über die Grenzen des Landes hinaus‘ (so der zuständige Rottenburger Bischof G.Moser) haben.
Das geht allein schon, was Küng anbelangt, aus der Tatsache hervor, dass das Luxemburger Bistum sich bemüssigt glaubte, am Samstagmorgen (!), 3.12.1977, durch Expressbrief (!) – Zuschlagkosten: 400×20=8000 F ! – allen Pfarrern des Landes die Nummer 11 des ‚Kirchlichen Anzeigers für die Diözese Luxemburg‘ zustellen zu lassen, die einzig und allein das ‚Wort der Deutschen Bischöfe an die in der Glaubensverkündigung Stehenden. Erklärung zu dem Buch ‚Christ sein‘ von Professor Dr. Hans Küng‘ enthält. Gemünzt ist dieses teure Unternehmen wohl unter anderem auf die Leiter des Christlichen Zentrums für Erwachsenenbildung, die Küngs ‚Christ sein‘ (1) als Leitfaden eines der von ihnen angebotenen Glaubenskurse genommen haben. Wir hoffen, dass sie Standfestigkeit genug besitzen, sich nicht durch solche feigen Schüsse ins Bockshorn jagen zu lassen.
Die bischöfliche Erklärung geht nämlich völlig daneben. Der Publicity-Manager Küng wird sich wahrscheinlich sogar freuen, wie die Tübinger Studentenschaft meint. Die Vorausreklame für sein nächstes Buch ‚Existiert Gott?‘ ist nicht zu übersehen. Schlimmer wiegt, dass die Bischöfe durch ihre Erklärung bewiesen haben, dass sie im Gegensatz zu Küng die wirkliche Lage der Kirche noch immer nicht erkannt haben. Aus zwei Ursachen ist ihr Vorwurf, Küng verkürze die Glaubensüberlieferung von der Gottessohnschaft Jesu, unberechtigt: 1. Küng leugnet das Gottsein Christi keineswegs, er stellt sogar eine ausführliche Abhandlung der Frage in seinem nächsten Buch in Aussicht. Nur drückt er sie nicht in den abgedroschenen, heutigen Menschen unverständlichen Formeln aus, wie sie die Bischöfe noch in ihrem Religionsunterricht gelernt haben. Und das hängt mit der 2. Ursache zusammen. In einer Zeit, da noch höchstens 20 – 30% der Getauften zur Sonntagsmesse gehen, da selbst die Synodalen am Sinn des Glaubensengagement zu zweifeln beginnen (siehe ihren Absenteismus), ist es einfach selbstmörderisch über die Formulierung eines Dogmas zu streiten, die schon die Konzilsväter von Nizäa im Jahre 325 bewegt hat. Küngs grosses Verdienst ist es, eine recht leicht lesbare Sprache zu schreiben, die Menschen von heute christliche Dogmen wieder nahe bringen kann.
Die Bischöfe werfen Küng vor, nicht genügend den Doppelcharakter Jesus‘ Christus‘ als ‚wahrer Gott und wahrer Mensch‘ betont zu haben. Wortwörtlich: ‚Denn Jesus Christus kann nicht tun, was er tut, wenn er nicht ist, was er ist: der ewige unerschaffene Sohn Gottes, gleich göttlich wie der Vater, ist in der Menschwerdung mit dem Menschen Jesu zu einer personhaften Einheit verbunden.‘ Was das zu deutsch bedeutet, weiss ich nicht, und die Bischöfe auch nicht, denn der
folgende Satz lautet: ‚Dies ist zwar ein grosses Geheimnis. Aber es muss festgehalten und auch ausgesagt werden (…)‘. Die Bischöfe selbst wissen aber dazu sonst nichts zu sagen als die mehr als tausendjährigen Formeln des Credo zu wiederholen: ‚Gott von Gott, Licht vom Licht‘ usw., der Leser kennt sie noch auswendig. Küng hingegen werfen sie vor: ‚Die gelegentliche Aussage, Jesus war der Sohn Gottes, reicht zur Beschreibung Christi nicht aus (…)‘.
‚Niemand möge denken, dies alles sei ein Streit um Worte‘, heisst es weiter, denn ‚wenn die Gottheit des Jesus von Nazareth (…) nicht mit unmissverständlicher Klarheit ausgesagt und festgehalten wird, dann ist eine verfälschende Verkürzung des Evangeliums unvermeidlich. Denn der Kern der (…) Heilsbotschaft ist dies: Gott selbst liebt uns, liebt jeden Menschen, auch den Sünder (…)‘ Küng diese
Verfälschung des Evangeliums vorzuwerfen, dagegen muss nun entschieden protestiert werden. Viel eher sind es die Bischöfe, die durch ihre elitäre Sprache und ihr machtbesessenes Gebahne die Verkündigung der aktuellen ‚Erlösungswirklichkeit‘ beeinträchtigen, sie machen es heutigen Menschen schwer, daran zu glauben, dass es ‚im christlichen Leben um Liebe geht‘, dass ‚die Kirche als sein Leib, der einzelne als Glieder an seinem Leib‘ zu verstehen ist.
Mit Eklat darauf hingewiesen zu haben, ist das Verdienst des zweiten Theologen aus Tübingen, Professor Johannes Neumann, der seinen Lehrauftrag als Kirchenrechtler zurückgab. ‚Das System der römisch-katholischen Kirche, nicht zuletzt durch die Gehorsamspflicht gegenüber dem kirchlichen Lehramt (verhindert), dass die (…) deutlich
lich zu Tage tretenden Probleme sachgerecht erforscht, angemessen besprochen, menschlich beurteilt und die gewonnenen Erkenntnisse auch ehrlich und verantwortlich ausgesprochen werden. Das kanonische Recht zeigt mit harter Deutlichkeit sowohl den Machtanspruch als auch die prinzipielle Unwandelbarkeit des römisch-katholischen Systems. Dieses ist auf den Zwang der Gesetze und die Entscheidungsunfreiheit der Person aufgebaut.‘ Dieser Angriff von Neumann auf das System selbst scheint mir viel bedeutender und tiefgreifender als die dogmatischen Divergenzen zwischen Küng und deutscher Bischofskonferenz, auch wenn diese Neumanns These publikumswirksam illustrieren. Als weitere Beispiele nennt Neumann die Frage der Geburtenregelung, das Verhalten gegenüber Priestern, die diese vatikanische Position nicht teilen, die Behandlung wiederverheirateter Geschiedener, das Verfahren zur Laisierung von Priestern, den Ausbau der römischen Verwaltung, das Nuntiaturwesen und die Praxis der Bischofsernennungen, die Debatte um die Unfehlbarkeit des Papstes und ganz allgemein die Unterdrückung von Forschung, Wahrheitssuche und Menschlichkeit im Rechtsbereich der Kirche. Neumann sieht sich deshalb ausserstande, ‚junge Menschen zum Dienst in dieser konkreten Kirche zu ermuntern‘ wie das von ihm als Theologieprofessor erwartet wird.
Neumann, der zwar weit weniger Publicity aufzieht als Küng, und trotzdem als einer der bedeutendsten Kirchenrechtler der Welt gilt, beschäftigt sich nicht zum ersten Mal mit dieser Frage. ‚Menschenrechte – auch in der Kirche?‘ lautete der Titel seines letzten Buches (2). Dort ging es u.a. auch über den Entwurf eines neuen Grundgesetzes der Kirche. Auf der letzten Bischofssynode in Rom vor einem Monat wurde den Teilnehmern ungeniert mitgeteilt, dass die Bischöfe keine Mitsprache mehr bei der Revision bekommen würden. Der vom Papst eingesetzte Präsident der Synode wollte nicht einmal über die innere Geschäftsordnung dieses Gremiums disku-
tieren lassen und gestand dann eine halbe Stunde zu. In der ersten Menschenrechtserklärung der Welt, der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung vom 4.7.1776, heisst es, Zweck jeder Regierung sei es, für die Verwirklichung der Grundrechte da zu sein, andernfalls die Regierten das Recht hätten, sie abzusetzen. Die kirchliche Regierung wurde von Gott eingesetzt, (ist absolutistisch im historischen Sinn des Wortes). Haben die Regierten auch nicht das Recht aufzupassen, ob Gottes Wille noch erfüllt wird, seine Erlösungstat noch verkündet wird?
Der Trost ist schwach: Auch in der weit demokratischer strukturierten evangelischen Landeskirche von Württemberg gibt es ähnliche Probleme. Weil die evangelische Synode der Tübinger Studentengemeinde einen zur freien Verfügung gewährten Kredit von 9 800 DM gestrichen hat, wegen der Existenz von zwei Arbeitskreisen, die sich mit dem Marxismus auseinandersetzen, will der emeritierte Professor Dr. E.Käsemann aus seiner Kirche austreten. Als Vater einer Tochter, die in argentinischer Haft und Folter ermordet wurde, versteht er, warum viele Christen, auch Priester, sich von der marxistischen Befreiungsbewegung Hilfe zur praktischen Umsetzung der christlichen Erlösungsbotschaft erwarten.
Uns bleibt ein anderer Trost: Wenn Küng, Neumann, Käsemann Schwierigkeiten mit ihrer Kirchenleitung haben, wie können wir uns dann noch über Probleme wundern, die wir als einfache Laien mit bestimmten Vertretern der luxemburgischen Amtskirche haben?
Kirchlicher Anzeiger 107(1977), pp.75-79; Publik-Forum Nr.23/1977; Orientierung Nr.22/1977; m.p.
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