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‚Flucht in den Sport‘ nannte die Schweizer Zeitschrift ‚Sport‘ eines der wesentlichen Merkmale der Freizeitgestaltung in den siebziger Jahren. Ist nun dieser Versuch eines Ausbruches in eine scheinbar einfachere, problemlösere und leichter überschaubare Welt eigentlich möglich? Laut luxemburgischem Sportgesetz vom März 1976 hat jeder Bürger das Recht den Sport seiner Wahl auszuüben.
Sicher haben Sie die Möglichkeit, falls Sie schwimmen wollen, sich in eines der zahlreichen Schwimmbäder zu begeben (ausgenommen die Kirchberger Schwimmhalle, denn hier dauern die Arbeiten noch etwas länger, kosten ja deshalb auch viel teurer als im Ausland); sicher kann niemand Sie daran hindern mit Ihrem Fahrrad über Land zu fahren; sicher können Sie in den nächst gelegenen Wald gehen, um dort dem soviel gerühmten Jogging zu huldigen; wie aber wenn Sie mit einigen Freunden Basketball spielen wollen oder gar Judo betreiben wollen?
Immer mehr Leute wünschen, abseits des straff organisierten Wettkampfskalenders, im engen Freundeskreis, in der Familie oder ganz einfach mit Gleichgesinnten einer sportlichen Tätigkeit nachzugehen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen ein schier unmögliches Unterfangen, es sei denn man tritt einem Verein bei.
Viele Leute jedoch, sei es weil sie erst spät zum Sport gekommen sind, sei es weil sie nicht regelmässig genug eine und dieselbe Disziplin betreiben können oder wollen, haben jedoch nicht das Bedürfnis sich einem der zahlreichen Sportspiele hinzugeben und dabei andauernd dem Druck des Wettkampfgedankens ausgesetzt zu sein.
In Luxemburg aber, wo wir wohl sie meisten Sporthallen pro Einwohner aus der ganzen Welt aufweisen, wo fast alle Sportbeamten aus Steuergeldern finanziert werden, hat Otto Normalverbraucher kaum die Möglichkeit diese Anlagen zu benutzen, es sei denn er tritt einen Sportverein bei, mit allen Vor- und Nachteilen, die damit verbunden sind.
Sicher sollte man einen Teil der vorgesehenen Zeit den Mitgliedern von Sportvereinen vorbehalten. Bis jetzt allerdings hat man so gut wie nie versucht, dem sogenannten Breitensport einen Platz in diesen Sportanlagen einzuräumen, wie klein er auch immer sei.
Dabei gibt es zahlreiche Beispiele im Ausland, an denen man sich orientieren könnte. So besichtigten wir unlängst in Edinburgh (Schottland) einen riesigen Sportkomplex mit Innen- und Aussenanlagen für über 30 Sportarten. Nebst Vereinen und Verbänden waren hier feste Stunden vorgesehen, wo ’nicht organisierte‘ Sportler sich sportlich betätigen konnten. Der Eintritt erfolgte mittels eines bescheidenen Beitrages, welcher den Leuten sodann ermöglichte (nach vorgeschriebenem Stundenplan) eine der zahlreichen angebotenen Sportarten auszuüben. Hinzu kommt, dass für alle Aktivitäten jeder Sportler auf die Hilfe eines sogenannten Freizeitübungsleiters zurückgreifen konnte, von denen mehrere im besagten Zentrum sich zur Verfügung hielten.
Dies sei bloss ein Beispiel, um zu zeigen, wie man auf konkrete Weise, versuchen könnte, neue Akzente im Interesse des Breitensportes zu setzen.
Wie aber werden ähnliche Probleme in Luxemburg be-
wältigt? Nehmen wir einmal das Beispiel der Fussballplätze, welche hierzulande meistens den Gemeinden gehören. Erstaunlicherweise behält sich jedoch der Luxemburger Fussballverband (FLF) in seinen Statuten des Recht vor, Strafen und Sanktionen gegen Vereine zu ergreifen, falls Gemeindebehörden wegen Unbespielbarkeit des Platzes und gegen den Willen des Schiedsrichters, die Austragung eines Spieles untersagen. Desweiteren sieht sie Geldstrafen und ähnliche Sanktionen vor, falls der Verein oder die Gemeinde einwilligt, dass nicht in der FLF lizenzierte Sportler ein Spiel auf diesem Sportplatz austragen.
Man sieht, welchen Problemen sich derjenige aussetzt, welcher versucht, bloss des berauschenden Charakters des Spieles wegen sich sportlich zu betätigen.
Wie lange noch lassen sich die Gemeinden derart bevormunden? Wann aber auch entschliessen sich die öffentlichen Behörden — endlich dazu, auch nicht vereinsangehörigen Sportlern die Pforten ihrer Sportja sogar meistens Prunkbauten, zu öffnen? Der sporttreibende Steuerzahler müsste jedenfalls klar seine Forderungen in diese Richtung unterstreichen. J.
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