Nicht Gesundbeterei, sondern Systemveränderung
aus: Publik-Forum 25, 1981
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Das päpstliche Lebrschreiben „Laborem exercens“ ist eine Magna Charta des Laborismus. Von Franz Klüber
Der Mensch in seiner Existenz als Ebenbild Gottes ist von ihm zur Mitwirkung an der Vollendung seines Schöpfungswerkes aufgerufen. In solcher Teilhabe am Schöpferwirken Gottes „spiegelt der Mensch das Wirken des Weltenschöpfers selber wider“, sagt Johannes Paul II. in Laborem exercens. Darin liegt die hohe Würde der Arbeit: der arbeitende Mensch verherrlicht als Mitgestalter an der Vollendung des Kosmos den Schöpfer und erfüllt damit den Daseinsinn seiner Personalität: seine „Selbstverwirklichung“, die „Verwirklichung seines Menschseins“, die „Erfüllung seiner Berufung zum Personensein“.
Aus dieser Daseinsbestimmung des Menschen ergeben sich zwingende Folgerungen für die Gestaltung der Wirtschaftsordnung, die im Prinzip des Laborismus zusammengefaßt sind: Als Ausdruck der personalen Würde des Menschen hat die Arbeit absoluten Vorrang vor dem Kapital. Der arbeitende Mensch als Arbeiter ist dem Eigentümer als Eigentümer übergeordnet; denn dem personalen Charakter der Arbeit steht die nur instrumentale Funktion des Eigentums gegenüber, das eine Komponente einer Nutzhaftigkeit und Zweckmäßigkeit ist. Für den Aufbau der Wirtschaftsordnung ist die Arbeit maßgebend, sie organisiert den Produktionsprozeß und nimmt das Kapital in ihren Dienst. Das Kapital erhält nur vom Maß seiner Eignung als Mittel der personalen Entfaltung der arbeitenden Menschen seine Legitimation. Es wird wertlos, wenn es sich in dieser ordnungspolitischen Funktion als unbrauchbar erweist. Die Ordnung der Wirtschaft muß also dem Anspruch des arbeitenden Menschen unterstellt werden. Nicht Eigentum und Kapital, nicht „die Wirtschaft“ bestimmen die Ordnung der Arbeit, sondern die arbeitenden Menschen sind die Norm der Wirtschaft und entscheiden über ihre Gestalt und ihre Abläufe. Die Pastoral-Konstitution des II. Vaticanum drückt das in dem markanten Satz aus: „Die Ordnung der Dinge muß der Ordnung der Personen dienstbar werden, und nicht umgekehrt, so wie der Herr selbst es andeutete, als er sagte, der Sabbat sei um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Sabbat willen.“
Das bedeutet für die Struktur des Unternehmens, daß der instrumentale Faktor Kapital dem personalen Faktor Arbeit unterzuordnen ist. Die Tatsache, daß Arbeit und Kapital sich nicht gleichwertig und gleichrangig gegenüberstehen, sondern im Verhältnis von Überordnung und Unterordnung, bestimmt ihren Stellenwert als Ordnungselemente des Unternehmens. Aus der Höherwertigkeit und der Überordnung der Arbeit über die reine Zweckhaftigkeit des Kapitals ergibt sich für die Gestaltung der Unternehmensstruktur das Übergewicht der Ordnungsfunktion der Arbeit über die des Kapitals. Soweit Interessen der Arbeit mit denen des Kapitals kollidieren, muß das Kapitalinteresse zurücktreten.
Johannes Paul II. bezeichnet die Arbeit als den „wesentlichen Schlüssel in der gesamten sozialen Frage“ und formuliert dann jene fundamentale, den Kern und die Mitte des ganzen Rundschreibens bildende Aussage: „Man muß vor allem ein Prinzip in Erinnerung rufen, das die Kirche immer gelehrt hat: das Prinzip des Vorrangs der Arbeit gegenüber dem Kapital. Dieses Prinzip betrifft direkt den Produktionsprozeß, für den die Arbeit immer eine der hauptsächlichen Wirkursachen ist, während das Kapital bloß Instrument oder instrumentale Ursache ist.“
Mit dieser Bestimmung des strukturellen und ordnungspolitischen Vorrangs der Arbeit vor dem Kapital ist präzis der Kern dessen umschrieben, was der Begriff des Laborismus bezeichnet.
Der Papst läßt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß es ihm nicht lediglich um Empfehlungen und Appelle geht, die durch unverbindliche Anwandlungen der „Sympathie“ für den Arbeiter motiviert sind, sondern um eine ontologisch begründete und deshalb unabdingbare Maxime des Sollens, um eine ethische Norm, die im Sein der Personalität verankert („agere sequitur esse“) und deshalb ebenso wie diese unverfügbar und jeder Beliebigkeit entzogen ist. Das Laborismus-Prinzip ist, weil im Personprinzip gründend, in der gleichen Weise wie dieses selbst ein oberstes, zum absoluten und unwandelbaren Naturrecht gehörendes Prinzip.
Wenn der Papst sagt, das Prinzip des Vorrangs der Arbeit gegenüber dem Kapital betreffe „direkt den Produktionsprozeß“, bringt er zum Ausdruck, daß dieses Prinzip auf die Neuordnung der Wirtschaftsstrukturen, der Unternehmensverfassung und Arbeitsordnung zielt; denn nicht das Kapital, sondern der arbeitende Mensch ist als „Subjekt und Urheber und eben dadurch als wahres Ziel des ganzen Produktionsprozesses“ anzusehen. Es geht Johannes Paul II., ebenso wie schon Paul VI. in Populorum progressio, weder um Sympathie-Erklärungen noch um Gesundbeterei, sondern um Systemveränderung. Franz Josef Strauß und Bayerns Kultusminister Hans Maier scheint der Gedanke, die Friedensbewegung wolle eine „andere Republik“, schlaflose Nächte zu bereiten. Ob in
diesem Fall ihre Ängste begründet sind oder nicht, bleibe dahingestellt. Es steht jedoch spätestens seit Laborem exercens fest, daß die katholische Soziallehre eine „andere Republik“ will, nämlich jene, in der die Entscheidungen über das Ganze des Wirtschaftsprozesses nicht mehr von den Kapitaleignern, sondern von den Arbeitern, in ihrem Namen und in ihrem Auftrag, getroffen werden. Die personale Würde des arbeitenden Menschen verlangt die Überordnung der Arbeit über das Kapital. Die kapitalistische Arbeitsordnung, in der das Kapital Subjekt des Produktionsprozesses ist, die Arbeit aber dessen Objekt, ist — richtig verstanden — verfassungsfeindlich strukturiert, weil sie die Personalität des Arbeiters verletzt und also in Widerspruch zu Art. 1 des Grundgesetzes steht.
Johannes Paul II. betont die Notwendigkeit des Aufbaus einer laboristischen Wirtschaftsordnung und Unternehmensverfassung in immer neuen Modifikationen mit einer Unerbittlichkeit, die den Verfälschungen der katholischen Soziallehre durch die von der Neuscholastik manipulierten Kapitalismus-Ideologien keinen Raum läßt. Er verurteilt den Kapitalismus, durch den „der Mensch in irgendeiner Weise dem Gesamt der materiellen Produktionsmittel gleichgeschaltet und so wie ein Instrument behandelt wird und nicht entsprechend der wahren Würde seiner Arbeit, das heißt als ihr Subjekt und Urheber, und eben dadurch als wahres Ziel des ganzen Produktionsprozesses“. Es geht dem Papst, wie Lobbyisten des Kapitalismus richtig vermuten und mit Recht befürchten, um die Beseitigung der nicht am arbeitenden Menschen, sondern an der Profitmaximierung als Höchstwert orientierten kapitalistischen Führungsrolle im Aufbau des wirtschaftlichen Organismus: „Jeder Mensch, der am Produktionsprozeß teilnimmt …, ist in diesem Prozeß als echtes Subjekt wirksam, während sämtliche Instrumente … einzig und allein dem menschlichen Tun untergeordnete Werkzeuge sind. Diese Wahrheit, die zum besten Bestand der kirchlichen Lehre gehört, muß im Zusammenhang mit der Frage der Arbeitsordnung und auch des gesamten sozio-ökonomischen Systems immer wieder betont werden. Man muß den Primat des Menschen im Produktionsprozeß, den Primat des Menschen gegenüber den Dingen, unterstreichen und herausstellen.“ Der Papst verlangt den Aufbau einer Arbeitsordnung „gemäß dem Prinzip des wesenhaften und effektiven Vorrangs der Arbeit“, „angemessene Änderungen sowohl auf theoretischem wie auch auf praktischem Gebiet … auf der Linie einer entschiedenen Überzeugung vom Primat der Person über die Sache, der menschlichen Arbeit über das Kapital“.
Es ist zu unterscheiden zwischen dem Laborismus als Sozialprinzip und der Konkretisierung dieses Prinzips unter den besonderen Bedingungen einer bestimmten geschichtlichen Situation. Der Laborismus
als ein nicht in empirischen, sondern in ontologischen, Raum und Zeit transzendierenden Sachverhalten gründendes Prinzip („Arbeit ist eine fundamentale Dimension menschlicher Existenz“) behält in jeder Situation und unter allen Bedingungen seine absolute, auf Konkretisierung drängende Gültigkeit und ethische Verbindlichkeit. Man kann an Systeme der Arbeiter-
Selbstverwaltung denken, aber auch an eine gesetzlich erweiterte, überparitätische Mitbestimmung zugunsten der Arbeit. Es ist nicht Aufgabe der Kirche, praktikable Modelle zu entwerfen, hier ist in erster Linie die Zuständigkeit der Gewerkschaften angesprochen. Wenn nichts geschieht in Richtung des Aufbaus einer laboristischen Wirtschafts- und Unternehmensverfassung,
liegt eine Verletzung der Grund- und Menschenrechte vor.
Der Autor dieses Beitrages, Dr. Franz Klüber, ist Ordentlicher Professor der Katholischen Soziallehre an der Universität Regensburg.
in: Publik-Forum 25/1981
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