Gesinnungsschnüffelei in Luxemburg

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in Luxemburg

Vor einigen Wochen berichtete Josy Braun im
"tageblatt", wie ein t-Mitarbeiter von einer
Polizeistreife im Stadtpark regelrecht überfallen
und mit aufs Kommissariat geschleppt wurde, offen-
bar nur weil er in den Augen der dienstbeflisse-
nen Beamten zu lange Haare trug.

Im "Kregéilert" Nr. 13/Febr.82 erzählt ein Lehrer,
wie er zwei Stunden lang auf dem hauptstädtischen
Polizeibüro verhört wurde, weil er vor den Augen
der Gesetzeshüter nach der Anti-Cattenom-Demon-
stration zwei Tomatenreste in den Briefkasten der
französischen Botschaft geworfen hatte.

Daß diese Methoden der Polizei anscheinend System
haben und nicht nur das äußere Erscheinungsbild
unserer jüngeren Mitbürger verbessern sollen,
sondern auch deren innere, politische Gesinnung,
zeigt das folgende Beispiel, das einem meiner
Schüler passierte und für dessen Wahrheitsgehalt
ich mich verbürge.

F. hatte seine Busfahrkarte mit Etui verloren.
Zwei Tage später, am 29.10.1982, meldete sich die
hauptstädtische Polizei bei der Schuldirektion
mit der Aufforderung, den Schüler F. auf dem
Kommissariat vorbeizuschicken. Etwas überrascht
und besorgt, weil er nicht einmal seinen Vater
benachrichtigen konnte, verließ F. den Unterricht
(welche Unfallversicherung wäre hier aufgekommen?)
und macht sich auf den Weg in die Glesenerstraße,
in der Hoffnung, seine teure Buskarte zurückzuer-
halten. Die erhielt er zwar, aber zuvor mußte er
ein dreiviertelstündiges Gespräch über sich erge-
hen lassen, das man wohl nur als Verhör bezeich-
nen kann.

Neben der Buskarte enthielt das Etui nämlich noch
ein Bild von Boby Sands, dem nordirischen IRA- Ab-
geordneten, der im Hungerstreik starb, um von der
britischen Regierung mehr Rechte und Anerkennung
für die politischen Gefangenen in Nordirland zu
erreichen, desweiteren ein Foto des 1. SU-Kosmo-
nauten Y. Gagarin und ein Text mit Bild von Che
Guevara, der bekanntlich im Guerillakampf gegen
die bolivianische Diktatur gefallen ist. Der
dienstuende Beamte fragte den 15-jährigen F.
nun aus, wer diese Leute seien, was er von ihnen
halte, welche politische Einstellung sein Vater
habe, usw. Und da F., ein eher schüchterner
Schüler, in seiner Verwunderung nicht viel zu
antworten wußte, ging der Polizist schließlich
zur Moralpredigt über: diese drei Leute seien
Bösewichte, mit ihnen soll er sich nicht beschäfti-
gen und überhaupt, alle Politiker, im Osten und
Westen, würden mit uns machen, was sie wollten,
das sei alles sehr schlimm und F. solle sich nur
nicht um diese Fragen kümmern.

Kann man dem Beamten bislang eigentlich "nur"
vorwerfen, selbst eine wenig demokratische Über-
zeugung zu haben und, daß er sich in Dinge ein-
mischt, die ihn nichts angehen, daß er keinen
Auftrag zur moralischen und politischen Erziehung
von Buskartenverlierern hat, so zeigt der Abschluß
des Gespräches, daß er nicht auf eigene Initiative
handelte, sondern diese Überprüfung von F.’s
politischer Gesinnung Methode ist: F. bekam näm-
lich den Che Guevara-Text nicht zurück und seine
Personalien wurden auf eine blaue Karteikarte
aufgenommen … (weil er seine Buskarte verloren
hatte?!!) Wer jetzt noch zweifelt, daß die natio-
nalen Sicherheitskräfte über eine politische
Gesinnungskartei verfügen, ist schon mehr als
naiv! Eine gesetzliche Basis dafür ist mir aber
unbekannt.

Mancher Leser wird sich ja sicher nun auch die
Frage nicht verkneifen können, warum denn F. diese
verdächtigen Bilder im Etui hatte. Dazu folgende
Antworten: 1. Dies hat mit dem hier beleuchteten
Problem des polizeilichen Verhörs über politische
Meinungen nichts zu tun! 2. Als Lehrer kann ich
sagen, daß F. ein eher unauffälliger Schüler ist,
kurze Haare trägt. Obschon ich ihn seit 2 Jahren
in der Klasse habe, kenne ich seine echte politi-
sche Überzeugung nicht, da sie mich als Lehrer
auch nichts angeht. 3. Ich tippe darauf, daß F.
die Bilder eher aus Mode bei sich hatte, denn
aus politischer Überzeugung. Ihm wie den meisten
Schülern würde ich spontan jedenfalls eher
mangelndes politisches Interesse vorwerfen. 4. Mir
sind Schüler, die ihren Klassenraum mit Bildern
von Che Guevara oder Fidel Castro oder Gandhi
schmücken lieber als solche, die Pop- oder Film-
stars an die Wand hängen. Solche Bilder können
immerhin Gelegenheit zu politischen Diskussionen
geben. Bei solchen Gesprächen konnte ich dann
immer feststellen, daß die Schüler sicher nie die
mögliche Gewaltanwendung der dargestellten Helden
bewundern, wohl aber ihren kompromißlosen Einsatz
für die Menschenrechte. Andererseits mußte ich
auch öfters feststellen, daß oft nur die graphi-
sche Darstellung gefiel, oder daß die Bilder da
hingen, weil sie "in" waren, der dargestellte
Mensch oder die dahinterstehende Situation oft
unbekannt waren.

Nun könnte man schließen, der Zwischenfall sei

also nicht so schlimm. Doch! Er verletzt eindeutig das Recht auf politische Meinungsfreiheit! Außerdem stellt er den Mißbrauch eines öffentlichen Amtes zur politischen Beeinflussung eines bei-

standlosen Minderjährigen dar. Und er entlarvt die Existenz einer polizeilichen Kartei über politisch ‚Anders‘ (?) denkende. Wehret den Anfängen…!

m.p.

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