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1968 drückten einige der Mitglieder der heutigen ‚forum‘-Redaktion die Klinke zum Arbeitszimmer des damaligen Unterrichtsministers Jean Dupong (CSV). Sie wollten wissen, welche Möglichkeiten es gebe als junge Lehrer ihren Dienst in der Dritten Welt zu versehen. Der Unterrichtsminister versprach ihnen, ein diesbezügliches Gesetzesprojekt sei in Ausarbeitung und mit ein bisschen Geduld könnten sie bald ihre Arbeit antreten.
Diese Erfahrungen sind unseres Wissens die ältesten Versprechen eines gesetzlichen Statuts für Entwicklungshelfer. Trotz jährlicher Anfragen, trotz mehrerer konzertierter Aktionen von Dritte-Welt-Gruppen dauerte es bis 1982, bis das Gesetz spruchreif war. Keine Partei sollte sich also jetzt mit Lorbeeren schmücken wollen, dass es soweit ist (schon gar nicht die CSV – siehe Marc Fischbachs Propagandatour! -, die 1974 nach ihrem Ausscheiden aus der Regierungsverantwortung eine ‚proposition de loi‘ einbrachte …) Nun soll das Gesetz ultraschnell nach Ostern vom Parlament verabschiedet werden, so dass eine detaillierte Analyse im ‚forum‘ nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte.
Ohne dieser vorzugreifen, die wir wohl in der nächsten Nummer veröffentlichen werden, seien doch einige Anmerkungen über die größten ‚Schönheitsfehler‘ im Gesetzesvorschlag erlaubt.
Zu bedauern ist vor allen, dass keine spezifische Ausbildung für Entwicklungshelfer vorgesehen ist. Allein die berufliche Qualifikation, bei uns mit Diplomen und/oder Berufserfahrung nachzuweisen, wird als Voraussetzung verlangt. Zu Recht fragt A.R. im ‚Brennpunkt aktuell‘ Nr. 3/März 1982, ob es nicht von grosser Wichtigkeit wäre, sich vor der Abreise tiefgründig mit der Dritte-Welt-Problematik zu befassen, die kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen Begebenheiten des Empfangslandes eingehend zu studieren, Grundbegriffe der einheimischen Sprache zu lernen. Nichts hindert offenbar die Regierung laut Gesetz, einen ARBED-Ingenieur, der in Brasilien ein Filialwerk ausbauen hilft, als Entwicklungshelfer anzuerkennen und finanziell zu unterstützen. Selbst der Staatsrat schreibt in seinem sehr ausführlichen Gutachten
(laut dem 4/5 des Textes neuzuformulieren sind), dass ‚dans ces conditions il n’est pas exact de prétendre que la coopération ne présente pas pour le coopérant une possibilité de gain matériel‘, wie das idealistischer Weise in Artikel 1 behauptet wird. Die AFC-Solidarité Tiers Monde befürchtet in ihrem schon zitierten Kommentar jedenfalls, dass die 7 Millionen Kredite, die im 1982er Budget vorgesehen sind, sehr schnell von einigen regierungseigenen ‚agents de coopération‘ aufgebraucht sein werden. Bei der Aussonderung der Bewerber könnten dann auch einige nicht-gesetzliche Kriterien mitspielen!
Jedenfalls sollten die Abgeordneten nun nicht nach 14 Jahren Wartezeit in einstimmigem Mitleid mit der Dritten Welt ein unausgewogenes Gesetzesprojekt passieren lassen, das möglicherweise den Entwicklungshelfern grosszügige Vorteile sichert, den armen Ländern aber eventuell Nachteile einbringt!
m.p.
Planfu, im Brennpunkt Nr. 48
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