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"Die Verfassung räumt der Kirche Privilegien ein, die in diesen Zeiten wo das wirtschaftliche Gefüge des Landes bis in seine Grundfesten erschüttert wird, in Frage zu stellen sind. Die Kirche Luxemburgs ist nicht mehr stolze Staatskirche, sondern eine Minorität, die längst von sich aus ihre Privilegien hätte in Frage stellen müssen, um noch glaubwürdig zu sein".
Mit diesen für die meisten katholischen Ohren recht hart klingenden Sätzen leitete Josy Braun am Gründonnerstag im "tageblatt" eine Studie ein zum Thema: "Was lassen wir uns die Kirche kosten?"
Was die Stossrichtung anbelangt, ist die "forum"-Redaktion selbstverständlich mit dieser Infragestellung einverstanden. In dem von J. Braun zitierten "forum"-Dossier Nr. 45/1981 hat sie ja dieselbe Frage aufgeworfen.
Das zeigt aber schon, dass auch in der Kirche, wenn auch nur von Minderheiten, solche Fragen angepackt werden. Denn die "Leute, die sich um die Zeitschrift ‚forum‘ etwa gruppieren", bilden keineswegs, wie J. Braun schreibt, eine "Alternative Kirche". Um "forum" gruppieren sich Christen und Nicht-Christen (es sei denn die Taufschein-Christen würden auch noch als Christen vereinnahmt). Und die Christen zählen sich zu der katholischen Kirche Luxemburgs, sind auch in deren Gemeinschaften aktiv; einer ist sogar Pfarrer (in Niederanven). Wenn es auch stimmt, dass wir "seitens … (des) ‚Luxemburger Worts‘ weitmöglichst ignoriert, wenn nicht offen gerügt und bekämpft werden" ("offen" eigentlich nie, dazu sind sie zu feige und zu gescheit!), so stimmt das auf keinen Fall vom Bistum oder vom Bischof. Er hat unsere Arbeit im Dienste des Christentums stets anerkannt, nie gezögert, uns Interviews zu gewähren oder zum Gespräch zu empfangen und uns dabei stets Mut zugesprochen. Der Bischof von Luxemburg ist auch unser Bischof.
Das zeigte sich noch jüngst, als er den Unterzeichneten zu einem Gespräch über die von Josy Braun aufgeworfenen Fragen empfing und bereitwilligst antwortete. Und dasselbe gilt vom Generalvikar. Im besagten t-Artikel vom 31.3.1983 gab es nämlich auch einige Zahlenangaben, die uns stutzig machten, und da der Unterzeichnete vor einem Jahr in einer deutschen historischen Zeitschrift einen wissen-
wissenschaftlichen Beitrag zum Thema Kirche und Staat in Luxemburg veröffentlicht hatte (1), dem einzelne t-Aussagen widersprachen, wollte er Gewissheit haben.
Es stimmt tatsächlich nicht, wenn J. Braun behauptet, der Staat zahle auch die "brachliegenden" Pfarrgehälter an das Bistum, das sie nach einem geheimen Schlüssel verteile. Tatsache ist, dass 15 Dechanten, 251 Pfarrer- und 206 Kaplanstellen durch Gesetz vorgesehen sind. Rund 200 Stellen sind aber vakant. Die meisten dieser Stellen werden von einem Nachbarpfarrer oder -kaplan mitverwaltet; dieser erhält seit der Regierung Thorn eine Gehaltszulage von 60 Punkten. Der Rest dieser theoretisch der Kirche zustehenden Gelder verfällt dem Staat!
Allerdings gibt es einige Ausnahmen: Einige Priester, die de facto eine Diözesanstelle leiten, in den Katholischen Verbänden arbeiten oder im Unterricht tätig sind, sind de jure auf eine solche vakante Pfarre ernannt, um offiziell dort das Gehalt zu beziehen. Auch ein paar ausländische Seelsorger erhalten eine Entschädigung aus dieser eingesparten Lohnmasse. Schliesslich – aber das ist ganz neu! – werden sogar einige Laien, die in der Seelsorge tätig sind unter bestimmten Bedingungen als "Kaplä-
ne" angemeldet und vom Staat besoldet. Wenn der Staat vom Prinzip ausgeht, dass er die "ministres du culte" bezahlt (siehe Verfassung), dann ist es ja auch nur logisch, dass er die Kriterien der Kirche akzeptiert und diese nicht zwingen kann, nur geweihte Priester als solche einzustellen. – Im übrigen sind das keine grossen Zahlen und im Staatsbudget tauchen sie als nicht-vakante Stellen (!) auf.
In einem Telefongespräch hat J. Braun diesen dreimal wiederholten Irrtum, dass die Kirche das Geld der vakanten Posten auch einstecke, übrigens auch zugegeben. Eine Korrektur im "tageblatt" ist allerdings noch nicht erfolgt.
Aus Brauns t-Artikel ergaben sich für meinen Beitrag über Kirche und Staat (!) auch zwei wichtige Ergänzungen: 1) Völlig übersehen hatte ich die Tatsache, dass der Staat auch die Renten der pensionierten Priester bezahlt; im Budgetjahr 1983 sind dafür immerhin 98 Mio. Franken vorgesehen (projet de budget", vol II, p.150; J. Braun hat nur 75 Mio. errechnet). 2) Er lieferte mir endlich die Quelle, um herauszufinden, wieviel die Gemeinden für die Kirchen aufwenden: 1980 waren es immerhin 34.168.262 Franken, 10 Mio. mehr als 2 Jahre vorher. Der Bischof meinte, dies sei aber kaum das Defizit der Kirchenfabriken, wie J. Braun schreibt, das die Gemeinden zu decken verpflichtet sind, denn die Kirchenfabriken täten alles, um Defizite und dadurch die Offenlegung ihrer Konten zu vermeiden. Der Bischof bezifferte diese Summe auf höchstens 5-6 Millionen auf Landesebene. Weit stärker ins Gewicht fallen also wohl die Ausgaben für bauliche Massnahmen, die zum Teil genausogut als "patrimoine architectural" aufgeführt werden könnten.
Trotz dieser Neuberechnungen bleibt die von J. Braun genannte Gesamtsumme öffentlicher Aufwendungen für die Kirche in etwa die gleiche; meine Zusammenstellung kommt sogar auf 20 Mio. Franken mehr.
Es muss allerdings hinzugefügt werden, dass der Bischof sowohl als auch der Generalvikar den Wunsch der Kirche unterstrichen, die veralteten Pfarrstrukturen und die sich daraus ergebende Frage der vielen vakanten Posten gründlich neu zu regeln. Schon in den 50er und 60er Jahren hatte es entsprechende Vorstösse bei der Regierung gegeben; diese bat aber jeweils das Bistum, mit einer Reorganisation zu warten bis nach den Gemeindefusionen … 1983 setzte die Regierung dann endlich eine Arbeitskommission ad hoc ein.
Der Bischof wäre nämlich gerne bereit, auf eine Reihe von Pfarrer- und Kaplansstellen zu verzichten. Denn sogar wenn es eines Tages wieder mehr Priester geben sollte, die per Gesetz in Heinescheid (z.B.) vorgesehenen drei Stellen (1 Pfarrer, 2 Ka-
Kaplane) werden dort nie mehr gebraucht. Hingegen gibt es jetzt schon 7 Episkopalpfarreien (Bride, Cents, Cessingen, Foussbann, Houwald, Metzerlach, Wecker), deren Titulare vom Bistum bezahlt werden müssen, da kein Gesetz sie errichtet hat und der Staatsrat sich gegen Gehälterübertragungen zur Wehr setzte. Gleichzeitig könnte die Besoldung der Laien im Dienste der Kirche gesetzlich geregelt werden. Jene Laien nämlich, die in Diözesanstellen arbeiten (Centre de Pastorale Familiale, Centre de Pastorale Ouvrière, u.Ä.), werden zur Zeit alle vom Bistum bezahlt.
Was die Besoldung der Laienkatecheten im Primärunterricht anbelangt (1983: 66,575 Mio.) die J. Braun ebenfalls in Frage stellt, so muss gesagt werden, dass diese Regelung auf die Regierung Thorn-Berg zurückgeht. Im Sekundarunterricht gibt es seit kurzem auch die ersten Laien, die zu ordentlichen Religionslehrern ernannt wurden. Genau wie die Geistlichen müssen sie ein abgeschlossenes Studium der Theologie oder Religionswissenschaften hinter sich haben (an einer Universität, die in ihrem Land aufs staatliche Lehramt vorbereitet, z.B. Strassburg, Louvain); beide werden in den Gehältergrad E6 eingestuft. Zusammen mit jenen Geistlichen im Lehramt, die nur das Priesterseminar besucht haben und nur im Grad E5 bezahlt werden, dürften dies die 18 Personen sein, die im Staatsbudget 1983 als Religionslehrer aufgeführt werden (mit insgesamt 22,8 Mio. F). Nicht herauszufinden ist die Lohnsumme jener Professoren, die in einem andern Fach offiziell ernannt sind, de facto aber (auch) Religion unterrichten; sie werden natürlich im Grad E7 besoldet.
Der Bischof erhofft sich von einer gesetzlichen Neuregelung dieser Fragen eine grössere Transparenz. Pseudo-Ernennungen auf vakante Pfarrerposten würden überflüssig. Auch er ist bereit, einen Schritt auf eine grössere Transparenz hin zu tun und das Budget des Bistums – das ja auf Grund des Gesetzes von 1982 über die Rechtspersönlichkeit des Bistums grössere Bedeutung erhalten hat (vgl. "forum" Nr. 48/1981) zu veröffentlichen …! Er wäre auch einer Lösung nicht abgeneigt, nach welcher der Staat dem Bistum die Gesamtsumme überweist, das sie dann weiter verteilt. Einen ähnlichen Vorschlag machte Mgr. J. Origer schon in den 1930er Jahren in der Abgeordnetenkammer. Er stiess aber, laut Bischof J. Hengen, auf den Widerstand der Pfarrer … m.p.
(1) Michel Pauly, Von der staatlichen Kontrolle zur Partnerschaft, Kurzer Überblick über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Luxemburg, in: Landeskundl. Vbll. 28 (1982), 88.14-27. Es handelt sich um die überarbeitete Fassung meines Beitrags in "forum" Nr.45/1981, 88. 2-8. Photokopien sind auf Anfrage bei der Redaktion erhältlich.
AUSGABEN DER ALLGEMEINHEIT AN DIE KATHOLISCHE KIRCHE
| Staatsbudget 1983 | J. Braun (t) | m.p. |
| — | — | — |
| Gehälter des Klerus in Seelsorge | 273.000.000 F | 272.917.000 F |
| Pensionen | 75.000.000 F | 98.000.000 F |
| Katecheten im Primärunterricht | 66.500.000 F | 66.575.000 F |
| Religionslehrer im Sek.-unterricht (E5+E6) | 23.500.000 F | 22.813.000 F |
| Unterstützung der Privatschulen (1) | 113.000.000 F | 113.562.000 F |
| Verschiedenes | 7.000.000 F | 6.198.000 F |
| | 558.000.000 F | 580.065.000 F |
| Zuwendungen der Gemeinden (1980:) | 35.000.000 F | 34.168.000 F |
| | 593.000.000 F | 614.233.000 F |
(1) Hier wären die Subsidien an das Institut Emile Metz allerdings abzuziehen!
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