Der „christlich-berufsständische Staat“

Das Reformprogramm des J.B. Esch

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Das Reformprogramm des J. B. Esch

Der «christlich-berufsständische Staat»

Die luxemburgische Geschichtsschreibung kennt oft nur das "GESETZ ZUM SCHUTZ DER POLITSCHEN UND SOZIALEN ORDNUNG" ("Maulkuefgesetz") als einzigen Versuch der Rechtspartei, zwischen den beiden Weltkriegen, die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie zu unterhöhlen. L. Blau stellt ein weitgehend unbekanntes "Reformprogramm" vor, das das demokratische Staatswesen in einem "christlich-berufsständischen" Sinne umgestallten sollte.

Am 6. Juni 1937 wurde das besagte Gesetz in einem allgemeinen Volksentscheid mit 50,67% Nein-Stimmen (72300 Personen) gegen 49,33% Ja-Stimmen (70371 Personen) äusserst knapp zu Fall gebracht. Dass es kurz nach dem "Maulkorbgesetz" einen weiteren (verhinderten) Versuch gab, die politischen Institutionen, das kulturelle Leben, die wirtschaftliche Organisation, tiefgreifend umzugestalten um so in Luxemburg einen "christlich-berufsständischen Staat" einzurichten, wird selten erwähnt. Wie dieses neue Staatsgefüge und sein wirtschaftlicher Unterbau aussehen sollte, beschreibt Pierre Grégoire in der Broschüre: "VIE ET CARRIERE DE PIERRE DUPONG MINISTRE D’ETAT". 1985 ("L’intention est-elle innocente"? – Oder wollte Pierre Grégoire dies als Beitrag zur kommenden Debatte über die Reform der Verfassung verstanden wissen?)

Pierre Grégoire steckt den politischen Rahmen dieses Vorhabens folgendermassen ab: "Der Ausgang der 1937ger Wahlen, löste, als Folge des Referendums, die Bildung einer neuen Regierung und einer neuen Koalition aus. Joseph Bech verzichtete auf die Präsidentschaft und blieb mit den Sozialisten René Blum und Pierre Krier, sowie mit dem Rechtsparteiler Nicolaus Margue, im Ministerium Pierre Dupong, der am 9. November 1937 das Staatsministerium übernahm und dann noch einmal versuchte, über den Fraktionspräsidenten Johann Origer die Parteiorganisation von Grund auf erneuern zu lassen. Zu diesem Zwecke erging ein Auftrag an Batty Esch und mich, die wir in der Sache absolut mit den Animatoren einig waren" (S.87). J.B. Esch legte dann in der Folge der Rechtspartei ein Reformprogramm vor.

Ziel und Zweck seines Reformvorhabens umreisst Batty Esch in der Präambel seines Programms folgendermassen: "Eine tiefgreifende Reform auf allen Gebieten ist nur denkbar auf Grund einer geistigen Erneuerung des ganzen Volkes im christlichen Denken. Jede Reformfrage ist darum an erster Stelle eine Erziehungsfrage. Es werden deshalb private und öffentliche Mittel zu finden sein, um vorerst eine neue Mentalität zu schaffen, die neuen Ideen der Päpste Gemeingut öffentlichen Denkens zu machen und durch die Schöpfung eines christlichen Gemeinschaftsgeistes alle gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und weltanschaulichen Spannungen nach Möglichkeit zu beheben. Zu diesem Zweck denken wir an die Schaffung einer Liga zur Förderung des Gemeinschaftsgeistes und der Klassenversöhnung, die alle Stände umfasst und mit allen Mitteln der Propaganda ihrem Ziele dient. Diese Arbeit ist unerlässlich, um dauernde Reformen in Staat und Gesellschaft zu ermöglichen."

Batty Esch strebt also die widerspruchsfreie Gesellschaft an. Die Eschsche Kulturrevolution ist nicht als reformistisches Flickwerk zu verstehen, sondern als tiefgreifende Veränderung aller gesellschaftlichen Bereiche.

Unter Punkt II, legt Esch, die allgemeinen Leitlinien seines Programms dar: "Im allgemeinen erstreben wir den christlich-berufsständischen Staat: und zwar auf Grund der päpstlichen Rundschreiben: Stärkung der Autorität, Dezentralisierung der Gewalt durch berufsständischen Aufbau und Wirtschaftsparlament und Neuregelung des Verhältnisses von Kirche und Staat mit vollständig christlicher

Kulturpolitik."

Die Kompetenzen der Regierung und die der Kammer sowie die Beziehungen zwischen diesen beiden Räderwerken des neuen staatlichen Gefüges werden genauestens beschrieben (siehe Kasten), wobei folgende Prinzipien die Richtung angeben: "Die Regierung möglichst stark und autoritativ gestalten und die Abhängigkeit vom Parlament verringern ohne sie vollständig aufzuheben. Ferner die Kammer möglichst unabhängig vom Wählerkorps machen, um die Demagogie auszuschalten. Und endlich die persönliche Verantwortung, möglichst kompetenz der Abgeordneten und ernste Arbeit zu erzwingen."

Das Eschsche Reformprogramm leitet sich einerseits von der päpstlichen Enzyklika "Quadragesimo Anno" ab, andererseits fliessen in ihn auch die praktischen Erfahrungen des "Austrofaschismus" ein. Der französische Historiker Jean-Marie Mayeur beschreibt diese Enzyklika und den "Austrofaschismus" in "Des partis catholiques à la démocratie chrétienne" folgendermassen:

"Comme ‚Rerum novarum‘, ‚Quadragesimo anno‘ oppose

à une société fondée sur l’individualisme et déchirée par la lutte des classes, la reconstitution des ‚corps professionnels‘ … L’encyclique invite à substituer aux classes opposées des ‚ordres‘ ou des ‚professions‘ qui groupent les hommes," non d’après la position qu’ils occupent sur le marché du travail, mais d’après les différentes branches de l’activité sociale auxquelles ils se rattachent". Non seulement la réflexion des catholiques sociaux, mais aussi les expériences historiques récentes du Portugal à l’Italie fasciste, contribuent à cette orientation plus marquée de la pensée pontificale… Dans les années de la crise économique, et particulièrement en Europe centrale, le corporatisme de ‚Quadragesimo anno‘, qui s’accordait avec les idées dominantes du temps, face au double échec du libéralisme et du collectivisme, connut une vive fortune." (p.107,108)

"L’expérience (de l’Etat corporatif et chrétien social) quoique brève est précieuse pour la compréhension d’une virtualité des partis chrétiens-populaires: donner naissance à un Etat autoritaire

  1. Regierung und Kammer

Das Problem ist dieses: Die Regierung möglichst stark und autoritativ gestalten und die Abhängigkeit vom Parlament verringern ohne sie vollständig aufzuheben. Ferner die Kammer möglichst unabhängig vom Wählerkorps machen, um die Demagogie auszuschalten. Und endlich die persönliche Verantwortung, möglichst kompetenz der Abgeordneten und ernste Arbeit zu erzwingen.

a) Regierung

  1. Die Minister werden vom Herrscher ernannt unter Berücksichtigung der stärksten Parteien.
  2. Die Regierung ist dem Herrscher verantwortlich. Das ganze Ministerium oder einzelne Minister konnen von ihm abgesetzt werden.
  3. Die Kammer kann das ganze Ministerium oder einen Minister nur mit 2/3 Mehrheit ablehnen oder stürzen.
  4. In thisem Fall hat die Regierung Rekursrecht an das Volk durch Referendum und führt inzwischen die Geschäfte weiter.
  5. Nur die Regierung hat das Recht, Gesetzprojekte mit neuen Ausgaben einzubringen.
  6. Die Kammer hat Vorschlagsrecht, aber die Regierung entscheidet, ob der Antrag zur Diskussion kommt.
  7. Die Regierung legt der Kammer jeder Jahr das detaillierte Budget vor. Änderungen konnen nur mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
  8. Im Einverständnis mit Herrscher und Staatsrat und 1/3 der Kammer kann sich die Regierung in allen Fragen Spezialvollmachten zulegen und auch die Kammer seine die vertagen.

b) Kammer

  1. Die Kammer besteht aus 48 Deputierten.
  2. Es gibt nur noch einen Wahlbezirk.
  3. Die Abgeordneten werden im Verhältnis zur Bevölkerungszahl auf die einzelnen Kantone verteil.
  4. Grundsatz muß sein: die Kammer hilft dem Herrscher und dem Ministerium das Land regieren. Diese müssen darum ein gewisses Recht haben ihre Mitarbeiter zu wahlen. Darum reichen die Parteien der Regierung und dem Staatsrat Listen von 3×48 Kandidaten ein, aus denen diese die definitiven Kandidaten auswahlen.
  5. Das Mindestalter muß 25, das Höchstalter 60 Jahre sein.
  6. Die Auswahl geschieht vornehmlich nach folgenden Grundsätzen:

A. Höheres Studium;
B. Rolle im öffentlichen Leben;
C. Rolle in den Organisationen;
D. Schon geleistete Dienste.
7. Wiederholter schwerer Verstoß gegen das Kammerreglement schließt von der Kandidatur aus.
8. Eine Liste kann mangels geeigneter Persönlichkeiten auch ganz verworfen werden.
9. Parteien mit unchristlichem Programm werden nicht zugelassen. Über den Programminhalt und seinen Charakter entscheidet die Regierung und der Staatsrat unter Zuzug der kirchlichen Behörde.
10. Dasselbe gilt für die Gemeindewahlen.

c) Kammerreglement

  1. Sitzungen über Gehaltsfragen und ähnliche werden mit Ausschluß der Öffentlichkeit, auch der Presse, gehalten. Im Kammerbericht erscheint nur der Beschluß. Damit soll jede Wahldemagogie ausgeschlossen werden; die Kammer stellt diese Fälle nach bestimmten Grundsätzen fest. (…)
  1. Staat und Kirche
  1. Der Luxemburger Staat ist nicht religionslos sondern katholisch.

  2. Er fordert in jeder Hinsicht den Ausbau und den Einfluß der katholischen Kirche.

  3. Er toleriert die protestantischen und jüdischen Bekenntnisse, erlaubt aber keine Propaganda.

  4. Das Schulwesen ist auf christliche Basis zu stellen. Schulzwang aber kein Schulmonopol. Finanzielle Unterstützung der freien Schulen.

  5. Der Religionsunterricht ist obligatorisch.

  6. Lehrer und Professoren können vor einer Kommission aus staatlichen, kirchlichen und elterlichen Vertretern mit richterlicher Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden. Ebenso vor der Anstellung. Diese Kommission ist permanent und wird von der Regierung im Einverständnis mit den kirchlichen Behörden auf 5 Jahre ernannt. Sie ist diesen auch verantwortlich.

  7. Der Staat anerkennt die kirchliche Ehegesetzgebung. Die Zivilehe ist nur für Nicht-Katholiken vorgeschrieben. Die kirchlichen Ehebücher haben Zivilecharakter.

  8. Ehescheidung kennt der Staat nicht.

  9. Der Staat sorgt für den Ausbau der christlichen Kultur.

  10. Eine permanente Kommission aus Vertretern der Kirche, des Staates und der katholischen Eltern überwacht mit richterlicher Gewalt die öffentliche Stlichkeit: Kino, Sport, Theater, Buchhandel, Reklame, Zeitungs- und Badewesen usw. Sie wird auf 5 Jahre ernannt von der Regierung im Einvernehmen mit der kirchlichen Behörde und ist auch diesen verantwortlich.

  11. Von beiden Kommissionen gibt es eine Berufung mit bloß devolutiver Wirkung an den obersten Gerichtshof.

  12. Der Staat als solcher übernimmt die Förderung der Volkserziehung, des Gemeinschaftsgeistes, der Klassenversöhnung, der christlichen Ideenverbreitung in der Schule (Änderung der Programme) im Kino, Theater, durch sonstige Propaganda und Reklame.

  1. Weitere Änderungen der Verfassung.
  1. Alle 10 Jahre Revision.
  2. Bei 2/3 Mehrheit sogar alle 5 Jahre.
  3. Erschweren der Naturalisation.
  4. Möglichkeit der Zensur und der Beschränkung der Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit.

et corporatif, dans le climat de montée des dictatures de l’Europe des années 30 … L’entreprise de Dollfuss et de Schuschnigg évoque … les projets de Brüning dans les dernières années de la république de Weimar, l’Etat slovaque de Mgr Tiso ou les aspirations du ‚rexisme‘ … Un exécutif fort, la mise en veilleuse de la démocratie libérale, le corporatisme, ces traits qui font songer au Vichy des penseurs de la révolution nationale, évoquent un Etat fondé sur le traditionalisme et une lecture conservatrice du catholicisme social." (p.140-141)

Eschs Reformanträge von 1937 sind nichts weiter als eine Systematisierung all jener Überlegungen, die er seit Anfang der dreissiger Jahre öffentlich in den Kolonnen des "LW" führte und in deren Zentrum stets die Umgestaltung der demokratisch-parlamentarischen Institutionen stand. ("… Wie soll das Parlament zusammengesetzt werden? Durch allgemeines Stimmrecht wie bisher, durch blosse Ernennung von der Regierung, durch Delegation anderer Organisationen, aber auch durch eine Verbindung dieser Methoden. Man empfindet nämlich allgemein, höchstens mit Ausnahme der extremen Linksparteien, dass das absolute und allgemeine Wahlrecht in der bisherigen Form nicht gerade die Fähigkeiten des Volkes ins Parlament brachte und dass ferner gerade dadurch die Abgeordneten zu sehr in Abhängigkeit ihrer Wählerschaft gerieten. Daraus stammten die meisten Mängel des Parlamentarismus … Auch bei uns findet man unter denen, die überhaupt dem Problem nachgehen und die Entwicklung im Ausland verfolgen, solche die als Lösung den Ständestaat vorschlagen. Und Vorteile sind sicher vorhanden und wäre es auch nur die Garantie für grössere Kompetenzen, für grössere Unabhängigkeit der Abgeordneten, für Beschränkung des Demagogentums und des Parteiunwesens…" Batty Esch Lw. 19.4.34)

Heute würde man Esch als "Fundi" etikettieren. Ein "Fundi", der sich schwer tat mit der politischen Taktiererei, den realpolitisch-kurzfristigen Überlegungen der "alten Parteipalatzhalter", die die weltanschaulichen Differenzen, anlässlich der mit den Sozialisten 1937 gebildeten Regierung, zurückstellten.

Jean Baptiste Eschs Reformanträge stellen die weltanschaulichen Differenzen in den Vordergrund. Esch will dort den definitiven Bruch wo andere Rechtspareiteller den Kompromiss suchen (suchen mussten). Für Esch geht es darum endgültig mit den Ideen der Aufklärung zu brechen. ("Das alte und morsche Gebälk eines Staatswesens, das längst wankte und stürzt, wird durch keine ‚Reformen‘ mehr gestützt werden und im Neubau des kommenden Österreichs wird kein alter wurmstichiger Balken Verwendung finden … Mit der Ideenwelt des Zeitalters der sogenannten Aufklärung und der französischen Revolution aus der ganz Europa sich langsam zu lösen beginnt und mit der energisch zu brechen Österreich, nach den Erfahrungen und Taten seiner jetzigen Führer gewillt ist, fallen auch die Produkte dieser Ideenwelt… ". B.E. LW. 15.1.1934.)

Welcher Erfolg waren Batty Eschs Reformvorhaben beschieden "Wir … zerbrachen in unsern Bestrebungen am Widerstande der alten Parteipalatzhalter, die vom Eschschen Parteiprogramm gar nichts wissen wollten", kommentiert Pierre Grégoire Eschs Scheitern.

Bedauern tat dies Dr. Marcel Fischbach, wenn er am 3. Juli 1940 (also vor der Einsetzung der "Zivilverwaltung") im "LW" schreibt: "Die Besonderheit unserer wirtschaftlichen Struktur und das Angewiesensein auf die fremden Volkswirtschaften … stellten einer grundsätzlichen Reform, im Sinne der von Dr. J.B. Esch vor Jahren mit Wucht und besonderer Aufgeschlossenheit für die neuen wirtschaftlichen Strömungen vertretenen berufsständischen Ordnung grosse Schwierigkeiten entgegen. Weil es in massgebenden Wirtschaftskreisen an der wirtschaftlichen Bereitschaft oder in der Hauptsache an den geistigen Erkenntnissen fehlte, konnten die sehr richtigen Vorschläge leider nicht zu einer konsequenten Durchführung gelangen. Dr Esch, der von Rom aus der korporativen Wirtschaftsidee nahe stand, hatte es auf den ständischen Aufbau auf christlicher Grundlage abgesehen. Wenn auch als konkretes Resultat nicht einmal eine Neugestaltung und Befugnisweiterung der bestehenden Berufskammern zu buchen war, so blieb doch von seinem ständischen Gedanken vieles im Volke verwurzelt und kam in gerechten Forderungen, vor allem im Bauernsektor, zum Ausdruck. In der Industriewirtschaft durchkreuzten die einseitigen, nicht vom Bau der Wirtschaft, sondern vom einzelnen Lohnarbeiter ausgehenden sozialistischen Forderungen alle gesunden Pläne. Es gebracht an der Einheitlichkeit im Vorgehen auf der Arbeiterseite, während die Unternehmerseite geschlossen ihren Standpunkt vertrat … Die neue politische Lage und die wirtschaftliche Neugestaltung Europas wird auch uns vor die Notwendigkeit wirtschaftlicher Reformen stellen. Am deutschen und italienischen Wirtschaftsaufbau, der so geartet ist, dass das grösstmögliche Wohl der jeweiligen Volksgemeinschaft gewährleistet ist, werden auch wir lernen und der heimatlichen Wirtschaft jene Gliederung bringen, die der Gemeinschaft durch den einzelnen zum Wohle gereicht. Unsere Gesinnung und unser ehrlicher Wille werden uns auch hier auf den richtigen Weg führen".

Am 6. September 1940 wurden Esch und Grégoire verhaftet, das LW wurde gleichgeschaltet.

Lucien Blau

BIBLIOGRAPHISCHE HINWEISE:

  • Pierre Grégoire: Vie et Carrière de Pierre Dupong Ministre d’Etat, édité par les soins du "Comité pour la commémoration du centenaire de la naissance de Pierre Dupong", constitué à Heisdorf/Steinsel en mi-1985, Luxembourg 1985, Imprimerie St.-Paul
  • Jean-Marie Mayeur: Des partis catholiques à la démocratie chrétienne XIX-XXe siècles, Armand Colin, collection U, Paris 1980

Was ist der Unterschied zwischen einem Atomkraftwerk und einer Windel?

Ganz einfach: Radioaktivität stinkt nicht, wohl aber Windeln; doch diese kann man auswaschen, Radioaktivität nicht.

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