Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.

Im Dossier der "forum"-Ausgabe von Oktober 1992 wurden einige Aspekte des Strafvollzugs in Luxemburg beleuchtet: Isolationshaft, Arbeit und Lohn, Mütter, Minderjährige im Gefängnis, Erweiterung des Centre pénitentiaire de Luxembourg (CPL).

Grundlegendes hat sich bis heute nicht geändert. Die Isolationshaft wird weiterhin und regelmäßig ange-

angewandt, die Löhne bleiben realitätsfern. Die Situation von Müttern und Minderjährigen hat sich nicht verbessert. Der Ausbau von Schrassig hat sich verzögert und wird frühestens 1997 bezugsfertig sein.

Im Jahresbericht 90 schrieb der Delegierte des Generalstaatsanwalts bereits: "Déjà à ce jour les deux prisons affichent complet." Als Provisorium sollen nun

"forum"-Beiträge zum Thema Strafvollzug:

9/1976, Dossier: Strafjustiz unter Anklage
27/1978, Dossier: Strafjustiz und Strafvollzug
138/Okt. 1992, Dossier: Menschen statt Mauern. Strafvollzug in Luxemburg

in der halboffenen Anstalt Givenich 50 Containerzellen aufgebaut werden.

Vor 3 Jahren schrieb das Letzebuerger Land (22.3.91), Minister Fischbach sei fest gewillt, den SCAS (die Bewährungshilfe) zu reaktivieren und zu dynamisieren. Dazu gehöre eine neue Struktur und die Anstellung zusätzlicher Mitarbeiter. Geschehen ist bis heute rein gar nichts.

Aufgrund der Überbevölkerung verschärft sich die Lage in Schrassig zusehends. Die Liste der Mängel und Menschenunwürdigkeiten wurde in den letzten 18 Monaten länger, genauso wie die Liste der anklagenden und kritisierenden Organisationen. War es zu Anfang nur die luxemburgische Organisation Info Prison, so wurde Luxemburg danach erstmals im Jahresbericht von amnesty international erwähnt, das UNO Menschenrechtskomitee übte Kritik an der im CPL praktizierten Isolationshaft, medico international drohte, bezugnehmend auf einen konkreten Fall (verweigerte Einsicht in die eigenen Krankenakte), mit einer Klage vor dem Internationalen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, das europäische "Antifolterkomitee" CPT veröffentlichte ihren wenig schmeichelhaften Bericht zur Situation in Luxemburg.

Diesem Bericht und seinem inhaltlichen Zustandekommen (Information seitens unabhängiger Organisationen) wird es wahrscheinlich zu verdanken sein, wenn Verbesserungen im Strafvollzug erfolgen.

Die luxemburgische Regierung ist verpflichtet dem CPT bis spätestens März ein Zwischenbericht vorzulegen, indem sie mitteilt, welche Maßnahmen eingeleitet wurden, um den Vorschlägen des CPT nachzukommen. Sollten diese Vorschläge in die Realität umgesetzt werden, so kämen wir dem Anspruch ei-

nes humanen Vollzugs einen wesentlichen Schritt näher.

Aufgrund einer Vielzahl von Klagen zur Isolationshaft, setzte sich das CPT eingehend hiermit auseinander. Das europäische Komitee hält sogleich eingangs fest, daß diese Haftform, unter bestimmten Umständen, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstellen kann.

Bezugnehmend auf die reale Praxis in Schrassig heisst es: "Toute forme d’isolement sans stimulation mentale et physique appropriée est de nature à provoquer à long terme des effets dommageables se traduisant par des altérations des facultés sociales et mentales. Force a été de constater que le régime cellulaire strict appliqué au CPI avait pour résultat que des détenu(e)s pouvaient être placé(e)s pendant de longues périodes sans bénéficier d’une telle stimulation.

Le CPT recommande aux autorités luxembourgeoises d’aménager sans délai l’exécution du régime cellulaire strict afin de mettre à la disposition des détenu(e)s concerné(e)s des activités motivantes et de leur assurer un contact humain approprié.

S’agissant plus particulièrement de l’exercice en plein air, le CPT recommande de réaménager complètement l’aire de promenade afin que les détenu(e)s disposent d’un espace suffisamment vaste pour leur permettre un véritable exercice physique."

Laut dem luxemburgischen Gefängnisreglement vom 24.3.89 können Inhaftierte isoliert werden, zum einen wenn sie als gefährlich eingestuft werden, zum anderen wegen eines Verstoßes gegen die Disziplin (z.B. bei Drogenkonsum).

Im Bericht des CPT heißt es hierzu noch: "Pour ce qui est plus particulièrement de la seconde catégorie de détenu(e)s visé(e)s par le régime cellulaire strict (détenu(e)s faisant l’objet d’une mesure disciplinaire), le CPT estime que celle-ci doit être reconsidérée. En effet, si la mise en oeuvre d’un régime de séparation des autres détenu(e)s pour une période prolongée pourrait, dans des cas exceptionnels, être nécessaire pour des raisons liées à l’ordre et à la sécurité, l’application d’une telle mesure à titre de punition est inacceptable."

In weiteren Punkten verlangt das CPT ein Anhörungsrecht für den Betroffenen, dies im Vorfeld einer Entscheidung zur Isolationshaft, eine schriftliche Information des Inhaftierten über die Gründe seiner Isolation, gesicherte medizinische Aufsicht, Verbot Minderjährige zu isolieren,…

Bei einer Berücksichtigung all dieser Aufforderungen des CPT wäre die aktuelle Praxis der 24-Stunden Isolation de facto abgeschafft. Es wird allerdings eine Pflicht bleiben, hier besonders wachsam zu bleiben, denn das Risiko besteht, daß sich eher an der Bezeichnung denn an den realen Haftbedingungen etwas ändert.

Insgesamt finden sich in diesem am 12.11.93 öffentlich vorgestellten CPT-Bericht eine große Anzahl der in den letzten Jahren am Strafvollzug geübten Kritiken und Anregungen wieder: verbesserte medizinische Betreuung, sozio-edukative Aktivitäten, bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Therapie-

"forum"-Beiträge zum Thema Menschenrechte:

64/1983, Dossier: Südafrika
105/Okt. 1988, S. 17-20: Kolumbien, ein Land im Ausnahmezustand
114/Sept. 1989, S. 23-28: Im Schatten des Völker- und Menschenrechts
115a/Nov. 1989: Sonderheft: Apartheid Stop. Sanktionen gegen Südafrika (vgl. 118/März 1990, S. 11-15)
116/Dez. 1989, S. 3-5: Acht weitere Märtyrer in San Salvador
119/April 1990, S. 40-45: Situation der Menschenrechte in Peru
121/Juli 1990, S. 7-10: Begegnung mit Nelson Mandela
124/Dez. 1990, S. 7-11: Gewalt in Südafrika
125/Febr. 1991, Dossier: Bewegungstreife in Europa – ein Menschenrecht?
126/April 1991, S. 11-14: Die Apartheid ist immer noch lebendig Südafrika:
138/Okt. 1992, S. 10-12: Warum sieht in Europa niemand auf den Sudan? Bischof von El Obeid
144/Juni 1993, S. 3-5: Islam und Menschenrechte
148/Dez. 1993, S. 27-33:

programm für Drogenabhängige, stärkerer Kontakt zur Außenwelt, effektives Einspruchsrecht gegen Entscheidungen des Delegierten des Strafvollzugs, Schaffung einer unabhängigen Überwachungskommission, verbesserte Ausbildung des Sicherheitspersonals,…

Als Konsequenz hiervon müßte es notgedrungen zu entsprechenden Umänderungen des Gefängnisreglementes von 89 kommen, einer Neuorganisation der Strafvollzugsbehörden und der Gefängnisverwaltung.

1984 wurde in Schrassig ein neues Gebäude errichtet, doch ein neuer Geist zog damals nicht mit ein. Der Anspruch vom humanen Vollzug ist bis zum heutigen Tag in Schrassig kaum eingelöst worden. Die Vollzugspraxis ist zu oft noch schädlich und befördert die Verkrüppelung der ihr zur Besserung und Sicherung anvertrauter Menschen. Der Inhaftierte verläßt das Gefängnis als desozialisiertes, entmündigtes, seines Selbstwertgefühls beraubtes Wesen. Die Kontakte nach draußen sind oft abgerissen, das Familienleben ist nicht mehr zu reorganisieren. Wer keine Bindungen mehr hat, wenn die zu wenigen Hilfsorganisationen nichts ausrichten können, der steht dann in etwa vor dem großen Nichts. Kein Dringlichkeitsanspruch auf eine Wohnung, ohne feste Wohnung keine Arbeit. Der Schritt ins alte "Milieu" ist dann sehr klein.

Anläßlich der DP Interpellation zur öffentlichen Sicherheit im Mai 93 gab es nur eine Intervention, welche sich mit den Ursachen der steigenden Kriminalität auseinandersetzte. Die Abgeordnete Françoise Kuffer wies unter anderem darauf hin, daß in unserer Gesellschaft der anerkannt ist, der auch etwas besitzt. Nicht der Mensch sei wichtig, sondern sein Besitz, zu messen an bestimmten Statussymbolen. Wer diese vorgeschriebenen Statussymbole nicht selbst finan-

Plantu, in: Le Monde

zieren könne, beschaffe sie sich auf andere Art. Besitz und Selbstwert seien schon so eng miteinander verbunden, daß man sich eigentlich nicht zu wundern bräuchte, wenn Eigentumsdelikte in unserer konsumorientierten Gesellschaft zunehmen würden. Die ansteigenden sozialen Ungleichheiten würden solches Verhalten noch fördern. Der weitaus größte Teil der Inhaftierten käme aus sozial schwachen Familien, aus Problemfamilien, Heimen. Eine normale Kindheit habe kaum ein heute Straffälliger gehabt. Dies würde zwar kein Verbrechen entschuldigen, doch könne man es verstehen, eine Voraussetzung für präventives Vorgehen.

Die Wirklichkeit ist ein Teufelskreis. An dessen Ausgang man feststellt, daß an den Gesetzen, den Gesetzgebern und an der Gesellschaft einiges veränderungsbedürftig ist.

Sollte diese und eine nächste Regierung wiederum nur kosmetische Veränderungen anbieten, stellt sich notgedrungen die Frage nach dem Recht auf Diebstahl!

Jeannot Schmitz

Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.

Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!

Spenden QR Code