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Die Isolationsstrafe für Häftlinge in der Strafanstalt Schrassig ist schon des öfteren vom Antifolterkomitee des Europarats beanstandet worden. Ohne die schlimmen psychischen Folgen dieser Strafart in Frage stellen zu wollen, muss darauf hingewiesen werden, dass es Insassen des Schrassiger Gefängnisses gibt, die noch strenger von der Außenwelt abgeschirmt sind. Während nämlich der Staatsanwalt für Untersuchungshäftlinge und für abgeurteilte Strafgefangene Besuchserlaubnis erteilen kann, sind jene Personen, die wegen illegalen Aufenthalts auf Luxemburger Territorium festgenommen und in Abschiebehaft gebracht werden, der absoluten Willkür der Regierung, lies des Justizministers Luc Frieden ausgeliefert. Obschon das Verwaltungsgericht schon mehrmals die Unterbringung dieser Personen in der Strafanstalt als unberechtigt verworfen hat – die Personen haben sich nämlich keines Verbrechens schuldig gemacht –, besteht der Justizminister auf der juristischen Klausel, dass sie „mis à la disposition du gouvernement“ sind und er allein über ihr Schicksal zu verfügen hat. Dazu gehört auch, dass er systematisch das Besuchsrecht verweigert, wie die ASTI nun schon mehrmals erfahren musste, als sie Ausländer in dieser Lage besuchen wollte, um den Gefangenen nach christlicher Tradition Zuspruch zu

bringen. Der Selbstmord einer Afrikanerin in dieser Situation hat den Minister offenbar nicht beeindruckt.

m.p.

Alles in Butter (II)

Der Skandal um die Mafia-Butter weitet sich aus. Wie forum in seiner Ausgabe vom Mai diesen Jahres berichtet hatte, war die Butter in Italien mit Tier- und Pflanzenfetten sowie chemischen Substanzen gepanscht und anschließend von angesehenen Firmen in Frankreich, Belgien und Deutschland vermarktet worden. Insgesamt sollen, gefördert mit EU-Subventionen, seit 1995 mindestens 100 000 Tonnen des Panschprodukts verkauft worden sein. Obwohl bislang seitens der EU-Kommission lediglich eingeräumt worden ist, dass zur Herstellung der Panschbutter möglicherweise Rindertalg verwendet worden sei, steht offenbar seit längerem fest, dass Schlachtabfälle von Rindern verwendet wurden, die als ausgesprochene BSE-Risikomaterialien einzustufen sind: Hirn, Knochen und Innereien. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Neapel vom 20. März 2001 hervor. Trotzdem setzt Brüssel die Politik des Vertuschens und Verschweigens fort. Noch am 6. Juni 2001 erklärte EU-Kommissarin Schreyer in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (P-1506/01DE): „Der Kommission sind keine formellen

Mitteilungen oder Protokolle bekannt, in denen Vertreter der Mitgliedstaaten auf mögliche Risiken der Butter hingewiesen hätten.“ Weiter wird in der Antwort erklärt, der Kommission lägen lediglich Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Neapel vom Juli bzw. Dezember 2000 vor. Eine glatte Lüge, denn die jüngste Mitteilung der Staatsanwaltschaft Neapel ging bereits am 22. März 2001 in Brüssel ein. Die EU-Kommission muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, beim vorbeugenden Gesundheitsschutz erneut auf der ganzen Linie versagt zu haben. Als der Schwindel mit der Panschbutter im Juli vergangenen Jahres aufflog, ließ das zur Kommission gehörende Betrugsbekämpfungsamt OLAF erste Hinweise der italienischen Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung einfach unter den Tisch fallen. Und es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, die Produkte (insbesondere Backwaren und Speiseeis) sicherzustellen, in denen die Panschbutter verarbeitet worden war.

JST

Fonctionnaires xénophobes

Lors d’un débat organisé le 28 mai 2001 par l’ASTI sur "Citoyenneté et/par naturalisation" les hommes politiques invités ont dit leur étonnement lorsque des étrangers présents dans la salle ont fait état de fonctionnaires

chargés de l’instruction de leur dossier de naturalisation qui semblent avoir pour consigne de traiter ces demandes de façon aussi restrictive que possible. Alors qu’on aurait pu s’attendre à ce que le Luxembourg favorise les naturalisations des étrangers vivant depuis plus de dix ans sur son territoire, ces fonctionnaires font de cette procédure un véritable examen d’admission, d’autres un interrogatoire digne des meilleures policiers face à un criminel avéré. Une des chicanes les plus fréquemment racontées

tées est que ces fonctionnaires s’obstinent à parler le luxembourgeois, alors que la loi ne prévoit pas (encore) une telle condition, même si le requérant expose sa demande en français ou allemand. Ces fonctionnaires ne sont apparemment pas au courant de la loi de 1984 sur le régime des langues qui oblige tout fonctionnaire à répondre à une demande dans la même langue que celle employée par le requérant, à condition que ce soit une des trois langues officielles du pays.

Cette attitude, qui est contraire aux intentions officiellement proclamées du gouvernement, est par contre conforme aux prises de position et avis xénophobes de la CGFP et de la Chambre professionnelle des fonctionnaires publics, dominée par le même syndicat. Peu importe que la CGFP encourage une telle attitude auprès des fonctionnaires en charge des dossiers de naturalisation ou qu’elle ne fait qu’exprimer une opinion largement répandue parmi ses adhérents!

m.p.

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