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Die EG-skeptische und ausländer-unfreundliche Haltung der CGFP hat System.

Als die Staatsbeamtenkammer am 5.1.1994 ungefragt ein Gutachten zum Gesetzesprojekt betreffend die EG-weite Einführung des Wahlrechts für EG-Bürger bei den Europawahlen abgab, obschon keine berufsspezifischen Interessen dabei berührt wurden, meinten verschiedene, die darin enthaltene Beschimpfung der Regierung, des Parlaments und des Staatsrats, denen allesamt Ausverkauf der nationalen Souveränität und Identität sowie Hörigkeit gegenüber den Brüsseler EG-Instanzen vorgeworfen wurde, sei auf den bekannt groben Stil des Autors zurückzuführen, da Gerüchten zufolge das Gutachten von Me Gaston Vogel verfaßt wurde, der einst als Staranwalt der Linken galt und regelmäßig auf RTL-92,5 als ach so toleranter Experte für asiatische Religionen auftreten darf und der nach der Ernennung von Claude Frisoni zum Koordinator für das Kulturjahr 1995 schon in einem peinlichen Leserbrief an das LW seine Ausländerfeindlichkeit zur Schau gestellt hatte. (Der unsachliche Ton verhindert so leider eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den durchaus ernst zu nehmenden verfassungsrechtlichen Bedenken der Berufskammer gegenüber der Ratifizierung des Maastrichter Vertrags vor der notwendigen Verfassungsänderung.)

Doch die EG-skeptische und ausländer-unfreundliche Haltung der CGFP, die im besagten Gutachten zum Ausdruck kam – diese Staatsbeamtengewerkschaft stellt in der Tat alle Mitglieder der Berufskammer – hat System.

Als die ‚Agence de presse immigration‘ der ASTI Anfang März den Auszug aus dem ‚Journal Officiel des Communautés‘ vom 26.2.1994 an die Luxemburger Presse weiterleitete, in dem der Rekursantrag der EG-Kommission vom 17.12.1993 gegen das

Großherzogtum – und fünf andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – abgedruckt war, weil es den Zugang zum öffentlichen Dienst immer noch, entgegen EG-Recht an die Nationalität binde, wagte keine Zeitung den Text abzudrucken oder zu kommentieren. (Nur das LW brachte Wochen später eine kurze Notiz.) Die heftige Opposition der CGFP dürfte Erklärung genug sein für dieses einmütige Verschweigen:

Unter dem Titel "Le Luxembourg accusé" brachte die gewerkschaftsinterne Zeitschrift ‚fonction publique‘ in Nummer 116 von Februar/März 1994 auf Seite 1 die Nachricht, daß die EG-Kommission das Großherzogtum vor dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg verklagt habe. Auch hier kommt es sofort zur Gerichtsschelte: "un réel instrument de police communautaire, en fait le législateur de l’Union, par ses interprétations outrepassant la volonté des auteurs des traités (den die CGFP anscheinend besser kennt) … au service d’un centralisme outrancier". In einem Rundbrief vom 1. März 1994 an ihre Mitglieder macht die CGFP-Exekutive weiterhin Stimmung gegen die Brüsseler Kommission und den europäischen Gerichtshof.

Artikel 48,4 der Römischen Verträge verlangt die Öffnung der Staats- und Gemeindeverwaltungen für alle EG-Bürger nur für solche Dienststellen, die nicht an der Ausübung staatlicher Hoheitsrechte beteiligt sind. Magistratur, Steuerverwaltung, Diplomatischer Dienst, Öffentliche Macht, … sind also völlig ausgeschlossen. Der Rekursantrag wirft dem Luxemburger Staat vor, in den Bereichen Forschung, Erziehung, Gesundheit, Transport, Post und Telekommunikationen, Wasser-, Gas- und Stromversorgung die luxemburgische Nationalität immer noch als Eingangsbe-

dingung zu verlangen. In der neuesten Nummer der ASTI-Zeitschrift ‚ensemble‘ (Nr. 17/94) wird zurecht die Frage gestellt: "Est-ce vraiment imaginable qu’une personne puisse avoir le droit de voter et de se faire élire au parlement de Strasbourg ou dans un conseil communal, (sans avoir) le droit d’être huisier dans une administration publique, d’enseigner ou de conduire un autobus municipal, voire d’entretenir des jardins ou parcs publics comme ouvrier communal?" Notwendig wäre auch die Eingliederung von etwa portugiesischen und italienischen Mitbürgern in die Polizei und Gendarmerie: Das niederländische Vorbild hat die positiven Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Kriminalitätsbekämpfung zur Genüge bewiesen.

Kompetenz und Effizienz statt Nationalität sollte ausschlaggebendes Kriterium bei der Einstellung werden. Dagegen wehrt sich die CGFP im besagten Rundbrief aufs heftigste: "La fonction publique est actuellement, grâce à la condition constitutionnelle de la nationalité, le seul rempart contre le noyautage de nos structures étatiques et partant contre la dilution et en fin de compte la sape de notre identité nationale. … notre pays … risque d’être laminé entre les grandes cultures étrangères." Der Sprachgebrauch kommt jenem der Nationalbewegung immer näher. Selbstverständlich wird das Gespenst der Arbeitslosigkeit der Luxemburger für den Fall an die Wand gemalt, daß Ausländer auch noch die öffentlichen Arbeitsplätze besetzen dürfen.

Den Anfang vom Ende macht die Regierung mit ihrem Vorhaben, EG-Ausländern auch bei der Berufskammer der öffentlichen Funktion (sowie der Handelskammer und der Handwerkerkammer) das Wahlrecht zuzugestehen, wie das seit Herbst 1993 für die übrigen drei Berufskammern der Fall ist. Zur Zeit hätte das Gesetzesprojekt zwar nur theoretische Auswirkungen, da ja offiziell keine Ausländer im öffentlichen Dienst angestellt werden können. Im vollen Bewußtsein ihrer elitären Auffassung vom Staatsamt hielt die CGFP-Exekutive aber in ihrer Sitzung vom 15.11.1993 fest, daß der Beamtenberufskammer "besondere hoheitsrechtliche Aufgaben" und "spezifische Missionen" zukommen, die ein Wahlrecht für Ausländer ausschließen. Welche Aufgaben übt sie denn aus, die anderen Berufskammern vorenthalten sind?

Sicher wird man der Regierung den Vorwurf nicht ersparen können, sich wieder hinter dem Argument zu verschanzen, nicht sie habe das gewollt, sondern sie sei nach europäischem Recht zu der Öffnung gezwungen worden, wohlweislich verschweigend, daß die Entscheidung einstimmig im Ministerrat gefallen ist. Eine politische Diskussion zur Vorbereitung der Luxemburger Bürger und zur Verbesserung der Akzeptanz solcher Maßnahmen wird im Fall des Beamtenrechts genauso versäumt wie bei der Zuerkennung des Wahlrechts.

Dabei sind europäische Mitbürger im Staatsdienst längst keine Ausnahme mehr: Unsere öffentlichen Spitäler, das Centre Universitaire, verschiedene staatliche Informatikstellen hätten längst schließen müssen, wenn sie ohne Ausländer auskommen müßten, von den Reinigungsdiensten ganz zu schweigen. Dagegen protestiert die CGFP nicht, da diese Ange-

»In einem deutschen Restaurant kann ich doch wohl erwarten, daß man die deutsche Sprache beherrscht.«

stellten bislang nicht den Beamtenstatus und somit die Beamtenlöhne erhalten konnten. Nicht Arbeitslosigkeit wäre die Folge ihrer Titularisierung als Beamten, sondern Anerkennung der gleichen sozialen Rechte wie für die Luxemburger Kollegen.

Kurt Halbritter

CGFP-Generalsekretär Jos. Daleiden mag in der ‚fonction publique‘ (Nr. 116, S. 5) noch so sehr beteuern: "Diese Überlegungen haben nicht das geringste mit Ausländerfeindlichkeit zu tun, die jenen angekreidet wird, die vor dem totalen nationalen Ausverkauf warnen …" Die Beschwörung der nationalen Souveränität, die vom EG-Recht in Frage gestellt werde, läuft im Frühjahr 1994 darauf hinaus, daß für CGFP-Mitglieder eigentlich nur noch ADR, NOMP, GLS und NB wählbar sind, also jene Parteien am rechten Rand des Spektrums, die durch ihre antieuropäische und fremdenfeindliche Haltung dem Nationalismus mehr oder weniger offen und gezielt Vorschub leisten. Da aber der ADR gerade angetreten ist, die Privilegien der Staatsbeamten (u. a. in Sachen 5/6-Rente) in Frage zu stellen, heißt das, daß die CGFP letzten Endes sich für die rechtsextremen Parteien ausspricht! Wenn Daleiden im zitierten ‚fonction publique‘-Beitrag schreibt: "… bleibt die Frage zu klären, nachdem die Europa-Bürgerschaft eine vertragliche Auslegung fand, was denn letztlich ein Luxemburger ist, was ihn von einem Nicht-Luxemburger unterscheidet …" (Wenn seine Identität an gesetzliche Schutzmaßnahmen gebunden ist, ist es in der Tat arg um ihn bestellt …), werden die Lex

Roth, Pierre Peters und Konsorten sich freuen: Sie dürfen in Zukunft behaupten, ihre Fragen seien ja "nur" jene der CGFP.

Nun könnte man der Gewerkschaft durchaus im Rahmen der politischen Meinungsfreiheit das Recht zugestehen, eine ausländerfeindliche Gesinnung zu äußern. Wenn man aber weiß, daß diese Gewerkschaft bei den Sozialwahlen von 1993 haushoch gewonnen hat und seit Jahrzehnten allein die Interessen der Staatsbeamten vertritt, muß einem bange werden. Das bedeutet schließlich, daß die große Mehrzahl der

Luxemburger Staatsbeamten die latente und gelegentlich auch offene Ausländerfeindlichkeit ihrer Gewerkschaft gutheißt. Auch jene Beamten, die Tag für Tag in ihrer Verwaltung mit ausländischen Mitbürgern zu tun haben?

In dem zitierten Rundschreiben an ihre Mitglieder grenzt sich die CGFP-Exekutive von den traditionellen Arbeitergewerkschaften als von einem "syndicalisme politico-idéologique" ab. Die gefährlichsten Ideologen waren noch immer jene, die von sich behaupteten, keine Ideologen zu sein. m.p.

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