„Da wird Hass auf die Gesellschaft gesät“

Minderjährige im Strafvollzug

Formal unterscheiden Minderjährige sich von den Erwachsenen im Strafvollzug dadurch, daß der Jugendrichter, der sie „verurteilt“ und das „Strafmaß“ festsetzt, auch zuständig ist für den Vollzug der Strafe. Der Jugendrichter und der „délégué“ des „avocat général“, der eigentlich für den Strafvollzug zuständig ist, müssen sich aber in der Praxis absprechen, denn die Kompetenzbereiche sind nicht […]

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