Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
1989 schrieben Déi grëng alternativ in ihrem Wahlprogramm: „Vom demokratischen Prinzip her ist es für uns klar, dass wir jegliche nicht frei gewählten, nicht demokratisch legitimierten Institutionen wie Staatsrat und Monarchie mit ihren Vor- und Sonderrechten, auf keinen Fall gutheißen.“ 1994 lässt sich das Programm schon gemäßigter an: Wohl wird dem Staatsrat weiterhin vorgeworfen, als „nicht demokratisch legitimiertes Staatsorgan“ den „zentralen Grundsatz demokratischer Ordnungen unterlaufend … die Gesetzgebungsprozedur blockieren“ zu können, „indem er sich weigert, sein Gutachten zu Gesetzesvorschlägen abzugeben“, doch gefordert wird nur eine Reform, nicht die Abschaffung des Staatsrats, der weiterhin „die Verfassungskonformität vorgelegter Gesetzesprojekte“ untersuchen soll.
Im vorliegenden forum-Dossier stellt der grüne Fraktionschef François Bausch die Existenzberechtigung des Staatsrats als Konsultativorgan im Gesetzgebungsprozess nicht mehr in Frage. Seine ehemalige Fraktionskollegin Renée Wagener legt allerdings in ihrem Beitrag konkrete Fakten auf den Tisch, die den Leser durchaus an der Unparteilichkeit des Staatsrats zweifeln lassen. Raymond Klein erhebt aber als einziger noch die radikale Forderung nach seiner Abschaffung, mit durchaus bedenkenswerten Argumenten. Alle andern Mitarbeiter und befragten Politiker plädieren höchstens für eine Konzentration des Staatsrats auf bestimmte Aufgaben, aber sind mit seinem Weiterbestehen einverstanden.
Die ehemalige Aktivistin des Luxemburger Flüchtlingsrates, Agnes Rausch, verriet uns, dass für den Flüchtlingsrat der Staatsrat stets einer der Hauptverbündeten war im Kampf um die Aufrechterhaltung juristischer Normen zum Schutz von Asylsuchenden; heute sitzt sie selbst im Staatsrat. Der Staatsrat als Hüter der
Menschenrechte: die Aufgabe scheint er (heute!) korrekt wahrzunehmen. Doch auch in Sachen Architektur und Denkmalschutz ist der Staatsrat durchaus als Vorreiter anzusehen, wie der Beitrag von Isabelle Yegles-Becker über das Staatsratsgebäude zeigt und wie wir in unserer Analyse der Gesetzesvorlage zum Denkmalschutz in forum Nr. 259 nachgewiesen haben.
Baustelle Staatsrat
Dabei war der Staatsrat von Beginn an eine sehr umstrittene Institution, wie Christiane Huberty in ihrem historischen Beitrag belegt. Als Kind eines reaktionären Staatsstreichs von König-Großherzog Wilhelm III. 1856 geboren, hätte man seine Abschaffung schon bei der Verfassungsrevision von 1868 erwartet. Doch dank seines besonnenen Auftretens und seiner qualitativ hochwertigen Gutachten wurde er trotz mangelnder demokratischer Legitimation nicht in Frage gestellt. Am 27. November 2006 feiert er seinen 150. Geburtstag: für das
Geschichtsmuseum der Stadt Luxemburg Anlass, ihm eine witzige Ausstellung zu widmen, für forum Grund genug, ihn in einem nuancierten Dossier vor- und in Frage zu stellen.
Im forum-Interview verweigert sich nicht einmal sein heutiger Präsident notwendigen Reformen; er plädiert aber für eine besonnene, tief greifende Diskussion über Pro und Contra. Interessanterweise kommen die nachhaltigsten Reformwünsche heute von Seiten der Abgeordneten. Dabei kommen durchaus überraschende Konvergenzen und Divergenzen zwischen den eingeladenen, unabhängig voneinander schreibenden Autoren zu Tage. Unsere Idee, zwei Politiker zu Wort kommen zu lassen, die sowohl im Staatsrat als auch im Parlament saßen bzw. sitzen, Paul-Henri Meyers und René Kollwelter, die in umgekehrter Reihenfolge dem einen und dann dem anderen Gremium angehörten, erwies sich als durchaus fruchtbar. Selten fand man in der politischen Literatur in und über Luxemburg so viele unterschiedliche Reformvorschläge zum Staatsrat versammelt wie in dieser forum-Ausgabe.
Letzen Endes geht es, wie wir in unserem abschließenden Beitrag schreiben, um die Konzeption des Luxemburger Staatsaufbaus. Insofern betreffen Debatten um eine Demokratisierung oder um eine Einschränkung der Befugnisse des Staatsrats hochpolitische Fragen, in die alle Bürger einbezogen werden müssen. Auf keinen Fall sollte man diese als juristisch-technisch qualifizieren und an Fachkreise abschieben, denn es geht um die politische Partizipation der gesamten Gesellschaft.
Wir hoffen, mit dem vorliegenden Dossier erneut einen Beitrag zur politischen Bildung und Meinungsbildung zu leisten und mit kontroversen Informationen die Debatte um den Staatsrat zu beleben.
mp
Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.
Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!