Eine unangepasste Gesetzgebung
Die luxemburgische „Législation sur les stupéfiants“ vom 19. Februar 1973 ist meines Erachtens veraltet u. verschiedene Artikel müssten gründlich revidiert werden. Es ist klar, dass es Aufgabe der staatlichen Institutionen (police judiciaire, gendarmerie, douane etc) ist, das Drogenproblem zu bekämpfen. Aber ist es heilsam, wenn Rauschgiftsüchtige – die ohne Zweifel arme, hilfsbedürftige Kranke unserer Gesellschaft […]
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