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Die luxemburgische "Législation sur les stupéfiants" vom 19.Februar 1973 ist meines Erachtens veraltet u. verschiedene Artikel müssten gründlich revidiert werden. Es ist klar, dass es Aufgabe der staatlichen Institutionen (police judiciaire, gendarmerie, douane etc) ist, das Drogenproblem zu bekämpfen. Aber ist es heilsam, wenn Rauschgiftsüchtige – die ohne Zweifel arme, hilfsbedürftige Kranke unserer Gesellschaft sind – von staatlicher Seite durch Gesetze und Polizeiverfolgung noch mehr belastet werden als sie schon sind? Eine Inhaftierung z.B. – von wie langer Dauer sie auch sein mag – wird es dem Drogengefährdeten wohl noch erschweren sich in der Gesellschaft zurechtzufinden, sie zu akzeptieren und sich als eines ihrer Mitglieder zu identifizieren. Die gesetzliche Verfolgung brandmarkt den Süchtigen so sehr, dass er anfängt, die Gesellschaft nicht als Institution anzusehen die ihm hilft, sondern die für ihn eine tägliche Bedrohung darstellt. Er flüchtet aus dieser Bedrohung unweigerlich wieder ins Ghetto des Drogenmilieus und gerät automatisch wieder in den Teufelskreis der Drogen. Die polizeiliche Verfolgung und Inhaftierung schaffen neue Probleme, mit denen der Abhängige auch später noch, wenn er vielleicht wieder "clean" ist, konfrontiert sein wird. (Beschaffung eines Arbeitsplatzes usw.) Solche Probleme führen oft wieder zu neuem Drogenkonsum und neuer Verfolgung.

Anders stellt sich wieder das Problem bei "Dealern". Leute die Drogen verkaufen, sollen natürlich aufs energischste bekämpft werden, obschon man hier wieder

questions à un agent de police

excusez-moi
monsieur l’agent
pourriez-vous me dire
où je puis trouver
des spiritueux

bien sûr monsieur
tournez à droite
au carrefour prochain

excusez-moi
monsieur l’agent
pourriez-vous m’indiquer
où je puis trouver
des cigarettes

bien sûr monsieur
mais veuillez
prendre une des miennes

excusez-moi
monsieur l’agent
pourriez-vous m’indiquer
où je puis trouver
du haschich

bien sûr mon gars
suis-moi
au commissariat

phil sarca
"germinal"

einen Unterschied machen muss zwischen

a) Leuten die Rauschgift verkaufen, um sich nur auf Kosten von andern zu bereichern und
b) Leuten die Drogen verkaufen, um sich selbst den täglichen Stoff, den sie brauchen um zu überleben, finanzieren zu können.

Ausserdem müsste ein Unterschied gemacht werden zwischen "Dealern" die milde Sachen verkaufen (Hasch) und solchen die harten Stoff absetzen (Heroin, Amphetamine, LSD).

Auch beim Drogenkonsum macht die Gesetzgebung erstaunlicherweise keinen Unterschied zwischen milden und harten Drogen. Liegt das an einer schlechten Information oder etwa an einem mangelden Interesse sei-

tens der Regierung? Ich finde, dass für ein wichtiges Problem, wie die Drogen eins darstellen, mehr Energie und guter Wille aufgewendet werden müssten, um es human im Interesse des süchtigen Menschen zu lösen. Natürlich gibt es auch die einfachen, unproblematischen Wege der Bürokratie und Unterdrückung …!

Im Gesetz wird das Strafmass lakonisch wie folgt festgelegt:

a) pour production illicite et commerce de drogues:
Emprisonnement de 1 à 20 ans et/ou amende
de 5 000 à 50 000 000 de francs

b) Usage de stupéfiants:

3 mois à 3 ans 1 000 à 100 000 francs

Der Staat kann zudem den Abhängigen eine Entziehungskur vorschlagen oder sogar aufzwingen.

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