Justiz und Strafvollzug

Die europäischen Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen und ihre Anwendung in Luxemburg (Teil 1)

Die totale Isolation bzw. das „régime cellulaire“ sowie es unter Berufung auf Artikel 3 unseres Gefängnisreglements zur Anwendung kommt, dürfte meines Erachtens bestens dazu geeignet sein, eine nachteilige Wirkung auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand des Betroffenen zu haben. Durch dieses unmenschliche und unnatürliche System wird nichts anderes erreicht, als das körperliche und seelische Brechen […]

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