Justiz und Strafvollzug
Die europäischen Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen und ihre Anwendung in Luxemburg (Teil 3)
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DIE EUROPAEISCHEN MINDESTGRUNDSAETZE FUER DIE BEHANDLUNG DER GEFANGENEN UND IHRE ANWENDUNG IN LUXEMBURG
von M.S., Gefangener
DRITTE FOLGE
Die Arbeit im Grundgefängnis
- (1) Gefängnisarbeit darf kein Strafcharakter haben. Gefangene durren zu besonders gefährlichen oder ungesunden Arbeits nicht herangezogen werden.
(2) Strafgefangene konnen entsprechend ihrer vom Anstaltsarzt festgestellen körperlichen und geistigen Tauglichkeit und vorbehaltlich der Bedürfnisse ihrer Bildungsstufe zur Arbeit verpflichtet werden.
(3) Es ist Vorsorge für nützliche Arbeit zu treffen, die ausreicht, die Gefangenen für die Dauer eines normalen Arbeitsstages wirklich zu beschäftigen.
(4) Die vorgesehene Arbeit muß soweit wie möglich so beschaffen sein, daß sie die Fähigkeit des Gefangenen, nach der Entlassung seinen Unterhalt auf ehrliche Weise zu verdienen, erhält oder steigert.
(5) Berufliche Ausbildung in nützlichen Gewerben ist für diejenigen Gefangenen vorzusehen, die in der Lage sind, darauf Nutzen zu ziehen, und insbesondere für junge Gefangene.
(6) Innerhalb der mit einer geeigneten Berufswahl und den Erfordernissen der Anstaltsverwaltung und Disziplin zu vereinbarenden Grenzen müssen die Gefangenen die Art der Arbeit, die sie auszuführen wünschen, wahlen konnen.
In Anbetracht der gegenwärtigen schwierigen Lebensverhältnisse bzw. des allgemeinen wirtschaftlichen Niedergangs, sind mehrere Millionen Menschen allein in der EUG arbeitslos und viele andre wegen zunehmender Erwerbslosigkeit und Lohnabbau recht fühlsamen Entbehrungen ausgesetzt. Diese oder ähnliche Betrachtungen müssen herhalten falls Verantwortliche unseres Strafvollzuges auf die katastrophale Arbeitslage im Gefängnis hingewiesen werden. Der Delegierte des Generalstaatsanwaltes wörtlich: "Dobaussen huet och net jidereen Arbecht". In diesem Ausspruch spiegelt sich eine totale Verkennung der Lage wieder und entlarvt unzweideutig die gravierende Inkomptenz diese Pseudo-Strafvollzugswissenschaftlers. Dieser Mann dessen Ansichten über Strafvollzug in die entgegengesetzte Richtung seines Vorgängers zeigen und darum auch offensichtlich mit der Ausübung des Amtes betraut wurde, täte sehr gut daran sich die langjährigen Erfahrungen führender Persönlichkeiten ausländischer Gefängnisse zu eigen zu machen. Zu den Aufgaben eines leitenden Strafvollzugsbeamten gehört die Verpflichtung, Aufkärungen und den eigentlichen Zweck und das Ziel der Gefängnisarbeit in Wort und Schrift zu veröffentlichen um die absolute Notwendigkeit dieser Arbeit durch überzeugende Ausführungen der Öffentlichkeit darzulegen. Er sollte es sich endlich angelegen sein lassen, dass eine wirksame Rückfallbekämpfung nur über den Weg einer zweckmässigen Gefangenenbeschäftigung erfolgversprechend zu lösen ist. Unser Direktor, unlängst von mir auf diese Probleme angesprochen antwortete, dass er selbst bereits das Menschenmöglichste versucht hätte um Arbeit zu beschaffen. Als ich ihm daraufhin nahelegte, dass nicht in erster Linie er für die Lösung dieses Problems zuständig wäre, sondern andere höher plazierte Leute der Verwaltung sich darum zu kümmern hätten, entgegnete er: "A waat mengt dir dann wat denen do drun leit".
- (1) Die Organisation und die Methoden der Arbeit in den Anstalten müssen soweit wie möglich denen von ähnlicher Arbeit außerhalb der Anstalt gleichen, um die Gefangenen auf die Bedingungen des normalen Berufslebens vorzubereiten.
(2) Die Interessen der Gefangenen und ihrer beruflichen Ausbildung dürfen jedoch nicht dem Ziele untergeordnet werden, einen finanziellen Gewinn aus den Arbeitsbetrieben in der Anstalt zu erzielen.
In fortschrittlichen Ländern wie Holland, hat man die Gefangenenarbeit als heilerzieherischen Faktor und darum als einen der wichtigsten Zweige des Strafvollzugs erkannt. Die Arbeitslosigkeit draussen, als Auswuchs der kapitalistischen Marktwirtschaft darf nicht herhalten als Argument für die Arbeitslosigkeit in einer Strafanstalt, denn die dort beschäftigten Kräfte fallen als Konkurrenten auf dem freien Arbeitsmarkt aus.
Gerade für diejenigen Menschen die, aus welcher Ursache auch immer, aus der normalen Lebensbahn herausgeworfen wurden, ist die Arbeit das einzige Mittel, nicht nur ihr Los zu ertragen, sondern auch, sich für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft die notwendige Grundlage zu erhalten und neuzuschaffen.
LÖHNE IM GEFÄNGNIS
A.- Les détenus qui reçoivent un salaire fixe gagnent entre 50,- et 70,- francs par journée de travail ; une prime mensuelle allant jusqu’à 500,- francs peut s’ajouter au revenu.
Certains détenus, travailleurs qualifiés qui participent activement au bon fonctionnement d’un atelier et qui assument donc une certaine responsabilité sur le lieu de travail, peuvent gagner 75,- francs par journée de travail et obtenir une prime de 500,- francs par mois.
B.- Les détenus travaillant à la tâche, qui sont donc payés à la pièce (menuiserie, sacheterie, vannerie, atelier de cannage), reçoivent des salaires variant entre 2.000,- et 6.000,- francs par mois ; ces montants peuvent être considérés comme de bonnes moyennes.
A la menuiserie certains détenus doués et appliqués ont même réussi à gagner 13.000,- francs par mois.
Il est évident que le travail dans ces ateliers dépend uniquement des commandes passées par des entreprises privées et que par conséquent nous notons des hauts et des bas en matière de rémunération.
( Doc. parl. 2031$^{2}$, page 2 )
Zu diesen Angaben wäre folgendes zu bemerken :
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Die Mehrzahl der Gefangenen fällt unter die Kategorie A. Der Stundenlohn beträgt demgemäss 8-9 Franken. Wie soll der Gefangene so seine Familie unterstützen, seine Opfer entschädigen ?
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Die Arbeit in den Ateliers wird meist im Auftrage einzelner Privatbetriebe verrichtet. Im April 1977 beklagte sich der Direktor des Grundgefängnisses über mangelnde Aufträge. (1) Warum vergibt der Staat keine Arbeiten an das Gefängnis, etwa aus Rücksicht vor dem Handwerk ?
(1) LW, 27.4.1977, "Arbeitslosigkeit auch bald im Grundgefängnis", Seite 9
Die Arbeit darf aber nicht eine primitive, geisttötende oder erniedrigende, sondern eine den Geist erhebende Beschäftigung sein. Ob man das aber von Tütenkleben, Korb- und Stuhlflechten oder von täglich achtstündigen Zusammenageln von Paletten erwarten kann, ist mehr als fragwürdig. Diese Arbeiten machen jedoch immer noch den wesentlichsten Teil unserer Gefangenenbeschäftigung aus. Angesichts der heutigen wahrhaft alarmierenden Beschäftigungslage in unserer Anstalt kann man nicht umhin, das aktuelle System als die reinste Erziehung zur Arbeitsscheu zu brandmarken. Von den 40-50 Untersuchungsgefangenen verfügen lediglich 2 Mann über eine Arbeitsmöglichkeit obwohl diese von § 89 der Mindestgrundsätze unbedingt gefordert wird. Von den Strafgefangenen würde ich sagen, dass nicht mal die Hälfte zu einer regelmässigen Arbeit herangezogen werden. Dutzende von Gefangenen lungern Tag und Nacht arbeitslos in ihren Zellen herum und verfügen nicht mal über das nötige Geld sich Briefmarken zu kaufen. Viele junge Burschen lassen sich von wesentlich älteren Mitgefangenen aushalten weil diese meistens durch ihre langwährende Anwesenheit erheblich über den Durchschnitt verdienen und sich daher in Punkto Lebensmittel und anderer Kommoditäten alles leisten können. So ergibt es sich beispielsweise, dass die einen hinsichtlich ihres jungen Alters und attraktiven Aussehens, sich ein äusserst angenehmes Leben gestalten können, die anderen älteren Gefangenen jedoch, ohne jedwede Hafterleichterungen in ihren Zellen dahinvegetieren. Kann man jungen mittellosen Häftlingen verübeln, wenn sie dem Trieb ihrer Jugend gehorchend am Vergnügen von Radio, Fernsehen und Stereoanlagen teilhaben wollen, sich dann zu jeder Gegenleistung bereit erklären. Der Weg ihres späteren ungesetzmässigen Lotterlebens wird ihnen bereits hier vorgezeichnet weil durch ein derartig korrumpierendes System bei einem jungen Menschen weder Selbständigkeit noch Verantwortungsbewusstsein geweckt wird.
(guy w. stoos, hochdruck)
Das am kapitalistischen Unrechtssystem orientierte Innenleben unserer Strafanstalt kann jedoch mit schlimmeren Extremen aufwarten als man sie draussen vorfindet. Die kapitalistischen Grossausbeuter mussten unter dem Druck von Gewerkschaften, Streiks und anderer zunehmender Rechte der Arbeiter beträchtliche Konzessionen machen und diese am Kuchen teilhaben lassen. Der hier grassierende Kapitalismus orientiert sich jedoch an den Zuständen des vergangenen Jahrhunderts mit genau dem gleichen Ergebnis. Einerseits uneingeschränkte Kaufkraft mit all den damit verbundenen Hafterleichterungen und andererseits gänzliche Besitzlosigkeit und Armut mit den Folgen die wohl keiner besonderen Erläuterung bedürfen.
Protziger Grosskapitalismus und lamentables Lumpenproletariat auf engstem Raum zusammen. Um sich vor Verblödung und Abstumpfung zu bewahren, begeben sich viele
Gefangene dennoch in die Arbeitssäle wo in Ermangelung von Beschäftigung mit Duldung der Verwaltung Unfug getrieben, oder morgens bis abends Karten, Schach oder anderes gespielt wird. Zweifelslos wird durch die gegenwärtige Arbeitspolitik den Häftlingen, besonders den jungen, die in der Mehrzahl sind, einer der schlimmsten Schäden von der Verwaltung zugefügt. Dass die jungen Leute auf solche Weise für Jahre, wenn nicht auf Lebenszeit wirkliches konsequentes Arbeiten verlieren, scheint niemand zu interessieren. Anstatt die Leute durch ein vernünftiges Arbeitssystem mit Interessenreiz vor Minderwertigkeit und Verblödung zu bewahren, ignoriert man dies für die gesamte Straffrage so bedeutungsvolle Problem komplett. Die besorgniserregende Rückfallquote (1) unseres Landes ist ohne Zweifel teilweise darauf zurückzuführen, dass die Arbeitsmöglichkeiten welche junge Straffällige hier vorfinden in keinerlei Weise nach der Entlassung die Erschliessung neuer Perspektiven zulassen. Selbst qualifizierte Arbeiter können eine Verkümmerung ihrer Fähigkeiten durch hiesige primitive Arbeitsweise nicht verhindern und verlieren deshalb nach langjähriger Inhaftierung ihre Vollwertigkeit auf dem Arbeitsmarkt nach ihrer Entlassung.
Ende.
(1) 78 % der Gefangenen in Luxemburg sind Rückfalltäter. (Projet de loi autorisant le Gouvernement à procéder à la construction d’un établissement pénitentiaire central à Schrassig, Doc. parl. 2031$^{2}$,Seite 3)
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