Personalmangel ohne Ende
Der staatliche Grabungsdienst 1993
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Der staatliche Grabungsdienst 1993
Während das Gesetz über die Reorganisation der staatlichen Kulturinstitute vom 28.12.1988 im Nationalen Geschichts- und Kunstmuseum vier Archäologen vorsieht, je einen für die Sektionen Vorgeschichte, Frühgeschichte, gallo-römische Zeit und Mittelalter¹, sind de facto nur zwei Posten besetzt: die Frühgeschichte und die gallo-römische Periode. Des weiteren sind im Gesetz wissenschaftliche Assistenten vorgesehen; zur Zeit stehen nur drei "ingénieurs techniciens" dem Grabungsdienst zur Verfügung. Ein Inspektor soll sich um die administrativen Arbeiten der Dienststelle bekümmern. Die vier letztgenannten Personen müssen häufig allein eine Grabung überwachen, weil keiner der beiden Achäologen Zeit hat. Fachlich ausgebildete Arbeiter, die bei Grabungen eingesetzt werden könnten, gibt es zur Zeit überhaupt keine am Staatsmuseum.
Um den gravierenden Personalmangel zu überbrücken, konnten immerhin drei zusätzliche Archäologen mit befristeten Verträgen für bestimmte Grabungen eingestellt werden, deren wirtschaftliche Situation natürlich als höchst prekär zu bezeichnen ist.
Eine enge Zusammenarbeit besteht zudem mit dem Archäologen, der bei der Straßenbauverwaltung den Autobahnbau überwacht und notfalls eine Grabung einleitet, sowie mit dem am "Service des Sites et Monuments nationaux" für die Ausgrabung des Neumünsterareals eingestellten, aber am 1. März 1993 entlassenen belgischen Stadtarchäologen.
Archäologische Notgrabung am Alzetteufer in Pfaffenthal (1990): erster Nachweis der Fachwerkbauweise in Luxemburg (Photo: MNHA)
Im März 1993 war der staatliche Grabungsdienst an folgenden Orten des Landes aktiv:
in Remerschen (Baggerweihern): Ausgrabung eines bandkeramischen Dorfes
in Niederkerschen (Biff): Ausgrabung eines keltischen Bauernhofes
in Mersch: Ausgrabungen auf dem St.-Michels-Platz
in Besslingen: gallo-römische Ausgrabungen
in Walferdingen (Cité des Fonds de Logement): Ausgrabung der fränkischen Siedlung hinter der vor drei Jahren entdeckten großen Römervilla.
Für die wissenschaftlichen Grabungen in Dalheim oder auf dem Titelberg bleibt da schlicht keine Zeit, von der Riesengrabung, die in Neumünster ansteht, gar nicht zu reden. Als "Jeunes et Patrimoine" Mitte März mal wieder einen Alarmruf veröffentlichten, weil mehrere Straßengräben an höchst sensiblen Stellen in der Stadt Luxemburg aufgeworfen werden sollten (u. a. durch die gesamte Altstadt), bequemte sich die Stadtverwaltung sozusagen postwendend dazu, dem Staatsmuseum ihre nächsten Straßenarbeiten mitzuteilen. Und selbst das Bautenministerium schickte eine Information, wo welche Staatsgebäude in nächster Zukunft unter die Spitzhacke kommen sollen. Ob allerdings ein Archäologe Zeit finden wird, die Arbeiten zu überwachen, ist keineswegs gesichert.
Außer den vier im Gesetz vorgesehenen Archäologen, denen selbstverständlich jeweils eine ganze Mannschaft zur Seite stehen müßte, wäre dringend eine eigene Mannschaft für Notgrabungen erforderlich. Was würde geschehen, wenn das Staatsmuseum seine gesetzlich definierte Mission ernst nimmt – "Il se charge de l’étude et de la protection du patrimoine archéologique national" (Art. 7) – und alle Baustellen schließen läßt, wo archäologische Überreste gefährdet sind, sie aber mangels Personal liegen läßt, bis ihm die notwendigen Mittel zur Ausgrabung und Inventarisierung zur Verfügung stehen?
Zur Zeit droht der Baustelle in der Neumünsterabtei möglicherweise ein solcher unbefristeter Baustopp. Eigentlich war nämlich vorgesehen, die archäologischen Untersuchungen wie die Restaurationsarbeiten vom "Fonds pour les monuments historiques" finanzieren und durch einen belgischen Archäologen durchführen zu lassen, der eigens per Vertrag dazu eingestellt wurde. Nun wurde im Staatshaushalt der diesbezügliche Kredit auf ganze 3 Millionen Franken herabgesetzt, und die Finanzinspektion legt sich quer, da Archäologie dem Staatsmuseum vorbehalten sei. Diesem wurden aber bis heute für die Riesengrabung keine zusätzlichen Kredite gewährt. Der
belgische Archäologe mußte entlassen werden. Der Bau- und Restaurationsstopp, der vor kurzem verhängt wurde, droht also noch längere Zeit in Kraft zu bleiben. Das schlechte Image, daß die Archäologen einen zügigen Fortgang von Bauarbeiten behindern, wird sich trotz gegenteiliger Beispiele (siehe Diekirch) verfestigen.
Aus unseren Gesprächen mit den Verantwortlichen im Nationalmuseum ergab sich ein einhelliges Fazit: Mit den Lücken im Gesetz, die unsere Handlungsmöglichkeiten einschränken, können wir notfalls leben, mit dem Personalmangel nicht.
Dem Unterzeichneten sind mindestens fünf Personen bekannt, die eine archäologische Ausbildung haben, und die sofort bereit wären, in Luxemburg den Dienst aufzunehmen. Am Fachkräftemangel kann es also nicht liegen. m.p.
¹Im Gesetz fehlt ein Archäologe für die Neuzeit, der angesichts der Festungsbauten und der Patrizierhäuser aus dem 17.-18. Jahrhundert genau so wichtig wäre. Der "Service des Sites et Monuments", dem überhaupt kein Archäologe zugeordnet ist, kann diese Lücke nicht füllen. Jüngstes Beispiel für die Notwendigkeit eines entsprechenden Fachmanns ist das Eckhaus Wassergasse/Krämergasse (rue de la Loge), in dem in den nächsten Tagen eine steinerne Wendeltreppe und Fachwerkbaustrukturen der Spitzhacke zum Opfer fallen werden.
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