Religiöse Gefühle … und ob man sie verletzen kann

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Gérard Kieffer

Religiöse Gefühle … und ob man sie verletzen kann

Man kann von verletzten religiösen Gefühlen sprechen, wenn Gläubige wahrnehmen, dass religiöse Symbole (Gegenstände, Symbole, Personen …), denen sie Würde, Wahrheit oder Geltung zu erkennen, auf eine Weise behandelt werden, die diese Werte stark herabsetzen. Letzteres wird als entehrend, verletzend, verfälschend oder anstößig empfunden. Beispiele hierzu finden sich in der Kunst (wie der durch den Besuch des Papstes in Südtirol bekannt gewordene gekreuzigte Frosch von Martin Kippenberger), in der Werbung (wie die Darstellung des letzten Abendmahls des Modelabels Girbaud mit teils spärlich bekleideten Models), bei Inszenierungen (wie die Kreuzigungsszene von Madonna im Rahmen ihrer Welttournee 2006) oder auch im Bereich der Karikatur (die in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten erschienenen Darstellungen des Propheten Mohammed).

Die Reaktionen auf diese Darstellungen dokumentieren, dass hier tatsächlich Gefühle angesprochen und auch getroffen werden, als Provokation erlebt werden und entsprechende Reaktionen bis zur Ablehnung nicht ausbleiben. Die reine gefühlsmäßige Berührung und die Provokation liegen hier ganz nahe beieinander.

Die als herabsetzend empfundene Darstellung eines für jemanden wichtigen Symbols oder Emblems empfindet dieser als Angriff auf seinen Glauben und somit auch auf sich selbst. Das Symbol oder Emblem steht in diesem Zusammenhang für den Betroffenen für das nicht Benennbare, das Heilige. Diese enge Verbindung zwischen Glauben, Symbol und Heiligkeit und ein Mangel an Differenzierung zwischen diesen Elementen kann dazu führen, dass die Karikierung des einen zugleich als eine Herabsetzung des anderen empfunden wird.

Sollte man dann denjenigen, deren religiöse Gefühle getroffen scheinen, nur erklären müssen, dass dies an einem Mangel an Differenzierung ihrerseits liegt? Dies wäre sicher vereinfachend und griffe nicht weit genug.

Man muss davon ausgehen, dass überall dort, wo Gefühle angesprochen werden, die Gefahr besteht, dass es zu Missverständnissen und auch Provokationen kommen kann.

Man muss davon ausgehen, dass überall dort, wo Gefühle angesprochen werden, die Gefahr besteht, dass es zu Missverständnissen und auch Provokationen kommen kann. Gefühle sind nahe am Menschen. Deswegen sind Menschen wohl auch besonders empfindlich und verletzlich, wenn ihre Gefühle in Frage gestellt werden, oder die Symbole, mit

denen sie sich emotional eng verbunden spüren, verunglimpft werden – aber es bleibt subjektives, sehr persönliches Empfinden.

Man kann in diesem Zusammenhang nicht der Frage ausweichen, was denn nun religiöse Gefühle sind. Handelt es sich dabei um ein Konstrukt, das durch eine subjektive Sozialisierung mit religiösen Inhalten, den damit verbundenen Riten, Traditionen, Handlungen und Anschauungen entstanden ist, oder deutet ein religiöses Gefühl auf eine metaphysische Realität – quasi als Beweis der Existenz des Göttlichen?

Weder ist Ersteres eine theologisch begründbare Herangehensweise an einen gereiften Gottesglauben, noch sollte eine Infragestellung dieses Gefühls den Glauben des Einzelnen in Frage stellen können.

Letzteres könnte zu der Annahme führen, dass ein Gefühl Glauben ersetzen könnte. Dies entspricht aber keineswegs einem reifen Glauben an Gott. Gefühle

„Destruktive Provokation ist sinnlos, wenn nichts mehr als verbindlich gilt – es kommt dann auf den Mut zum kreativen Entwurf neuer positiver Visionen an, mit denen man die Energien der Menschen wieder zusammenführen kann.“

Bringfried-Johannes Pösger

sind sicherlich Bestandteil vom Glaubensleben, da sie an bestimmte Momente und Erfahrungen in der Glaubenssozialisation gebunden sind. Sie sollten aber einen Glauben nicht ersetzen können.

Die Frage, ob religiöse Gefühle verletzt werden, bezieht sich demnach weniger auf den Glauben selbst, sondern auf Erlebensmomente, die bei der Vermittlung von Glauben vorkommen. Eine Karikierung dieser Momente ist somit nicht zwangsmäßig Blasphemie oder Verhöhnung des Glaubens, setzen aber die Person selbst herab, für welche die eigenen Erfahrungen eng und auch gefühlsmäßig mit ihrem Glauben verbunden sind.

Wie kann man mit künstlerischer Verfremdung (im weiteren Sinne) von religiösen oder auch anderen, Sinn tragenden Symbolen umgehen? Muss ein Kollektiv kanalisierend eingreifen?

Im Bereich der Kunst hat es diese Regulierungsbestrebungen immer gegeben. Ein aktuelles prominentes Beispiel ist der w.o. angesprochene gekreuzigte Frosch, dessen Ausstellung ab Mai 2008 im Bozener „Museion“ weit über die Landesgrenzen hinaus Aufruhr erzeugte. Es war weniger die Frage der Ästhetik, welche die Gemüter erhitzte, als vielmehr die Frage: Darf Kunst alles? also u.a. auch religiöse Gefühle verletzen? Es handelt sich hierbei sicher um Provokation, um das Hervorrufen von Reaktionen.

Eine dieser Reaktionen war der Ruf nach Entfernung des Werkes. Hierzu kam es nicht und dies nicht zuletzt mit der Begründung, dass Kunst nicht da ist, um dem Betrachter zu gefallen. Kunst kann nur Kunst sein, wenn sie sich frei erfinden kann. Vorgaben und Zensur würden diese Freiheit zerstören. Aus der jüngeren Geschichte wissen wir nur allzu gut, wohin es führt, wenn eine Regierung entscheidet, was sein darf und was nicht, was entartet ist und was nicht.

Kunst kann aggressiv sein und schockieren; sie kann verletzen, um damit eine Antwort zu provozieren. Aber diese

Antwort darf nicht Zensur oder Verbot heißen.

Auch die Werbung bedient sich regelmäßig der religiösen Symbolik und gerät somit in Gefahr, einzelne Gläubige oder Glaubensgemeinschaften zu provozieren oder gar in ihren Gefühlen zu verletzen. Sicher ist die Motivation der „Macher“ hier eine ganz andere. Es gilt, den Umsatz zu steigern, das beworbene Produkt ins Gespräch zu bringen.

Eine Anzeige, in der Religion vorkommt, auf Religiöses angespielt wird, in der Themen und Mythen beispielsweise des Christentums angesprochen werden, oder auch eine Werbung, die sich kritisch mit Religion auseinandersetzt, ist selbstverständlicher Bestandteil der Lebenswelt. Religion ist und bleibt ein wichtiges Element der alltäglichen Kommunikation, wenn auch die Sprache sich von derjenigen der institutionalisierten Religion, also der Kirchen, zunehmend abkoppelt. Es wäre bezeichnend, wenn Religion in der Werbung überhaupt nicht mehr vorkäme, weil das zugleich

bedeuten würde, dass sie in der Lebenswelt der Menschen keine Bedeutung mehr hätte, dass also Werbung, Kunst, Nationalismus, Medien und all die anderen sinnproduzierenden Diskurse, Religion tatsächlich ersetzen könnten.¹

Die Frage, ob man religiöse Gefühle verletzen darf, kann man eigentlich nur über den Umweg der Beantwortung der Gegenfrage „Warum nicht?“ fundiert und ohne Polemik beantworten.

Wir brauchen einen gemeinsamen Maßstab, wie wir mit den religiösen Gefühlen der anderen und den eigenen religiösen Gefühlen umgehen – und trotzdem die Freiheit der Kunst und der Presse und die freie Meinungsäußerung verteidigen.

Das ist wohl das größte Problem: die Güterabwägung zwischen dem Recht auf freie Religionsausübung und dem Schutz der entsprechenden Symbole und dem Recht auf freie Meinungsäußerung – einem Grundelement der Demokratie.

Letztlich ist der Umgang mit Inhalten und Symbolen Andersgläubiger auch immer ein Ausdruck der Kultur des Umgangs miteinander in einer pluralistischen Gesellschaft.

¹ Andreas Fuchs/Hagen Horoba auf www.glauben-und-kaufen.de

Kann man in einem Land wie Luxemburg ein Minarett bauen lassen?

Im Artikel 19 garantiert unsere Verfassung die Religionsfreiheit und die freie Ausübung jeder Religion. Ausgenommen ist die Repression von Delikten, welche gelegentlich beim Gebrauch dieser Freiheiten begangen werden.

Im Klartext bedeutet dies, dass es keine spezifische Religionsgesetzgebung gibt, dass jedoch jeder, der eine Religion praktiziert, sich an die allgemeine, für jeden gültige Gesetzgebung halten muss.

Das heißt also, dass Menschen, die eine Kirche oder eine Moschee bauen wollen, dazu verpflichtet sind, sich an die gleichen Regeln zu halten. Jeder kann also seine Religion leben und öffentlich ausüben, muss sich allerdings immer an die Gesetzesgebung halten, die für jeden gültig ist.

Wer also eine Kirche oder eine Moschee errichten will, muss sich an das Raumordnungsgesetz der Gemeinde halten und die nötigen Genehmigungen einholen.

Dementsprechend muss jede Gemeinschaft, die eine Kirche, eine Moschee oder eine Synagoge bauen will, sich an die betreffende Gemeinde wenden, welche dann die weiteren Schritte in die Wege leitet.

Marc Lux

Hauptinspektor im Ministerium für Kultur, Hochschulwesen und Forschung

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