Die außerordentliche Stabilität des Luxemburger politischen Systems beruht auf zwei 1919 gleichzeitig mit dem allgemeinen Wahlrecht eingeführten zentralen Merkmalen des Wahlverfahrens, in denen die Makel der alten Notabelndemokratie weiterleben.1 Gemeint sind das Panaschieren und die Einteilung des kleinen Großherzogtums in vier Wahlbezirke. Als drittes Erklärungsmoment des allgemein gescholtenen Immobilismus kommt eine Renaissance des Zensuswahlrechts hinzu […]
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