Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
Neben Hans Küng dürften zur Zeit die Fälle der Theologen Edward Schillebeeckx und Jacques Pohier die bekanntesten sein.
Dem französischen Dominikaner Jacques Pohier wurde schon im September 1979 von der römischen Glaubenskongregation verboten, öffentlich aufzutreten und z.B. Eucharistiefeier vorzusetzen. Vorgeworfen werden ihm ‚gefährliche und zweideutige Formulierungen‘ in seinem 1977 erschienenen Buch ‚Quand je dis Dieu‘ (Ed. du Seuil). Pohier stellte dort das anthropomorphe Auferstehungsverständnis in Frage. Er meinte für die ersten Christen sei die Erkenntnis Gottes durch die Vermittlung Jesu die entscheidend neue Frohbotschaft gewesen, nicht die Auferstehung, die allein nicht glaubensbegründend gewesen sei (vgl. Lazarus, Jüngling von Naim) Ohne sich mit Pohiers streitbaren Thesen zu identifizieren, hatten viele Theologen, insbesondere Dominikaner, sich mit ihm solidarisiert und vor allem das römische Eucharistieverbot angegriffen: ein solches Verbot erniedrige die Eucharistiefeier zu einem Druckmittel und widerspreche jedenfalls einem christlichen Abendmahlverständnis. Die aussergewöhnliche Prozedur gegen Pohier sei umso weniger gerechtfertigt gewesen, als sein Buch keineswegs grösseren Leserkreisen zugänglich war (cf. Le Monde, 17/11 et 5/12/1979).
Edward Schillebeeckx, Theologieprofessor an der Universität Nijmegen (NL) wurde für Mitte Dezember 1979 zum Prozess (auch wenn das ‚Gespräch‘ offiziell nicht so genannt wurde) nach Rom geladen. Er musste sich wegen seines Buches ‚Jesus. Die Geschichte von einem Lebenden‘ (1974; dt: Herder-Verlag) verantworten in concreto was die Göttlichkeit Jesu, sein Gottesbewusstsein, die Stiftung des Abendmahles und die Gründung der Kirche u.a. anbelangt. In den Niederlanden setzte eine heftige Protestwelle ein, als das 1977 geheim eingeleitete Verfahren bekannt wurde. Vor allem aus universitären Kreisen kam die berechtigte Forderung, eine Beurteilung der wissenschaftlichen Forschungsarbeiten des Professors käme an erster Stelle den Fachkollegen in In- und Ausland zu. Selbst Kardinal Alfrink, und jetzt dessen Nachfolger Kardinal Willebrands stellten sich hinter den flämischen Theologen und meinten die römische Ketzerjagd- ausgelöst von erzkonservativen Katholiken in Hollandlöse die Seelsorgerprobleme nicht. Eine Solidaritätsaktion sammelte Tausende von Unterschriften (vgl. auch die Erklärung der ‚Concilium‘-Theologen, S. 21) Ob auf diesen Protest hin oder nicht, sei dahingestellt, aber am Vorabend der römischen Kuriengespräche veröffentlichte der Vatikan erstmals im voraus die Namen der 3 ‚Gesprächspartner‘ Schillebeeckx und das Kolloquium verlief offenbar auch in einer freundschaftlichen Atmosphäre. Trotzdem kann sein Beispiel nicht Küng entgegengehalten werden, denn trotz aller Bemühungen bekam auch Schillebeeckx keine vorige Einsicht in die gegen ihn zusammengestellten Akten, er durfte nicht den Dekan der theologischen Fakultät Nijmegen als Verteidiger mitbringen. (nur in einem Nebenzimmer durfte er sich mit ihm beraten) es gibt keine Appellmöglichkeit gegen die zu erwartende päpstliche Entscheidung (cf. Publik-Forum Nr. 24/30.11.1979; Le Monde 25/10 et 18/12/79).
War Pohier seit dem 2. Vatikanischen Konzil der erste Theologe, gegen den die sog. ‚aussergewöhnliche‘ Prozedur (geheim, ohne Vorankündigung) zur appellationslosen Verurteilung führte, so ist er aber nicht der einzige, dem seit Antritt Johannes Pauls II. Lehr- und Veröffentlichungsbeschränkungen auferlegt wurden. Zwei amerikanische Theologen, John Mc Neill SJ und Charles Curran, Moraltheologe an der kath. Universität von Washington, wurden wegen ihrer abweichenden Lehren in Sachen Sexualmoral verurteilt. Ersterem wurde die kirchliche Druckerlaubnis für ein Buch über die Kirche und die Homosexuellen entzogen; zweite-
rem wurde (erfolglos) der Widerruf einiger Thesen über die menschliche Sexualität abverlangt, die er in einer von der US-Bischofskonferenz bestellten(!) Studie zum Ausdruck gebracht hatte (cf. Le Monde 25/10/1979).
Weitere Theologen, denen in naher Zukunft von Rom aus Sanktionen drohen, sind etwa der Amerikaner Bill Callahan, der Basisgruppen ‚für Gerechtigkeit und Gleichheit in der Kirche‘ animiert, der Schweizer August Hasler, wegen einer kirchenhistorischen Studie über die Unfehlbarkeit des Papstes und die Autoritätsstruktur in der Kirche, der Brasilianer Leonardo Boff, prominenter Vertreter der Theologie der Befreiung, der Niederländer Piet Schoonenberg. Anderen wurden dank Einsatzes befreundeter Prälaten vorläufig eine römische Zensur erspart, so etwa dem Vizerektor des Pariser Institut Catholique, Michel Legrain (cf. Le Monde, 25/10 et 7/12/1979). Auch Hans Küng hatte bis zum frühzeitigen Tod von Kardinal Julius Döpfner mit dessen Fürsprache bei Paul VI. hântere Massnahmen, wie sie die Kurie schon 1973 plante, vermieden.
Nicht vergessen sei aber auch, dass keineswegs Rom allein gegen dissidente Theologen vorgeht. In der
Bundesrepublik war es Kardinal Ratzinger der eine Berufung des Münsteraner Theologieprofessors Joh.-Bapt. Metz auf einen Lehrstuhl in München zu verhindern wusste. Die einzige Ursache für diesen Eingriff in die Autonomie der Fakultät kann mit Karl Rahner – der in Publik-Forum ein geharnischtes Protestschreiben veröffentlichte (vgl. Auszüge, SS.27, 28) – nur in Ratzingers persönlicher Opposition gegen Metz‘ ‚politische Theologie‘ an deren Orthodoxie es keine Zweifel gibt, vermutet werden (cf. Publik-Forum Nr. 15/ 27.7.79 und 23/ 16.11.79).
Und auch die niederländische Kirche wird bekanntlich von einer inneren Krise zerrissen, die durch die beiden erzkonservativen Bischöfe Gijsen (Roermond) und Simonis (Rotterdam) ausgelöst wurde. Der Nuntius hatte bei Paul VI., gegen den Willen der niederländischen Kirche, ihre Ernennung erwirkt, um die fortschrittliche Haltung der übrigen Bischöfe in Sachen Kollegialität, Beteiligung der Laien, Basisgemeinschaften, Priesterausbildung, Priesterehe, u.a. zu bremsen. Erreicht wurde nur ein katastrophaler Bruch der nationalen kirchlichen Gemeinschaft. (cf. forum Nr 32-33; Publik-Forum Nr. 24/30.11.79; Le Monde, 19/12/1979).
m.p.
Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.
Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!