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Beherrschung der Welt war demjenigen verheissen, der den gordischen Knoten zu lösen vermöge. Alexander kam, zog das Schwert, zerhieb den Knoten und gewann ein Weltreich.
Die historisch gewachsenen Verflechtungen von Staat und Kirche in Luxemburg gleichen nicht übel jenem berühmten Knoten. Doch falls sich Leute finden sollten, die glauben, es sei an der Zeit, den Knoten zu lösen, darf Alexander der Grosse ihnen nicht als Vorbild dienen. Darin darf man einverstanden sein mit der Auffassung, wie sie von der 4. Luxemburger Diözesansynode vertreten wird im Beschluss über ‚Glaube und Politik‘.(1) Dennoch darf das Unternehmen der Knotenentwirrung nicht mehr zulange hinausgezögert werden, weil sonst doch einmal ein Alexander kommen wird. Dass das Unternehmen gestartet werden muss, daran lässt der angesprochene Synodenbeschluss keinen Zweifel: ‚…Seit einiger Zeit haben sich sowohl die gesellschaftlichen Verhältnisse … als auch das Selbstverständnis der Kirche stark gewandelt. Diese Wandlung auf beiden Seiten sollte es nahelegen, das Verhältnis von Staat und Kirche … neu zu überdenken.'(2)
Wenn in der ersten Hälfte des ersten Teiles des Synodenbeschlusses der Versuch einer theologischen Grundlegung des Verhältnisses von Glaube und Politik gewagt wird, hätte man allerdings eine bessere Theologie erwarten dürfen. Das Dargebotene lässt deutlich die ‚Erbsünde‘ der Synode zutage treten: es fehlt ihr die gemeinsame Basis. Anstatt sich von der ersten Sitzung an in Kommissionen aufzufächern, hätten zuerst einmal alle Synodalen sich mit dem Studium der Kirchenkonstitution ‚Lumen Gentium‘ befassen und die gemeinsame Basis erarbeiten müssen. Bezeichnenderweise wird der doch fundamentalste Text des 2. vatikanischen Konzils nicht ein einzigesmal zitiert, ‚Gaudium et Spes‘ immerhin vierzehnmal.
- Wie sieht der Knoten aus?
1.1. Privilegien der Kirche
1.1.1. Zu Lasten der Staatskasse
gehen die Gehälter des Bischofs, des Pfarrklerus (ministres du culte), zweier bischöflicher Kanzleibeamten und der Seminarprofessoren. Allein für den Pfarrklerus ist fast eine Viertelmillarde im Staatshaushalt ’81 vorgesehen. Neuerdings kommen hinzu die Gehälter der Laienkatecht(inn)en.
Gordischer Knoten
im P. F. 12/80
1.1.2. Zu Lasten der Kommunalkassen gehen der Unterhalt sowie der eventuelle Neubau von Pfarrhäusern und Pfarrkirchen. Wie gross die Summe dieser von den Kommunen aufzubringenden Beträge ist, wird zentral nicht erfasst. Zu Lasten der Kommunalkassen geht ebenfalls eine eventuelles Defizit der Kirchenfabriken. (Kirchenfabriken sind jene vom staatlichen Gesetz vorgeschriebenen Organe, welche die Einnahmen und die Ausgaben einer Pfarrei verwalten.)
1.1.3. Der katholische Religionsunterricht ist in den Primärschulen, die fast ausschliesslich Staatsschulen sind, privilegiert mit 3 Wochenstunden pro Klasse. In den 6 Jahren der Grundschule und den Komplementarklassen erfolgt die Teilnahme am Religionsunterricht quasiautomatisch, weil die Eltern ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden müssen, wenn sie nicht wollen, dass sie daran teilnehmen. Die Abmeldung geschieht bei der kommunalen Schulkommission.
1.2. Benachteiligt ist die Kirche
1.2.1. durch Ausnahmebestimmungen gegen die Niederlassung religiöser Genossenschaften.
1.2.2. durch Beschränkung der Redefreiheit innerhalb der Kirchen.
1.2.3. durch Nachordnung der kirchlichen Trauung. Diese darf erst nach der Ziviltrauung vorgenommen werden. Diese gesetzliche Bestimmung stellt in Luxemburg für solche, die aus irgendeinem Grund auf die Ziviltrauung verzichten möchten, ein kirchliches Ehehindernis dar. Darunter leiden zum Beispiel Verwitwete, die vom verstorbenen Ehepartner eine Rente beziehen, der sie verlustig gehen bei einer neuen Heirat.
Wenn man die Privilegien gegen die Nachteile abwägt, haben die Privilegien ein deutliches Übergewicht.
Doch bereits die trockene Auflistung von Vor- und Nachteilen bringt eine erste Verflechtung ans Tageslicht, weil die protestantische Kirche und die jüdische Religionsgemeinschaft die gleichen Vorteile geniessen, auch wenn aus praktischen Gründen auf den Religionsunterricht im Schulprogramm verzichtet wird. Die katholische Kirche kann also nicht in Verhandlungen mit dem Staat eintreten, ohne diese beiden Religionsgemeinschaften mit ins Gespräch einzubeziehen. Doch der Fall ist noch komplizierter, wenn man bedenkt, dass es nur wenige Protestanten und Juden in Luxemburg gibt, ähnliche Minoritäten jedoch, wie z.B. die Neuapostolischen, die Zeugen Jehovas, die Freidenker und sonstige weltanschauliche Gruppen keine derartigen, in der Verfassung verankerten Privilegien geniessen. ‚Wohlwollende Neutralität‘ nennt die Synode diese Haltung des staatlichen Gesetzgebers.
Des weiteren gibt die trockene Auflistung von Vor- und Nachteilen den Tatbestand nicht richtig wieder. Tatsächlich handelt es sich um eine historisch gewachsene Verflechtung und Verfilzung von staatlicher und kirchlicher Institution. Historisch gewachsen, und deshalb in den Gewohnheiten und im Bewusstsein des Volkes eingerastet und eingerostet.
Zwei Beispiele mögen das erläutern:
Im Bewusstsein des Volkes ist der Pfarrer ein Staatsbeamter, mit Steuergeldern, also mit dem Geld allen Staatsbürger, bezahlt. Das hat zur Folge, dass er wie ein guter Beamter die Wünsche der Staatsbürger zu erfüllen hat. Wenn demnach ein Pfarrer, der ja als ‚ministre du culte‘ bezahlt wird, versucht darzulegen, dass Kultakte wie Kindtaufe, Erstkommunion, kirchliche Trauung und Begräbnis an gewisse Bedingungen geknüpft sind, ein Minimum an kirchlichem Denken, christlichem Glauben und Kontakt mit ei-
10. MINISTERE PAROISSIAL D’ANATOLE
Il sortit de nouveau le long du canal de l’Ourcq et quelques femmes venaient à lui pour lui demander la date de rentrée des catéchismes. Et il leur disait : « Venez à une réunion. »
Et, ayant réuni quelques parents, il les interrogeait en disant : « Pourquoi voulez-vous inscrire votre enfant au catéchisme ? » Les uns répondaient : « Pour qu’il fasse sa communion », les autres : « Pour qu’il connaisse le bien et le mal », d’autres encore : « Pour qu’il entende parler de Dieu. » Et Anatole leur demandait : « Pourquoi ne faites-vous pas cela vous-mêmes ? » Et aussitôt, ils lui répondirent : « Parce que c’est votre métier ! » Et il essayait de leur expliquer que la bonne nouvelle n’est pas une marchandise et qu’il n’en était pas le dépositaire. Mais on leur avait toujours appris le contraire… Et il leur dit : « Il faut peut-être que les prêtres meurent pour que les chrétiens vivent. »
In: Michel Clévenot, Le contre-évangile d’Anatole
ner kirchlichen Gemeinde voraussetzen, so wird er als fauler Beamter taxiert, der das nicht tun will, wofür er bezahlt wird. Seine Bedenken werden als Schikane empfunden.
Ein weiteres Beispiel:
Im Bewusstsein der Bürger ist der Religionsunterricht ein Schulfach wie Rechnen, Heimatkunde oder Geschichte. Dies hat zur Folge, dass die Bibel von den meisten nach Schulabschluss definitiv zugeklappt wird, dass Katechismusantworten nach dem 6. Schuljahr vergessen werden, zusammen mit all dem übrigen Ballast, für den man nach Vollendung der Schulpflicht im Leben keine Verwendung mehr hat.
Schon diese beiden kurz skizzierten Beispiele zeigen den Knoten auf, der fast unentwirrbar geworden ist, weil im Bewusstsein der Luxemburger die Kleruskirche und der Staat so ineinander verstrickt sind, dass die Sicht auf die Kirche als ‚Volk Gottes‘ den allermeisten Staatsbürgern verdeckt bleibt. Die Probe aufs Exempel kann jeder machen, der Luxemburger Zeitungen liest, egal welcher Schattierung. Sogar diese Nummer von ‚forum‘ macht darin keine Ausnahme. Wenn von ‚Kirche‘ die Rede geht, was die Kirche tut oder unterlässt, Böses macht oder verurteilt, dann ist fast immer die Kleruskirche oder die Hierarchie anvisiert. Wenn deshalb das Synodendokument ‚Glaube und Politik‘ meint, ‚das Selbstverständnis der Kirche (habe sich) stark gewandelt‘, dann trifft das vielleicht zu auf einen sehr kleinen Kreis der Kirche. Und man darf sich fragen, ob es tatsächlich einen starken Wandel in Selbstverständnis gegeben hat, denn ein solcher müsste sich ja zeigen in der Selbstdarstellung. Und ein Wandel in der Selbstdarstellung müsste einen Wandel im öffentlichen Bewusstsein bewirkt haben. Das ist doch offenbar nicht der Fall.
- Es ist notwendig, den Knoten zu lösen.
In der Hauptsache sind es zwei Gründe, welche diese Notwendigkeit als unabdingbar ausweisen:
Der soziologische Grund:
Die katholische Kirche Luxemburgs ist minoritär geworden. Staatsbürger und Kirchenangehörige sind keine deckungsgleichen Grössen mehr. Gewiss, die erdrückende Majorität der Luxemburger wurden und werden immer noch als Babies in die katholische Kirche hineingetauft. Doch bereits mit dem zehnten Lebensjahr beginnt der Auszug. Während am "Erstkommuniontag" fast alle da sind, ist die Beteiligung an der Sonntagsmesse bei den Fünft- und Sechstklässlern schon auf 70% gesunken, bei den Zwölf- bis Fünfzehnjährigen sind es nur noch 35%. Und die Talfahrt geht weiter bis zur Gruppe der Fünfundzwanzig- bis Neunundzwanzigjährigen, bei denen der absolute Tiefpunkt von 14% erreicht ist. Dabei sind es gerade diese Letzteren, die in der Mehrheit einige Jahre vorher unbedingt auf einer kirchlichen Trauung bestanden haben. Sichtlich ohne Konsequenz.
Wenn der Kirchenbesuch hier an den Anfang des Nachweises für den Minoritätszustand der Kirche in Luxemburg gestellt wird, dann deshalb, weil er ein Symptom des christlichen Glaubens, bzw. der Nichtbesuch der Sonntagsmesse ein Symptom des Unglaubens ist. In der Tat, wo soll jemand glauben lernen, wenn er den Ort des Glaubens nicht aufsucht. Die extrem starke Korrelation zwischen Glaube und Kirchenbesuch ist schon 1971 bei der Synodenumfrage aufgefallen. Und sie wird täglich ausgewiesen, wenn versucht wird, ein Gespräch über Glauben zu führen mit Menschen, die jahrelang nicht mehr zur Kirche gegangen sind. Was dabei herauskommt, sind einige klägliche Restbestände unverdauten Kinderkatechismuswissens. Glaube ist aber nicht nur Wissen, sondern Leben. Auch in ihrem Leben haben die meisten Luxemburger die Wertvorstellungen abgelegt, welche das Evangelium ihnen vorhält, falls es überhaupt jemals ihre Wertvorstellungen waren. Hierbei ist gedacht an den Stellenwert von Reichtum, Macht, Ansehen, von Liebe und Sex, von Versöhnung, Gewaltlosigkeit und Toleranz. Ganz besonders ist gedacht an den Stellenwert der ständig notwendigen Kurskorrektur, im Evangelium "Umdenken", im kirchlichen Jargon "Busse" genannt. Die Wert-
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In: G.W. Stöos, Hochdruck
vorstellungen der Mehrheit der Luxemburger stehen in Theorie und Praxis entweder ohne Zusammenhang mit den Wertvorstellungen, welche dem Jesus von Nazaret vorschwebten, wenn nicht sogar im Widerspruch zu ihnen. In der Tat, das "Volk Gottes", das "Sakrament des Heils" ist in Luxemburg minoritär.
Deshalb ist es nicht zu verstehen, wenn die Synode in ihrem Papier über "Glaube und Politik" einerseits behauptet, ein Staat "verlasse den Boden des Gemeinwohls, wenn er gewissen menschlichen Gruppen Vorrechte einräumt" (3), und andererseits sagt, "die Kirche möchte ihrerseits (am) Grundsatz der Verfassung festhalten", dass "les traitements et pensions des ministres du culte sont à charge de l’Etat et réglés par la loi. (Art 106 de la constitution)." (4)
Der theologische Grund:
Im Synodentext "Glaube und Politik" steht 219-mal das Wort "Kirche". Ungefähr 90mal ist "Kirche" Subjekt eines Satzes. Es wird gesagt, was sie tun und lassen möchte, was sie verwirft und was sie gutheisst, wozu sie ihren Beitrag leisten möchte und wovon sie sich distanziert, wozu sie Stellung nimmt und wogegen sie sich zur Wehr setzt, was sie respektiert und was sie kritisiert. Das ist alles gut und recht, doch es wird nicht deutlich, wie die Kirche das alles tun kann. Und genau auf dieses "wie" kommt es an. Die Kirche, das heisst, das "Volk Gottes" ist nicht frei in der Wahl seiner Mittel, um seinen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Es kann an der Bewusstseinsbildung und an der Gewissensbildung zum Heil der menschlichen Gesellschaft nur teilhaben in der ihm eigenen Seinsweise, und das ist die des "Sakraments des Heils". Ähnlich wie die Leuchttürme Untiefen und Riffe "nur" anzeigen, um den Kapitän zu leiten, ihn aber nicht zwingen können, das Ruder herumzuwerfen, so kann die Kirche, das "Volk Gottes" heutzutage, in unserer Gesellschaft, nicht mehr direkt auf die staatliche Gesetzgebung einwirken, um ihre sittlichen Ansichten und ihre gesellschaftlichen Vorstellungen als allgemein gültige Ansichten und Vorstellung mit staatlicher Hilfe durchzusetzen. Sie kann heute nur mehr das, was sie zu allen Zeiten hätte tun sollen, nämlich als Volk Gottes in Wettbewerb treten mit anderen Welt- und Wertvorstellungen. Das ist ja gerade das Charakteristische der pluralistischen Gesellschaft, dass mehrere Anschauungen miteinander im Wettbewerb sind. Und es sind gerade die Verfilzungen von Kirche und Staat, welche verhindern, dass die Kirche als "Volk Gottes", als "Sakrament des Heils", als Zeichen und grundsätzlich machtloses Werkzeug, als Mahnmal der Liebe Gottes gesehen werden kann. Als Leuchtturm der Liebe jenes, nicht von Menschen erfundenen, Gottes, der, wie Christen es eigentlich wissen sollten, der ganzen Menschheit sein Bild geschenkt hat im armen und machtlosen Mann von Nazaret, in Jesus, dem Christus. (Vgl. Kolosserbrief 1,15)
- Etappen der Entflechtung.
Aus dem bisher Gesagten wird deutlich, dass die Entwirrung des Knotens deshalb so kompliziert ist, weil die Selbstreflexion der Kirche, das ist des Volkes Gottes, die erste Grossetappe ist, die aber gerade wegen der Verfilzung von Staat und Kirche sich äusserst schwierig gestal-
UNDERGROUND
underground
auf deutsch
katakomben
sie wissen was das ist
römische gräber
die später als fluchtgänge
von den christen benutzt wurden
die ersten christen
ließen sich nicht begraben
sondern entfalteten
in diesen grabhöhlen
ein ungeahntes
für uns heute
ein utopisches leben
ähnlich wie der allererste christ
den man jesus nennt
in seinem grab nicht begraben wurde
sondern ein enormes leben
entfaltete
christen lassen sich nicht begraben
auch für heutige christen
gibt es bei genauerem hinsehen
nur die katakombe
sprich ▶ underground
denn unsere gesellschaft
selbst unsere kirchen
und pfarreien
sind unchristlich
in: wilhelm willms, roter faden glück
tet. Sie kann nur beginnen mit der Sensibilisierung jener Minorität, die noch regelmässig Kontakt hat zu einer kirchlichen Gemeinschaft. Der Kontakt mit einer kirchlichen Gemeinschaft muss heranreifen zur Erkenntnis: Wir sind die Kirche. Wir haben an der menschlichen Gesellschaft einen Dienst zu tun, den sonst niemand tun kann, der nicht nur unbezahlbar ist, sondern der unbedingt gratis sein muss. Und der gerade dann, wenn er durch Privilegien irgendwelcher Art abgegolten wird, nicht mehr als Gratisdienst erkannt werden kann.
Diese erste Grossetappe kann nicht rein theoretisch durchlaufen werden, sondern sie muss gleichzeitig praktisch eingeübt werden. Das Volk Gottes muss gleichsam das Gehen wieder lernen, auf eigenen Beinen, unabhängig von staatlichen Krücken. Es wäre denkbar, dass hier das vielgerühmte Subsidiaritätsprinzip weiterhelfen könnte. Wie soll das geschehen? Zum Beispiel: indem die Pflicht der staatlichen Kommunen, für Bau und Unterhalt von Kirchen und Pfarrhäusern zu sorgen, zuerst einmal grundsätzlich als Pflicht der christlichen Gemeinschaft erkannt wird, aus welcher die staatliche Kommune immer mehr entlassen wird, bis die kirchliche Gemeinschaft es ganz selber schafft. Ähnliches wäre in Betracht zu ziehen für die Gehälter der Kultusdiener und der Katecheten. Hand in Hand mit dieser angekurbelten Neubesinnung des Gottesvolkes müsste die
theoretische und praktische Sensibilisierung auf die Dienstämter der Kirche gehen. Das bedeutet: anstatt Zusammenlegung von Pfarreien sollten erst einmal jene Pfarreien erhalten bleiben, die da sind, und zwar jede mit ihrem eigenen ‚Pfarrer‘. Und dann müssten die grösseren, unüberschaubaren und deshalb anonymen Pfarreien aufgeteilt werden. Das kann nicht gehen, wenn man das überkommene ‚Priesterbild‘ keiner grundsätzlichen Revision unterzieht, wenn man weiterhin die geschichtlich unhaltbare These vertritt, am Abend vor seinem Tode habe Jesus ‚Priester geweiht‘. Soweit immer noch ‚Priester‘ in eigenen Seminarien ausgebildet werden, sollte es immer mehr zur Selbstverständlichkeit werden, dass sie dazu noch einen Beruf erlernen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt verdienen. Es sollte immer selbstverständlicher werden, dass auch Verheiratete – und natürlich auch Frauen – den Pfarrdienst übernehmen, trotz des Windes, der solchen Vorstellungen aus dem Vatikan her augenblicklich stark ins Gesicht bläst. Da die Tendenz in Richtung zu kleinen kirchlichen Gemeinden gehen müsste, wäre es nicht undenkbar, einen ‚Verdienstberuf‘ neben dem Pfarrdienst zu haben. Pfarrersein wäre eben keine Ganzzeitbeschäftigung mehr. Das war es ja nicht immer. Und es hätte neben etlichen Nachteilen jenen Vorteil, dass Pfarrer doch nicht so ganz weltfern über Dinge reden müssten, mit denen sie im Grunde keine Erfahrung haben. Es sollte wieder selbstverständlich werden, dass die kirchliche Gemeinschaft aus ihrer Mitte jene Person wählt, die sie dem Bischof zur Ordination vorstellt.
Damit die Kirche, das Volk Gottes, dies lernt, es als ein Gebot der Stunde erkennt, muss es beginnen. Anschauungsunterricht und praktische Einübung sind die besten Lernmethoden. Das, was möglich ist, müsste erfahrbar werden durch Modellversuche. Dann könnten andere aus der Erfahrung, aus dem Geglückten wie aus dem Verunglückten, der ‚Pioniere‘ lernen. Pionierarbeit ist mühsam. Doch ist der Geist Gottes, soweit man der Bibel Glauben schenken darf, ein Geist der Pioniere, ein Geist, der neue Horizonte aufreist, neue Kräfte weckt, neue Möglichkeiten erschliesst.
Ebenfalls in anderen Bereichen wären langsame Entkoppelungen anzustreben. Zum Beispiel im Schulbereich. Die kirchlichen Gemeinschaften wären über die unbestreitbare Tatsache zu informieren, dass für Grundschüler kirchliche Sozialisation nicht in der Schule stattfindet, sondern in der Familie. Aus diesem Grunde müsste das Gottesvolk all jene Bemühungen honorieren, die schon in der Grundschule eine Alternative zum katholischen Religionsunterricht schaffen wollen. Damit solche Bemühungen nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt sind, müssten Erstkommunion, Erstbeicht und Firmung ohne zu zögern von einem bestimmten Schuljahr, von einem festen Datum und von einem festgelegten Lebersalter entkoppelt werden. Die Glaubensreife jezes einzelnen Kindes, als einziges Kriterium der ‚Zulassung‘ zu den Sakramenten, hat nun wirklich nichts mit einem bestimmten Schuljahr zu tun.
Es kann nicht die Aufgabe eines Artikels sein, alle möglichen konkreten Vorschläge zu machen, um die Entflechtung von Kirche und Staat voranzubringen. Was eine ganze Synode unterlassen hat, kann ein Einzelner nicht leisten. So sollten diese
Vorschläge nur eine Richtung andeuten, in welche die behutsame und geduldige, wenn auch unaufschiebbare Entwirrung gehen muss… Doch egal, wie man es anpackt, in allen Fällen muss die Initiative vom Kirchenvolk ausgehen. Es muss aus eigenen Kräften unter dem Privilegieneimer hervorkriechen, unter dem sein Licht nicht nur versteckt bleibt, sondern auch erstickt. ‚Ein Licht versteckt man nicht unter einem Eimer, sondern stellt es auf den Leuchter, damit es allen leuchte, die im Hause sind.‘ (Mt 5,15)
4. Widerstände gegen Knotenentwirrung.
Widerstand gegen eine weitestgehende Entflechtung von Staat und Kirche gibt es nicht nur beim Klerus und beim Kirchenvolk aus Angst vor Verlust von Privilegien, sondern ebenfalls bei jenen, die das Problem einseitig aus politischer Sicht betrachten. Bei all denen, für die aus verständlichen Gründen die theologische Dimension der Kirche verborgen bleibt. Sie sehen den politischen Frieden durch Änderung des Status quo gefährdet, oder aus parteipolitischen Gründen, aus Angst vor Wählerverlust, wollen sie das Problem nicht seriös anpacken.
4.1. ‚Selbst in Frankreich hat sich die strikte Auslegung und Anwendung der radikalen Trennungsgesetze im Lauf der Jahre als undurchführbar erwiesen, da im Hinblick auf das Wohl der Menschen, die zugleich Staatsbürger und Christen sind, immer wieder Kontakte und Absprachen zwischen Staat und Kirche notwendig waren‘, meint der Synodentext ‚Glaube und Politik‘. (5)
Es ist klar, dass es zwischen Staat, das heisst Gesamtbevölkerung und Kirche, einem Teil dieser Bevölkerung, immer Berührungspunkte und Reibungsflächen gibt. Doch die vorgeschlagene Entflechtung soll ja nicht von heute auf morgen fix und fertig sein, sondern etappenweise, behutsam und geduldig angestrebt und realisiert werden. Sie soll nicht ausgehandelt werden zwischen dem Kultusminister und dem bischöflichen Ordinariat, sondern demokratisch erfolgen, durch einen gewählten Pastoralrat im Austausch und in Zusammenarbeit mit dem gewählten Staatsparlament. Soll eine angestrebte Reform des Verhältnisses Staat-Kirche nicht nur Flickarbeit bleiben, müsste das Parlament sich den Statut einer verfassungsändernden Versammlung geben. Doch da sicher noch andere Artikel unserer Verfassung revisionsbedürftig sind, wird das Parlament nicht mehr lange um diese Arbeit herumkommen.
Es soll nicht vergessen sein, dass es neben Frankreich eine ganze Reihe von Staaten gibt, in denen ‚Trennung von Kirche und Staat‘ besteht, und wo die Kirche gerade deswegen einen wirklichen Beitrag zum Gemeinwohl leistet, und zwar auf die Art, die ihrem Wesen entspricht: durch Zeugnis eines brüderlichen Lebens. Man denke zum Beispiel an Nicaragua, oder auch an Polen.
4.2. ‚Wenn die Priester nicht mehr vom Staat bezahlt werden, geraten sie in Abhängigkeit von den Gläubigen. Manche französischen Priester leiden unter bitterer Armut.‘
Hinter diesem Argument steckt nicht nur die Angst der Priester, demnächst auf etliche Annehmlichkeiten des Lebens verzichten zu müssen. Es ist ausserdem theologisch äusserst fragwürdig: soll der ‚Priester‘ denn tatsächlich unabhängig sein von seiner Gemeinde? Soll er nicht viel mehr mit ihr verwachsen sein, als das bis jetzt der
Fall ist? Ist er nicht auch gegenwärtig abhängig, und zwar nicht nur von Gläubigen? Muss er gegenwärtig nicht nach jedermanns Pfeife tanzen? Hinzukommt, dass das Argument ein – wohl unbewusstes – Eingeständnis für den minoritären Zustand der Kirche ist. Die Majorität der Getauften ist nicht gewillt, und die im Kontakt mit ihrer Gemeinde lebende Minorität ist nicht imstande, einem Pfarrer auf freiwilliger Basis den durch staatliches Gehalt gesicherten Lebensstandard zu erhalten.
Aus diesem Grunde wurde plaidiert für eine progressive, geduldige, zur Vermeidung von Härtezfällen behutsame Überführung in den Normalzustand, der darin besteht, dass eine Pfarrei, die glaubt, einen ganzzeitigen Pfarrer zu brauchen, denselben auch menschenwürdig bezahlt. Wäre das unter Christen so undenkbar? Und es wurde plaidiert für viel kleinere, überschaubare Gemeinden, die einen Menschen eben nicht ganzzeitig beanspruchen, so dass er durch einen gelernten Beruf sich seinen Lebensunterhalt selbst verdienen kann.
4.3. ‚Das Kirchenbild, das hinter der These von der minoritären Kirche steckt, ist kein christliches Kirchenbild, sondern das Bild von einer Elitekirche. Muss man denn jeden Sonntag zur Kirche gehen, um ein guter Christ zu sein?‘
Dieses Argument wird häufig von Menschen gebraucht, die kaum noch Kontakt zu einer kirchlichen Gemeinde halten. Das ist zu verstehen. Nicht zu verstehen jedoch ist, wenn Synodale und Kleriker sich dieses Argument zu eigen machen. Sie müssten doch wissen, dass die Teilnahme an der Sonntagsmesse für einen Christen unumgänglich ist. Wo soll er denn sonst mit dem Wort Gottes konfrontiert werden? Ist die Sonntagsmesse nicht das Minimum der Tätigkeit, die Christen miteinander verbindet? Christ ist man ja nicht dadurch, dass man im Wald beim Vogelkonzert religiöse Gefühle entwickelt. Solche Gefühle entwickeln auch die Heiden. Christ ist einer, der zusammen mit andern versucht aktiv zu werden auf den Spuren des ersten Christen, der Jesus heisst, aktiv zu werden in die Stossrichtung des Jesus. Es darf einen wundern, dass einerseits Kleriker davon sprechen, ‚Liturgie (sei) der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt und zugleich die
Quelle, aus der alle Kraft strömt" (6), andrer-
seits aber nicht bereit sind, die selbstgewählte
Exkommunikation jener Getauften ernstzunehmen,
die weder jenen Höhepunkt anstreben noch aus je-
ner Quelle trinken wollen. Selbstgewählte Exkom-
munikation deshalb, weil sie selbst sich aus der
Gemeinschaft mit andern Getauften ausschliessen.
Es ist keine Frage; den Getauften mit selbstge-
wählter, wenn auch nicht kirchenrechtlich sank-
tionnierter Exkommunikation steht das Recht auf
Versöhnung zu, das Recht auf das Sakrament der
Versöhnung. Doch wieviele benützen es? Die Nicht-
benützer des Sakraments der Versöhnung stellen
in der Gesamtheit jener Getauften, die keinen
Kontakt zu einer kirchlichen Gemeinde halten,
die absolute Majorität dar.
4.4. "Die gemachten Vorschläge sind utopisch."
Solange der Versuch nicht unternommen wird,
die gemachten Vorschläge zu realisieren, oder
bessere zu machen, ist die Behauptung der Uto-
pie etwas billig.
Doch Utopie ist eine der Eigenschaften des
Reiches Gottes. Es wird nie total realisiert.
Jedes Paradies auf Erden ist utopisch. Auch das
"Volk Gottes" wird nie, solange die Erde dreht,
mit dem Reich Gottes identisch werden. Das wird
auch gar nicht von ihm verlangt. Nicht einmal
nach einer geduldigen und behutsamen Entflech-
tung des gordischen Knotens wird die Kirche
Luxemburgs das endgültige Reich Gottes sein.
Doch sie wird an Leuchtkraft gewinnen und so
dasein für alle Menschen. Und nicht durch Her-
stellung von Zeremonien für 100% der Bewohner
des Grossherzogtums. Das wäre zu einfach. Son-
dern weil sie selbst um einige Grad mehr "Sakra-
ment des Heils" wird. Zeichen der Toleranz und
des Friedens, Werkzeug menschlicher Solidarität,
Anwalt für Minoritäten, glaubwürdige Zeugin für
all das, was an Liebe, Verständnisbereitschaft,
realer Hilfe unter Menschen möglich ist. Glaub-
würdig deshalb, weil das Volk Gottes seine Wert-
und Weltvorstellungen, die es aus dem Leben, dem
Tod und der Auferstehung seines Herrn empfängt,
versucht erst einmal in seinem eigenen Haus zu
verwirklichen, um auf diese Weise in ehrlichen
Wettbewerb zu treten mit andern Welt- und Wert-
vorstellungen.
Jupp Wagner.
- Beschluss der Synode über Glaube und Politik,
Kirchlicher Anzeiger 12/78, S.101-152. - o.c. Leitsatz 24, S. 147.
- o.c. S.140. 4) o.c. S.151.
- o.c. S.146. 6) Liturgiekonstitution
"Sacrosanctum concilium", n.10.
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