Am „Rost“ droht neuer Abrißskandal
Neue Räume für die Abgeordneten
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An der Notwendigkeit von neuen Räumlichkeiten für das Parlament kann überhaupt kein Zweifel bestehen. Wer einer Plenarsitzung von den Tribünen aus beiwohnt, wird schnell davon überzeugt sein, und dabei sind es vor allem kleinere Versammlungsräume für Fraktionen und Kommissionen, deren Fehlen die größten Probleme verursacht. Schon 1981 hatte die Abgeordnetenkammer per Gesetz beschlossen, auf dem Hl.-Geist-Plateau ein neues Kammergebäude zu errichten. Doch 1981 kam auch die Wirtschaftskrise, und Sparen wurde zur politischen Maxime erhoben, so daß auch die Abgeordneten kein schlechtes Beispiel abgeben konnten. Im Lauf der Jahre schälte sich nun eine andere Lösung für die Raumnot heraus: der Staat kaufte bzw. mietete in der näheren Umgebung des jetzigen Kammergebäudes eine Reihe von Privathäusern, um sie für die Zwecke des Parlaments herzurichten.
Die Kammer gab den neuen Plänen kurz vor seiner Auflösung erstmals seinen gesetzlichen Segen. Am 26. Mai 1989 votierte sie bei einer Enthaltung das Projekt Nr. 3337, das den Umbau des "Ilôt du Rost" für seine Zwecke erlaubt. Betroffen davon ist der ganze Gebäudekomplex zwischen der "Fleschirgaass" und dem Fischmarkt, dem letzten, engen Teilstück der "Waassergaass" und dem "Rouscht" hinter dem großherzoglichen Palais. Insgesamt handelt es sich um 4 Häuser, in denen bisher, zur Seite des Fischmarkts, das "Café des Faubourgs", ein Zeitungsladen und das "Bistro Artscène" sowie im oberen Gebäude verschiedene Kammerfraktionen untergebracht waren. Ein weiteres Haus, das nach oben an der Einmündung der "rue du Rost" in die "rue de la Boucherie" anstieß, ist schon zu Beginn des Jahrhunderts weggerissen worden.
Umbau oder Abriß?
Laut Gesetzesprojekt stammen die Häuser aus dem 17.-18. Jahrhundert. Dank einer Intervention der Vereinigung "Jeunes et Patrimoine" vom 14.9.1987 beim zuständigen Kulturminister setzte der Ministerrat sie am 11.3.1988 auf den "Inventaire supplémentaire des sites et monuments nationaux". Das obere Eckhaus Nr. 4 in der "rue Sigefroi" steht sogar unter Denkmalschutz.
Nun steht fest, daß diese Häuser zwar, was die Aufbauten anbelangt, aus dem 17.-18. Jahrhundert stammen, die Substrukturen, vornehmlich die zweigeschossigen Keller und Grundmauern aber viel älter sind. Das untere Haus "Beim wäisse Pärd" wird schon in den städtischen Kontenbüchern des Jahres 1491 als Gaststätte erwähnt. Möglicherweise sind hier im historischen Kern der Stadt unter den Häusern sogar archäologische Überreste aus frühmittelalterlicher Zeit zu finden, d. h. aus den Zeiten der Stadtentstehung im 10. Jahrhundert, wenn nicht sogar aus spätrömischer oder fränkischer Zeit. Der Fund von römischen Münzen beim Neubau eines Hauses im oberen Breitenweg verlangt jedenfalls größte Vorsicht in dieser Hinsicht.
Die Frage, die sich nunmehr stellt, und an "forum" wurde sie z. B. von Stadtschöffe Dr. Jean Goedert
Haus "beim wäisse Pärd"
Arch.: A. Lorang
(CSV) herangetragen, ist die, ob der Umbau den historischen Charakter dieser Gebäude bewahrt. Denn von Umbau, nicht von Restauration muß man reden, wenn die zur Zeit vorliegenden Pläne (siehe Doc. parl. No. 3337) des Architekten Robert Heintz-Sturm zur Ausführung gelangen. Im Gesetzeskommentar heißt es zwar: "Les lignes directrices de la solution architecturale proposée renouent avec le passé en rendant à l’ensemble la silhouette des années 1900". Doch ein kurzer Blick auf die Pläne lehrt einen schnell eines besseren.
Das Haus Nr. 6 (richtig muß es wohl Nr 8 heißen!?) wird um ein Stockwerk gekürzt; der Eingang im Erdgeschoß wird völlig umgestaltet. Das Haus Nr. 4 erhält im Erdgeschoß Fenstern, statt daß der Eingang mittels Monumentaltreppe wieder ins erste Stockwerk verlegt wird, wie die heute dort noch sichtbare Eingangstür sowie alte Fotos (z. B. im Katalog "L’Eglise Saint-Michel a 1000 ans", Luxemburg, 1987, S. 176) beweisen. Alle Häuser erhalten Dachfenstern, die sie außer dem Haus Nr. 4 nie hatten. Zur Seite des großherzoglichen Palastes wird eine neoklassizistische, monumentale Eingangshalle gebaut. Die Brunnenfigur des heiligen Nepomuk wird dorthin verlegt; der Brunnen verliert seine Funktion. Zur Seite der Wassergasse werden ins Haus Nr. 10 Fenster gebrochen. Dasselbe geschieht mit dem zu Beginn des Jahrhunderts durch Abbruch des Nachbarhauses entstandenen, blinden Giebel an der oberen Ecke der Roststraße. Einige dieser Neuerungen können sicher auch Denkmalschützer nicht beanstanden; andere sind einfach unzulässig, wenn das Denkmalschutzgesetz noch Gültigkeit hat.
Viel schlimmer für die historische Bausubstanz sind die Änderungen, die im Innern der Häuser vorgesehen sind und die ernsthafte Zweifel darüber aufkommen lassen, ob der Architekt nicht a priori mit einem Abriß und Wiederaufbau rechnet. So sollen z. B. alle Böden der drei oberen Häuser auf ein Niveau gleichgezogen werden. Fußböden und Treppen aus Holz sollen verschwinden. Liftschächte und eine Klimaanlage werden größere Löcher in die heutigen Zwischendecken reißen. Die eingewölbten Keller, die z. T. bis unter die Straße reichen, werden zu Archivräumen und technischen Lokalen umgebaut.
*) Anderen Informationen zufolge, die es eigentlich auch wissen müßten, wird das Haus Nummer 10 (unteres Eckhaus) um ein Stockwerk erhöht.
Die Häuser 8-2 in der "Fleeschiergaass" am Fischmarkt im Jahre 1902 (aus: L’Eglise St.-Michel a 1000 ans, Luxembourg, 1987, p. 176)
Gegen diese gravierenden Eingriffe in die Bausubstanz ist um so heftiger zu protestieren, als sie zum größten Teil gar nicht notwendig sind: Warum sollen die zukünftigen Benutzer, lies die Damen und Herren Abgeordneten, nicht ein paar Tritte hoch- oder absteigen können, wenn sie von einem Haus ins andere gehen, wenn denn zwischen den vier Häusern Durchbrüche geschaffen werden? Warum sollen sie nicht die schönen Wendeltreppen an Stelle von Aufzügen benutzen? Der Einwand, daß man illustrieren Gästen solche Unbequemlichkeiten nicht zumuten kann, oder der im Gesetzesprojekt vorgeschobene Grund, die Sicherheitsregeln würden diese Maßnahmen erfordern, beweisen eigentlich nur, daß die vier Wohn- und Geschäftshäuser einfach nicht für Verwaltungszwecke geeignet sind. Man soll ihnen also nicht nur ihr historisches Aussehen, sondern auch ihre traditionelle Funktion lassen.
Alibivoruntersuchungen?
Da das Bautenministerium aus den Erfahrungen beim Umbau des Hospiz‘ St. Johann in Stadtgrund (siehe "forum" Nr. 111/1989) gelernt hat, sind im Gesetz 20,2 Millionen Franken für "sondages" vorgesehen, um die Haltbarkeit und Tragfähigkeit der heutigen Mauern zu untersuchen, bevor mit dem Umbau begonnen wird. Schöffe Dr. Jean Goedert, der das Gesetz am 26.5.1989 zwar mitgestimmt und auch bei einer Zusammenkunft mit der "Commission nationale des Sites et Monuments" keine Beanstandung vorgebracht hat, macht sich nun zurecht Gedanken darüber, was die "sondages" bewirken sollen. Er weist darauf hin, daß die Gemeindeverwaltung nur eine geringe Handhabe zur Verfügung hat. Die Bauten liegen zwar in einem "secteur protégé", doch dies hat nur zur Folge, daß der Promotor einen Gesamtplan vorlegen muß, was ja im vorliegenden Fall ohnedies intendiert war. Die Baugenehmigung fällt in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters und dieser kann von seiner Verwaltung nur die Konformität der Pläne mit den Gemeindereglements feststellen lassen. In denen sind aber keine Schutzmaßnahmen für das Innere der Gebäude enthalten. Die "sondages" können andererseits erst ausgeführt werden, wenn eine Baugenehmigung vorliegt. Liegt diese aber vor, kann der Bauherr nicht mehr gestoppt werden, wie interessant auch immer die bei den Voruntersuchungen herausgefundenen historischen Elemente sein mögen. Allein eine fraktionierte, an Bedingungen geknüpfte Baugenehmigung wäre hier die Lösung. Ob eine solche aber rechtens ist, steht offen.
Die ganze Verantwortung liegt demnach beim Kulturminister, der für die Ausführung des Grabungsgesetzes vom 21.3.1966 und des Denkmalschutzgesetzes von 18.7.1983 zuständig ist. Die "Commission nationale des Sites et Monuments" hat zwar ein positives Gutachten zu den vorgeschlagenen Umänderungen abgegeben, sie geht aber davon aus, daß nicht abgerissen und wiederaufgebaut wird. Da die Gebäude geschützt sind, hat der Kulturminister die Möglichkeit, die Arbeiten durch den "Service des Sites et Monuments" und durch den archäologischen
Grabungsdienst des Staatsmuseums überwachen und gegebenenfalls stoppen zu lassen. Es wurden in der Tat schon viel zu viele Gelegenheiten im historischen Stadtkern verpaßt, um den geschichtsträchtigen Boden systematisch archäologisch untersuchen zu lassen, um so der Entstehungsgeschichte der Stadt auf die Schliche zu kommen, denn die spärlichen Textquellen aus der Frühzeit geben nicht allzuviel her (1).
Das Beispiel "Ilôt du Rost" zeigt in den Augen der Vereinigung "Jeunes et Patrimoine" einmal mehr einen Denkfehler und eine Lücke in der Denkmalschutzgesetzgebung auf. Das Gesetz genau wie die zu seiner Ausführung bestimmten Staatsorgane gehen die Probleme unter einer rein ästhetischen Fragestellung an (Originalton des Präsidenten der Denkmalschutzkommission: "Durch die Umbauten werden die Häuser (am Fischmarkt) sogar noch schöner werden …"), statt von einer historischen Perspektive auszugehen. Als schützenswert werden einzelne Elemente angesehen an Stelle eines Ganzen, so wie es historisch gewachsen ist. Schon im Herbst 1987 machte "Jeunes et Patrimoine" durch einen in der Tagespresse erschienenen Artikel darauf aufmerksam, daß es nicht nur gilt, aus ästhetischen Gründen die Fassaden alter Häuser zu erhalten. Der ganze Bau mit seiner gesamten Innenstruktur ist ein historisches Dokument. Die Anlage der einzelnen Räume, die Verschachtelung der verschiedenen Häuser ineinander, die angewandten Baumethoden, usw. geben Zeugnis ab über die Denkweise der Bauherren, über ihre Finanzkraft, über die sozialen Aspirationen, die sie durch den Bau repräsentieren wollten, über ihre Lebensgewohnheiten, über die Kommunikation innerhalb der Wohngemeinschaft und mit den Nachbarn usw. Diese historische Quelle geht verloren, wenn, wie im Falle "Ilôt du Rost" vorauszusehen, die alten Häuser entkernt werden, nur die Fassaden stehen bleiben oder gar künstlich, mehr oder weniger dem historischen Vorbild getreu wiederaufgebaut werden. Das vorliegende Beispiel schmerzt die Vereinigung umso mehr, als in diesem Fall der Staat, die Abgeordnetenkammer, Bauherr ist.
Wie soll man dann private Bauherren von der Notwendigkeit des Respekts vor dem architektonischen Patrimonium überzeugen? Die Vereinigung verlangt, daß das Denkmalschutzgesetz dahingehend ergänzt wird, daß im Falle von Umbauten an historischen Häusern zumindest der Ist-Zustand aufgezeichnet werden muß, damit die Historiker wenigstens auf Plänen die früheren Zustände studieren können.
Im übrigen lassen auch soziologische Überlegungen die von der Abgeordnetenkammer gewählte Lösung ihrer Raumprobleme nicht als ganz glücklich erscheinen. Georges Margue (CSV) enthielt sich beim Votum über das Gesetz der Stimme, weil dieser Umbau einmal mehr zur Zerstörung von Wohnraum in der Altstadt führt. Neben den Banken sind Staats- und Gemeindeverwaltungen ohne Zweifel die Hauptschuldigen an der Entvölkerung der Innenstadt und an den dadurch gestiegenen Gefahren bei Dunkelheit. In einer zweiten Etappe soll auch das Haus Printz an der Ecke der Wassergasse und des Krautmarkts für die Zwecke der Kammer umgestaltet werden. Die 25% Wohnraum, die vom hauptstädtischen Bebauungsplan neuerdings vorgeschrieben werden und die im vorliegenden Projekt sogar um 2% übertroffen werden, sowie die Erhaltung von Geschäftslokalen im Erdgeschoß sind sicher lobenswert, doch G. Margue meinte zurecht, auf dem Hl.-Geist-Plateau wäre gar keine Wohnung zerstört worden. Und die Kammer wäre trotzdem nahe am "Machtzentrum" (Regierungsgebäude, Palais) geblieben.
Jüngsten Informationen zufolge soll nun ein neues Gerichtsgebäude auf dem Hl.-Geist-Plateau errichtet werden. Und im alten Mansfeld-Palast soll dann das Staatsmuseum neuen Raum finden. Außerdem soll ja auch ein neues Museum für zeitgenössische Kunst gebaut werden. Wohnungen aber werden weiterhin fehlen. m.p.
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