Begrenztes Interesse für historische Fragestellungen

Die staatliche Denkmalschutzkommission

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Der Präsident der staatlichen Denkmalschutzkommission, der CoSiMo (‚Commission nationale des Sites et Monuments‘), Herr Jean-Pierre Dichter, ist in einer wenig beneidenswerten Doppelrolle. Er ist als solcher Delegierter des Kulturministers, muß aber andererseits im Namen der Kommission deren Gutachten vertreten. Zum Glück (für ihn) tagt die Kommission hinter verschlossenen Türen und sind ihre Stellungnahmen geheim, da ja eigentlich nur für den Minister bestimmt, so daß der wackere Beamte seine Zwiespälte nicht öffentlich austragen muß. Für den

informierten Journalisten, den Herr Dichter zuvorkommenderweise zum Gespräch über Rolle und Arbeitsweise der CoSiMo empfängt, wird durch diese Doppelrolle das Gespräch und seine Niederschrift aber nicht vereinfacht. Was in diesem Beitrag steht, beruht denn auch keineswegs alles auf Aussagen des CoSiMo-Präsidenten, vor allem die konkreten Beispiele stammen aus anderen Quellen.

Es ist bekannt, daß die Kommission, die sich laut Artikel 40 des Denkmalschutzgesetzes vom 18.7.1983 d’office selbst mit Schutzmaßnahmen befassen darf, auch schon mal Gutachten abgegeben hat, die nicht vom Minister befolgt wurden: Zu heftigen Auseinandersetzungen kam es daraufhin z. B.

beim Klassierungsvorschlag der Kommission für das Fort Thüngen genannt Drei Eicheln. Auch in bezug auf das aus dem Mittelalter stammende Sankt-Johann-Hospiz in Stadtgrund, in dessen Mauern das naturhistorische Museum eine neue Heimstatt finden soll, gab es gravierende Meinungsverschiedenheiten. Obschon die Umbauarbeiten bald seit zehn Jahren währen und jahrelang still standen, durfte bis heute kein Archäologe die Baustelle betreten, und auf dem Gelände wurden komischerweise noch keine archäologischen Überreste entdeckt …

Letzten Endes, da war Herr Dichter mit dem "forum"-Dossier-Bearbeiter völlig einer Meinung, ist die Frage des (Bau- oder Boden)denkmalschutzes eine Frage des politischen Willens. Das gilt nicht nur für die Entscheidung, ob ein Gebäude oder Areal unter Denkmalschutz gestellt, also "klassiert" wird oder nicht, sondern auch für die eventuellen Auflagen bei Umbauarbeiten an klassierten Gebäuden und für die Überwachung der Einhaltung der Auflagen. Mit dieser Überwachung ist nicht die CoSiMo beauftragt sondern das Denkmalschutzamt ("Service des Sites et Monuments nationaux"/SSM). Ohne auf die Frage einzugehen, ob diese Behörde ihrer Aufgabe immer gewachsen ist, kann auch sie Verstöße nur dem zuständigen Minister melden, der dann gegebenenfalls den Staatsanwalt einschalten müßte, denn das Gesetz von 1983 sieht durchaus saftige Strafen beim Verstoß gegen den Denkmalschutz vor. Das ist aber bis heute noch nie geschehen.

Aus der Unmenge von Beispielen, wo solche Verstöße hätten geahndet werden müssen, sei nur das jüngste herausgegriffen: Der "Fonds de Logement" renoviert seit ein paar Monaten ein Haus an der Ecke

Plättisgasse/Münstergasse in Stadtgrund, am Fuß des Breitenwegs. Da das im Kern noch aus Fachwerk gebaute Haus von hohem archäologischem Interesse ist – die Fachwerkbauweise wurde m.W. erst 1990 bei einer Notgrabung am Pfaffenthaler Alzetteufer erstmals in Luxemburg nachgewiesen -, wurde dem Bauherrn eine steingerechte Bauanalyse vorgeschrieben. Der SSM finanzierte zu diesem Zweck mit 1,2 Millionen Franken eine Freilegung der Mauern. Nach den Weihnachtsferien hatte der Unternehmer den eingewölbten Keller eingeworfen und die gesamte, letzte im Stadtgrund erhaltene Mühlenanlage (Mühlsteine, Holzachse, …) auf irgendeine Bauschuttdeponie verfrachtet. Weder der Direktor des SSM noch der Kulturminister noch der Staatsanwalt sind bis heute gegen den Bauherrn vorgegangen. Dabei war der "Fonds de Logement" schon 1989 von "Jeunes et Patrimoine" mit dem "Gellene Bagger" ausgezeichnet worden, weil er das genannte Haus einfach verfallen ließ, wohl in der Hoffnung, die historische Bausubstanz werde bald derart morsch sein, daß das Haus ganz abgerissen werden dürfe. (Inzwischen wurden die Bauarbeiten vom Museumsdirektor gestoppt; diese Verzögerung wäre bei rechtzeitiger Information sicher nicht nötig gewesen und der Bauunternehmer fragte die Archäologen völlig verständnisvoll: "Warum sind sie denn nicht schon früher gekommen?" Manchmal darf man sich in der Tat fragen, ob das Staatsmuseum nicht zu lange wartet, bis ein offensichtlicher Rechtsgrund für einen Baustopp vorliegt, statt präventiv einzuschreiten und mit den Verantwortlichen eine archäologische Intervention auszuhandeln.)

Häufig wird vom Bauherrn die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung des Kulturministers für Umbau oder Abriß gar nicht eingeholt. Das gilt gerade auch für viele Staatsverwaltungen, obschon das Gesetz expressis verbis auch sie zur Meldung von beabsichtigten Änderungen an geschützter Bausubstanz verpflichtet. Und als geschützt gelten sowohl als nationale Denkmäler klassierte Immobilien als auch Gebäude, die auf dem "inventaire supplémentaire" stehen, und, aufgrund der Meldepflicht nach Artikel 30, alle historisch interessanten Entdeckungen, die sonstwie während der Arbeiten gemacht werden. Wann aber beantragte die Bauverwaltung von Minister Goebbels die Genehmigung, quer durch den Binnenhof der Neumünsterabtei einen Kanal zu verlegen? oder in der Hl.-Geist-Gasse die Festungsmauer zu durchbrechen, um einen unterirdischen Raum zu schaffen?

Auf unsere Frage, ob es angesichts der offensichtlichen Karenz der staatlichen Behörden in Sachen Durchsetzung des Denkmalschutzes nicht angebracht wäre, analog zu den Umweltbewegungen, den privaten Denkmalschutzvereinigungen ein Klagerecht zuzugestehen, wollte der Präsident der CoSiMo nicht direkt antworten. Er empfahl, falls irgendein Bürger einen Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz feststelle, solle er sofort den Direktor des Staatsmuseums oder den Leiter des Denkmalschutzamtes oder den Kulturminister damit befassen, die dann die nötigen Schritte einleiten würden. Ob deren Interventionen aber mehr als Trostpflästerchen sein werden, wo doch allein Strafprozesse noch abschreckende Wirkung zeigen können, läßt die Erfahrung der letzten zehn Jahre bezweifeln.

Die Frage bleibt auch offen, ob die CoSiMo selbst den Denkmalschutz streng genug auslegt. In vielen Fällen muß man machtlos der Entkernung von Häusern zusehen, die z. T. aus dem Mittelalter stammen, ohne vorige Bauaufnahme: die leeren Ruinen am "Ilot du Rost" (Bürogebäude für die Abgeordnetenkammer) oder der "Banque Générale" am Comets Eck in der Hauptstadt sind noch für jeden sichtbar. Selbst der Abriß der Schloßbrücke und ihr nicht-historischer Wiederaufbau (obschon die Originalbaupläne erhalten sind!) wurde jüngsten Gerüchten zufolge von der CoSiMo positiv begutachtet. Ihr Präsident erklärte derartige Entscheidungen mit zwei Tendenzen, die sich bei den 30 Mitgliedern gegenüberstehen: die einen achten auf das Gesamtbild, den das neu- oder umgebaute Bauwerk abgeben wird, während andere auf die Erhaltung bestimmter Bauelemente (Wendeltreppe, Kaminrahmen, Fenstersteine, …) Wert legen. Damit bestätigte er einen in "forum" schon öfters geäußerten Vorwurf: In Luxemburg gehorcht der Denkmalschutz einseitig ästhetischen Kriterien, es geht nur um Stadtbildpflege, historische Interessen werden hingegen kaum berücksichtigt. Dabei kommt es dem Historiker keineswegs immer darauf an, alte Gebäude intakt zu erhalten; aber er möchte vor dem Umbau deren alten Strukturen aufgezeichnet sehen, damit sie dokumentiert werden. "Der ganze Bau mit seiner gesamten Innenstruktur ist ein historisches Dokument. Die Anlage der einzelnen Räume, die Verschachtelung der verschiedenen Häuser ineinander, die angewandten Baumethoden usw. geben Zeugnis ab über die Denkweise der Bauherrn, über ihre Finanzkraft, über soziale Aspirationen, die sie durch den Bau darstellen wollten, über ihre Lebensgewohnheiten, über die Kommunikation innerhalb der Wohngemeinschaft und mit den Nachbarn" (forum, Nr. 114/Sept. 1989, S. 5), über die Unterkunft und die Integration des Gesindes in den Haushalt usw.

Dieses Übergewicht der Ästhetik in der Sichtweise der CoSiMo scheint m. E. durch ihre Zusammensetzung bedingt. Einem Archäologen und zwei Historikern sitzen 27 Mitglieder gegenüber, die in der Mehrheit aus dem Kunstmilieu kommen: Kunsthistoriker, Architekten, Künstler, … oder von ihrer Ausbildung und ihrem Beruf her überhaupt nichts weder mit Geschichte noch mit Kunst zu tun haben. Das erklärt dann wohl auch, warum die Kommission sich eher mit Baudenkmälern als mit Bodendenkmälern beschäftigt, lies Auflagen zu deren Erhalt macht. Manche wichtige Entscheidungen scheinen auch eher im "groupe restreint" zu fallen – so z. B. betreffend die Mühle in Stadtgrund -, während die Gesamtkommission über Linden oder Dorfbrunnen zu befinden hat. Möglicherweise wußte die CoSiMo als ganze nicht einmal, daß im Haus in der Plättisgasse eine ganze Mühlenanlage erhalten war.

Abschließend sei aber festgehalten, daß die CoSiMo auch positive Ergebnisse zu verzeichnen hat. Die an anderer Stelle in dieser Nummer vorgestellte Grabung im Stadtkern von Diekirch geschah auf ihre

ausdrückliche Befürwortung hin; ihr Gutachten für das Bauprojekt "Match" sah bauliche Auflagen vor, die den Neubau besser in das Stadtviertel um die St.-Laurentius-Kirche integrieren sollten. In Mersch hatte der Gemeinderat expressis verbis beschlossen, nach längeren Verhandlungen mit dem Umweltminister über die Neugestaltung des Michelsplatzes keine archäologischen Auflagen zu akzeptieren und den Platz unverzüglich umzubauen. Der CoSiMo gelang, trotzdem eine Revision des Ratsbeschlusses durch-

links und rechts: Seitengiebel des Hauses Würth-Paquet in der Fleischiergasse: vorher… nachher… Denkmalschutz mit dem Segen der "Commission nationale des Sites et Monuments" und im Auftrag der Abgeordnetenkammer!
(Photo links: Pierre Barthel, rechts: MNHA)

zusetzen, so daß einerseits die Reste der zum bekannten Michelsturm gehörenden Kirche ausgegraben und vermutete gallorömische Strukturen gesucht werden können. Die Grabung läuft zur Zeit. Und in Walferdingen konnte vor drei Jahren der Fonds de Logement dazu bewegt werden, sein ökologisches Lotissement derart unzugestalten, daß die Reste der Römervilla darin integriert werden. Zur Zeit werden hier noch Reste einer fränkischen Siedlung ergraben, die aber wohl nicht erhalten werden. m.p.

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