Im Luxemburger Wort wird seit etlicher Zeit eine Journalistin nicht müde, Maßnahmen zugunsten des Naturschutzes und zur Verhinderung der Klimakrise systematisch zu hinterfragen.
Nach dem Abschuss der ehemaligen Umweltministerin Carole Dieschbourg (déi Gréng) war am 9. September 2022 Agrarminister Claude Haagen (LSAP) an der Reihe. Ihm wird vorgeworfen, mit dem neuen Agrargesetz klammheimlich den Viehbestand reduzieren zu wollen und damit die immer noch auf Viehzucht ausgerichteten Luxemburger Bauern in den Ruin zu treiben. Als Grund wird nur genannt, dass der Minister die Ammoniak-Emissionen bis 2030 um 22 Prozent senken wolle, obschon die EU-Kommission nur 19 Prozent vorschreibe. Dass die Situation der Böden und die Nitratbelastung des Grundwassers in Luxemburg auf einem kritischen Niveau sind und der Fleischkonsum in den westlichen Gesellschaften viel zu hoch ist (90 kg/Jahr pro Person statt empfohlenen 34 kg) und welche Folgen das für Gesundheit und Klima hat, wird völlig ausgeblendet.
Am 10. Oktober wurde Haagen, diesmal als ehemaliger Bürgermeister von Diekirch, erneut angegriffen – zusammen mit Innenministerin Taina Bofferding (LSAP). Sie hätten die Umsetzung eines definitiven Urteils des Verwaltungsgerichtshofes bewusst verhindert, das die Umwandlung von Baugrundstücken am Sauerufer in eine Grünzone annullierte.
Die Faktenlage wird korrekt dargestellt, und Rechtsverstöße durch Politiker zu tadeln, ist journalistisches Recht, ja Pflicht. Doch abgesehen davon, dass nur Rechtsbrüche durch LSAP- oder Grünen-Politiker breitgewalzt werden, möchte der Leser auch erfahren, welche Beweggründe die Politiker für ihr Beharren auf ihrer Interpretation des Gesetzes hatten. In Diekirch ging es z. B. ganz klar darum, völlig ungeeignetes Bauland aus dem Überschwemmungsgebiet der Sauer wieder zurück zu Grünland zu klassieren, weil Bauen in diesem Gebiet die eindeutige Gefahr nach sich zieht, dass eines Tages die Allgemeinheit für das Auspumpen von Kellern aufkommen muss und flussabwärts die Überschwemmungen zunehmen. Die Verfassung schreibt eindeutig vor: „L’Etat garantit la protection de l’environnement humain et naturel, en œuvrant à l’établissement d’un équilibre durable entre la conservation de la nature, en particulier sa capacité de renouvellement, et la satisfaction des besoins des générations présentes et futures.“ (Art. 11bis) Der eigentliche Skandal ist der Umstand, dass der Verwaltungsgerichtshof einmal mehr die Rechte der Privateigentümer über jene der Allgemeinheit stellte. Von einem sauberen Journalismus hätte man erwartet, dass er auch diesen Aspekt der Affäre thematisiert.
Doch das Beharren auf Besitzstandwahrung hat mittlerweile Kampagnen-charakter bei einem Teil der Wort-Redaktion angenommen. Sie verniedlicht weiterhin die Bedeutung des Umweltschutzes und die Gefahren der Klimakrise. In diese Richtung zeigen auch die regelmäßigen Hiebe auf die Naturwissenschaftler von Seiten eines ehemaligen Transportministers in den Samstagsausgaben der Tageszeitung. Die Redaktion läuft lieber der konservativen Utopie nach, es sei möglich, die Welt zu retten, ohne unser Verhalten zu ändern und die Gesetze anzupassen.
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