Die Verfassung und der Großherzog

Auch wenn jene Verfassungsartikel, die für Luxemburg die monarchische Staatsform festhalten, nicht zur Revision anstehen, stellen sich in bezug auf die Stellung des Großherzogs im Luxemburger Staatswesen eine Reihe fundamentaler Fragen. forum setzt daher seine Reihe über die laufende Verfassungsreform innerhalb dieses Dossiers fort mit einem Beitrag über dieses wenig diskutierte Kapitel Luxemburger Verfassungswirklichkeit. Früher, […]

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