EU-Sinnkrise 2005

Kontroverses Aufbegehren der europäischen öffentlichen Meinung (1. Teil)

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In der kurzen Zeit von Ende Mai 2005 bis zum 30. Oktober wurde die Europäische Union durch fünf Krisen erschüttert: 1. Negative Verfassungsreferenden in Frankreich (29.5.05) und den Niederlanden (1.6.05), 2. Blockierung des EU-Finanzrahmens am 15./16.6.05 durch Blair, 3. Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei erst nach Überwindung des österreichischen Vetos, 4. Frankreich blockierte ab Oktober Erfolg versprechendes Mandat der Kommission für die DOHA-Runde der WTO, 5. Ansturm überwiegend afrikanischer Immigranten auf die spanischen Exklaven Ceuta und Mellia stellt die EU vor nahezu unlösbare Probleme. Da diese Krisen Kernbegriffe europäischer Integration tangierten – Vertiefung der EU durch Verfassung; Solidarität unter Mitgliedstaaten; Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge/Asylanten; Überwindung des EU-Agrarprotektionismus zugunsten armer Erzeugerländer und Steigerung des Welthandels – wäre es wenig hilfreich, ausschließlich Reflexionen über den Verfassungsentwurf funktionalistisch weiter zu führen¹. Diesen Fehler begeht die engagierte die europäische Integration begleitende schreibende Zunft, in dem sie vorrangig den politischen Akteuren folgt und wie diese die Bürger der Europäischen Union vernachlässigt.

Vielmehr gilt es, eine europäische Sinnkrise zu erkennen und ein Grundübel europäischer Integration aufzugreifen, nämlich den fehlenden offenen wie ehrlichen Umgang sowohl der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten mit ihren Völkern als auch der Bürger mit ihren Regierungen. Immer wieder führen doppeldeutige Begriffe zu Missverständnissen und Fehleinschätzungen. Mal wird die Bedeutung der Mitgliedstaaten überhöht, mal diejenige der EU und so die Realität der EU

wie der Mitgliedstaaten so lange verdrängt, bis sich die Bürger getäuscht fühlen und den von den Regierungen als sicher geglaubten Grundkonsens zur europäischen Integration aufkündigen, wie das Nein der EU-Gründerstaaten Frankreich und der Niederlande zur europäischen Verfassung offenbarte. Deshalb sollen in einem ersten Teil obige Krisen des Jahres 2005 behandelt und so dann das Strukturproblem Bürger – Regierungen – EU aufgegriffen werden.

Was lief falsch beim Europäischen Verfassungsvertrag (EVV)?

Bereits der 1. Halbsatz des EVV (Art. 1-1 Gründung der Union) „geleitet von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas…“ fügt die Völker der EU und deren Mitgliedstaaten zu einem ungleichen Paar zusammen, denn die Respektierung des Völkerwillens ist eher als Zukunftserwartung zu verstehen während die Regierungen der Mitgliedstaaten ihren jetzigen bestimmenden Einfluss auf die EU keineswegs aufgeben wollen. Sie wähnten von der Mehrheit ihrer Bürger hierin verstanden worden zu sein, bis die negativen Verfassungsreferenden sie eines Besseren belehrten.

Als sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten Hilfe suchend an die Parlamente wandten, um die EU nach Nizza und Osterweiterung handlungsfähig zu halten, strebten sie – anders als die Parlamentarier – keine europäische Verfassung an, übernahmen jedoch weitgehend den Entwurf des Konvents, welcher die „EU der 25“ nach innen und außen handlungsfähiger, insgesamt deutlich demokratischer, aber kaum transparenter machen wollte, die nationalen Regie-

Klaus Pöhle

Es gilt, eine europäische Sinnkrise zu erkennen und ein Grundübel europäischer Integration aufzugreifen, nämlich den fehlenden offenen wie ehrlichen Umgang sowohl der Regierungen mit ihren Völkern als auch der Bürger mit ihren Regierungen.

Historische Erinnerungen mögen bremsend gewirkt haben, denn die EU-Mitgliedschaft brachte die Bürger in Gemeinschaft mit Völkern, die ihre Vorfahren überwiegend als Eroberer und Unterdrücker und nur selten als Freunde und Unterstützer erlebt haben.

rungen aber weiterhin auf der Kommandobrücke der EU ließ. Obwohl die Medien ausführlich über den Verfassungskonvent 2003/2004 berichteten, gaben viele Franzosen und Niederländer vor, überraschend mit einem Verfassungsentwurf konfrontiert worden zu sein. Sie reagierten ebenso wie z.B. auch 43,48% der Dank Wahlpflicht zur Stimmabgabe verpflichteten luxemburgischen Wähler in ihrem Referendum am 10.7.05 negativ. Weshalb?

Historische Erinnerungen mögen bremsend gewirkt haben, denn die EU-Mitgliedschaft brachte die Bürger in Gemeinschaft mit Völkern, die ihre Vorfahren überwiegend als Eroberer und Unterdrücker und nur selten als Freunde und Unterstützer erlebt haben. Auf militärisch/maritime Vergangenheit können nicht nur Deutschland, Österreich, Frankreich und Großbritannien verweisen, sondern z.B. auch Italien, Spanien, Portugal, die Niederlande, Dänemark, Schweden und Litauen-Polen. Deshalb wird der Schritt vom überwiegend ökonomischen Zweckbündnis zum dauerhaften Zusammenleben unter einer gemeinsamen Verfassung für viele zu groß oder zu schnell gewesen sein. Ein neuer Entwurf sollte besser erst Jahre später in Kraft treten, um Zeit zur Gewöhnung an die Verfassung zu geben, in dem diese wie einmal das BGB erst später Wirksamkeit erlangt².

Dagegen beruhte 1776 die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika auf einer euphorischen Grundstimmung ihrer Bürger, weil die europäischen Einwanderer absolute Monarchien und Leibeigenschaft hinter sich lassend nun mit umfassender individueller Freiheit ausgestattet, sich einen riesigen Kontinent unterwerfen wollten. Dagegen machte sich in Europa 2005 keine entschlossene Zivilgesellschaft auf den Weg, um mit dem Verfassungsentwurf zielstrebig die „Vereinigten Staaten von Europa“ zu gründen. Der Elan von 1948 ist nicht mehr vorhanden und wohl auch nicht mehr erwünscht. Den fein dosierten Sprachregelungen der Politik ist es gelungen, angeblich mit Rücksicht auf die Bürger, die Begriffe „Bundesstaat“ oder „Staatenbund“ zu tabuisieren und den europäischen „Zentralstaat“ negativ zu belasten. So sicherte sich die exekutive Ebene ihre „außenpolitischen“ Vorrechte gegenüber nationalem Parlament, Verfassungsgericht und der gesamten Öffentlichkeit, obwohl z.B. Agrarpolitik und Binnenmarkt innenpolitische Politikfelder sind. Auf diese Weise konnte die Gemeinschaftliche Agrarpolitik über 40 Jahre unangefochten rund 45% des EU-Budgets für sich beanspruchen. Deshalb bleibt die europäische Realität verschwommen, weil nicht einmal die europäischen Parteien die wahren Verhältnisse in der EU aufdecke. Sie müssen offensiv um sie kämpfen und Konflikten innerhalb ihrer Parteifamilien nicht länger ausweichen. Erst dann verdient die Staatengemeinschaft EU eine Ver-

Verfassung. Bis heute beschränkt sich der politische Einfluss der europäischen Parteien auf ihre Fraktionen im Europäischen Parlament während ihre nationalen Parteien weiterhin vor allem um die Erringung der Macht im Nationalstaat kämpfen.

Ein weiterer Mangel: Art. 1-1 des EVV bietet die Gründung der Europäischen Union als Ziel der Verfassung an, obwohl viele Bürger die „Union“ bereits seit 1.11.93 mit dem Vertrag von Maastricht in Kraft wissen. Weshalb dann noch eine Verfassung? Entgegen der Überzeugung vieler Gegner des EVV brachte der Vertrag von Maastricht bereits den Einstieg in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die enge Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Aber die Begriffe Union und Staatengemeinschaft sind vieldeutiger als Zentralstaat, mit dem die EU-Bürger eher klare Vorstellungen verbinden können, weil sie überwiegend in Zentralstaaten leben. Regierungen und Parteien versäumten, ihren Bürgern überzeugend zu erklären, dass die Verfassung einer komplex verschachtelten Staatenverbindung, wie noch zu schildern sein wird, Halt geben und deren Handlungsfähigkeit steigern würde, weil die EU in der Welt erfolgreicher verhandeln kann als dies einzelnen Mitgliedstaaten möglich wäre. An Stelle früherer militärischer Größe zählen heute Basisdaten wie BIP, Handelsbilanz, Bevölkerung und Fläche. Die osteuropäischen Staaten sind der EU beigetreten, weil sie dort gleichberechtigt sind und am weiteren Aufstieg der EU partizipieren wollen.

Aber auch die EU-Bürger haben gebührend Anteil an der EU-Sinnkrise. Obwohl die europäische Verfassung den Menschen in Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg von ihren Regierungen nachdrücklich zur Annahme empfohlen und von ihren nationalen Parlamenten mit sehr großer Mehrheit gebilligt wurde, wurden sie in Referenden in Frankreich und den Niederlanden mehrheitlich abgelehnt und in Luxemburg nur mit 55% der Stimmen angenommen. Spontane Zustimmung zur europäischen Verfassung, war wohl nur von überzeugten europäischen Föderalisten und vielleicht noch von Bürgern föderaler Staaten zu erwarten, die mit dem Übereinander von Landes- und Bundesverfassungen sowie mit getrennten Zuständigkeiten für verschiedene vertikale Ebenen zu leben gewohnt sind. Aber die EU-Mitgliedstaaten sind mehrheitlich zentralistisch organisiert, so dass sie im EVV einen Angriff auf ihre nationale Verfassung und das Fortbestehen ihres Nationalstaates befürchten konnten. Vielleicht lag das Motiv zum Nein gar nicht bei der Verfassung, sondern im Angstklima der Globalisierung begründet, weitere Einschnitte in ihre nationalen Sozialsysteme, steigende Arbeitslosigkeit aufgrund Liberalisierung überkommender Wirtschaftsstrukturen, Beschneidungen der Agrarsubventionen und größere soziale und finanzielle Belastungen durch legale und illegale

Immigration befürchten zu müssen. Während die Politik durch entschlossene Fortsetzung der europäischen Integration gerade die Zukunft sichern wollte, vertiefte sich so die Kluft zwischen den Bürgern und der politischen Klasse, so dass Ratio gegen Emotion gestanden haben mag.

Da die drei Referenden in EU-Gründerstaaten stattgefunden haben, können auch viel einfachere Gründe den Ausschlag gegeben haben. Zum Beispiel Zufriedenheit mit dem erreichten „ewigen Frieden“ zwischen früheren Feindstaaten oder schlichte Integrationsmüdigkeit, weil viele auch ohne Verfassung die erreichte Mobilität zum Reisen, Einkaufen, Arbeit suchen Studieren und Wohnen usw. jenseits nationaler Grenze voll auskosten. Da die übergroße Mehrheit der EU-Bürger ihren Lebensmittelpunkt in ihren Nationalstaaten beibehält und dort ihre Identität verankert ist, wollen sie vielleicht nur noch Veränderungen akzeptieren, die ihnen weitere unmittelbare Vorteile bringen. Dazu gehört kaum die europäische Verfassung. So fiel ihnen das Ja zum wirtschaftlichen Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg leicht, aber der Zwang zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt schon weniger. Schutz vor Gefahren von Außen (Terrorismus, organisierte Kriminalität, Immigrantenwellen, verschärften Wettbewerb, Gefährdung der nationalen Sozialsysteme) erwarten sie mangels besserer Einsicht noch immer von ihren nationalen Regierungen und nicht von der anonymen EU. Deshalb sieht die EU-Kommission zur Überwindung der Sinnkrise hauptsächlich die Regierungen in der Pflicht³, weil sie ihre Bürger nicht davon überzeugt haben, dass der Staatenverbund EU wirksamer als die einzelnen Mitgliedstaaten Gefahren von außen abwehren kann.

Ein bewerkenswertes Ergebnis des Streits um den EVV verdient indes festgehalten zu werden. Erneut⁴ kam es zu einem europaweiten Diskurs. Die beiden negativen Referenden beschäftigten die öffentliche Meinung in den 23 anderen Mitgliedstaaten und unterbrachen deren Ratifizierungsprozess.

Innergemeinschaftliche Solidarität sichert Kohäsion und Wohlstandsentwicklung der EU

Verhalten und Ankündigung Tony Blairs im Europäischen Rat am 16./17.6.05, die nachfolgende britische EU-Präsidentschaft wolle eine neue Finanzierungsstruktur für die EU vorschlagen, konnten als Aufkündigung der bisherigen Solidargemeinschaft durch das wirtschaftlich prosperierende Großbritannien verstanden werden. Jedes Mitglied zahlt entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungskraft. Also Deutschland deutlich mehr als Estland. Wegen des wirtschaftlichen Nachholbedarfs der neuen Bundesländer erhält Deutsch-

EU-Parlament in Strasbourg

land noch kräftig EU-Fördermittel, dennoch verbleibt ein Negativsaldo von rund zehn Mia. Euro jährlich und macht Deutschland zum Nettozahler wie die meisten alten EU-Mitgliedstaaten. (Auf die Gemeinschaftliche Agrarpolitik wird erst im übernächsten Kapitel eingegangen.) Während Spanien und Irland nach kräftiger Förderung durch Struktur- und Kohäsionsfonds die Fördergrenzen (75% bzw. 90% des EU-Durchschnitts-Pro-Kopf-Einkommens erreicht bzw. überschritten haben, hinken Griechenland (EU-Beitritt 1981) und Portugal (EU-Beitritt 1986) mangels ausgebliebener Reformen noch hinterher, wobei sich Griechenland bereits für die 75%-Marge einen Wettlauf leistet mit dem neuen Mitglied Slowenien (EU-Beitritt 2004). Übrigens bieten die Förderbestimmungen genügend Flexibilität, um Netto-Zahler-Staaten für punktuelle Projekte zu unterstützen, schon um sich deren guten Willen zu erhalten. Während noch in den achtziger Jahren die Fördermittel großzügig aufgestockt wurden, machte sich im März 1999 beim Berliner Gipfel erstmals ausgeprägte Bazarmentalität bemerkbar.

So war es müßig, das Verdienst am Zustandekommen des Finanzrahmens 2007-2013 im Dezember 2005 überwiegend Blair, Merkel, Juncker oder Chirac zuschreiben zu wollen. Alle wussten, dass die zehn neuen Staaten im Interesse aller wirtschaftlich nach vorn gebracht werden müssen. Weder sollte den neuen Mitgliedern z.B. nicht noch mehr Planungszeit verloren gehen noch die britische EU-Präsidentschaft als völliger Fehlschlag in die Geschichte eingehen. Nach dem Nein des EP müssen nun Europäischer Rat und EP einen neuen Kompromiss finden.

Regierungen und Parteien versäumten, ihren Bürgern überzeugend zu erklären, dass die Verfassung einer komplex verschachtelten Staatenverbindung Halt geben und deren Handlungsfähigkeit steigern würde.

Das Prinzip der Solidarität mit den ärmeren Staaten/Regionen wird in Kraft bleiben, denn es kommt auch den reicheren Mitgliedstaaten zu Gute. Als die osteuropäischen Staaten begannen, ihre Wirtschaft von staatlicher Planung auf den Markt umzustellen, boten die EU-Staaten zuerst ihre Waren an, dann kauften sie Anteile an Banken, Versicherungen, Medien, Flughäfen und errichteten Produktionsstätten. Ihre Unternehmen erhalten öfter den Zuschlag für aufwendige Strukturmaßnahmen, was Zuhause Arbeitsplätze sichert. Leider lässt sich dieser Nutzen nicht so plakativ in Euro und Cent darstellen wie der Saldo eines Nettozahlers. Die EU-Altmitglieder partizipieren an Wachstumsraten von 4 bis 8% der neuen Mitglieder und die Gesamt-EU kann gegenüber den kommenden Tigerstaaten Indien und China auf ein höheres durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen verweisen, was ihrem Ansehen in der Welt förderlich ist.

EU-Erweiterungen und Immigration als Überforderung der Bürger?

Der Aufnahme neuer Mitglieder stellte sich die EU ohne ausgereiftes Konzept und erstaunlich unsensibel gegenüber ihren Bürgern. Die sechs Gründerstaaten sahen einerseits im Erweiterungsauftrag der Gründungsverträge (z.B. schon in Art. 98 EGKS) ihre Mission, den europäischen Kontinent friedlich zu vereinen und unterstellten schlicht, diese Ansicht würde von ihren Bürgern gleichermaßen geteilt. Andererseits fürchteten sie, als introvertierter oder gar exklusiver Club wahrgenommen zu werden⁵ und atmeten auf, als 1962 und 1963 ausgerechnet die peripheren Staaten Griechenland und Türkei Interesse an einer Mitgliedschaft bekundeten und um Assoziierung nachsuchten. Man erhoffte sich noch immer die Mitgliedschaft Großbritanniens, womit das EU-Konzept des Gemeinsamen Marktes/Binnenmarktes über Pläne für eine Freihandelszone obsiegt hätte. Als es 1973 zu dieser britischen Erweiterung mit Irland und Dänemark kam, verschafften sich Großbritannien wie Dänemark wegen ihrer Zurückhaltung beim Vorantreiben der euro-

päischen Integration bald eine Zwitterstellung, welche offen lässt, ob sie sich selbst mehr in oder außerhalb der EU fühlen. Zur Ehre der notorischen Bremser Dänemark und Großbritannien ist jedoch festzustellen, dass beide Staaten EU-Richtlinien zügiger als andere in nationales Recht transformieren. So dann erlebte die EU, dass sich die Norweger in Volksabstimmungen zweimal (9.9.72 und 28.11.94) gegen den EU-Beitritt aussprachen und die Schweizer sogar am 6.12.93 gegen den EWR, so dass ein besonderer Vertrag geschlossen werden musste. Als das Obristenregime Griechenlands abdankte, konnte als Teil eines Erweiterungskonzepts die Verpflichtung der EU entwickelt werden, europäischen Staaten bei der Transformation von Diktaturen in demokratische und rechtstaatliche Gesellschaften zur Seite zu stehen und diese sowohl auf Spanien wie Portugal (1986) so wie später auf die osteuropäischen Staaten anzuwenden.

Hier nun scheint die Bereitschaft vieler EU-Bürger zur Erweiterung verloren gegangen zu sein. Waren bisher ein, zwei oder höchstens drei Staaten⁶ auf einmal aufgenommen worden, so wurde nun mit zehn Staaten verhandelt und zwei weitere (Rumänien und Bulgarien) sollten in kurzer Frist nachfolgen. Sollten nun in rascher Folge alle „europäischen“ (7) Staaten aufgenommen werden, die vielleicht von der Politik, nicht jedoch von den Menschen zu Europa gezählt wurden? Wurde statt auf Straffung der Entscheidungsverfahren („Vertiefung“) auf Erweiterungen ausgewichen, die Jahrzehnte für Beschäftigung des politischen Apparates der EU sorgen würde, fragten sich überzeugte Europäer. Von der im Juni 1993 in Kopenhagen von den Staats- und Regierungschefs beschlossener Aufgabe, auch die EU aufnahmefähig zu machen, was Gewinnung der Zustimmung der Menschen eingeschlossen hätte, war über Jahre nichts zu spüren. In Verkennung alter Animositäten zwischen Völkern/Staaten glaubten sie, ihre Bürger würden ebenfalls stolz über jede Erweiterung sein. Während Regierungen die Aufnahme neuer EU-Mitglieder vor allem politisch und wirtschaftlich werteten, denken die

Der Aufnahme neuer Mitglieder stellte sich die EU ohne ausgereiftes Konzept und erstaunlich unsensibel gegenüber ihren Bürgern.

EU-Bürger eher an Landschaften und Kulturen und an ihr eigenes touristisches Interesse. Deshalb konnten viele EU-Bürger den Beitritt Großbritanniens, Irlands, Dänemarks (1973), Griechenlands (1981), Spaniens und Portugals (1986), Schwedens, Finnlands und Österreichs (1995) sowie Zyperns und Maltas (1.5.04) schon deshalb akzeptieren, weil ihnen diese Staaten als touristische Ziele bekannt waren. Dagegen kannten nicht viele EU-Bürger die acht osteuropäischen Staaten⁷, denen der Ruch 45-jähriger kommunistischer Diktatur anhaftet, so dass sich für das gemeinsame Zusammenleben unter einer europäischen Verfassung im Westen eine psychische Hemmschwelle bemerkbar machte. Sie speiste sich zusätzlich in der wachsenden Abneigung der EU-Bürger, erneut eine deutlich größere und „ärmere“ Staatengruppe mittels Strukturförderung über Jahrzehnte an das Durchschnittseinkommen der EU-Bürger heranführen zu sollen. Allerdings darf die enorme Energie nicht übersehen werden, mit denen die osteuropäischen Staaten an die Modernisierung von Staat und Wirtschaft herangingen, hohe Wachstumsraten beständig aufweisen und nach einander ab 2007/08 den Euro übernehmen werden. Auch sind zwei Jahre nach ihrem Beitritt die befürchteten Lawinen von Arbeitssuchenden ausgeblieben.

Nach wie vor schulden EU und Mitgliedstaaten den EU-Bürgern eine kohärente Erweiterungskonzeption, welche über die umfassenden Kopenhagener Kriterien hinaus hinsichtlich der Beitrittsbedingungen für die Kandidaten⁸, den geografischen Begriff „europäisch“ konkreter fassen und zugleich eine geostrategische Dimension bieten würde. Die EU-Bürger möchten sicherlich nicht die USA mit ihren 50 Gliedstaaten übertreffen. Aber vielen ist unwohl, wenn der Umfang einer künftigen EU nicht abzusehen ist, weil sie sich berechtigte Fragen nach der Handlungsfähigkeit einer zu großen EU bestehend aus eigensüchtigen Nationalstaaten stellen. Für sie wäre es beruhigend, falls sie mit der Aufnahme der restlichen Balkanstaaten den Erweiterungsprozess als weitgehend abgeschlossen betrachten könnten. Die Abwehrhaltung vieler Menschen gegen die Türkei beruht auf der Furcht, als nächstes würde ihnen die Aufnahme weiterer Staaten nationalistischer islamischer Länder rund um das Kaspische Meer vorgeschlagen. Sie möchten nach dem unruhigen Balkan nicht erneut bürgerkriegsähnliche Verwicklungen in die EU importieren und würden sogar eine stabilisierende und absichernde Brückenfunktion der Türkei vermutlich akzeptieren, wenn ihnen schon mal die drei konzentrischen Kreise erklärt würden: innerster Kreis – EU-Mitglieder; zweiter Kreis – Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), zur Zeit Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz mit einem Sondervertrag; dritter Kreis und in der Realität noch nicht vorhanden – privilegierte Partnerschaften, wobei gegenwärtig an die aufgrund ihrer Bodenschätze

wieder erstarkende Großmacht Russland, aber auch an die Ukraine gedacht wird. Natürlich dürfte diese privilegierte Partnerschaft Russland nicht erlauben, in die EU hinein zu regieren.

Um den gegenwärtigen Ängsten der Bürger entgegen zu kommen, werden wohl kommende Erweiterungen hinausgezögert werden, was auch dem wirklichen Stand der Beitrittsvorbereitungen Rumäniens und Bulgariens entsprechen dürfte. Also nicht schon 2007, sondern erst 2008 oder gar 2009 und dann bereits gemeinsam mit Kroatien. Dies könnte zu einer strikteren Beachtung der Kopenhagener Kriterien auch für Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien und Serbien führen und deren Beitritt vielleicht erst mit der Türkei, also nach 2010 zum Zuge kommen lassen. Mit jeder Erweiterung nähert sich Europa seinem stolzen Ziel, als einziger Kontinent frei von Diktaturen, Unterdrückung und ethnischen Konflikten und stattdessen vollständig friedlich, demokratisch und rechtstaatlich verfasst zu sein und auf diese Weise prädestiniert, den Vereinten Nationen beim Aufbau einer entsprechenden Weltordnung zur Seite treten zu können. Diese positive Mission der EU sollte ihren Bürgern nachhaltig in Schulen und Universitäten unter Darstellung des langen Reifeprozesses ihrer europäischen Nationalstaaten gelehrt werden.

In dieses idealistische Bild fügt sich schlecht die gegenwärtige Tendenz der Justiz- und Innenminister ein, Immigration jeglicher Art möglichst schon vor der EU abzufangen und kaum noch auf Asyl und Genfer Flüchtlingsstatus zu erkennen, vielmehr nationale Prozeduren von der Visa-Erteilung bis zur gemeinschaftlichen Abschiebung zu harmonisieren. Großzügigkeit und Legalisierung illegaler, aber integrierter illegaler Arbeitsplatzinhaber sind wohl auf Jahre hinaus trotz demografischer Erfordernisse nicht zu erwarten. So verleugnet die EU die europäische Tradition zur begrenzten Aufnahme von politischen Flüchtlingen und Zuwanderern, welche die europäische Gesellschaft manchmal belastet, aber immer auch bereichert haben. Europa braucht Zuwanderung von jungen, dynamischen Menschen und dies wird auch den EU-Bürgern einleuchten, wenn sie realisieren, dass nur ein geringer Prozentsatz der EU-Bürger auf Dauer ihren Nationalstaat verlassen.

Gemeinsame Agrarpolitik und Doha-Runde

Es ist das Verdienst der Gemeinsamen Agrarpolitik, für den Gemeinsamen Markt konstitutiv gewesen zu sein. Frankreich bestand darauf und die fünf anderen Gründerstaaten machten bereitwillig mit, weil erkennbar war, dass die jährlichen Produktivitätszuwächse vielen Millionen Landwirten – und damit in der Regel konservativen Wählern – ihre unternehmerische Existenzgrundlage nehmen würde, was ihnen allerdings ver-

Europa braucht Zuwanderung von jungen, dynamischen Menschen und dies wird auch den EU-Bürgern einleuchten, wenn sie realisieren, dass nur ein geringer Prozentsatz der EU-Bürger auf Dauer ihren Nationalstaat verlassen.

schwiegen wurde. Seit mehr als 40 Jahren bringen Steuerzahler und Konsumenten enorme Summen auf, um Bauern die Hofaufgabe zu erleichtern und etwa 1 bis 2% der Landwirte wettbewerbsfähig für den Weltmarkt zu machen. Die Mitgliedstaaten akzeptierten die zentralstaatliche dirigistische Organisation der Gemeinschaftlichen Agrarpolitik, weniger bereitwillig das Entstehen von Überschüssen bei immer mehr Produkten, sowie die protektionistischen Schutzmauern gegen billigere Einfuhren und die forcierte Ausfuhr zu Dumpingpreisen, was den Ruf der EU als Freund des freien und fairen Handels nachhaltig beschädigte.

Für die gegenwärtige Doha-Runde innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) wollte die Kommission einen viel großzügigeren Vorschlag zum Abbau ihrer Zölle unterbreiten, um dafür der gewerblichen EU-Wirtschaft freien Zugang zu den schnell wachsenden Märkten in Lateinamerika, Australien und Asien zu erreichen. Wegen Chiracs Veto, der französischen Landwirten vor 2013 keine neuen Opfer zumuten will, ist der Kommissionsvorschlag bescheidener ausgefallen und die DOHA-Runde deshalb gefährdet, die seit 1999 keinen Erfolg mehr vorzuweisen hat. Chiracs rückwärts gerichtetes Veto steht auch im Widerspruch zur Absicht der EU, im Rahmen des

Lissabon-Beschlusses die EU bis zum Jahre 2010 zum „wissensgestützten, wettbewerbsfähigsten Raum der Welt“ zu machen. Noch einmal ist Bewahrung des Alten wichtiger als Vorbereitung auf die Herausforderungen der Zukunft. Ein diese Haltung verteidigender deutsch-französischer Motor dürfte von den anderen Mitgliedstaaten nicht mehr ohne weiteres akzeptiert werden.

¹ Vgl. z.B. Vorschläge, Szenarien und Überlegungen von Udo Diederichs/Wolfgang Wessels, Daniel Thym, Daniel Göler/Hartmut Marhold in Integration, Heft 4/05

² Die Vereinheitlichung des zersplitterten bürgerlichen Rechts im Deutschen Reich wurde 1896 beschlossen und trat am 1.1.1900 in Kraft.

³ Aktionsprogramm vom 13.10.05 PLAN D „Demokratie, Dialog, und Debatte“ vgl. Communiqué de presse n° 309-2005 vom 13.10.05 de la Représentation au Luxembourg de la Commission européenne

⁴ Vorausgegangene EU-weite Auseinandersetzungen z.B. über Dioxin, Gefahren der Atomenergie nach Tschernobyl, Klimaveränderung, BSE/Kreutzfeld-Jakob und Irak-Krieg.

⁵ Kritik gegen die europäische Integration bezog sich eine Zeit lang auf die drei K. Konservativ, Katholisch, Kapitalistisch

⁶ 1973 Großbritannien, Irland, Dänemark; 1981 Griechenland; 1986 Portugal und Spanien; 1995 Schweden, Finnland, Österreich

⁷ Litauen, Lettland, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien (Beitritt 1.5.04)

⁸ Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Marktwirtschaft, funktionierende Justiz, geringe Korruption usw.

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