Seit rund 20 Jahren besteht kein Zweifel mehr daran, dass es in der katholischen Kirche und ihren Teilorganisationen zu schweren Fällen von sexuellem Missbrauch gekommen ist. Mittlerweile sind mehrere Bischöfe und ein Kardinal wegen Sexualverbrechen bzw. wegen deren Vertuschung von weltlichen (!) Gerichten verurteilt worden. Vom 21.-24. Februar 2019 kam es im Vatikan endlich zu einem „Treffen zum Schutz der Minderjährigen in der Kirche“, so der offizielle Titel, an dem die römische Kirchenleitung und die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aus der ganzen Welt teilnahmen. Am 28. Februar lud auch die Luxemburger Kirchenleitung zur Pressekonferenz, um ihren zweiten Bericht (der erste war 2010 erschienen1) zu Maßnahmen betreffend Missbrauch und Vorbeugung von Missbrauch vorzulegen.

Reue

Hatte Papst Franziskus zur Eröffnung der Tagung in 21 „Denkanstößen“ konkrete und wirksame Maßnahmen gegen den Missbrauch gefordert, so enttäuschte der Sondergipfel die meisten Beobachter und insbesondere die Vertreter der Opferverbände, eben weil er ohne konkrete Entscheidungen zu Ende ging. Wohl kann man dem Papst und den 190 Teilnehmern nicht absprechen, dass sie ehrlich Reue zeigten. Laut Zeit-online sagte Franziskus in seiner Schlussansprache, im Bereich der Kirche sei der sexuelle Missbrauch „noch schwerwiegender und skandalöser“ als in anderen Bereichen der Gesellschaft, weil er „im Gegensatz zur moralischen Autorität“ der Kirche und deren „ethischen Glaubwürdigkeit“ stehe. Franziskus gebrauchte in seinem Schlusswort starke Worte: Ein Priester, der Kinder missbrauche, werde „zu einem Werkzeug Satans“, Kindesmissbrauch erinnere ihn an heidnische Menschenopfer. „Kein Missbrauch darf jemals mehr vertuscht werden, wie dies in der Vergangenheit üblich war“, forderte er. Denn das Vertuschen fördere die Ausbreitung dieses Übels.“2

Erzbischof Jean-Claude Hollerich eröffnete die Pressekonferenz in Luxemburg mit einer an die Opfer gerichteten Entschuldigung: „Si hu schrecklecht Leed erfuer, dat nach Jorzéngten an hinne bleift, dat an hinne weiderschafft. Ech si jo de Repräsentant vun der Kierch an där esou Verbrieche geschitt sinn. An ech géif gär als alleréischt mech hei ganz, ganz kloer entschëllegen a soe wéi leed mer dat deet.“3 Er bedauerte dann auch, dass die Opferverbände, die in Rom durchaus präsent waren, nicht eingeladen waren, bei der Konferenz das Wort zu ergreifen: „Ech mengen, et hätt de Leit gudd gedoen, wann se gemierkt hätten, d’Bëschofe von der ganzer Welt lauschteren eis no. Et fillt ee sech ganz kleng als Bëschof, mä gläichzäiteg denken ech, mir mussen ons deem stellen.“

Ursachenforschung

In der Tat genügt es nicht, Buße zu tun und die Missbrauchsfälle zu bereuen. Sich dem Problem zu stellen, bedeutet, nach seinen Ursachen zu forschen. Und da scheint die katholische Kirche doch erst am Anfang eines Lernprozesses zu stehen. Der seit dem 1. September 2018 als Bischof von Hildesheim amtierende Heiner Wilmer (Herz-Jesu-Priester) meinte am 13. Dezember 2018 in einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger4: „Ich glaube der Missbrauch von Macht steckt in der DNA der Kirche.“ Es müssten, so führte er weiter aus, theologische Konsequenzen aus dieser Erkenntnis gezogen werden. In der Tat ist der sexuelle Missbrauch weniger auf den Zölibat zurückzuführen, denn auf das in der Kirche und bei ihren Vertretern verbreitete Machtdenken. Insofern müsse die Kirche sich frei machen von der Idee, es gebe in ihr bloß einzelne Sünder. Es sei vielmehr so, dass das Gesamtsystem das Problem sei, dass „diese Kirche auch eine sündige Kirche ist“. Selbst Papst Franziskus aber fiel in den Diskurs der individuellen Schuldzuweisung zurück, als er in seiner Abschlussrede bei der Vatikantagung die kriminellen Priester als „Werkzeuge des Teufels“ bezeichnete.

Nochmals Bischof Wilmer: „Ich denke bisweilen: Wer bestimmt eigentlich, was katholisch ist? Wir tun immer noch so, als wäre das die Hierarchie, als hätten wir Bischöfe das Recht auf das Label katholisch. Falsch! Wir sind nicht die katholische Stiftung Warentest. Wir müssen Empfänger sein, Hörende, Lernende im Gespräch mit den Katholikinnen und Katholiken, aber auch mit Christen anderer Konfessionen und den Nichtglaubenden. Wenn uns das klar ist, liegen im Missbrauchsskandal auch die Konsequenzen auf der Hand: Um das Böse in der Kirche einzudämmen, brauchen wir eine wirksame Kontrolle der Macht in der Kirche. Wir brauchen Gewaltentrennung, wir brauchen ein System von‚ Checks and Balances‘.“

Erzbischof Hollerich scheint sich diesem Anspruch stellen zu wollen. In seiner Pressekonferenz kündigte er an, ein Gremium schaffen zu wollen, vor dem auch er Rechenschaft ablegen könne, gegenüber der Kirche und gegenüber dem Land. Daher solle es nicht nur aus Kirchenmitgliedern, sondern auch aus Vertretern der nicht-katholischen Zivilgesellschaft bestehen. Zu hoffen ist, dass diese Rechenschaft sich nicht nur auf Fragen des sexuellen Missbrauchs beziehen wird, denn in der Sache gibt es nur eine Haltung: sofort bei der Polizei anzeigen und vom Priesteramt suspendieren! Um das zu kontrollieren, braucht es kein neues Gremium. Wohl aber sollte der Bischof, sollten alle Bischöfe viel allgemeiner Rechenschaft über die Rolle der Kirche in der Gesellschaft ablegen. In der deutschen Kirche wurden Fälle bischöflicher Geldverschwendung bekannt. Machtmissbrauch, Mangel an Transparenz, fehlende Gewaltentrennung gibt es auch in Sachen Lehramtsverfahren: Befreiungstheologen, Moraltheologen u.a. wurden von der römischen Glaubenskongregation immer wieder angeklagt und verurteilt – ohne Einsicht in das Verfahren, ohne echte Chance auf Verteidigung. In dieser Hinsicht genügt es wohl nicht, das synodale/demokratische gegenüber dem hierarchischen Prinzip in der katholischen Kirche zu stärken – das wäre jederzeit im aktuellen Kirchen­recht machbar. Wirksam wäre nur eine starke Außenkontrolle, deren theologische Rechtfertigung aber schwerfallen dürfte. Es gibt allerdings auch Skeptiker innerhalb der Luxemburger Kirche, die sich fragen, was die erzbischöfliche Initiative soll, da Mgr. Hollerich angeblich nicht einmal auf seine engsten Mitarbeiter höre.

Bischof Wilmer erinnert im zitierten Interview daran, dass die Kirche in ihrer zweitausendjährigen Geschichte durchaus andere Formen der inneren Ordnung kannte: „In den ersten Jahrhunderten wurden immer wieder Diakone und Priester vom Volk per Akklamation zum Bischof gewählt. (…) Wir müssen aufpassen, dass wir nicht Opfer eigener Geschichtsvergessenheit werden.“ Er nennt das Beispiel der Kölner Bürger, die sich zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert mehrmals gegen ihren Bischof auflehnten. Auch das Kardinälen vorbehaltene, geheime Konklave zur Papstwahl setzte sich erst im 13. Jahrhundert durch. Bis ans Ende des 10. Jahrhunderts entschied das gläubige Volk, wer als Heiliger verehrt wurde. Es gab auch immer wieder Gläubige, die dem Papst und der Kirche den Spiegel vorhielten und sie ermahnten, zu einem Lebensstil zurückzukehren, der mit der befreienden Botschaft Jesu vereinbar sei. Der heilige Franziskus von Assisi dürfte das bekannteste Beispiel sein. Auch der Zölibat hat sich im Westen erst im 12. Jahrhundert durchgesetzt, während in der Ostkirche, auch in der mit Rom unierten, bis heute einfache Priester nicht dazu verpflichtet sind.

Dass der Zölibat als solcher nicht die (einzige) Ursache der sexuellen Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche sein kann, ist allein schon aus der Tatsache ersichtlich, dass es sie auch in der evangelischen Kirche gibt und auch nicht-konfessionelle Erziehungsanstalten davon betroffen sind. Im ersten Bericht der Hotline der Luxemburger Kirche von 2010 wurden vier Täterprofile identifiziert, die in forum Nr. 307 von Mai 2011 folgendermaßen zusammengefasst wurden5: Ein „Teil der als Sexualtäter inkriminierten Priester [sei] sicherlich pädophil“. Aufgrund des Alters der Opfer geht der Bericht weiter davon aus, „dass eine relativ hohe Zahl der beschuldigten Priester ephebophil veranlagt war“. D.h., diese Täter fühlen sich sexuell zu pubertierenden oder älteren Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren hingezogen. Beim dritten Täterprofil handelt es sich um Erwachsene, „die in ihrem emotionalen, affektiven und psychosexuellen Reifungsprozess gescheitert sind“ und daher „in ihrer Beziehungsfähigkeit gravierende Defizite“ aufzeigen (z.B. Missbrauch ihrer Position, fehlende Empathie, Narzissmus, Dominanzverhalten, Gewaltbereitschaft). Das vierte und letzte Profil passe laut Bericht „wohl zur häufig vertretenen These, der Pflichtzölibat fördere den sexuellen Missbrauch. Manche Täter wirken vereinsamt, überfordert und ausgebrannt, scheinen mit ihrem Amt und ihrem Leben insgesamt nicht zu Recht zu kommen.“ Weiter hält der Bericht fest, dass eine pädophile oder ephebophile Neigung nicht aus dem Pflichtzölibat resultiere. Möglicherweise sei eine Institution jedoch „attraktiv“ für Menschen, die geschlechtliche Beziehungen zu (gleichaltrigen) Erwachsenen ablehnen. Auch beim dritten Täterprofil könne man den Zölibat generell nicht „als Ursache oder Auslöser einer blockierten psychischen Entwicklung ansehen“, die Kirche müsse sich jedoch der Frage stellen, „inwiefern sie u.a. auch über das Gebot des Zölibats psychisch kranke Menschen“ anziehe und ob das Auswahlverfahren der Priesteramtskandidaten „so ausgerichtet sei, dass seelisch unreife und beziehungsunfähige Aspiranten vorzeitig ausgesondert werden“. Vielleicht sollte man noch tiefer fragen, ob nicht die Leibfeindlichkeit, die der katholischen Sexualmoral zugrunde liegt, der eigen­tliche Grund für die kriminellen Perversitäten sein könnte, weil sie den Menschen als Geschöpf Gottes eigentlich nicht ernst nimmt, da sie dessen natürliche Triebe immer nur als Werkzeug des Bösen sieht, statt die menschliche Sexualität als heilbringend zu verstehen.

Zusätzlich darf man fragen, ob der Ausschluss von Frauen von jeglichen Weiheämtern nicht auch ein Grund für die Verbreitung sexualisierter Gewalt bei Priestern ist. Dass Papst Johannes Paul II. das Nachdenken über die Weihe von Frauen kurzerhand verboten hat, als handele es sich um ein Dogma, eine Glaubenswahrheit, ist ein weiteres Beispiel für den Klerikalismus (im Sinne vom Machtanspruch der Kleriker), den sein Nachfolger Franziskus vor allem in seinen Ansprachen an Bischöfe und Priester seit Jahren immer wieder anprangert. Doch der Widerstand regt sich. Am 12. Februar 2019 meinte der Magdeburger Bischof Gerhard Feige gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Die Priesterweihe von Frauen rigoros abzulehnen und lediglich mit der Tradition zu argumentieren, überzeugt nicht mehr“6.

Die Versuchung des Klerikalismus

Kürzlich lieferte der Theologe Bernd Kopp, der bis 2018 die Seelsorgersupervision des Generalvikariats Zürich geleitet hatte, in Publik-Forum eine Diagnose der strukturellen Wurzeln des Klerikalismus7, die auch Bischof Wilmer ansprach, als er theologische Konsequenzen forderte. Für Kopp liegt ein erster Grund für die „Versuchung des Klerikalismus“ in der Auffassung vom Priesterberuf als „Berufung“, die „meist als unmittelbares, göttliches Geschehen“ erlebt werde, die zu einer Selbstüberschätzung im Verhältnis zu einfachen Gläubigen führe. Als zweiten Grund sieht Kopp, dass „der klerikalistische Priester […] seine Rolle in der Eucharistie ‚in persona Christi‘ auf sein ganzes Leben überträgt“, und damit sein Menschsein überfordert. Solche Priester haben drittens „ein falsches Bild von der Macht, die ihnen in der Weihe verliehen wird. Denn diese ist keine Durchsetzungs- und Verfügungsmacht, sondern eine zeichenhafte Macht: Vollmacht meint nach dem Vorbild Jesu nicht Macht über andere, sondern ist eine Kraft, die in Zeichen und Wort wirkt. Sie beherrscht andere nicht, sondern ermächtigt sie. […] Sie weist auf den ohnmächtigen Gott im Gekreuzigten hin. Ein klerikalistischer Priester hingegen verliebt sich ins Herrschen über andere sowie in die eigene Auserwählung.“ Die Haltung verschlimmert sich, wenn ein Priester als Pfarrer oder Bischof tatsächlich Amtsgewalt ausüben darf oder muss. Als weiteren Nährboden für Klerikalismus nennt Kopp viertens die Tatsache, dass „Geweihte in Leitungsfunktionen […] Seelsorger und Vorgesetzte zugleich“ sind. Ein ehrliches Vertrauensverhältnis zum Seelsorger, der gleichzeitig Vorgesetzter ist, ist kaum denkbar. Erschwerend kommt fünftens hinzu, dass die kirchliche Sprache Abhängigkeiten und Verantwortlichkeiten verzerrt, indem sie Machtinhaber als „Diener“ der Beherrschten bezeichnet. „Ein Priester, der sich aus eigner Bedürftigkeit heraus einem Kind oder einer Frau nähert, redet sich ein, dass er seinem Gegenüber ja nur Gutes tue.“ In Wirklichkeit handele es sich um den Aufbau einer Abhängigkeit. Schließlich bemängelt Kopp die ungenügende Überprüfung der Priesteramtskandidaten in den meisten Bistümern.

Der letztgenannten Ursache wirkt die Bistumsleitung in Luxemburg laut Aussagen von Generalvikar Leo Wagener bei der Pressekonferenz dadurch entgegen, dass sich Seminaristen seit 2013 einer Begutachtung unterwerfen müssen, die in je fünf Sitzungen bei einem Psychologen und bei einem Psychiater erstellt wird und die emotionale und sexuelle Reife der Anwärter ermittelt sowie sie auf pädophile Neigungen hin untersucht.

Nicht uninteressant war auch die Aussage des Offizials (kirchlicher Richter) Patrick Hubert, der darauf hinwies, dass im kirchlichen Strafrecht die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch für Volljährige bei 20 Jahren liegt (die in Sonderfällen auch aufgehoben werden kann), während das staatliche Strafrecht in Luxemburg nur eine 10-Jahres-Frist vorsieht. Das Kirchengericht kann einem Verdacht also doppelt so lange nachgehen wie der Staatsanwalt. Zugleich bedauert Hubert, dass die Reform des römischen Strafrechts, das zuletzt 1983 überarbeitet wurde, nur sehr schleppend vorankomme. Das Fehlen konkreter Maßnahmen am Ende der Vatikantagung zu den Missbrauchsskandalen bestätigt die Notwendigkeit dieser Reform umso mehr.

Letzten Endes stellt sich die Frage, ob die Kirche nicht von der Vorstellung eines sakramentalen Pries­tertums wegkommen muss, wenn sie überleben will; und ob sie das „gemeinsame Priestertum aller Gläubigen“ nicht nur theologisch aufwerten – das geschah partiell schon beim 2. Vatikanischen Konzil in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium (§ 10) –, sondern auch strukturell rehabilitieren muss. Das wäre kein Zugeständnis an den Zeitgeist, sondern eine theologisch verantwortete Weiterentwicklung der Botschaft Christi von der Erlösung oder Befreiung aller Gläubigen, die mit der Fortentwicklung von Gottes Schöpfung in Richtung Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Wahrung der Schöpfung Schritt hielte.

https://www.cathol.lu/aerzdiozes-archidiocese/kontaktstelle-fur-missbrauchsopfer/hotline-cathol-abschlussbericht.html, letzter Aufruf: 4. März 2019
https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-02/vatikan-konferenz-papst-franziskus-sexueller-missbrauch-abschlussrede, letzter Aufruf: 4. März 2019
https://www.cathol.lu/homepage-accueil/themen-dossiers/protectioun-vu-mannerjaregen-an-der-kierch.html, letzter Aufruf: 4. März 2019
https://www.ksta.de/politik/interview-zu-missbrauchsfaellen–der-missbrauch-von-macht-steckt-in-der-dna-der-kirche–31741246, letzter Aufruf: 18. März 2019
forum Nr. 307, Mai 2011, S. 43
https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/bischof-feige-priesterweihe-fur-frauen-wird-kommen, letzter Aufruf: 4. März 2019
Bernd Kopp, „Sie herrschen mit Gott“, in: Publik-Forum, Nr. 4, 2019, S. 26-28

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