Nach der Schleifung der Festungsbauwerke unterzeichneten die Stadt Luxemburg und die Regierung am 30. Januar 1875 eine Konvention, die durch Gesetz vom 1. März 1875 rechtskräftig wurde und bis heute weder abgeändern noch aufgelöst wurde. Darin heißt es: „L’Etat du Grand-Duché s’engage … 6° à céder à la Ville en toute propriété le Parc dans […]
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