Minister Frieden verweigert Studenten Aufenthaltsgenehmigung

Dieser Inhalt wurde anhand eines gescannten Dokuments mithilfe von optischer Zeichenerkennung (OCR) und künstlicher Intelligenz (KI) digitalisiert. Er kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.

Mindestens drei Studenten aus afrikanischen Staaten, die am Centre Universitaire (CUnLux) bzw. am Institut Supérieur de Technologie (IST) eingeschrieben sind, beschied das Justizministerium Anfang November 1998, daß sie keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen und das Land sofort verlassen müssen. (Insgesamt sind 63 Studenten aus Nicht-Eu-Staaten in Luxemburg an postsekundaren Lehreinrichtungen eingeschrieben) Nach Auskunft der ASTI sind ihr noch weitere ähnlich gelagerte Fälle bekannt. Derselben Informationsquelle zufolge wurde zwei von ihnen kein Grund für die Ablehnung genannt. Ihr Dossier war vollständig und enthielt sogar eine Empfehlung des IST-Direktors, beiden die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Bei einem Marokkaner fehlte angeblich die Bankgarantie. Den Aussagen der Bank zufolge wurde der Betrag von 100 000 Franken im Oktober ans Ministerium überwiesen, wo er aber angeblich nicht angekommen ist. Dieser administrative Schlamassel bzw. der vom Studenten eingereichte Rekurs gegen den Ausweisungsbescheid hat aber keine aufschiebende Wirkung und die Beamten der ‚police judiciaire‘ gaben den Verantwortlichen des CUnLux zu verstehen, daß sie den in ihren Augen illegal eingereisten Studenten notfalls während der Ende Januar stattfindenden Examen verhaften und abschieben wollen.

Basis für ihr Vorgehen ist eine «Instruction ministérielle», die Justizminister Luc Frieden am 28. August 1998 bezüglich Aufenthaltsgenehmigung von Studenten aus nicht-EU-Ländern auf der Basis des Ausländergesetzes vom 28. 3. 1972 herausgegeben hat. Laut dieser Anweisung kommen Studenten nur im Fall einer Regeleinschreibung am CUnLux, IST und am hauptstädtischen Musikkonservatorium für eine Aufenthaltsgenehmigung in Betracht. Ein Studium am ‚Centre de langues‘ kommt nur in Sonderfällen in Frage. Sogenannte ‚élèves libres‘, wie es sie an jeder Uni gibt, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Es ist auch allen Antragstellern ausdrücklich verboten, einer bezahlten Arbeit nachzugehen, etwa um ihr Studium zu finanzieren. Die Antragsteller müssen ihren Antrag jeweils vor dem 15. September stellen und ihm eine beglaubigte Kopie des Reisetickets, ein Zertifikat der (Vor-)Einschreibung an der Hochschule, ein Zertifikat der Sozialversicherung, Informationen betreffend ihre Wohnung, eine Bankgarantie von 100 000 Franken und den Beweis für die Herkunft der persönlichen Lebenskosten beilegen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für höchstens ein Jahr gewährt und darf nur

dreimal erneuert werden. Sie wird nicht verlängert im Fall eines schulischen Mißerfolgs!

Der Ausweisungsentscheid des Justizministers hat in allen betroffenen Kreisen Kopfschütteln und Ärger hervorgerufen. Die Studentenorganisationen überlegten zur Zeit der forum-Drucklegung noch, wie sie zusammen mit der ASTI ripostieren sollen. Ihnen ist klar, daß eine solche restriktive Praxis in Luxemburg Boomerang-Wirkung für Luxemburger Studenten außerhalb der EU haben kann.

Die Entscheidung ist auch um so unverständlicher als eine positive Antwort für den Luxemburger Staat mit keiner noch so geringen Ausgabe verbunden wäre. Bei der ASTI-Generalversammlung am 24.6.1998 hatte Minister Frieden die Kaution von 200 000 Franken für Einwanderer aus nicht-EU-Ländern, die z. B. eine(n) Luxemburger(in) geheiratet haben, damit begründet, daß im Falle einer Zwangsausweisung der Luxemburger Steuerzahler nicht die Rücktransportkosten finanzieren müsse. Und das wolle er seinen Wählern nicht zumuten!! Diese mit den Haaren herbeigezogene Erklärung löste schon damals Staunen und Erschrecken aus vor soviel Hypokrisie und Ausländerangst in Ministermunde. Als ob irgendein CSV-Wähler erführe, wieviel Ausländer auf Staatskosten nach Hause komplimentiert werden. Im vorgenannten Fall gilt aber selbst dieses Argument nicht, denn die Studenten bezahlen ihr Studium voll aus der eigenen Tasche. Ihre Ausbildung wäre sogar der billigste Beitrag zur Entwicklungshilfe, den Luxemburg leisten könnte.

Die Verantwortlichen am CUnLux und am IST müssen sich auch die Frage stellen, inwiefern sie an Instruktionen des Justizministers gebunden sind. Warum sollen sie von ihren Studenten eine Aufenthaltsgenehmigung verlangen? Warum soll ihnen nicht eine Adresse genügen? Kann nicht ein in Thionville oder Arlon lebender Afrikaner in Luxemburg studieren?

Rechtlich scheint die Entscheidung des Justizministers, der vor seiner politischen Laufbahn gern als Verfassungsrechtler auftrat, auf wackligen Füßen zu stehen. Wenn das Verfassungsgericht in den letzten Wochen schon zweimal ‚Réglements ministériels‘ als verfassungswidrig erklärt hat, weil sie nicht im Namen des Großherzogs erlassen wurden, darf man sich ja wohl fragen, welche Legalität einer solchen ‚instruction ministérielle‘ zukommt, die nicht einmal im ‚Mémorial‘ veröffentlicht wurde. Das kann aber nur ein Prozeß vor dem Verfassungsgericht klarstellen, den keiner der betroffenen Studenten anstrengen kann. Afrikanische, amerikanische, asiatische Studenten sind damit wohl zum Freiwill erklärt worden.

m.p.

Der Rekurs gegen den Ausweisungsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung und die Beamten der ‚police judiciaire‘ gaben den Verantwortlichen des CUnLux zu verstehen, daß sie den in ihren Augen illegal eingereisten Studenten notfalls während der Ende Januar stattfindenden Examen verhaften und abschieben wollen.

Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.

Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!

Spenden QR Code