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Mehrere Beiträge dieser Nummer stellen ernstzunehmende Fragen über den Religionsunterricht (RU). Vor allem wird gefragt, ob die dort gebundenen Kräfte anderswo pastoral nicht wirksamer einzusetzen wären. Auf den Religionsunterricht in den Staatsschulen verzichten, heißt nicht, auf jede moralische Erziehung der künftigen Staatsbürger verzichten. Aus diesem Grund baten wir Prof. R. Holz Sinn und Zweck eines Moralunterrichts darzustellen.

Abgesehen von diesen pastoralen Fragen prinzipieller Natur, stellen sich auch eine Reihe praktischer Fragen über die Konzeption und Durchführung des RU. Unseres Erachtens sind sie zweitrangig. In kirchlichen und politischen Kreisen scheinen sie aber vorrangige Bedeutung zu haben, – verständlich, wenn der RU wie schon vermerkt die fast einzige Aktivität in Sachen Jugendpastoral darstellt. Zur Zeit sind diese Fragen sogar höchst aktuell, weswegen wir auch hier kurz den Stand der betreffenden Diskussion zusammenfassen möchten.

Das Problem RU ist für die Technokraten in Schule und Bistum eher das Problem ‚3. Möglichkeit‘, d.h. die im Gesetz von 1968 verankerte Möglichkeit für Schüler, weder den RU noch den Laienmoralkursus (LM) zu belegen. Während im 1. Jahr (1968-69) nur 2 % der Schüler (bzw. ihrer Eltern) davon Gebrauch machten, sind es 1978-79 24 % geworden. Dabei muß man berücksichtigen, daß es in den öffentlichen Sekundarschulen (‚lycées‘) auf IIIe 38 %, auf IIe 57 % und auf Ie 75 % sind. Diese Tendenz ist beim Schüler sehr leicht zu verstehen, denn die 3. Möglichkeit bedeutet schlicht 2 freie Stunden in der Woche, dies um- somehr als prinzipiell die entsprechenden Stunden auf den oberen Klassen auf die erste oder letzte Morgen- oder Nachmittagsstunde gelegt werden.

Diese Tatsache bringt aber praktische und prinzipielle Probleme mit sich.

Für die Schule heißt die 3. Möglichkeit: Schüler laufen ohne Aufsicht durchs Gebäude, verlassen es häufig, um in benachbarten Milkbars Geld zu verschwenden, oder in andern Lokalen mit Alkohol, Nikotin oder andern Drogen in Kontakt zu kommen.

Die Frage der Verantwortung bei eventuellen Unfällen ist keineswegs geklärt. Als ungerecht wird die 3. Möglichkeit von Schülern empfunden, die den RU oder die LM besuchen ‚müssen‘, da sie nicht vor einer Prüfung das Gelernte schnell wiederholen oder eine Hausaufgabe schreiben können. Auf Prima sind 2 freie Stunden zur Examensvorbereitung besonders willkommen.

Ich hatte vor, eine Bergpredigt zu halten, aber wenn ihr lieber ein Gruppengespräch möchtet … Aus: „Informatie-bulletin“ des Sekretariats der „R. K. Kerkprovincie in Nederland“ P.-F. 13/78

Zudem ist für sie die Gefahr, unentschuldigt zu fehlen (weil man mit den 75 % Kameraden mal wegbleibt), viel größer als für jene, was bei der Arbeitsplatzsuche Schwierigkeiten nach sich ziehen kann.

Prinzipieller Natur ist die Frage, ob der Staat es verantworten kann, Staatsbürger aufwachsen zu lassen, ohne für ihre moralische Erziehung gesorgt zu haben. Denn daß bei jenen Schülern die Eltern es tun, dürfte ja als Illusion entlarvt sein. Überspitzt formuliert: Vor kurzem wurden 2 Schüler definitif von einer Schule verwiesen wegen Diebstahls – wer hatte ihnen beigebracht, daß Stehlen verboten ist, wenn sie von der 3. Möglichkeit Gebrauch gemacht haben?

Während kirchliche Stellen von Anfang an gegen die Dispensmöglichkeit gewettert haben und sich 1968 von der CSV – die das damalige Gesetz verantwortet – hintergangen fühlten, haben nun die Laienmorallehrer einen neuen Vorstoß unternommen. Auch sie leiden nämlich unter der genannten Praxis, denn 1977-78 besuchten insgesamt in allen Sekundarschulen 7 % der Schüler ihre Kurse (1968-69: 12,4 %) Auch Erziehungsminister F. Boden bedauerte am 4.12.1979 gelegentlich der Budgetdebatten diese Tendenz (Kammerbericht, Spalte 772).

Offiziösen Informationen zufolge soll er bereit sein, ein Gesetzesprojekt auszuarbeiten, um die 3. Möglichkeit abzuschaffen, wenn die Laienmorallehrer und das Bistum sich auf eine Lösung einigen können. Die entsprechenden Verhandlungen stehen nun vor dem Abschluß und das Ergebnis, das dem Minister vorgeschlagen wird, soll in etwa folgendermaßen aussehen:

a) Von VIIe bis Ve, d.h. solange Schulpflicht be-

besteht, sollen die Eltern zwischen LM und RU wählen müssen. LM und RU können von den verschiedenen, konfessionellen oder weltanschaulichen Gemeinschaften angeboten werden. Eine Dispens kann es nur auf schriftlichen Antrag der Eltern hin für bestimmte Themen geben, deren Besprechung sie selbst mit ihrem Kind übernehmen wollen. (Das Kind soll sich auch dann einer Prüfung stellen müssen).

b) Auf IVe und IIIe soll der Schüler$^{sich}$ ohne Dispensmöglichkeit für eins von 3 Wahlpflichtfächern (RU, LM und wertneutraler Auffangkurs) optieren. Zudem ist vorgesehen, daß die Lehrer jeweils bestimmte Themen für ein Trimester anbieten, so (z.B. ‚Die katholische Soziallehre‘, ‚Die marxistische Wirtschaftstheorie‘, o. ä.), so daß der Schüler jeweils wechseln kann.

c) Auf IIe und Ie, wo die meisten Schüler großjährig sind, sollen sie frei eine Stunde RU oder LM oder nichts wählen dürfen, während die 2. Stunde auf IIe ein obligatorischer Einführungskursus in die Geschichte der großen Weltreligionen sein soll, und auf Ie soll sie dem Philosophieunterricht zugeschlagen werden, dessen moralphilosophischer Teil dann auszubauen wäre.

Fragwürdig ist bei diesem Vorschlag vor allem noch, ob der Unterschied zwischen VIIe -Ve und IVe-IIIe bestehen bleibt, insbesondere ob die ‚wertneutrale‘ 3. Möglichkeit beibehalten wird.

Und wenn diese Vorschlag vom Minister angenommen wird, heißt das noch keineswegs, daß auch der Koalitionspartner in der Regierung zur Verwirklichung bereit ist.

m.p.

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