„Communio et Progressio“ und der Meinungspluralismus
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Daß man an kirchliche Texte von recht unterschiedlichen Standpunkten aus herangehen kann, ist klar und legitim. Sie gegen ihren Geist interpretieren müßte allerdings Kirchenfeinden vorbehalten bleiben. Diesen Vorwurf erhebt unser Mitarbeiter aber im folgenden Beitrag, der sich kritisch mit einem Artikel von Direktor A. Heiderscheid über die katholische Medienphilosophie (Die Warte, 12.3.1987) auseinandersetzt. Unser Mitarbeiter hatte seinen Beitrag am 25.4. mit der Bitte um Veröffentlichung in der "Warte" an den Direktor der "Imprimerie St. Paul" geschickt.
Am 12. 3. 1987 veröffentlichte Direktor A. Heiderscheid in der "Warte" einen längeren Beitrag, in dem er seine Ansichten über den Tendenzschutz in der Presse und dessen Vereinbarkeit mit der Pastoralinstraktion "Communio et Progressio" darlegte. Da der Unterzeichnete sich seit mehr als 15 Jahren mit demselben Text und anhängigen Themen, insbesondere deren Anwendung auf das "Luxemburger Wort" als der Kirche Luxemburgs gehörende Tageszeitung, beschäftigt (1), möchte er hier seine Ansichten zu den Äußerungen von A. Heiderscheid darlegen. Seit 1974 wartet er nämlich auf eine solche Stellungnahme des LW-Direktors, leider vergeblich, was zu viel Mißmut und Streit in der Luxemburger Kirche geführt hat. Da nunmehr A. Heiderscheid seinen Standpunkt sachlich dargelegt hat, sei dieses Angebot zur fairen Auseinandersetzung angenommen und mit diesem Beitrag fortgesetzt.
Um den Begriff "Tendenzschutz" zu erklären, beruft A. Heiderscheid sich auf eine Stellungnahme des "Zentralkomitees der deutschen Katholiken" (ZdK) von 1981 (2). Der Begriff entstammt dem deutschen Arbeitsrecht, genauer dem Betriebsverfassungsgesetz, das gewissen Betrieben, u. a. den Kirchen und eben den Presseunternehmen, eine Einschränkung der wirtschaftlichen, sozialen und personellen Mitspracherechte etwa des Betriebsrats zugesteht, um z.B. die inhaltliche (politische, konfessionelle) Tendenz der Zeitung zu schützen. Die soziale Sicherung der einzelnen Redakteure kann demzufolge zugunsten des Tendenzschutzes geopfert werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat ausdrücklich die Vereinbarkeit des Tendenzschutzes mit der Pressefreiheit festgestellt: "Das Grundrecht der Pressefreiheit umfaßt die Freiheit, die Tendenz einer Zeitung festzulegen, beizubehalten, zu ändern und diese Tendenz zu verwirklichen." Dieser Tendenzschutz ist natürlich in Gewerkschaftskreisen umstritten, doch dieser arbeitsrechtliche Gesichtspunkt kann hier übergangen werden.
A. Heiderscheid überträgt aus dieser arbeitspolitischen Stellungnahme des ZdK gewisse Schlußfolgerungen auf das Gebiet der journalistischen Ethik und vergleicht sie mit den Ansprüchen, die "Communio et Progressio" an die "Instrumente der sozialen Kommunikation" (ISK), Presse, Radio, Fernsehen, Film, usw., stellt. Diese Übertragung allein dürfte aber schon problematisch sein, da ar-
arbeitsrechtliche Konstrukte nicht ipso facto Aussagen über die inhaltlichen Gestaltungsprinzipien der ISK zulassen. Es sei allerdings zugegeben, daß der Text des ZdK dieser Interpretation Vorschub leistet, wenn er ein so pauschales Urteil wie jenes von Prof. Dr. B. Rüthers kommentarlos übernimmt: "(…) Ohne Tendenzschutz gibt es keine lebensfähige Demokratie." A. Heiderscheid stellt das Zitat allerdings als Bekenntnis des ZdK selbst dar.
Zwischen der ZdK-Stellungnahme und "Communio et Progressio" stellt nun A. Heiderscheid mehrere Widersprüche oder zumindest Unsicherheiten fest. Das gilt vor allem für die umstrittene Frage nach dem Meinungspluralismus in den ISK, wie er von "Communio et Progressio" gefordert wird.
Dazu ist zuerst mal festzuhalten, daß A. Heiderscheid offen Schwierigkeiten mit dieser Forderung eines kirchenamtlichen Dokuments eingesteht. Er gibt damit implizit den Autoren der 1974 erstellten Analyse "’Luxemburger Wort‘ – Elemente einer Analyse" (3) recht, die Widersprüche zwischen den Ansprüchen von "Communio et Progressio" und der Wirklichkeit des "Luxemburger Wort" aufgedeckt hatten.
A. Heiderscheid bemüht sich, in "Communio et Progressio" möglichst viele Anhaltspunkte zu finden, die für seine Auffassung von Tendenzschutz und Pluralismus sprechen. In Einzelpunkten mag er dabei durchaus zu gerechtfertigten Schlußfolgerungen und Fragen gelangen. Sein Hauptfehler besteht m.E. aber darin, die "Communio et Progressio" zugrundeliegende Theologie und Kommunikationsphilosophie vernachlässigt oder mißverstanden zu haben.
Das Kommunikationsmodell von «Communio et Progressio»
"Gemeinschaft und Fortschritt der menschlichen Gesellschaft sind die obersten Ziele sozialer Kommunikation und ihrer Instrumente." So lautet der programmatische Einleitungssatz von "Communio et Progressio" (4). Soziale Kommunikation schafft (erst) Gemeinschaft und ermöglicht deren Fortschritt. Folgerichtig sieht die Pastoralinstruk-
tion die Funktion der ISK, also jeder Zeitung, folgendermaßen: "Die Kommunikationsmittel bilden gewissermaßen ein öffentliches Forum, auf dem das Gespräch der Menschen hin und her geht. Die Äußerungen und der Kampf ("certatio") der verschiedenen Meinungen in der Öffentlichkeit greifen tief in das Leben der Gesellschaft ein, bereichern es und beschleunigen ihren Fortschritt" (CP § 24; vgl. §§ 8,19,26,44,73 u.a.). Das zugrunde liegende Kommunikationsmodell geht also davon aus, daß die ISK eigentlich nur das gesellschaftliche Gespräch vermitteln und nicht in erster Linie dazu da sind, bestimmten Stimmen, etwa der des Eigentümers einer Zeitung, einseitig, monologisch einen Lautsprecher zu verschaffen. Der Begriff des "Tendenzschutzes" kommt in "Communio et Progressio" nicht vor.
Diese Sicht der ISK wird nicht nur aus der Tatsache abgeleitet, daß, "da der Mensch ein gesellschaftliches Wesen ist, er seine Gedanken mit andern austauschen oder vergleichen muß" (CP § 45). Sie ist auch nicht nur eine Voraussetzung für eine gut funktionierende Demokratie: "Das Recht auf Information kommt heute nicht nur dem einzelnen zu, sondern ist auch vom Gemeinwohl her gefordert" (CP § 35). Ein solches Kommunikationsmodell hat direkt theologische Gründe: Christus selbst, der "Meister der Kommunikation", dient als Vorbild: "Er sprach ihnen aus dem Herzen, ganz in ihrer Mitte stehend" (CP § 11). Er versuchte nie, seine Botschaft von außen oder von oben an die Menschen heranzutragen, die Menschen anzusprechen, sondern mit den Menschen zu sprechen, seine Wahrheit anzubieten, nicht aufzuzwingen (vgl. Lk 24,32). Er sprach nicht zu ihnen wie ein Schulmeister, sondern als ihr Bruder (vgl. Mt 28,7/10). Propaganda war ihm ein Fremdwort, "Communio et Progressio" geht davon aus, daß Kommunikation, die der menschlichen Gemeinschaft einen Fortschritt bringen soll, nur möglich ist, wenn alle Partner am gesellschaftlichen Gespräch ernst genommen werden, wenn man dem andern ernsthaft zuhören und ihn verstehen will, bevor man eventuell die eigene Meinung dagegen setzt.
Daraus ergeben sich nun eine Reihe praktischer Konsequenzen, von denen jetzt nur eine hervorgehoben sei: "Unparteilichkeit und ausgewogenes Urteil werden (die Kommunikatoren) auch auf Minderheiten Rücksicht nehmen lassen. Auf solche Unparteilichkeit muß besonders dann gepocht werden, wenn rechtlich oder tatsächlich Medien-Monopole bestehen. Denn Monopole bergen die Gefahr, den Dialog durch einen Monolog zu ersetzen" (CP § 76).
Das Kommunikationsmodell von A. Heiderscheid
Dieser Passus wird im Beitrag von A. Heiderscheid nicht zitiert. Da er bekanntlich Direktor eines "tatsächlichen" Monopols ist (5), hätte seine Meinung dazu besonders interessiert. Sein Kommunikationsmodell ist nämlich ein völlig anderes als jenes von "Communio et Progressio". Mangels eines theoretischen Textes aus seiner Feder geht das nicht nur aus der täglichen Praxis des "Luxemburger Wort" hervor, sondern indirekt auch aus dem eingangs genannten Beitrag in der "Warte", in dem er sich kritisch mit dem Modell von "Communio et Progressio" auseinandersetzt.
Gleich zweimal heißt es hier nämlich, "daß jede Meinungsveröffentlichung auch schon eine Propaganda für diese Meinung ist". Information unabhängig von Propaganda ist also für ihn nicht vorstellbar. Das erklärt nicht nur die Unterschlagung von (oft wichtigen) Informationen Andersdenkender im "Luxemburger Wort", sondern wirft auch ein bezeichnendes Licht auf Sinn und Zweck, den er seiner Pressearbeit zuschreibt. Es erklärt natürlich auch die Wichtigkeit, die er dem Tendenzschutz zumißt. Unter diesen Voraussetzungen ist allerdings die Gefahr groß, daß Anhänger, Leser gewinnen wichtiger wird als der Wahrheit zum Durchbruch verhelfen.
Nach A. Heiderscheid bejaht "Communio et Progressio" auch den Tendenzschutz, wenn bestimmte Informationen oder Meinungsäußerungen dazu angetan sind, "bei den Lesern Verwirrung zu stiften". Auch diese Haltung entspricht einem monologischen Kommunikationsmodell, geht sie doch davon aus, daß der Zeitungsverleger weiß, was die Leser verwirrt, und daß er das Recht hat, das gesellschaftliche Gespräch zu zensieren. Natürlich sagt "Communio et Progressio" auch, das Recht auf Information habe klare Grenzen, wenn sein Gebrauch andere Rechte verletzen würde (CP § 42). Gedacht wird dabei vornehmlich an Fälle, die jedes Strafgesetzbuch ebenfalls verbietet (Verleumdung, Verletzung des Berufsgeheimnisses, u.a.). Außerdem muß "jede Kommunikation unter dem obersten Gesetz der Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit und Wahrheit stehen (…) Sie muß die Dinge sachlich richtig darstellen, d.h. ein zutreffendes Bild des Zusammenhangs vermitteln und in sich glaubwürdig sein. (…)" (CP § 17). Über diese Prinzipien dürfte es kaum Meinungsunterschiede geben, eher schon über ihre Anwendung im konkreten Fall.
Daß aber politische oder auch kirchliche Meinungen unterschlagen werden dürften, weil sie nicht der Tendenz des Zeitungsverlegers entsprechen, läßt sich auf keinen Fall aus "Communio et Progressio" ableiten, im Gegenteil. A. Heiderscheid zitiert selbst den – wie er zugibt – ihm Schwierigkeiten bereitenden Satz: "Bei der Auswahl ihrer Stoffe werden die Kommunikatoren dafür sorgen, alles für die Öffentlichkeit Notwendige zu berücksichtigen. Sie werden genau darauf achten, daß alle gesellschaftlich relevanten Gruppen mit ihren Auffassungen zu Wort kommen" (CP § 74). Die Aussage entspricht absolut der oben skizzierten Logik der Pastoralinstitution und schließt sich an eine Wiederholung ihres Grundschemas an: "Die Kommunikatoren sind Anwalt und Stimulator im Gespräch der Gesellschaft. Sie sind gleichsam Gesprächsleiter am großen runden Tisch, den die Instrumente der sozialen Kommunikation bilden" (CP § 73). Erinnert sie hier auch noch an die wichtige Konzilsaussage, daß Christen in politischen Fragen ganz legitim zu
unterschiedlichen Urteilen kommen mögen (Gaudium et Spes, § 43). Und die 4. Luxemburger Diözesansynode läßt es in ihren "Empfehlungen in bezug auf die redaktionelle Ausgestaltung des LW" auch nicht an Deutlichkeit fehlen: "Konkrete gesprochen soll die Information weder von weltanschaulichen oder politischen Zwecken noch von andern Interessen beeinflußt werden. Die Leserschaft soll auch über solche Tatsachen (…) auf dem laufenden gehalten werden, die der Redaktion als unbequem erscheinen könnten; denn es ist besser sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen als dieselben zu verschweigen" (6).
Demgegenüber sucht nun A. Heiderscheid in "Communio et Progressio" Argumente für seine restriktive Sicht des Pluralismus in den Presseorganen. Zuerst bemüht er die Einheit der Kirche, die über dem Anspruch der relevanten Gruppen zu stehen habe. Der von ihm zitierte § 4 hat aber einen völlig andern Kontext: es geht hier um die weltweit einheitliche Interpretation der Pastoralinstruktion durch die einzelnen Bischofskonferenzen. Das Argument verrät aber auch eine recht enge Auffassung dessen, was der Autor sich unter Einheit der Kirche vorstellt. Offenbar hat seine "Tendenz" allein Anspruch darauf, diese Einheit zu wahren. Könnte es aber nicht vorkommen, daß umgekehrt seine Haltung, bzw. jene, die im "Luxemburger Wort" zum Ausdruck kommt, eine Spaltung der Kirche provoziert oder "dem Ansehen der Kirche schadet"? Dies sei ohne Unterstellung gesagt und nur der Logik halber zu bedenken gegeben.
Mit § 26 nennt A. Heiderscheid als (weitere) Grenzen der Meinungsfreiheit, daß sie den Gesetzen der Sittlichkeit und den Erfordernissen des Gemeinwohls unterliege. A. Heiderscheid schlußfolgernd: "Nach all dem (…) ließe sich ohne Übertreibung von einem Recht, ja von einer ausdrücklichen Pflicht der Veröffentlichungsverweigerung gemäß ‚C et P‘ reden, die allemal dann gegeben wäre, wenn andere, höhere, echte Werte, wie Moral und Gemeinwohl, auf dem Spiel stehen."
Göttler in: Publik-Forum
Dem könnte man auch zustimmen, wußte man nicht aus der LW-Erfahrung, daß die "Tendenz" auch bei diesen Fragen eine große Rolle spielt, und Moral und Gemeinwohl keineswegs eindeutig definierte Kategorien sind, wie der Autor übrigens selbst zugibt. Ein Beispiel: Wieso können diese beiden Kriterien einen Ausschluß jeglicher Informationen über die Friedensbewegung, inklusive der christlich motivierten Friedensgruppen, rechtfertigen? Auch die moralischen Kategorien sind letzten Endes nur durch gesellschaftlichen Konsens durchsetzbar; Konsens setzt aber, wie gerade "Communio et Progressio" unnachahmlich nachweist, Dialog voraus. Und das Pastoralschreiben rechnet z.B. zu den Erfordernissen des Gemeinwohls auch gut informierte Bürger (CP § 35).
Als letztes Argument beruft A. Heiderscheid sich schließlich auf eine Unklarheit in "Communio et Progressio": "Es wird nicht gesagt, daß diese Meinungsäußerungen unbedingt in ein und demselben Organ geschehen müssen (…); es kann ja jene Meinungsäußerung auch im Gesamt der Presse gemeint sein und geschehen."
Vom Wortlaut her hat A. Heiderscheid recht. Vom Geist her, in dem "Communio et Progressio" geschrieben ist, sicher nicht. Die Pastoralinstruktion kann nicht ihr Kommunikationsmodell so verstanden wissen, daß nur durch die Vielfalt der Medien das gesellschaftliche Gespräch gesichert wäre. Dieses muß auch zumindest innerhalb jener Medien stattfinden, die einen universellen Anspruch haben, z. B. den sog. Tageszeitungen, aber auch den Rundfunk- und Fernsehprogrammen, und ganz besonders dann, wenn sie Monopolcharakter haben (vgl. § 76). Solche "universelle Medien" sind nach H. Wagner unabdingbar, "weil nur sie dem einzelnen Glied der Gesellschaft einen Überblick und eine Orientierung in der ganzen gesellschaftlichen Wirklichkeit in praktikabler Form ermöglichen. Dieser Gesamtüberblick nämlich setzt das Individuum und die einzelnen Gruppen erst in den Stand, ihre Urteile und Entscheidungen auf dem Boden der Wirklichkeit und im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung in der Gesellschaft und in der Gemeinschaft aller Menschen zu treffen" (7).
Würde aber "Communio et Progressio" nur eine Vielfalt von Tageszeitungen fordern, um den Meinungspluralismus sicherzustellen, stände dies in Widerspruch zu fast allen Forderungen betreffend Vollständigkeit der Information und Vermittlung des gesellschaftlichen Gesprächs, die das Pastoralschreiben ansonsten entwickelt und die seine Eigenheit ausmachen. Zudem wäre dies in der Praxis mehr als fragwürdig, da ein solcher Aufwand an Zeit und Geld keinem zugemutet werden könnte, um seiner Pflicht nachzukommen, von sich aus Information zu suchen (CP § 34). Bestünde die Forderung der Pastoralinstruktion lediglich in einer Vielfalt der Medien, wären alle aufgestellten Ansprüche an Wahrheitsgehalt, Vollständigkeit, usw. hinfällig, da solches billigerweise nicht mehr von Tendenzzietungen gefordert werden könnte. "Würde eine Tageszeitung so informieren und vermitteln, wie es einer wöchentlich erscheinenden Parteizeitung nach dem Maßstab vollständiger Vermittlung zukommt, so würde die Tageszeitung ihre gesamtgesellschaftliche Vermittlungsverantwortung negieren" (8). Das behauptet Hans Wagner, dessen einleitender Kommentar zur von den deutschen Bischöfen approbierten Ausgabe von "Communio et Progressio" zumindest dieselbe Beachtung verdient wie der Text einer Unterkommission des (nicht nach Repräsentanzkriterien zusammengesetzten) ZdK.
Zumindest diese von A. Heiderscheid als offen dargestellte Frage in bezug auf die Pastoralinstruktion dürfte also beantwortet sein.
Meinungschaos als Alternative?
Als Alternative zu seinem monologischen Kommunikationsmodell, das er unter Tendenzschut gestellt sehen möchte, sieht der LW-Direktor nur, "daß in ein und demselben Organ die unterschiedlichsten Auffassungen zu den unterschiedlichsten Fragen auf den unterschiedlichsten Gebieten (von Politik bis Religion) abgedruckt werden dürfen, ja sollen und müssen". Das verlangen aber weder "Communio et Progressio" noch jene "Abweichler", wie er sie nennt und zu denen auch ich mich zähle, die sich
gegen die Kommunikationspraxis des "Luxemburger Wort" auf diese Pastoralinstitution berufen. Und als Beispiel nennt er, was den innerkirchlichen Bereich anbelangt, mögliche Sekten, die eventuell auch gesellschaftlich relevant seien, Kontestatäre aller Schattierungen, Papst- und Bischofskritiker, usw., und für den gesamtgesellschaftlichen Bereich Antidemokraten, die "unsere Demokratien in unsern eigenen Blättern zerstören dürfen, bloß weil sie ‚relevante Gruppen‘ sind resp. durch uns werden wollen". "Das bedeutet doch, daß wir allen möglichen Irrtümern, zumindest der ständigen Kritik am kirchlichen Lehramt und an seinen Entscheidungen, Tür und Tor öffneten und auf diese Weise unter den Lesern eine Verwirrung stifteten und einen permanenten Skandal unterhielten, was nicht mehr zu überblicken und noch weniger zu verantworten wäre."
Durch extreme Beispiele sucht er so, die Ansprüche von "Communio et Progressio" ins Unverantwortliche zu kehren. Zwischen der LW-Praxis und den zitierten Beispielen gibt es aber einen weiten Spielraum, den auszufüllen Aufgabe eines am kirchlichen Lehramt orientierten Zeitungsverlegers sein müßte. Beispiele, daß dem nicht so ist, wurden in der Vergangenheit oft genug aufgezählt (9), so daß ich mich hier zur Illustration auf zwei beschränken kann: Ist es mit "Communio et Progressio" vereinbar, daß der unabhängige grüne Abgeordnete Jup Weber im "Luxemburger Wort" völlig ignoriert wird (wenn man von seiner Interpellation über Energiefragen absieht)? Ist es vom Tendenzschutz her geboten, Beiträge kirchlicher Institutionen wie des "Centre de pastorale en monde ouvrier" oder des "Centre chrétien d’éducation des adultes" zu zensieren?
Stamber in: Public-Forum
Wenn A. Heiderscheid der Meinung ist, Pluralismus schade dem Ansehen der Kirche, so muß man ihm einerseits das Wort Papst Gregors des Großen entgegenhalten: "Besser es gibt Skandal, als daß die Wahrheit zu kurz kommt!" Denn mancher konservativer Katholik oder CSV-Wähler mag skandalisiert sein, daß offen über diese oder jene Frage im "Luxemburger Wort" diskutiert wird, wo er doch gewohnt war, immer nur seine Meinung bestätigt zu finden. Das LW zögert doch auch nicht, seine Leser durch stete Wiederholung einer von vielen (ob zu recht oder zu unrecht) als skandalös angesehenen kirchlichen Sexualmoral in Zweifel zu bringen. Und "Communio et Progressio" genau wie der Synodenbeschluß über die sozialen Kommunikationsmittel sind nun mal authentische Texte des katholischen Lehramts.
In einer pluralistischen Gesellschaft kann m.E. nur halsstarriger Dogmatismus dem Ansehen, lies der Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Kirche Schaden anfügen. Wer die von A. Heiderscheid aufgestellte Liste jener Meinungen liest, die auf der Ebene der kirchlichen Auseinandersetzungen seines Erachtens vom Veröffentlichungsrecht ausgeschlossen sein müßten, der muß zum Schluß kommen, daß in seinen Augen kein kirchlicher Dialog bestehen kann und darf, da das Lehramt autoritativ die Wahrheit sagt und die Presse keine andere Meinung erwähnen darf. Nicht nur das Kommunikationsmodell, auch das Kirchenbild von A. Heiderscheid und "Communio et Progressio" (vgl. § 117) klaffen auseinander. Zudem ist zu fragen, ob es Aufgabe eines Zeitungsdirektors sein kann, mögliche Verstöße gegen die Treue zum Lehramt durch Zensur zu ahnden, wenn die dazu bestellten Glaubenswächter (noch) keinen Verstoß festgestellt haben? Auch in dieser Hinsicht hat die Diözesansynode unmißverständlich klargestellt, daß eine Zeitung "authentischer Ausdruck der kirchlichen Gemeinschaft nur sein kann, wenn sie allen relevanten, innerhalb der Kirche vertretbaren Gedankenrichtungen offensteht" (10).
Eine Einzelheit in der Argumentation von A. Heiderscheid muß allerdings noch hervorgehoben werden. Häufiger als vom Ansehen der Kirche spricht er vom Ansehen des (Presse)organs, das durch die Vielfalt der von ihm veröffentlichten Meinungen Schaden leiden könne, "weil seine berechtigte, traditionelle Linie und Tendenz entstellt würde". Die Frage muß daher erlaubt sein, ob der Tendenzschutz, der eine "Verwirrung der Geister" verhindern soll, nicht nur ein wirtschaftliches Argument ist, das die ökonomisch motivierte Weigerung, neue ethische Erkenntnisse in die journalistische Praxis umzusetzen, ideologisch abstützen soll. Was aber das auch im "Luxemburger Wort" öfters geäusserte Argument der Abstimmung mittels Abonnement taugt, zeigt täglich die Praxis von "Bild", dem Vernehmen nach die zweitmeistgekaufte Zeitung in Luxemburg.
Oder das Argument vom Tendenzschutz soll die traditionelle parteipolitische, konservative, CSV-treue Linie des "Luxemburger Wort" schützen helfen. Doch dies verstößt eindeutig, wie wir festgestellt haben, gegen die Aussagen von "Communio et Progressio".
Übergangslösungen für das «Luxemburger Wort»
Wenn auch die Pastoralinstitution von 1971 nicht von Tendenzschutz spricht, so könnte ich mir persönlich trotzdem einen solchen vorstellen, allerdings auf einer reduzierteren Ebene als der LW-Direktor. Wenn die Redaktion, nach "Communio et Progressio", das gesellschaftliche Gespräch nur leiten soll (CP § 73), so scheint sie mir doch auf Grund ihres Informationsvorsprungs vorrangig berechtigt, eigene Kommentare zu verfassen (z.B. in Form von Leitartikeln), die natürlich schon durch die Seitengestaltung einen andern Stellenwert besitzen werden als die Meinungsäußerungen anderer "Gesprächsteilnehmer". Die französische Tageszeitung "La Croix" zögert z.B. nicht, Politiker von Marchais bis Lecanuet zu Wort kommen zu lassen, und doch kann an ihrer katholischen, papsttreuen Tendenz kein Zweifel sein. Die Leser werden aber nicht durch Informationsvorenthaltung bevormundet.
Damit könnte aber auch einem andern Vorwurf der Wind aus den Segeln genommen werden, den A. Hei-
derscheid allerdings nicht äußert: "Communio et Progressio" sei nicht realistisch mit seinen Ansprüchen an die Presse, ein Vorwurf, der ja häufig Vatikantexten gegenüber erhoben wird. Vor allem angesichts der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Luxemburg wäre das Argument verständlich. In Luxemburg sind alle Tageszeitungen politisch gebunden. Für eine der Kirche gehörende Zeitung ist das sicher nicht glücklich. Johannes Paul II. hat nicht zu Unrecht alle Priester aufgefordert, sich der Parteipolitik zu enthalten. (Tatsächlich überläßt seither A. Heiderscheid auch dem beigeordneten Chefredakteur die parteipolitischen Leitartikel.) Die Verknüpfung von LW und CSV hat auch der Priesterrat schon 1970 als "préjudiciable à l’action de l’Eglise parmi les hommes" bedauert. Auch "Communio et Progressio" warnt, die Mitarbeiter religiöser "Sendungen" – und das gleiche muß für die Presse gelten – "mögen sie Geistliche oder Laien sein, werden in der Öffentlichkeit als Repräsentanten und Sprecher der Kirche angesehen" (CP § 154). In ähnlicher Formulierung äußerte sich die Luxemburger Diözesansynode (11). Nichtsdestoweniger könnte der von mir vorgeschlagene Weg eine Übergangslösung andeuten. Zumindest auf dem Gebiet der Information müßte das "Luxemburger Wort" vollständig sein und auf dem Gebiet des politischen Kommentars müßte es auch CSV-kritische und allgemein gesellschaftskritische Meinungsäußerungen veröffentlichen, unbeschadet seines (vorläufigen) Rechts, in eigenen Kommentaren eine bestimmte Tendenz zu vertreten.
Michel Pauly
(1) Siehe u.a.: ‚Luxemburger Wort‘ – Elemente einer Analyse, hrg. v. der gesellschaftspolitischen Arbeitsgruppe in der "Jugendpor Letzeburg", Luxemburg, 1974; Kirche, Synode und L.W. – Die Trennung verhindern, in: forum, Nr.15/7.5.1977, S.1-14; Tendenzschutz oder Pluralismus? Wozu dient die Presse? in: forum, Nr.50/26.9.1981, S.17-20, sowie zahlreiche Beiträge in der Zeitschrift "forum".
(2) Veröffentlicht in: LW, 25.4.1981. In derselben Ausgabe schrieb Hd. einen Leitartikel, der die im hier analysierten "Warte"-Beitrag vorgebrachte Ar
gumentation vorwegnahm.
(3) Vgl. ‚Luxemburger Wort‘ – Elemente einer Analyse, S.13-20.
(4) Zitiert wird nach folgender Ausgabe: Pastoral-instruktion "Communio et Progressio" über die Instrumente der sozialen Kommunikation. Lateinisch-deutsch. Von den deutschen Bischöfen approbierte Übersetzung. Kommentiert von Hans Wagner, (= Nachkonziliare Dokumentation, Band 11), Trier, 1971. Die folgende Interpretation der Pastoralinstruktion weiß sich in weiten Teilen dem Kommentar von H. Wagner verpflichtet. Vgl. auch dessen Aufsatz: Hans Wagner, Gemeinschaft durch Mitteilung. Das Pastoralschreiben über die Instrumente der sozialen Kommunikation, in: Stimmen der Zeit, 188 (1971), S.3-15.
(5) Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen der LW-Redaktion darf an thisem Begriff festgehalten werden, wenn man bedenkt, daß das "Luxemburger Wort" allein eine größere Auflage hat als alle andern Tageszeitungen in Luxemburg zusammen, und wenn man die verstärkten Bestrebungen der Sankt-Paulus-Verlagsgruppe sieht, auch auf dem Markt der Fernsehzeitschriften, der Jugend- und Touristenpresse, der Werbeagenturen und Werbezeitungen, des Buchhandels, des Teletextes, des Rundfunks, der Videofilme (und, wer weiß, des Fernsehens) voll einzusteigen.
(6) IV. Luxemburger Diözesansynode. Offizieller Text der Beschlüsse, Luxemburg, 1984, § 972.
(7) Wagner, Kommentar, S.61.
(8) Ebd., S.60.
(9) Vgl. die in Anm. (1) genannte Literatur sowie die "Petition an den Bischof von Luxemburg betreffend das ‚Luxemburger Wort’" (mit Belegen), veröffentlich u.a. in: forum, Nr.78/23.2.1985.
(10) A.a.O., § 973.
(11) A.a.O., § 971.
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