Unbearbeitet, unzugänglich, unwert oder unauffindbar

Staatliche Archivkultur in Luxemburg

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Jean-Marie Reding

Unbearbeitet, unzugänglich, unwert oder unauffindbar

Staatliche Archivkultur in Luxemburg

Archive und Bibliotheken sind das Gedächtnis einer Gesellschaft. Was aus ihnen verschwindet, ist zumeist unwiderruflich verloren. Ein gutes Beispiel dafür ist die sogenannte „Putsch-Akte“ aus dem Prozess gegen die Offiziere Robert Winter, Jean Jüttel, Emile Krieps und Rudy Ensch und den Resistenzler Albert Wingert.

Nach Aussagen von Emile Krieps, befand sich in der Akte ein Brief von Joseph Bech, in dem er die Angeklagten verdächtigte, einen Staatsstreich geplant zu haben. Dies hätten ihm sein Anwalt Paul Besch und Robert Winter bestätigt, die beide den Brief mit eigenen Augen gesehen hatten.¹ Damit wäre der damalige Staatsminister als Initiator dieser skandalträchtigen Affäre überführt. Die Aussagen der Zeitzeugen können jedoch nicht überprüft werden. Warum? Weil die Akte verschwunden ist. Auf eine Anfrage von Henri Koch-Kent antwortete Justizminister Gaston Thorn in einem Brief vom 19.10.1979:

« Il est vrai que d’après les registres du parquet de Luxembourg des documents relatifs à un tel dossier auraient été transmis en date du 11 novembre 1946 au Ministre de la Justice de l’époque, sur sa demande expresse. Le registre d’entrée du département ne mentionne toutefois pas l’entrée de ces documents. Il n’est pas exclu qu’ils ont été remis personnellement entre les mains du ministre, la preuve n’en pouvant cependant guère être établie. Dans ces conditions, il m’est impossible de vous don-

donner des indications valables sur le sort de ces documents qui auront pu tout aussi bien être égarés au moment de la transmission. »²

Der Umgang mit historischen Dokumenten und Quellen in Luxemburg ist grob fahrlässig.

Eines ist sicher, das Dokument wurde ordnungsgemäß vom Archiv übernommen und klassiert. Ab da ist seine Spur jedoch verwischt. Wurde das Dokument willentlich beseitigt oder fiel es „strukturellen Schwächen“ zum Opfer? Angesichts der vielen Mängel, die es in dem Luxemburger Archivwesen seit Jahrzehnten gibt, wird es wohl nie herausgefunden werden. Das Besorgniserregende ist, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt. Man muss damit rechnen, dass tagtäglich historisch und kulturell relevante Dokumente für immer verloren gehen. Also liebe Luxemburger, gewöhnt euch daran!

Ursachen

Als erste Ursache, warum Dokumente und Quellen nicht zugänglich sind oder verschwunden sind, wäre wohl der Personalmangel zu nennen. Luxemburgs Verwaltungen besitzen im Vergleich zum Ausland eine spärliche Personaldecke. Im luxemburgischen Nationalarchiv wurde seit 17 Jahren keine einzige neue Stelle geschaffen. Diplom-Archivare sind dort keine vorhanden. Mittlerweile haben sich regelrecht Tonnen von Dokumenten in unseren beiden staatlichen Hauptaufbewahrungsinstitutionen (Nationalarchiv und -bibliothek) und deren immer zahlreicher werdenden Zweigstellen angesammelt. Und Kulturgut einfach unerschlossen in Bananenkisten auf Nimmerwiedersehen liegen zu lassen, ist keine Absicht der Kulturinstitute, sondern nur die einzige Möglichkeit, Unerledigtes von heute auf morgen (10 bis 20 Jahre später), bzw. übermorgen (25 bis 50 Jahre später) zu verschieben. Bei Personalmangel lautet die Antwort auf die Anfrage des

Jean-Marie Reding arbeitet als Diplom-Bibliothekar in der Nationalbibliothek Luxemburg.

Benutzers nach einem bestimmten Faszikelbündel oder Druckerzeugnis dann: „Noch unbearbeitet“.

Als zweite Ursache gilt die Sperrung: Archive können entweder wegen der noch nicht abgelaufenen „Schutzfrist“ oder wegen Zerfallserscheinungen nicht freigegeben werden. Ersteres erhitzt bis heute die Gemüter eines jeden Forschers, wenn das Archiv die Dokumente gar nicht oder erst nach langen bürokratischen Briefwechseln zur Einsichtnahme freigibt. Warum nur baut der Staat Barrieren auf? Geheime Verschlußsache? Beim Archiv der Staatsanwaltschaft Luxemburg bedarf es beispielsweise einer schriftlichen Genehmigung, um Zugang zu erhalten. Archive, die einen administrativ-rechtlichen Zweck erfüllen und die ständig weiter benutzt und bearbeitet werden, bleiben der Verwaltung vorbehalten und sind für den Bürger unerreichbar. Wandelt sich der Zweck des Archivs jedoch in einen wissenschaftlich-historischen um, muß die Archivverwaltung Regelungen ausarbeiten, die auf der einen Seite das Informationsrecht der Öffentlichkeit und einzelner Personen gewährleisten und auf der anderen Seite die berechtigten Schutzinteressen des Staates oder von Privatpersonen berücksichtigen. Bis 2001 galt in Luxemburg der strenge großherzogliche Erlaß vom 21.10.1960 über die Organisation und Benutzungsbedingungen des Staatsarchives. In Artikel 13 wurde dort festgehalten: » Les documents sont librement communiqués au public. Toutefois, lorsqu’un document, quelle qu’en soit la date, paraît de nature à porter atteinte à l’honneur d’individus ou de familles ou à présenter des inconvénients au point de vue administratif, la direction peut en refuser la communication à des particuliers. » Der Begriff der „Familienlehre“ ist seit den 1970er Jahren aus fast jeder Archivgesetzgebung verschwunden. Im Jahr 2001 wurde diese Regelung reformiert. Neben der allgemeinen Freigabe der Dokumente nach 30 Jahren, ab dem Datum des Dokuments, enthält das Großherzogliche Reglement eine Spezialfrist von 50 Jahren, ab dem Datum des Dokuments « […] pour les documents intéressant la sûreté de l’Etat ou la défense nationale. » Ein Gummiparagraph, wie man ihn auch im amerikanischen Freedom of Information Act von 1966 oder in der französischen Loi sur la liberté d’accès aux documents administra-

tifs von 1978 findet. Die Verantwortung der luxemburgischen Nationalarchivdirektion ist in diesem Zusammenhang groß; sie entscheidet oft in letzter Instanz über Einsicht oder Sperre – was der aktuellen Direktorin, Josée Kirps, nicht leicht fällt. Die Möglichkeit, als Benutzer bei einer Commission d’Accès aux Documents Administratifs (CADA) Einspruch gegen eine Entscheidung einzulegen oder gegen eine eventuelle Bevorzugung bestimmter Forscher (à la tête du client) zu protestieren, existiert in Luxemburg noch nicht.

Eine dritte Ursache wäre dann noch der Zerfall unseres nationalen Kulturgutes wegen fehlender Geldmittel. Jedes unserer beiden größten Kulturinstitute besaß in seiner Geschichte mindestens einen fonds pigeon, einen Bestand der wegen schlechter Lagerung mit Taubenfäkalien bedeckt war. Armes Luxemburg. In einem Entwicklungsland kommen Restaurierungen natürlich nur schleppend voran. Die betroffenen Institutionen müssen eine Auswahl treffen: Was ist vorrangig schützenswert? Der Kulturträger „Papier“ ab 1843 bis ca. 1980 ist jedoch keineswegs geduldig und zerfällt zusehends. Digitale Träger

zerfallen sogar schneller. Gefressen von UV-Licht, Hitze und Sauerstoff droht der Informationsgesellschaft heute der Gedächtnisschwund.³

Würden jetzt plötzlich spontan doch alle Gelder zur Verfügung gestellt, hätte dieses Land dennoch ein Problem: Könnte man den für teures Geld restaurierten Dokumenten einfach zutrauen, in den aktuellen, für die Konservierung gänzlich ungeeigneten Räumlichkeiten der Archivinstitutionen der Fortführung ihres Verfassungsprozesses zu widerstehen? Natürlich nicht! Dazu braucht das Papier nun einmal optimale Lagerungsstätten, ohne Lichteinwirkung, mit konstanter Temperatur von 18 °C und einer Luftfeuchtigkeit von 50%, Luft/Staubfiltern, Brandschutz- und Sicherheitsvorrichtungen. In dem neuen Nationalarchivgebäude befindet sich nur Platz für lächerliche 30 Jahre. Und kein üblicher Atombunker für das nationale wertvolle einmalige Kulturerbe, keine unterirdischen Sicherheitsmagazine angesichts eines hochverseuchten Terrains (siehe Projet de loi n° 5349).

Niemand kann behaupten, von den heutigen Missständen überrascht zu

sein, denn seit 1884 hat sich die Situation nur leicht verbessert: „Lange Zeit nämlich und auch damals noch lagen die Archive auf einem Speicher des alten Regierungsgebäudes, in einem kleinen Dachzimmer, nur zum Teil notdürftig aufgebunden, zum geringsten Teil auf ganz ungenügenden Repositorien, zum größten Teil in meterhohen Haufen auf dem Boden, ohne jeden Schutz gegen Regen und Schnee, die frei hereinwehen konnten, gegen Mäuse und Ratten, ja sogar gegen einzelne Liebhaber von alten Urkunden, die sich ohne Scheu die besten Stücke auswählten; nun, wenn auch alles fehlte, so fehlte doch eines nicht, der Staub, der bei der geringsten Nachsuchung in dichten Wolken aufwirbelte.“⁴

Die vierte Ursache, weshalb manche Dokumente aus Archiven nicht vorhanden sind, hat mit einem grundsätzlichen Problem des Archivgeschäftgangs zu tun. Es handelt sich um die Bewertung: Welche Dokumente sind „unwert“ und welche „wert“, erhalten zu bleiben? Jedes Archiv muss eine Auswahl treffen. Dabei können schwerwiegende Fehler unterlaufen. In Deutschland wurden in den 1960er Jahren beispielsweise die Listen der durch die Nazis beschlagnahmten Bücher der Juden als archivunwürdig angesehen und vernichtet. Sie sind unwiederbringlich verloren. Heute, 40 Jahre später, wären diese Bücherlisten für Historiker natürlich hochinteressant. Doch wer konnte dies in den 1960er Jahren schon mit hundertprozentiger Sicherheit vorausschauend wissen? Man spricht vom Epaminondas⁵-Syndrom: Die Zeit ergibt die Distanz, die oft im Moment des Archivierens fehlt. Das Abwägen des Informationswerts gehört zu den schwierigsten Aufgaben der Archivare. Definitionen sind schwierig und oft auch widersprüchlich. Nach dem bayrischen Archivgesetz heißt dies: „Art. 2 (2) Archivwürdig sind Unterlagen, die für die wissenschaftliche Forschung, zur Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter oder für Zwecke der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltung von bleibendem Wert sind.“

Die einzige Möglichkeit, dieses Problem einigermaßen in den Griff zu kriegen wäre, qualifiziertes Personal einzustellen, das sich dieser Problematik bewußt ist, oder wichtige Entscheidungen durch

eine wissenschaftliche Kommission überprüfen zu lassen. Beides ist bisher in Luxemburg nicht gegeben.

„Unauffindbar“ – die fünfte Ursache ist mittlerweile zum Normalfall in Luxemburgs Informationsspeichern geworden. Die Unauffindbarkeit hat viele Ursachen. Das Verlegen von Dossiers ist natürlich immer möglich. Die Zerstörung während eines Krieges findet man hierzulande eher bei Kommu-

Seit Jahrzehnten gibt es in Luxemburg die Praxis, dass Minister und hohe Ministerialbeamte nach ihrem Austritt aus dem Dienst wichtige Dokumente mitnehmen. […] Somit lagern Jahrzehnte der Luxemburger Geschichte in den hauseigenen Schränken von Privatarchiven und somit für alle Forscher unerreichbar.

nalarchiven. Warum aber sind z.B. die Monate August bis November 1939 der kommunistischen „Volksstimme“ verschwunden?⁶ Diese Frage wird dann relevant, wenn man berücksichtigt, dass am 23. August 1939 der Hitler-Stalin-Pakt unterzeichnet worden war. Manche Lücken in den Luxemburger Archiven fallen mit zeithistorisch brisanten Ereignissen und Episoden zusammen. Zensur ist laut luxemburgischer Verfassung, Artikel 24, verboten. Geschah das Verschwinden dieser Zeitungen auf wissentliche, fahrlässige oder unbewußte Weise? Gab es etwa Feindseligkeit gegenüber der Verbreitung von Bildung, wie einem „Big-Brother-Staat“ oft nachgesagt wird? Dies ist heute wohl nicht mehr festzustellen. In Griechenland wurden beispielsweise nach dem Sturz der Diktatur der Obristen 1974 verschiedene Dokumente „im Namen der nationalen Versöhnung“ zerstört. In Spanien wurden noch letztes Jahr alle Unterlagen, die das Attentat vom 11.03.2004 betrafen, von Ministerpräsident Aznar einem „Löschmanöver“ unterzogen. Ein derartiges Vorgehen ist in Luxemburg nach 1945 nicht bekannt.

Im Fall des Putsch-Dossiers liegt jedoch ein weiteres Problem auf der Hand. Seit

Jahrzehnten gibt es in Luxemburg die Praxis, dass Minister und hohe Ministerialbeamte nach ihrem Austritt aus dem Dienst wichtige Dokumente mitnehmen. Eine rechtliche Archivierungspflicht gibt es bis heute nicht. Somit lagern Jahrzehnte der Luxemburger Geschichte in den hauseigenen Schränken von Privatarchiven und somit für alle Forscher unerreichbar. Archivpolitisch reagiert das Kulturministerium ganz allgemein mit einer altbewährten Methode: der Einrichtung einer Arbeitsgruppe. Eine Commission interministérielle pour l’archivage soll sich seit Mai 2005 mit den zahlreichen staatlichen Verwaltungsarchiven auseinandersetzen. Archivierungspflicht, Archivabgabepflicht, Vorarchivierung (records management) … – es steht momentan alles Mögliche zur Debatte.

Der Kulturhistoriker Nicolas van Werveke forderte bereits im Januar 1884 eine Reform des Luxemburger Archivwesens „[…] damit nicht spätere Generationen uns den Vorwurf machen, wir hätten durch wirklich unverzeihliche Nachlässigkeit den Verlust unserer Schätze herbeigeführt oder wohl gar befördert.“⁷

Genau diesen Vorwurf kann man heute erheben. Der Umgang mit historischen Dokumenten und Quellen in Luxemburg ist grob fahrlässig. Ob dies bewusst geschieht oder nicht, ist irrelevant. Die Probleme sind seit Jahrzehnten bekannt. Die Folgen hingegen kaum absehbar. Sicher ist jedoch, dass durch den Verlust von wichtigen Quellen eine objektive Geschichtsschreibung und Auseinandersetzung mit der Luxemburger Vergangenheit erschwert wird. Denn wer bestimmt, welche Dokumente überliefert werden, bestimmt die Geschichte.

¹ Siehe Beitrag von Emile Krieps in diesem Heft.

² Text abgebildet in: Henri Koch-Kent: Putsch in Luxemburg? Luxemburg 1980, S. 77

³ Der Spiegel, Nr. 26/2000, S. 122-126

⁴ Luxemburger Land, Nr. 2, 13.01.1884, S. 18

⁵ 418-1362 v. Chr.

⁶ Vgl. Carole Mersch: Le national-socialisme et la presse luxembourgeoise de 1933-1940, Luxembourg 1977, S. 13

⁷ Luxemburger Land, Nr. 2, 13.01.1884, S. 17

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