Avantgardistisch oder reaktionär?
Streiflichter aus der Diözesangeschichte
Bei welchen Gelegenheiten in ihrer fast 200-jährigen Geschichte als eigenständige Größe (1840 Apostolisches Vikariat, 1870 Bistum) war die katholische Kirche in Luxemburg zukunftsverheißend bzw. rückwärts gewandt? Wann Motor und wann Bremse? Wann bewegend oder nur bewegt, dynamisch oder stagnierend, antreibend oder retardierend, proaktiv oder nur reaktiv, produktiv oder kontraproduktiv, konstruktiv oder destruktiv? Für beide Bewegungen lassen sich Beispiele anführen, und zwar aus unterschiedlichen Zeiten.
Eine Vorbemerkung: Entscheidend wird in etlichen Fällen der Standpunkt sein, von dem aus man das Geschehene beurteilt. Dieser Relativität(stheorie) entsprechend wird das Gesagte in einem positiven oder negativen Licht erscheinen. Bei solchen Überlegungen dominiert gern die Perspektive des Siegers, es rückt also ins Licht, was sich im Endeffekt durchgesetzt hat – und was nicht unbedingt ein moralischer geschweige denn religiöser Standpunkt sein muss, wohl aber sein kann. Hier zeigt sich das Unverbindliche oder gar Willkürliche solcher Gedankenspiele, die Historisches reflektierend, kommentierend und beurteilend in die evolutiven Gesamtzusammenhänge der „longue durée“ einordnen.
Revolution und Einsatz für Demokratie
Im „Tollen Jahr“ 1848, als europaweit die liberale Revolution gegen die etablierten politischen Regime ausbrach, war Luxemburg mit dabei. Die Kirche hatte, neben den Tagelöhnern und Handwerkern, mit denen sie sich verbündet hatte, einen maßgeblichen Anteil an der Opposition, die sich gegen die doktrinären Liberalen an der Macht bildete. Zentrale Figur war die höchste kirchliche Autorität des Landes, der Apostolische Vikar Johannes Theodor Laurent (1842-48). An Wilhelm II., den noch fast absolut regierenden König-Großherzog, stellte er revolutionäre Forderungen: Pressefreiheit, Unterrichtsfreiheit, die Freiheit privater Wohltätigkeit und vor allem direkte und allgemeine Wahlen. Bis dahin waren in Luxemburg durch das Wahlzensus-System aktives und passives Wählen den Wohlhabenden vorbehalten, und es geschah nur indirekt, vermittels gewählter Wahlmänner. Laurent zur Seite stand Eduard Mich(a)elis, Professor am 1845 gegründeten Priesterseminar, der sich in seiner Schrift Ueber allgemeines Wahlrecht und allgemeine Wählbarkeit ebenfalls dafür aussprach, wenn auch für eine progressive Einführung. In dieselbe Kerbe hieb das am 23. März desselben Jahres, drei Tage nach der Einführung der Pressefreiheit, gegründete Luxemburger Wort, dessen Hauptredakteur der gleiche Mich(a)elis war. Zudem forderten eine vom Priesterseminar ausgehende Bewegung sowie ein Protestkomitee katholischer Laien die Abschaffung des Wahlzensus. Tatsächlich wurden die direkten Wahlen mit der liberalen Landesverfassung vom 23. Juni 1848 durchgesetzt, das allgemeine Wahlrecht folgte erst 1919. Die prophetisch-kritische Rolle der Kirche im Revolutionsjahr 1848 ist in der gegenwärtigen Ausstellung über das Wahlrecht im Nationalmuseum unterbeleuchtet, aus welchem Grund auch immer. 1848 war eine Sternstunde des Luxemburger Katholizismus, und dies umso mehr, als es den Apostolischen Vikar letztlich die Fortführung seines Amtes kostete und er am 1. Mai aufgrund einer Regierungsintrige vom Papst abkommandiert wurde – verbannt wegen Zukunft verheißenden Einsatzes für die Demokratie.1
Sowohl Laurent als auch sein Nachfolger Nikolaus Adames (1848-1883) sprachen sich gegen die Verfassung von 1848 aus – bremsten demnach hier! Grund dafür waren anachronistische staatliche Kontrollrechte über die Kirche, die verfassungsmäßig festgeschrieben wurden und es blieben, im Gegensatz zur liberaleren belgischen Verfassung, deren Kopie die Luxemburger Variante ansonsten war.2 Ab den Fünfzigerjahren pendelte sich die Kirche wieder auf einen konservativeren Kurs ein, im Zuge des nach Rom orientierten „Ultramontanismus“. So stimmten 1856 die katholischen Abgeordneten um Charles-Gérard Eyschen für die reaktionäre Revision der Verfassung. Auch hier ein Rückschritt.
Zum allgemeinen Wahlrecht gab es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts keine katholischen Stimmen mehr, doch setzte sich nach 1900, besonders im Rahmen des katholischen „Volksvereins“, zunächst die Diskussion, dann auch die Überzeugung und der Einsatz dafür durch. Das brachte mit sich, dass die Abgeordneten der Rechtspartei bei der Verfassungsreform von 1919 für die allgemeinen Wahlen, auch zu Gunsten der Frauen, abstimmten. In der bereits erwähnten Ausstellung kommt, zu Recht, der geistliche Deputierte Pierre Schiltz zu Ehren, der das Frauenwahlrecht mit der beruflichen Emanzipation und der Gleichheit der Frauen begründete, was aus dem Mund eines Kirchenmannes von vor hundert Jahren doch erstaunlich (progressiv) anmutet.
Auf das Engagement des ultramontanen Klerus für eine größere Freiheit der Kirche in der Gesellschaft (z. B. für die Unterrichtsfreiheit, d. h. die Möglichkeit privater Schulen) und damit mehr Meinungs- und Religionsfreiheit kann hier nicht eingegangen werden, wohl aber auf das demokratische Engagement als solches, zumal es sich ungleichzeitig und in Gegenbewegung zum rückwärts gerichteten Papsttum entwickelte. Während letzteres sich erst nach rigorosen Verurteilungen unter Gregor XVI. (1832 und 1834) und Pius IX. (1864) ab Leo XIII. (1881) mit dem demokratischen System anfreunden konnte, tickten in Luxemburg die katholischen Uhren längst anders.
Ab 1848 bereits sprachen die kirchlichen Oberen Nikolaus Adames und Johannes Joseph Koppes offizielle Wahlempfehlungen an die Katholiken aus und erkannten damit das Wahlsystem als solches an, so defizitär es auch immer war. Nur durch aktiven Einsatz konnten sich Katholiken im liberal dominierten Staat Gehör verschaffen und an der Gesellschaftsgestaltung teilnehmen, selbst wenn den meisten aufgrund des Wahlzensus das Wahlrecht unzugänglich blieb. Mittel und Methoden, um politisch vorzugehen, dabei zum Teil römische Vorstellungen oder Vorgaben ignorierend, waren: Wahlbeteiligung, Petitionen, Manifestationen, katholische Abgeordnete, angedrohter Gesetzesboykott usw. Weder das ungenügende demokratische System im Land noch die reaktionäre Zentrale jenseits der Alpen im Vatikan konnten den Elan des politischen Katholizismus bremsen.3 Der Frage, inwiefern dieser, in Verbindung mit anderen ideologischen Parteien und Gruppierungen, nach 1919 in Luxemburg eine fortschrittliche soziale Gesetzgebung gezeitigt hat, kann im Rahmen dieses Beitrags nicht nachgegangen werden.4
Die Vorreiterrolle der Kongregationen
Eine Vorreiterrolle, insbesondere im sozial-karitativen und erzieherischen Bereich, übernahmen ab der Mitte des 19. Jahrhunderts in Luxemburg wie in den Nachbarländern die expandierenden religiösen Orden und Kongregationen. Im liberal regierten Staat, für den die sozialen Belange kein Thema waren, sprangen besonders Ordensfrauen ein, die sich der Armen, Kranken und Notleidenden annahmen, das Krankenwesen organisierten und im Schulsystem, auch in der öffentlichen Schule, maßgeblich Verantwortung übernahmen. Dieser „Ordensfrühling“ hielt bis weit ins 20. Jahrhundert an. Das Sozialwesen in Luxemburg, wie es heute besteht, ist das Ergebnis besagter geschichtlicher Konstellation, auch wenn die Orden selbst längst auf dem Rückzug sind. Stellvetretend für alle anderen Kongregationen – sowohl nationale Gründungen als auch aus dem Ausland eingewanderte – seien die wesentlichsten hier erwähnt: für den Schulbereich die Sainte-Sophie-Schwestern (Augustiner Chorfrauen), die Schwestern der christlichen Lehre, die Herz-Jesu-Priester, die Schulbrüder des hl. Jean-Baptiste de Lasalle; für den sozial-karitativen Bereich die Elisabetherinnen, Franziskanerinnen, Zitha-Schwestern, Schwestern vom Armen Kinde Jesus, die Krankenbrüder.
Bei weitem überwogen die weiblichen Ordenszweige, sie gaben der Kirche ein fraulich geprägtes Gesicht („catholicisme au féminin“). Und sie ermöglichten Frauen, in der Gesellschaft eine wichtige Position einzunehmen. Wo gab es das ansonsten, außerhalb von Familie und Bauernbetrieb? Flexibel und einsatzfreudig hielten die Ordensfrauen mit den sich ändernden Herausforderungen Schritt. Dass sie zudem billige (sie verdienten wenig und schufen von sich aus die Infrastrukturen) und verlässliche Arbeitskräfte waren, machte sie während langen Jahrzehnten sowohl für die Gemeindeväter als auch für den Staat besonders interessant.5 Nun zu einigen Beispielen, wo kirchliches Verhalten negativ zu Buche schlug und positive Entwicklungen behinderte.
Reaktionäre Haltung im Schulkampf 1912
Als nach einigen Schulstreitwellen 1912 gegen den Willen der Kirche ein neues Schulgesetz gestimmt wurde, stellte sich Bischof Koppes quer, da es die Vorteile der katholischen Kirche in der öffentlichen Schule beschnitt: Nur noch der Klerus sollte den Religionsunterricht erteilen, dem Lehrpersonal wurde eine Teilnahme untersagt. Koppes lehnte das Gesetz als „unannehmbar und undurchführbar“ ab. Er und sein Domkapitel, das ihn in seiner Intransigenz unterstützte, gaben die Marschroute für die Kirche vor, auch wenn der Klerus nicht gänzlich linientreu war. Der Schulunterricht wurde daraufhin ex cathedra, per Dekret des Bischofs, aus der Schule genommen.
Sowohl für die katholische Position wie diejenige des Linksblocks, der das Gesetz initiiert hatte, gab es nachvollziehbare Argumente. Darüber zu spekulieren, ob der Bischof das Gesetz hätte annehmen müssen oder nicht, ist müßig. Es anzunehmen wäre im Bereich des Möglichen gewesen, doch geschah dies aufgrund des unnachgiebigen Charakters des Bischofs nicht. Vieles wäre der Kirche und dem Land erspart geblieben, hätte Koppes sich auf das Gesetz eingelassen – seine Vorgänger Laurent und Adames hatten dies 1843 bzw. 1881 getan und somit einen Schulkampf verhindert, wiewohl die jeweilige Novelle auch ihnen nicht in den Kram gepasst hatte. Die Kirche hätte nicht die schlechten Verhältnisse gehabt, in die daraufhin der Religionsunterricht in den kircheneigenen Sälen nicht zuletzt zum Schaden der Kinder und der Sache selbst hineingeriet. Und dem Land wäre die Spaltung der politischen Oberschicht wie der Gesellschaft in ein klerikales und ein antiklerikales Lager vor dem Hintergrund harter kulturkämpferischer Zerreißproben erspart geblieben, die sich weit bis in den Ersten Weltkrieg hinein negativ auswirkten und erst mit der Gesetzesnovelle von 1921 unter dem friedfertigeren Bischof Nommesch zum Erliegen kamen. Dass das Schulgesetz von Nommesch mit einer geringfügigen Änderung akzeptiert wurde und dann fast 100 Jahre lang in Kraft war und Früchte zeitigte, ist der Beweis dafür, dass es kein schlechtes Gesetz war. 1912 hatte die Kirche mit dem inszenierten Schulkampf sich selbst und der Luxemburger Gesellschaft einen Bärendienst erwiesen. Sie hatte nicht wahrhaben wollen, dass mit einer sanft beginnenden Entchristlichung und dem damit verbundenen Terrain-Verlust sowie dem neuen Wind, der vom laizistischen Frankreich herüber wehte, eine neue Zeit angebrochen war, in die eine totale katholische Vorherrschaft in Schule und Gesellschaft nicht mehr hineinpasste.6
Katholizismus versus Liberalismus und Sozialismus
Ähnlich verhielt es sich in ihren Auseinandersetzungen mit dem Liberalismus und dem vor 1900 aufkommenden Sozialismus/Kommunismus, die im „Maulkorbgesetz“ von 1937 kulminierten und den Kommunismus verbannen wollten. Der Bischof verhielt sich damals still, der Kampf wurde katholischerseits von Rechtspartei und Luxemburger Wort ausgefochten. Übrigens gab es schon fast 60 Jahre zuvor ein „Maulkorbgesetz“, das von liberaler Seite gegen die Kirche inszeniert worden war und von der modernen Luxemburger Geschichtsschreibung gern unterschlagen wird: das kulturkämpferische Verbot an den Klerus, Regierungsentscheidungen u. ä. öffentlich zu kritisieren (der Kanzelparagraph von 1879).
Dass vor und nach dem Zweiten Weltkrieg Bischof Philippe mehrmals das Tragen roter Fahnen bei Begräbnissen verbot und in der Linie seines Vorvorgängers die Teilnahme an sozialistisch-kommunistischen Bewegungen strengkirchlich reglementierte, heizte die Stimmung nur weiter an und half nicht, das Land ideologisch zu befrieden. Dieselbe Haudegen-Mentalität hatten Adames und Koppes bei dem oftmals wiederholten Verbot katholischer Presseerzeugnisse gezeigt, in der Regel von kirchenrechtlichen Sanktionen begleitet – wobei sich die antiklerikale Seite keineswegs weniger kämpferisch gab. Dieses Muskelspiel zwischen beiden Lagern war der Kohäsion in der Zivilgesellschaft alles andere als zuträglich, es spaltete Familien und Dorfgemeinschaften.7
1919 und die Frage der Monarchie
Nach dem „armistice“ vom 11. November 1918 war das Weiterbestehen Luxemburgs als eigenständiger Staat kompromittiert, gekoppelt mit der Frage des Weiterbestehens der Monarchie. Großherzogin Marie Adelheid hatte u. a. wegen der ihr nachgesagten Deutschfreundlichkeit im Januar 1919 abdanken müssen, ihr folgte ihre Schwester Charlotte auf dem Thron. Diese wurde jedoch zunächst von den Mächten der „Entente“ nicht anerkannt. Erst nachdem Papst Benedikt XV., nach anfänglichem Zögern, einen neuen Internuntius in der Person von Sebastiano Nicotra bei ihr akkreditierte, zogen nach und nach auch die Staaten nach. Die Initiative des Papsttums hatte zudem, in Interaktion mit den katholischen Kräften des Landes (katholische Abgeordnete, Luxemburger Wort) einen erheblichen Einfluss auf das Resultat der Volksbefragung vom 28. September 1919, in dem gut drei Viertel der Luxemburger für die Beibehaltung sowohl der Monarchie als auch der Person Charlottes abstimmten.8
Um die Dynamik der Geschehnisse im Rahmen unserer Fragestellung einzuordnen, ist besonders hier ein Standpunkt („le lieu d’où je parle“) unerlässlich: pro Monarchie oder pro Republik. Je nachdem wird man das Gesagte als fortschrittlich oder reaktionär einstufen. Fakt ist, dass die katholische Strategie auf unterschiedlichen Ebenen und in deren Wechselwirkung – Hl. Stuhl, Rechtspartei, katholische Presse – aufging und den Fortgang der Ereignisse vorweggenommen, beeinflusst, beschleunigt und konkretisiert hat. Es ist die Sichtweise des eingangs erörterten Siegers, d. h. darauf, was sich durchgesetzt hat und faktisch auf Zukunft angelegt war.
Kirche und Widerstand im Zweiten Weltkrieg
Während der deutschen Okkupation im Zweiten Weltkrieg leistete die Kirche im Großherzogtum, aufs Ganze gesehen, passiven Widerstand. Es geschah pazifistisch und gewaltlos. Background war der von ihr seit den dreißiger Jahren sehr engagiert mitgetragene Patriotismus sowie die weltanschauliche Unvereinbarkeit mit der nationalsozialistischen Ideologie. Die Kirche spielte die Karte des Volkes (in seiner großen Mehrheit), nicht die des Besatzers, sprich des politischen Machthabers. Widerstand gegen die Nazis kam aus dem Klerus, dem Kreis der katholischen Scouts und dem Akademiker-Verein. Priester stellten Kontakte zur Resistenz her, besorgten Verstecke für „Refraktäre“ und boten Beratung, Beistand und Passeurdienste an. Die Resistenz wurde entsprechend durch die Nazis quittiert: 25 Priester wurden 1941 ins unbesetzte Frankreich abgeschoben, rund 100 wurden mit Arbeitslager, KZ oder Gefängnis bestraft, viele andere in ihrem Wirken behindert. 16 kamen in Konzentrationslagern um. Auch Scouts bezahlten ihren Einsatz mit dem Leben. Die „Trösterin der Betrübten“ in der Kathedrale wurde, neben der Großherzogin im Exil, zum Symbol des Luxemburger Patriotismus und der Sehnsucht nach Wiedererlangung von Freiheit und nationaler Unabhängigkeit.
Die Kirche war einer der einzigen institutionellen Räume, in denen noch Gedankenfreiheit herrschte, was zwar nicht spezifisch thematisiert, aber gewusst war, besonders bei den deutschen Besatzern. Mit Argwohn kontrollierten sie Kirche und Klerus und bei geringsten Vorfällen, etwa Andeutungen in Predigten, gingen sie repressiv vor.
Die Rolle der Kirche als religiös-patriotische Einheitsklammer, vom Standpunkt der wiedererlangten Freiheit und Unabhängigkeit des Landes aus betrachtet, war beachtlich, sie war konstruktiv und überzeugend. Ihr Einsatz wurde nach dem Krieg landesweit honoriert, so dass sie auf große Akzeptanz stieß und zentraler Mitakteur bei den anstehenden Kommemorationsfeiern wurde.9
Ein Schatten fällt, aus heutiger Sicht, auf ihre Rolle im Krieg durch den Umstand, dass sie, von Einzelstimmen abgesehen, sich unberührt zeigte vom Schicksal, das die in Luxemburg lebenden Juden traf, die entrechtet, enteignet, vertrieben und in Ghettos und Vernichtungslager deportiert wurden, wo viele umkamen. Für diese von Antisemitismus, Passivität und Indifferenz genährte „Komplizität des Schweigens“ hat die Luxemburger Kirche im Jahr 2000 um Vergebung gebeten – immerhin 15 Jahre vor der staatlichen Entschuldigung im Anschluss an den Artuso-Bericht von 2015.
Kultureller Rückzug
Ende der fünfziger bis in die sechziger Jahre geriet die Kirche kulturell ins Hintertreffen. Gesellschaft und Kirche drifteten zusehends auseinander, die Schnittmengen wurden geringer. Kirchlich machte sich das an nunmehr greifbaren Rückgängen in liturgischer Praxis und Sakramentenempfang fest. Wohl waren das II. Vatikanische Konzil (1962-65) und die es in Luxemburg umsetzende IV. Diözesansynode (1972-81) die richtige strukturelle Antwort, um gesellschaftlich neu anzuknüpfen. Doch gelang dies, trotz guter Ansätze, eigentlich nicht. Das dialektische Verhältnis zur Welt wurde immer deutlicher. Insbesondere wurden und werden die Ansichten des Lehramtes in puncto Sexualmoral, wie sie sich ab der umstrittenen Enzyklika Humanae Vitae (1968) verfestigten, oder die Position der offiziellen Kirche zu wiederverheirateten Geschiedenen bzw. nicht standesamtlich geschlossenen Lebensgemeinschaften als rückständig und nicht mehr praktikabel empfunden und auch nicht mehr beachtet, vielfach innerkirchlich und außerhalb der Kirche sowieso. Spätestens seit der Legalisierung von Abtreibung (1978) und Euthanasie (2008) war der Verlust der gesellschaftlichen Monopolstellung der Kirche augenscheinlich. Ob katholische Gegenmaßnahmen zum Schutz des Lebens (Proteste, Meetings, Unterschriftensammlungen, Stellungnahmen, Aktionen usw.) fortschrittlichen oder rückständigen Charakter trugen, wird wiederum vom eingenommenen Standpunkt des Betrachters aus so oder anders interpretiert werden.10
Eindeutiger wird man die nach der Bekanntgabe von Fällen physischer und sexueller Gewalt in der katholischen Kirche getroffenen Maßnahmen seitens der Bistumsleitung (Kontaktstelle für Opfer, Ernennung einer Präventionsbeauftragten, verabschiedete Leitlinien, obligatorische Fortbildung für kirchliche MitarbeiterInnen, Transparenz in der Kommunikation, Bitte um Vergebung) als sehr rasche Antwort der Luxemburger Kirche einstufen können. Dies geschah ab 2010, lange vor ähnlichen Initiativen im nahen und fernen Ausland, besonders dem frankophonen und romanischsprachigen Raum. Es wurde auch auf der politischen Ebene in Luxemburg bisher nicht nachgeahmt, wenn es um den Schutz der Kinder in Familien und Vereinen (Sport, Kultur), ja sogar in der Schule geht. Hier bleibt es im Großen und Ganzen bei der allgemeinen Penalgesetzgebung und oft einem heuchlerischen Nichtsehenwollen – mehr nicht. Ob wohl spätere Zeiten die Vorreiterrolle der Kirche in dieser ansonsten für sie mehr als peinlichen Frage honorieren werden?
- Gilbert Trausch, „Der politische Katholizismus im XIX. Jahrhundert“, in: ders. (Hg.), CSV, Spiegelbild eines Landes und seiner Politik?, Luxemburg, Editions Saint-Paul, 2008, S. 101-136.
- Georges Hellinghausen, „Monseigneur Laurent et les constitutions luxembourgeoises“, in: Luxemburger Wort vom 12. November 1991, S. 9.
- Ders., „Kirche und Demokratie, Katholizismus und Wahlen“, in: #Wielewatmirsinn. 100 Joer allgemengt Wahlrecht, Lëtzebuerg, Chambre des députés/MNHA, 2019, S. 54-71.
- Trausch, CSV, a. a. O., mit weiterführender Literatur.
- Les congregations de la vie apostolique au Luxembourg, Pour que l’homme vive. L’apport social et éducatif des congrégations féminines à la culture des 19e et 20e siècle au Luxembourg, Luxembourg, 1995; Daniel Vasco Luis, Les congrégations féminines françaises de vie active dans le Grand-Duché de Luxembourg de 1840 à nos jours. Mémoire de maîtrise dirigé par Catherine Maurer, Strasbourg, Université de Strasbourg, 2002; Georges Hellinghausen, Kleine Diözesangeschichte Luxemburgs, Münster, Aschendorff Verlag, 2020, S. 59-66.
- Ders., „Chambre en guerre – Chambre et guerre scolaire de 1912“, in: Claude Frieseisen/Marie-Paule Jungblut/Michel Pauly (Hg.), La volonté de la Chambre qui est la volonté du pays. Un florilège de débats parlementaires luxembourgeois (1848-2008), Luxembourg, Chambre des députés, 2019, S. 294-313.
- Georges Hellinghausen, Diözesangeschichte, a. a. O., S. 49-59.
- Ders., „L’entente entre le Grand-Duché et le Saint-Siège et sa portée historique au lendemain de la Grande guerre“, in: Archivum Historiae Pontificiae 28 (1990), S. 373-390; Renée Wagner, „Vive la République! Vive la Grande-Duchesse! Die parlamentarische Debatte über die Zukunft der Luxemburger Monarchie im Winter 1918/1919“, in: Volonté de la Chambre, a. a. O., S. 53-75.
- Georges Hellinghausen, Diözesangeschichte, a. a. O., S. 78-83.
- Ebd. S. 103-111, 141-153.
Als partizipative Debattenzeitschrift und Diskussionsplattform, treten wir für den freien Zugang zu unseren Veröffentlichungen ein, sind jedoch als Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) auf Unterstützung angewiesen.
Sie können uns auf direktem Wege eine kleine Spende über folgenden Code zukommen lassen, für größere Unterstützung, schauen Sie doch gerne in der passenden Rubrik vorbei. Wir freuen uns über Ihre Spende!
